Sind Briefkastenfirmen legal?

Briefkästen von Firmen

Briefkastenfirmen sind in der Regel ein rechtliches Konstrukt mit einer Bankverbindung. Die Gründung erfolgt vorwiegend in Steuerparadiesen wie den Kaimaninseln, den britischen Jungferninseln oder Panama. Damit lassen sich Finanzströme verschleiern. Überweisungen erfolgen häufig über verschiedene Konten in mehreren Ländern, wobei sich die Finanzströme nicht so leicht nachvollziehen lassen. Wer hinter den Gesellschaften steckt, lässt sich ebenfalls nicht einfach herausfinden. Dass es Steueroasen gibt, hängt damit zusammen, dass die Besteuerungssysteme global sehr unterschiedlich sind. Der Gewinn eines Unternehmens wird immer dort versteuert, wo es seinen Firmensitz hat. Die Gründung eines Unternehmens beispielsweise in Luxemburg ist absolut legal. Briefkastenfirmen haben allerdings häufig einen kriminellen Hintergrund, wie Geldwäsche, Steuerbetrug oder Korruption.

Wie funktioniert eine Briefkastenfirma?

Eine Briefkastenfirma existiert nur auf dem Papier. Es steht kein wirtschaftliches Geschäft dahinter. Es gibt nur eine Bankverbindung. Die Gründung in einem der genannten Steuerparadiese übernehmen häufig Anwälte oder Dienstleister vor Ort. Auf dem Papier existiert ein Geschäftsführer, der allerdings nur einmal im Jahr in Erscheinung tritt, um die Registergebühren zu bezahlen.
 

Ist die Gründung einer Briefkastenfirma legal?

Grundsätzlich ist es vollkommen legal, eine Briefkastenfirma zu gründen. Illegal wird sie erst durch illegale Machenschaften, die beispielsweise Drogenhandel verschleiern sollen. Legal können Briefkastenfirmen dazu beitragen, die Steuerlast eines Unternehmens zu mindern. Gründet jemand ein Unternehmen in Irland oder Luxemburg mit dem Ziel Steuern einzusparen und erklärt das gegenüber den Behörden entsprechend, ist das komplett legal. Auch ein Ehemann, der in einem Steuerparadies Geld vor seiner Ehefrau versteckt, begeht noch keine Straftat. Allerdings muss er dieses Geld im Fall einer Scheidung offenlegen.
 

Drei Kriterien für Transparenz

In vielen Filmen und Kriminalromanen sind Briefkastenfirmen in der Karibik nichts anderes als ein Konstrukt zur Vernebelung krimineller Handlungen. Häufig entspricht dies der Realität. Dennoch gibt es zunächst keinen Grund, die Rechtmäßigkeit von Briefkastenfirmen in Zweifel zu ziehen. Sofern das Motiv für die Errichtung kein geltendes Recht verletzt, sind Briefkastenfirmen ganz legal. Allerdings werden einige Wirtschaftsvertreter und Politiker nicht müde, immer wieder zu betonen, dass die Gründung einer Briefkastenfirma illegitime Motive haben kann. Drei wichtige Kriterien der Transparenz sollten erfüllt sein:

  • Gelder sind nicht kriminellen Ursprungs
  • Gelder sind nicht für kriminelle Zwecke gedacht
  • Gelder sind korrekt versteuert.
     

Vier legale Gründe für die Gründung einer Briefkastenfirma


1.) Schutz des Geschäftsgeheimnisses

Kauft ein bekannter Investor ein Unternehmen, kann die öffentliche Verkündung seines Namens dazu führen, dass der Aktienkurs des gekauften Unternehmens nach oben schnellt. Er möchte nicht, dass sein Name mit dem Kauf in Verbindung steht und benutzt eine Briefkastenfirma als Deckmantel. Das wahrt das Geschäftsgeheimnis, so kann die Konkurrenz dem Investor nicht so leicht in die Karten schauen. Der Name des Käufers wird erst später bekannt gegeben.
 

2.) Die Nachlassplanung

Manchmal wollen Privatpersonen einfach vor Erbschleichern verbergen, wie viel Vermögen sie tatsächlich haben. Daher verteilen sie das Vermögen um und übergeben einen Teil an eine Briefkastenfirma. Das führt zwar zunächst dazu, dass der direkte Zugriff auf diesen Teil des Vermögens nicht mehr möglich ist. Aber es versetzt sie in die Lage, die Erbmasse so ganz nach ihren Wünschen aufzuteilen, ohne dabei auf das Erbrecht Rücksicht nehmen zu müssen. Wird das so verschobene Geld im Heimatland ordnungsgemäß versteuert, spricht nichts gegen diese Methode. Die Briefkastenfirma ist ganz legal.
 

3.) Steueroptimierung

Mithilfe einer Briefkastenfirma lassen sich Lücken im Steuerrecht ganz legal ausnutzen, das erscheint aus moralischer Sicht manchmal zweifelhaft. Einkünfte sind grundsätzlich in dem Land zu versteuern, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. Hat er einen Teil seines Geldes auf Auslandsreisen verdient, beispielsweise bei einer Vortragsreise durch Europa, ist es möglich, diese Einkünfte über eine Briefkastenfirma in einem Steuerparadies einzuzahlen. Die Versteuerung erfolgt dann am Sitz dieser Firma. Diese Vorgehensweise setzt voraus, dass der Steuerpflichtige seine Einkünfte transparent in der Steuererklärung offenlegt.
 

4.) Kein Transparenz-Interesse in der Ehe

Mithilfe einer Briefkastenfirma kann eine Privatperson verhindern, dass der Partner oder die Partnerin genaue Kenntnisse über die Vermögensverhältnisse erhält. Damit kann diese Privatperson beispielsweise verhindern, nur aus finanziellen Gründen geheiratet zu werden. Bei einer anstehenden Scheidung ist es allerdings strafbar, auf diese Weise zu versuchen, die wahren Vermögensverhältnisse zu verschleiern. Im Scheidungsfall muss jeder alles offenlegen. Sollte der Partner herausfinden, dass ein Teil des Vermögens versteckt wurde, kann er diesen Teil für sich beanspruchen.
 

Fazit

Eine Briefkastenfirma ist zunächst ein legales Konstrukt, das verschiedenen Zwecken dienen kann. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten. Die Grenze zwischen Legalität und illegalem Verhalten ist schnell überschritten. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs, darf niemand einen Missbrauch einfach unterstellen. Dieser ist im Einzelfall nachzuweisen. Sofern das Unternehmen tatsächlich einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, ist die Gesellschaft legal. Handelt es sich allerdings um ein rein künstliches Konstrukt, das lediglich den Zweck hat, der Steuerzahlung zu entgehen, handelt es sich um eine missbräuchliche Briefkastenfirma.

Das Bundesministerium für Finanzen hat hierzu einen Kriterienkatalog veröffentlicht, der es dem Steuerpflichtigen ermöglicht, seine entsprechenden Aktivitäten nachzuweisen. Verfügt das Unternehmen über eine betriebliche Organisation und ist entsprechend ausgestattet, ist die formale Betrachtungsweise durch das Bundesministerium für Finanzen hinfällig.

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