Für welche Rechtsform ist ein Notar erforderlich?

Notar mit Mandanten

Die optimale Rechtsform für Ihr Unternehmen zu finden, ist am Anfang der Selbstständigkeit eine wichtige Frage. Daraus ergeben sich teilweise auch rechtliche Fragen, die das Handelsrecht, Handelsbilanzrecht sowie das Steuerrecht betreffen. Insbesondere die Haftungsfrage ist im Zusammenhang mit der Rechtsform wichtig. Es stellt sich die Frage, ob Sie ein Unternehmen mit unbegrenzter Haftung gründen möchten, mit dem Risiko, schlimmstenfalls alles zu verlieren, auch das Privatvermögen. Die Wahl der Rechtsform beeinflusst die Haftung und lässt sich beispielsweise nur auf das Betriebsvermögen beschränken.

Als Gründer haben Sie in diesem Zusammenhang eine Unmenge an Fragen, die alle ein Notar beantworten kann. Er ist der richtige Ansprechpartner, was Rechtsfragen rund um die Rechtsform Ihres Unternehmens betrifft. Haben Sie die richtige Rechtsform gefunden, überlegen Sie sich natürlich einen Namen für Ihr Unternehmen, also die Firma, unter der Ihr Unternehmen nach außen auftreten soll. Dabei ist es so, dass Sie nicht bei jeder Rechtsform einen Fantasienamen wählen können. Je nach Rechtsform müssen Sie das Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen.

Rechtsform beeinflusst

Als Gründer stehen Ihnen verschiedene Rechtsformen zur Auswahl. Je nachdem, wofür Sie sich entscheiden, sind unterschiedliche Voraussetzungen für die Gründung, die spätere Organisation und Geschäftsführung zu erfüllen. Gründer, die als Einzelperson gründen, wählen meistens die Rechtsformen Einzelkaufmann oder GmbH. Gründen Sie im Team, haben Sie viele Auswahlmöglichkeiten, außer der des Einzelkaufmanns. Diese Rechtsform ist Solo-Selbstständigen vorbehalten. Die Wahl der Rechtsform hat in der Regel auch steuerliche Auswirkungen. Als Solo-Selbstständiger, der sich für die Einzelunternehmung entscheidet, brauchen Sie nichts weiter zu tun, als Ihr Gewerbe anzumelden. Doch wenn Sie sich für verschiedene andere Rechtsformen entscheiden, benötigen Sie einen Notar.
 

Der eingetragene Kaufmann (e. K.)

Als Einzelkaufmann oder eingetragener Kaufmann brauchen Sie zwingend eine Eintragung ins Handelsregister. Sie benötigen weder einen Gesellschaftsvertrag noch sonstige Verträge. Für Forderungen, die im Rahmen des Geschäftsbetriebs entstehen, haften Sie persönlich. Diese Rechtsform ist für kleine und mittelgroße Unternehmen geeignet, bei denen in der Regel nicht mit größeren Haftungsrisiken zu rechnen ist.
 

Die offene Handelsgesellschaft (OHG)

Eine OHG gründen mehrere Personen, die sich dazu entschlossen haben, gemeinsam ein Handelsunternehmen zu gründen. Die OHG steht im Handelsregister; die Eintragung nimmt der Notar vor. Die Eintragung ins Handelsregister und das kaufmännische Gewerbe unterscheiden die OHG von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). In der OHG sind alle Rechte und Pflichten der Beteiligten in einem Gesellschaftervertrag geregelt. Für Verbindlichkeiten, die im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit entstehen, sind die Gesellschafter persönlich haftbar. Die Rechtsform der OHG ist dann die geeignete Rechtsform, wenn die Gesellschafter einen hohen persönlichen Einsatz erbringen. Sie dürfen keine Angst haben, für Schulden der Gesellschaft zu haften.

Die Vorteile liegen im einfachen Gesellschaftsvertrag. Der Gesetzgeber stellt hier keine strengen Anforderungen. Gegenüber anderen Rechtsformen, wie der GmbH zum Beispiel, sind die Buchführungspflichten wesentlich einfacher, genauso wie die steuerliche Verrechnung von Verlusten mit sonstigem Einkommen der Beteiligten. Als einziger Nachteil erweist sich die persönliche Haftung der Gesellschafter.
 

Die Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft ist eine etwas komplexere Gesellschaftsform gegenüber der OHG. Es gibt hier einen Gesellschafter, der persönlich haftet – den Komplementär –, und mindestens einen Gesellschafter, dessen Haftung beschränkt ist – den Kommanditisten. Die Kommanditisten haften für Verbindlichkeiten im Rahmen der Gesellschaft nur mit ihrem Anteil am Gesellschaftsvermögen. Im Gegenzug sind sie nicht beteiligt an der Geschäftsführung. Die KG ist dann die ideale Gesellschaftsform, wenn nicht alle Gesellschafter persönlich haften können oder wollen und mindestens ein Gesellschafter da ist, der die persönliche Haftung übernimmt.

Praktisch ist es häufig so, dass eine GmbH als persönlich haftender Gesellschafter der KG auftritt und damit Komplementär der Gesellschaft ist. Damit lässt sich die persönliche Haftung des Komplementärs beschränken. Gleichzeitig sind die rechtlichen Anforderungen an eine KG nicht so streng wie die Anforderungen, die eine GmbH zu erfüllen hat.

Die Vorteile der KG ähneln der einer OHG:

  • Persönliche Haftung auf den Komplementär beschränkt

  • Einfacher Gesellschaftervertrag

  • Vereinfachte Buchführungspflichten

  • Einfache steuerliche Verrechnung von Verlusten mit dem sonstigen Einkommen

Alle Gesellschafter müssen die KG zur Eintragung ins Handelsregister anmelden. Damit die Haftung der Kommanditisten auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt bleibt, ist es wichtig, dass die Haftsumme ebenfalls im Handelsregister steht. Der Notar ist hier notwendig für die Anmeldung im Handelsregister und die Beglaubigung der Unterschriften der Gesellschafter.
 

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Rechtsform der GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Diese Gesellschaft hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, das heißt, sie kann unabhängig von bestimmten Personen oder Gesellschaftern fortbestehen. Die Gesellschafter einer GmbH haben Anteile der Gesellschaft inne und haften für Schulden im Rahmen des Geschäftsbetriebs, allerdings nicht persönlich. Sie haften nur bis zur Höhe der jeweiligen Einlage. Zum Gläubigerschutz gelten für die Gründung einer GmbH sehr strenge Auflagen. So muss der Gesellschaftsvertrag ganz bestimmte Angaben enthalten und notariell beurkundet werden. Wenn Sie sich entscheiden, eine GmbH zu gründen, müssen Sie zusammen mit Ihren Partnern mindestens 25.000 Euro an Startkapital aufbringen. Steuern fallen bei der GmbH an. Ausgeschüttete Gewinne müssen die Gesellschafter zusätzlich versteuern. Die GmbH ist besonders zu empfehlen, wenn die Gesellschafter nicht bereit sind, eine persönliche Haftung über ihre Einlage hinaus zu übernehmen.
 

Die Vorteile für der GmbH:

  • Gesellschafter haften nicht persönlich.

  • Die Gesellschaft besteht unabhängig von den Gesellschaftern.

  • Eine außenstehende Person kann Geschäftsführer sein.
     

Die GmbH hat auch einige Nachteile:

  • Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführung sind streng reglementiert.

  • Buchführung und Bilanzierung sind aufwendig.

  • Die Kreditwürdigkeit ist geringer.
     

Die GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der KG. Hier ist eine GmbH die einzige Komplementärin. Genau genommen handelt es sich um eine KG, die in der Haftung beschränkt ist. Der Komplementär ist eine GmbH, damit ist die Haftung auf das Stammkapital der GmbH beschränkt. Die Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer Haftsummen, die im Handelsregister eingetragen sein müssen.
 

Die Aktiengesellschaft (AG)

Um eine AG erfolgreich zu gründen, ist Folgendes notwendig:

  • Satzung, meist in Form eines Gesellschaftervertrages

  • Grundkapital von 50.000 Euro

  • Bestellung von Vorstand und Aufsichtsrat, den Organen der AG

  • Teilweise Einzahlung des Kapitals

  • Erstellung eines Gründungsberichts inklusive der Gründungsprüfung

Erst wenn all diese Schritte abgeschlossen sind, dürfen Sie die AG ins Handelsregister eintragen.

Eine weitere Unternehmensform ist die eingetragene Genossenschaft, die allerdings praktisch kaum Bedeutung hat. Im Einzelfall kann sie eine interessante Alternative zu den anderen Rechtsformen darstellen.

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