Versicherungen: Diese Beiträge sind abzugsfähig

Taschenrechner mit Münzen und Modellauto auf Schreibtisch

Im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit haben Sie sich bereits mit notwendigen Versicherungen auseinandergesetzt, die Preise der einzelnen Anbieter verglichen und wichtige Versicherungen für Ihr Unternehmen abgeschlossen. Innerhalb der Buchführung Ihres Unternehmens ist es nun essentiell, Versicherungen richtig zu berücksichtigen. Sie gehören, wie auch Beiträge zu Berufsverbänden, zu den sogenannten unbeschränkt abzugsfähigen Betriebsausgaben. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Versicherungsprämien abzugsfähig sind und weitere wichtige Informationen zur Buchhaltung von Versicherungen liefert der folgende Artikel.
 

Die wichtige Unterscheidung: privat oder betrieblich

Grundsätzlich gilt, dass nur Versicherungen steuerlich absetzbar sind, die betriebliche Risiken abdecken, da diese den Geschäftsgewinn reduzieren. Private Versicherungen hingegen mindern den Gewinn nicht und müssen in der Buchhaltung daher als „Privatentnahme“ deklariert sein. Natürlich gibt es hier Mischformen, also Versicherungen, die Sie sowohl privat als auch betrieblich beanspruchen. Hier dürfen Sie dann einen Teil betrieblich absetzen und müssen den anderen Teil privat verbuchen. Die Ausbuchung des Gesamtbetrags erfolgt dabei stets als eine Summe an die Bank, erst im zweiten Schritt werden die einzelnen Teilbeträge in der Finanzbuchhaltung entsprechend ihrer Verwendung eingepflegt. Wichtig ist hier vor allem, dass Sie genau darlegen, wie hoch der Anteil der betrieblich genutzten Versicherung ist!

Welche Versicherungen im Detail in welchen Bereich fallen, wird jetzt erklärt.
 

Die Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung und auch die Berufshaftpflichtversicherung bieten Schutz vor Schäden, die Dritten durch das Unternehmen entstehen. Diese Haftpflichtversicherungen stellen das betriebliche Pendant zur privaten Haftpflichtversicherung dar. Bis zu welcher Höhe der entstandene Schaden von der Versicherungsgesellschaft übernommen wird, wird vorab vertraglich festgelegt. Dieser Betrag wird als „Deckungssumme“ bezeichnet. Anhand dieser Summe legt dann die Versicherung die Prämie für den Versicherungsnehmer fest. Die betriebliche Haftpflichtversicherung gehört in den meisten Branchen zu den wichtigsten Sachversicherungen. Neben der Betriebs- und der Berufshaftpflicht gibt es weitere Haftpflichtversicherungen, die je nach Branche infrage kommen:

  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

  • Produkthaftpflicht

  • Umwelthaftpflicht

  • D & O Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmensleiter (Directors & Officers = D & O).

  • KFZ-Haftpflicht

Die Betriebshaftpflichtversicherung wird im Standardkontenrahmen SKR 03 im Konto 4360 verbucht. Im SKR 04 wird das Konto 6400 verwendet.
 

Die Geschäftsversicherung

Als Gegenstück zur privaten Hausratversicherung schützt die Inventarversicherung Ihr betriebliches Hab und Gut gegen Feuer, Einbruch, Wasserschäden, Glasschäden und vieles mehr. Die Geschäftsversicherung greift also immer dann, wenn durch Einwirkungen Dritter oder durch höhere Gewalt Schäden an den Betriebsräumen oder dem Inventar entstehen. Wenn Ihr Büro innerhalb ihrer Privatwohnung liegt, ist es wichtig, dass das Arbeitszimmer ausschließlich für betriebliche Arbeiten genutzt wird. Die Inventarversicherung deckt nur Schäden an Arbeitsmitteln sowie betrieblich genutzten Räumen und Möbeln ab. Für alle privaten Räumlichkeiten wird eine private Hausratversicherung benötigt. Die Geschäftsversicherung wird auf denselben Konten verbucht, wie die Betriebshaftpflichtversicherung. Im SKR 03 ist es das Konto 4630, im SKR 04 gilt das Konto 6400.
 

Die Elektronikversicherung

Viele Firmen bewahren in ihren Räumlichkeiten elektronische Geräte auf. Hierzu zählen sowohl Computer inklusive Zubehör als auch Maschinen oder elektronisch betriebene Werkzeuge. Auch EDV-Anlagen oder Telefonanlagen gehören zu diesen Geräten. Die Elektronikversicherung greift immer dann, wenn Ihnen an diesen Geräten ein Schaden entsteht. Gründe hierfür können zum Beispiel folgende sein:

  • Unsachgemäßer Gebrauch, sowohl vorsätzlich als auch versehentlich

  • Kurzschluss

  • Blitzschlag

  • Feuer

  • Einbruch

  • Feuchtigkeit

Das bedeutet, dass die Elektronikversicherung eine Erweiterung der Inventarversicherung darstellt. Der Abschluss dieser Versicherung lohnt sich vor allem für Firmen, die viel mit elektronischen Geräten arbeiten. Auch hier kann die gesamte Versicherungsprämie steuerlich geltend gemacht und bei der Finanzbuchhaltung angegeben werden.
 

Die KFZ-Versicherung

Auch betrieblich genutzte Fahrzeuge müssen versichert werden, um sie vor eventuell auftretenden Schäden zu schützen. Allerdings ist es hier besonders wichtig, abzuwägen, inwieweit Firmenfahrzeuge auch privat genutzt werden. Ist dies der Fall, müssen Sie die Versicherungsprämie anteilig als Privatentnahme deklarieren und dürfen sie nicht zu 100 Prozent als Betriebsausgabe abrechnen. Neben der oben bereits erwähnten KFZ-Haftpflicht können für Fahrzeuge aller Art noch Teil- oder Vollkaskoversicherungen, Unfallversicherungen und KFZ-Rechtsschutzversicherungen interessant für Sie sein. Wie hoch der Anteil der betrieblichen Ausgaben ist, errechnet sich daran, wie hoch der Anteil der betrieblichen Fahrten mit dem Fahrzeug ist.
 

Die Rechtsschutzversicherung

Ähnlich wie die KFZ-Versicherung deckt eine Rechtsschutzversicherung in vielen Fällen sowohl private als auch berufliche Risiken ab. Das bedeutet, dass auch hier ausschließlich der Anteil der Versicherungsprämie betrieblich abgerechnet werden darf, der auf die betrieblichen Risiken entfällt. Den privaten Anteil buchen Sie auf „Privatentnahmen allgemein“. Der Rest wird auf dem bekannten Kostenkonto berücksichtigt.
 

Die Unfallversicherung

Wer Mitarbeiter beschäftigt, muss diese pflichtgemäß bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfälle versichern. Welche BG das ist, entscheidet sich nach der Branche, in der der Betrieb hauptsächlich agiert. Für Selbstständige gilt eine freiwillige Unfallversicherung, die Sie dann ebenfalls über die Berufsgenossenschaft abwickeln. Obwohl die eigene Unfallversicherung keine Pflichtversicherung ist, kann die Versicherungsprämie selbstverständlich in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden, da sie ausschließlich Arbeitsunfälle absichert.
 

Die Krankenversicherung

Während die oben genannten Posten zumindest zum Teil betriebliche Versicherungen darstellen, gehört die Krankenversicherung für Selbstständige zu den privaten Versicherungen. Das heißt, sie kann nicht als unbeschränkt abzugsfähige Betriebsausgabe gehandhabt werden, sondern muss im Rahmen einer Privatentnahme abgeschrieben werden.

Als Selbstständiger haben Sie dabei die Wahl, ob Sie in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung versichert werden möchten, da für Sie die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Versicherung entfällt. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile, die Sie individuell abwägen müssen.

Zusätzlich zur Krankenversicherung gibt es das sogenannte „Krankentagegeld“, dass Sie im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung gegen Verdienstausfall absichert. Bei privaten Krankenversicherungen ist diese Versicherung in den meisten Fällen bereits enthalten, bei der gesetzlichen Krankenkasse nicht. Dann müssen Sie privat eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen, die wiederum über „Privatentnahme allgemein“ zu buchen ist.
 

Die Pflegeversicherung

Eine Versicherung für den Pflegefall gehört wie die Krankenversicherung zu den privaten Versicherungen, die Sie als Privatentnahme abrechnen müssen. Sie kann nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Wer in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, entrichtet hier automatisch den Beitrag zur Pflegeversicherung mit. Wenn Sie hingegen privat krankenversichert sind, können Sie zusätzlich eine private Pflegeversicherung abschließen.
 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Selbstständige wie auch Arbeitnehmer ab für den Fall, dass sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit ihre Arbeit nicht ausüben können. Sie kann, da sie ausschließlich das berufliche Risiko der Arbeitsunfähigkeit absichert, steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings müssen Sie hier Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Auge behalten! Denn wenn diese jährlich bei über 2.800 Euro liegen, wirkt sich die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr steuerlich aus. Generell gilt, dass die Arbeitsunfähigkeitsversicherung unter dem Punkt „allgemeine Versicherungen“ oder „andere Versicherungen“ verbucht wird.
 

Der richtige Umgang mit der Versicherungssteuer

Auf die einzelnen Versicherungen entfällt zusätzlich zur eigentlichen Versicherungsprämie die sogenannte Versicherungssteuer. Diese ist in der Regel so hoch wie der gesetzliche Umsatzsteuersatz, darf jedoch nicht mit diesem verwechselt werden. Denn Versicherungen sind generell von der Umsatzsteuer befreit. Ein Vorsteuerabzug, wie er bei der Mehrwertsteuer also üblich ist, entfällt hier. Stattdessen führen Sie die Versicherungssteuer bei der Buchung der Versicherungsprämie einfach mit. Die Versicherungssteuer gehört zu den typischen Betriebsausgaben, die den Gewinn mindern. Sie verbuchen die Kosten mit auf dem Versicherungskostenkonto.

 

Beiträge zu Berufsverbänden

Neben den Prämien für betriebliche Versicherungen gehören auch Beiträge zu Berufsvertretungen oder Berufsverbänden zu den unbeschränkt abzugsfähigen Betriebsausgaben. Auch Gewerkschaften oder Kammern wie die Handwerkskammer werden dabei zu den Berufsverbänden gezählt. Steuerlich absetzen können Sie dabei sowohl Pflichtbeiträge als auch freiwillige Beiträge an Ihren Berufsverband. Da es hier ausschließlich um berufliche Interessen geht, gehören alle Abgaben stets zu den Betriebsausgaben, die den Gewinn mindern.

Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind

Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...

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So viel müssen Selbstständige aktuell zahlen:

Selbstständige sind von der Versicherungspflicht befreit, und können zwischen der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung wählen. Die Beiträge werden in der GKV vom Einkommen erhoben und jährlich neu festgesetzt. In der PKV hingegen hängen die Beiträge unter anderem vom Alter und gewählten Tarif ab.

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