Was sind Rücklagen?

Geldscheine in Glas

Rücklagen meint im unternehmerischen Sinne einen bilanzrechtlichen Begriff, der das Eigenkapital betrifft. Rücklagen entstehen, wenn Sie zusätzliches Eigenkapital in Ihr Unternehmen einbringen oder Gewinne nicht entnehmen. Rücklagen sind für einen bestimmten Zweck gedacht. Unternehmen bilden sie aus Vorsicht, um bestehende Risiken abzusichern, wie beispielsweise Verluste für das laufende Geschäftsjahr.

Die Merkmale von Rücklagen

Rücklagen haben demzufolge ganz bestimmte Eigenschaften:

Es handelt sich um:

  • Eigenkapital,

  • das für bestimmte Zwecke

  • gebunden ist.

Sie werden gebildet:

  • aus Vorsicht vor künftigen Risiken

  • für zukünftige Anschaffungen
     

Die Funktionen von Rücklagen

Rücklagen können unterschiedlichen Zwecken dienen. Für Sie als Unternehmer bilden sie ein finanzielles Polster, das insbesondere dann zur Verfügung steht, wenn unerwartete oder außergewöhnliche Verluste entstehen und Sie diese ausgleichen müssen. Sie können damit die Kapitalstruktur Ihres Unternehmens verbessern. Das hat positive Auswirkungen auf Ihre betrieblichen Kennzahlen: Durch die Rücklagen steigt die Höhe des Eigenkapitals, was zur Folge hat, dass die Kennzahl Eigenkapitalquote steigt.

Die Rücklage kann auch dazu dienen, eine gleichmäßige Gewinnausschüttung über einen längeren Zeitraum zu gewährleisten. Das bedeutet Dividendenkontinuität für die Gesellschafter, denn auch in ertragsschwachen oder verlustreichen Jahren wird dennoch ein Gewinn ausgeschüttet.
 

Die Arten von Rücklagen

Es gibt offene und stille Rücklagen.
 

"Offene" Rücklagen sind

  • Kapitalrücklagen

  • Gewinnrücklagen

Kapitalrücklagen

Kapitalrücklagen entstehen, wenn Sie Ihrem Unternehmen Eigenkapital zuführen. Das kann in Form von Geld geschehen oder in Form von Sachwerten, weil Sie beispielsweise das private Auto in das Firmeneigentum übertragen.

Gewinnrücklagen

Gewinnrücklagen können Sie bilden, wenn Sie für das aktuelle oder ein früheres Geschäftsjahr das erwirtschaftete Ergebnis im Unternehmen belassen. Das kann der Gewinn sein oder eine gesetzlich vorgeschriebene oder satzungsmäßig zu bildende Rücklage.

Gewinnrücklagen im Überblick:

  • gesetzliche Rücklagen und Kapitalrücklagen

  • Rücklagen für eigene Anteile

  • satzungmäßige Rücklage

  • andere Gewinnrücklagen

Wer muss gesetzliche Rücklagen bilden?

Gesetzliche Rücklagen sind bei allen Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) zu bilden. Dazu muss die Kapitalgesellschaft (AG und KG) jedes Jahr fünf Prozent des Jahresüberschusses abführen. Das ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und muss so lange erfolgen, bis die so gebildete Rücklage mindestens zehn Prozent des Grundkapitals beträgt. In der Satzung der Kapitalgesellschaft kann auch ein höherer Prozentsatz festgelegt sein. Für eine GmbH besteht eine solche Verpflichtung nicht. Diese Rücklage soll Verluste ausgleichen und damit das Stammkapital schützen. Denn ohne Rücklagen und der Möglichkeit, Verluste durch die Auflösung von Rücklagen auszugleichen, wirken sich diese sofort negativ auf das Eigenkapital aus.


"Stille" Rücklagen

Stille Rücklagen, oder auch Reserven genannt, entstehen in der Bilanz. Wenn Vermögensgegenstände gar nicht erst in der Bilanz auftauchen oder mit einem niedrigeren als dem Veräußerungs- oder Wiederbeschaffungszeitwert angesetzt sind.

Vermögensgegenstände, die nicht in der Bilanz stehen, können beispielsweise selbst erstellte Patente sein. Es ist handelsrechtlich nicht erlaubt, diese Patente in der Bilanz zu aktivieren und einen Wert dafür als Vermögensgegenstand anzusetzen. Verkaufen Sie jedoch das Patent, fließt Ihrem Unternehmen Geld zu: eine stille Reserve. Stille Reserven können auch in der Bilanz „versteckt“ sein. Durch handelsrechtliche Vorschriften haben Sie bei der Bewertung beispielsweise von Anschaffungskosten Ermessensspielräume oder beim Wertansatz von ungewissen Verpflichtungen Schätzungsspielräume.
 

Rücklage für künftige Investitionen

Gerade wenn Sie ein kleines oder mittelständisches Unternehmen haben, ist es schwierig, das Geld für Investitionen aufzubringen. Die Banken sind nicht immer bereit, solche Investitionen zu finanzieren. Hier hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit für kleine Unternehmen geschaffen. Sie können das Geld für eine geplante Investition steuermindernd ansparen.

Wenn Sie für die Zukunft eine größere Anschaffung planen, und zwar die Anschaffung eines materiellen Wirtschaftsgutes wie beispielsweise eine neue Maschine für die Produktion, oder ein Fahrzeug, können Sie schon vor der Anschaffung Geld zurücklegen. Diese Rücklage wirkt sich steuermindernd aus. Früher hieß das „Ansparrücklage“, heute ist das der Investitionsabzugsbetrag. Dieser Betrag kann in dem Jahr, in dem Sie ihn bilden, als Betriebsausgabe in Ihrem Jahresabschluss stehen. Das kann am Ende sogar zu Verlusten führen. Sobald Sie die Anschaffung tätigen, müssen Sie die Rücklagenbildung im gleichen Jahr als Betriebseinnahme verbuchen.

Dabei ist es nicht zwingend notwendig, dass das Geld tatsächlich auf dem Konto liegt. Es handelt sich um eine Umbuchung, um die Einnahmen ein paar Jahre in die Zukunft zu schieben und erst die Steuern dafür zu zahlen, wenn der Aufwand (für die Anschaffung des Wirtschaftsgutes) tatsächlich getätigt wird. Es ist wichtig, diese geplante Anschaffung auch tatsächlich zu tätigen und das Wirtschaftsgut wirklich zu kaufen. Ansonsten kann der Investitionsabzugsbetrag zum Bumerang werden. Das heißt, das Finanzamt zieht die Steuerersparnis wieder ab und verlangt für den entsprechenden Betrag Steuern plus Zinsen. Das müssen Sie dann als Steuernachzahlung leisten.

Den Investitionsabzugsbetrag können Sie schon vor der Gründung in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Dazu müssen Sie dem Finanzamt den geplanten Unternehmensstart glaubhaft erklären.
 

Sonderposten mit Rücklagenanteil

Grundlage für den Sonderposten mit Rücklageanteil sind steuerliche Wertansätze, wie sie im Handelsgesetzbuch geregelt sind. Sie beruhen auf der zeitlichen Verschiebung der Besteuerung. So gibt es die Reinvestitionsrücklage oder die Rücklage für Ersatzbeschaffung. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können Sie stille Reserven auflösen und auf später neu angeschaffte Anlagegüter übertragen. Damit entziehen Sie diese Geldbeträge der sofortigen Besteuerung. Das heißt, Sie zahlen in dem Jahr keine Steuern auf den Sonderposten, in dem Sie ihn mit Rücklageanteil in Ihrem Jahresabschluss bilden. Die Anrechnung auf die Steuer erfolgt im Jahr der Auflösung des Sonderpostens.
 

Die Auflösung der Rücklage

Rücklagen sind in der Regel an einen Zweck gebunden, daher ist die Auflösung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die gesetzliche Rücklage einer Kapitalgesellschaft dient in erster Linie dem Ausgleich von Verlusten. Deshalb dürfen diese Rücklagen auch nur dafür verwendet werden. Verluste sind so lange mit der Rücklage auszugleichen, bis sie aufgebraucht sind. Erst dann darf das Stammkapital als Verlustreservoir dienen.

Zweckgebundene Rücklagen dürfen nur dann aufgelöst werden, wenn die entsprechenden Kosten im Unternehmen anfallen, beispielsweise eine Investition oder eine Instandhaltungsmaßnahme
 

Abgrenzung: Rücklage und Rückstellung

Im allgemeinen Sprachgebrauch kommt es sehr häufig zu einer Vermischung der beiden Begriffe Rücklage und Rückstellung. Da sie jedoch sehr unterschiedlich in Bildung und Verwendung sind, ist es wichtige, diese beiden Begriffe deutlich voneinander abzugrenzen.

Rücklagen zählen zum Eigenkapital und sind im Unternehmen gebunden. Ihre Bildung ist teilweise vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Darüber hinaus gibt es noch satzungsmäßige Rücklagen, die Sie zusätzlich zu den gesetzlichen Rücklagen bilden dürfen. Sie sollen meistens Verluste ausgleichen oder zukünftige Zahlungen abdecken. Im Rahmen der Dividendenkontinuität kann die Rücklage dazu beitragen, die Höhe der Dividendenzahlungen über mehrere Jahre gleich zu halten.

Demgegenüber sind Rückstellungen zu bilden, wenn Sie drohende Verbindlichkeiten abdecken müssen. Sie wissen schon jetzt, dass eine Zahlung auf Sie zukommen kann, die ihre Ursache im vergangenen Geschäftsjahr hat. Allerdings wissen Sie nicht, wann sie eintritt oder in welcher Höhe, beispielsweise weil die Rechnung noch fehlt oder weil noch kein Gerichtsurteil gefällt wurde. Wenn Sie genau wissen, wie hoch die Verbindlichkeit ausfällt, müssen sie die Rückstellung auflösen. Rückstellungen können Sie beispielsweise für Pensionszahlungen bilden oder für Steuerzahlungen. Allerdings ist dies nur für bestimmte Steuern möglich, z. B. für Körperschaftssteuer oder Gewerbesteuer.

Rückstellungen werden für Verbindlichkeiten gebildet, weshalb sie dem Fremdkapital zuzurechnen sind. Bei der Bildung einer Rückstellung buchen Sie einen Aufwand, der sich mindernd auf den Jahresgewinn auswirkt.

Die Bildung einer Rücklage erhöht das Eigenkapital und damit die Widerstandsfähigkeit eines Unternehmens, wenn eine Krise bevorsteht. Die Bildung einer Rücklage mindert den Gewinn nicht.

Fazit

Rücklagen erhöhen das Eigenkapital. Sie tragen dazu bei, die Widerstandsfähigkeit Ihres Unternehmens zu stärken. Als Unternehmer können Sie Rücklagen bilden, um eventuelle Verluste abzumildern oder um anstehende Kosten, beispielsweise für Garantieleistungen, abzudecken. Dabei wissen Sie nicht, wann und in welcher Höhe die Zahlungen zu leisten sind oder ob überhaupt Kosten entstehen. Die Rücklagen wirken sich nicht auf den Gewinn aus, weshalb sie auch nicht steuermindernd wirken.

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