Limited gründen. Was sind die Vorteile und Nachteile?

Puzzle mit Deutschland und England Fahne

Die Option, eine Limited zu gründen, kennen in dieser Form nicht viele Selbstständige. Klarer wird das Vorhaben mit dieser Erklärung: Limited oder kurz Ltd. ist eine englische Rechtform. Die Limited ist eine Kapitalgesellschaft und hat auch ein deutsches Äquivalent: die Unternehmergesellschaft (UG). Die Limited gibt es in einer Sonderform auch in Irland und Malta. Was sich im Detail dahinter verbirgt, wie die Gründung abläuft und welche Vor- und Nachteile zu bedenken sind, zeigt dieser Beitrag.
 

Die Limited ist buchstäblich in England verwurzelt

Um eine englische Rechtsform zu begründen, muss der Gründer zwar kein Engländer sein, aber eine Büroadresse in England ist Pflicht. Wer sich als deutscher Gründer für diese englische Rechtsform entscheidet, beauftragt einen Dienstleister, der die Anmeldung übernimmt. Damit ist es aber noch nicht getan: Wer eine Limited gründet und deutsche Niederlassungen unterhält, muss in Deutschland eine Handelsregisteranmeldung und eine Gewerbeanmeldung durchführen. Liegt der Firmensitz in Deutschland, werden IHK-Beiträge fällig.

Auch Steuern werden in Deutschland erhoben, wenn das Unternehmen ausschließlich dort aktiv ist. Wer einen unternehmerischen Bezug zu England hat, fällt unter englisches Steuerrecht und das heißt: keine Gewerbesteuer, dafür 20 Prozent Körperschaftssteuer. Die Bilanz muss in England im GAAP-Format vorliegen. Auch eine Bescheinigung des deutschen Finanzamts braucht die englische Behörde.

Der Name der Gesellschaft ist frei wählbar und endet auf limited bzw. ltd. Die Organe dieser Gesellschaftsform sind der Direktor, eine Gesellschafterversammlung sowie die Company Secretary. Ähnlich wie bei der GmbH darf die personelle Besetzung der Stellen Gesellschafter und Geschäftsführer identisch sein. Die Idee, den wahren Gründer der Limited zu verschleiern, funktioniert bereits seit 2016 nicht mehr, denn Treuhänder gibt es in ihrer ursprünglichen Form nicht mehr. Mittlerweile werden Treugeber in einem speziellen Register ausgewiesen.

Achtung: Wer eine Limited gründet, kann zwar in Deutschland aktiv sein, der Jahresabschluss jedoch muss nach englischem Recht angefertigt werden. Die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer ist empfehlenswert. So können Strafen erkannt und vermieden werden, die aufgrund von Verstößen gegen englische Pflichten entstehen.


Die Vor- und Nachteile einer Limited liegen oft nah beieinander

Die Limited zu gründen, erfreut sich einer großen Beliebtheit und das hat gleich mehrere Gründe:

  • Das Mindestkapital liegt bei gerade einmal einem britischen Pfund. Zum Vergleich: Bei der Gründung einer GmbH ist ein Mindestkapital von 25.000 Euro nötig.
  • Die Gesellschafter haften – wie bei der GmbH – nur mit ihrer Einlage. An dieser Stelle gewinnt die Limited den Direktvergleich, denn das erforderliche Mindestkapital ist gering.
  • Die Rechtsform ist flexibel und – zumindest theoretisch – international anerkannt. Die Gründung einer Limited dauert zehn Tage. Die Gründung einer GmbH kann leicht mehrere Monate dauern.
  • Es muss keine notarielle Beglaubigung erfolgen. Ein Gesellschaftsvertrag ersetzt diese.
     

Auf der anderen Seite gibt es die Nachteile zu bedenken, die auch in Sachen Kosten zu Buche schlagen und so den Vorteil direkt wieder minimieren:

  • Der Gesellschaftsvertrag braucht zwar keine Beglaubigung, aber er muss in englischer Sprache geschrieben und nach englischem Recht aufgesetzt sein. Das hat für die meisten deutschen Gründer eine ausführliche (kostenintensive) Rechtsberatung zur Folge. In diesem Metier tummeln sich einige schwarze Schafe, die aus der Not der deutschen Limited-Gründer Profit schlagen wollen. Sinnvoll ist der Gang zu einer Kanzlei, die unter Aufsicht der ACCA (Association of Chartered Certified Accountants) steht.
  • Für die Adresse in England und die Vertretung vor Ort fallen zusätzliche Kosten an. Die Alternative ist ein wenig seriös anmutendes Postfach als Firmenadresse in England zu nutzen.
  • Wer sich als Gründer über das geringe nötige Mindestkapital freut, der könnte im Verlauf seiner Geschäftsbemühungen die Quittung dafür bekommen. Die Limited wird häufig besonders kritisch beäugt – eben weil jeder um das geringe Mindestkapital weiß. Das kann sich bei Finanzierungsverhandlungen und im Gespräch mit Lieferanten negativ auswirken. Idealerweise gibt es im Vorfeld Gespräche beispielsweise mit Banken – so kann sichergestellt werden, dass trotz Limited-Rechtsform ein Konto eröffnet werden darf.
  • In England gibt es vergleichsweise strenge Regelungen, was über ein Unternehmen publiziert werden muss und wie der Jahresbericht auszusehen hat. Die Bilanz ist zwingend im GAAP-Format vorzulegen. Das macht den Einsatz eines professionellen englischen Dienstleisters nötig der zusätzlich Geld kostet. Wer nicht auf professionelle Unterstützung setzt, riskiert Geldstrafen oder gar die Löschung im Register.
  • Wer glaubt, sich mit den Vor- und Nachteilen der Limited auszukennen, der kann dies nur als punktuelle Erkenntnis nutzen. Was bleibt ist, die Notwendigkeit ein Unternehmer in zwei Ländern zu sein – und sowohl die englischen als auch die deutschen Rechte und Pflichte wahren zu müssen.

Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind

Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...

weiterlesen Krankenkassenrechner