Mitarbeiter einstellen
Auch wenn Sie bereits Gewinne erzielen, können Sie nicht immer sofort einen Vollzeitmitarbeiter einstellen. Eine Festanstellung bedeutet für Sie neben der Zahlung eines Gehalts auch die Beteiligung über die sog. Lohnnebenkosten an der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und gesetzlichen Unfallversicherung des zukünftigen Arbeitnehmers. Dies macht im Ganzen eine Mehrbelastung von ca. 20-23 Prozent zum vollen Gehalt aus. Kostengünstige Alternativen zu einer Festanstellung können zum Beispiel sein:
Minijob-Beschäftigung
Unter die sogenannten Minijobs fallen unter anderem Tätigkeiten mit einer Entlohnung von regelmäßig unter 400 Euro im Monat. Der Arbeitnehmer muss hierfür keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Sie als Arbeitgeber zahlen lediglich eine Pauschalabgabe i.H.v. rund 30 Prozent an die Minijobzentralge der Bundesknappschaft. Hierin enthalten sind 13 Prozent Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung und eine pauschale Lohnsteuer von 2 Prozent. Mit Ihrem Steuerberater sollten Sie zudem klären, ob Sie entweder zwischen der Pauschalbesteuerung oder einer Besteuerung nach Lohnsteuerkarte wählen. Was letztendlich für Sie günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab.
Niedriglohn-Beschäftigung
Unter die Arbeitnehmer mit einer Niedriglohn-Beschäftigung fallen Gehälter zwischen 401 und 800 Euro monatlich. Zuständig sind die jeweiligen Krankenkassen, sowie das Finanzamt. Als Arbeitgeber zahlen Sie maximal ca. 21 Prozent des Arbeitsentgeltes als Lohnsteuer. Der Arbeitnehmer muss selbst ab 401 Euro 4 Prozent schrittweise bis zum Erreichen der 800 Euro ebenfalls 21 Prozent abführen.
Teilzeitbeschäftigung
Die Teilzeitbeschäftigung hat leider nicht immer den Vorteil, den man ihr nachsagt. Bei einer Beschäftigung eines Arbeitnehmers auf Teilzeit entstehen nahezu dieselben Kosten wie bei einer Vollzeitstelle. Der einzige Vorteil ist die Flexibilität durch zwei Mitarbeiter, z.B. kann im Krankheitsfall eines Angestellten der andere einspringen.
Beschäftigung von Studenten
Studenten sind eine besonders interessante Zielgruppe, denn Sie sind nicht versicherungspflichtig in der Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung und daher äußerst kostengünstig. Wenn ein Student weniger als 400 Euro im Monat erhält, ist dieser zudem nicht rentenversicherungspflichtig. Wichtig: Prüfen Sie Studenten immer nach einem gültigen Immatrikulationsnachweis. Lassen Sie sich ferner vom Studenten schriftlich bestätigen, dass dieser in keinem anderen Unternehmen beschäftigt ist. Ist ein Student mehr als 20 Stunden in der Woche beschäftigt, unterliegt dieser der Versicherungspflicht!
Auszubildende
Wenn Sie selbst in Ihrer Tätigkeit eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können, dürfen Sie i.d.R. selbst ausbilden. Auszubildende sind kostengünstiger als normale Angestellte - jedoch leider aufgrund der Lernphase und Berufsschulpflicht noch nicht voll einsatzbereit. In einer zumeist 3 jährigen Ausbildungsphase können Sie die Entwicklung und Eignung gut überprüfen und nach Beendigung dieser bquem entscheiden, ob Sie dem Auszubildenden eine Festanstellung anbieten, oder nicht.
Einstellungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit
Die Personalkosten können in der Anfangszeit der Geschäftsgründung durch einen Einstellungszuschuss des Arbeitsamtes reduziert werden. Einen Zuschuss bekommen Sie dann, wenn Sie eine Person einstellen, die zuvor mindestens 3 Monate arbeitslos gemeldet war. Stellen Sie besonders schwer vermittelbare Personen ein, wird ein sog. Eingliederungszuschuss bezahlt. Der Zuschuss dienst dazu, die längere Einarbeitungszeit auszugleichen. Die Einstellung körperlich Behinderter wird noch stärker gefördert.
Tipps bei der Suche einer Arbeitskraft:
Lassen Sie sich durch den Bewerber eine schriftliche Bewerbung zuschicken. Achten Sie darauf, ob die Unterlagen vollständig sind und die inhaltlichen Angaben nachvollziehbar und ohne Widersprüche sind. Eine gute Bewerbung erkennen Sie darin, dass diese nicht als Serienbrief allgemein gehalten ist, sondern der Bewerber sich mit der Tätigkeit in Ihren Betrieb auseinandergesetzt hat, und hierfür seine Qualifikationen schildert.
Wenn der Bewerber bereits in einem anderen Unternehmen gearbeitet hat, lassen Sie sich unbedingt das Arbeitszeugnis vom ehemaligen Arbeitgeber zeigen. Eine persönliche Nachfrage bei diesem kann lohnen.
Bereiten Sie das Vorstellungsgespräch intensiv vor. Wenn Sie nicht schon vor Aufgabe des Stellengesuchs ein Anforderungsprofil gestellt haben, muss das spätestens hier erfolgt sein. Nur wenn Sie klare Vorstellungen davon haben welche Qualifikationen der Bewerber aufweisen muss, können Sie eine Eignung überprüfen.
Stellen Sie im Bewerbungsgespräche wenn möglich keine geschlossenen Fragen, auf die der Bewerber nur mit ja oder nein antworten kann. Durch offene Fragen bringen Sie den Bewerber dazu, Dinge von sich selbst aus der eigenen Perspektive zu erzählen. Beispiele für offene Fragen sind z.B. - Wie muss für Sie ein ideales Arbeitsverhältnis aussehen? - Welche Dinge sind Ihnen im Berufsleben und Privatleben wichtig? - Was waren Ihre größten Erfolge / Misserfolge?

