Gewerbe abmelden – so gehen Sie vor

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Im Jahr 2021 wurde in Deutschland der Verwaltungsakt ‚Gewerbe abmelden‘ mehr als 420.000 mal durchgeführt. Diese Zahl belegt, dass es sich um einen häufigen Vorgang handelt, der aus diversen Gründen notwendig werden kann. Die wichtigsten Gründe für eine Gewerbeabmeldung bzw. Rahmenbedingungen sollen in diesem Beitrag ebenso wie eine Alternative beleuchtet werden.
 

Was muss man beachten, wenn man ein Gewerbe abmelden möchte?

Die Ausübung eines Gewerbes ist mit bestimmten Pflichten verbunden, die in der Gewerbeordnung geregelt sind. In § 14 GewO (Gewerbeordnung) steht, dass jegliche Änderungen das Gewerbe betreffend der zuständigen Behörde anzuzeigen sind. Das betrifft einerseits Änderungen des Tätigkeitsbereiches oder der Adresse, die mit einer Gewerbeummeldung anzuzeigen sind. Andererseits betrifft es auch den Fall, dass der Gewerbetreibende das Gewerbe nicht mehr ausübt. Die Gründe dafür spielen keine Rolle.
 

Gewerbeabmeldung bedeutet nicht automatisch Geschäftsaufgabe!

Auch wer sein Gewerbe in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde- oder Stadtverwaltung verlegt, muss sein Gewerbe zunächst abmelden, um es dann am neuen Wirkungsort wieder anzumelden. Auch wenn es die Bezeichnung so erscheinen lassen mag: Der Verwaltungsakt, ein Gewerbe abzumelden, ist also nicht immer gleichbedeutend mit der Aufgabe einer Geschäftstätigkeit! Dabei ist zu beachten, dass die Abmeldung unverzüglich erfolgen muss. Das heißt, sobald der Gewerbetreibende das Gewerbe nicht mehr ausübt oder den Betrieb verlegt, ist er verpflichtet dies der zuständigen Behörde sofort anzuzeigen.

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Gewerbeabmeldung formlos möglich

Die Gewerbeabmeldung geht ganz einfach vonstatten. Dazu liegen bei den Gewerbeämtern entsprechende Formulare aus oder lassen sich einfach von der Internetseite der Verwaltung herunterladen. So kann der Gewerbetreibende das Formular ganz in Ruhe zu Hause ausfüllen und bereits unterschrieben zur Behörde mitnehmen. Das spart meist Zeit vor Ort. Ganz in diesem Sinne gibt es in den letzten Jahren immer mehr Angebote, ein Gewerbe online abmelden zu können. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten in Ihrer Stadt/Gemeinde!

In der Regel verlangen die Behörden für eine Abmeldung keine Gebühren. Die Meldung an andere zuständige Stellen, wie das Finanzamt, Handelskammer oder Berufsgenossenschaft, übernimmt die Behörde automatisch. Hier muss der Gewerbetreibende keine weiteren Schritte unternehmen. Allerdings löscht die Gewerbeabmeldung nicht automatisch die Eintragung ins Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Wer sein Unternehmen in einem dieser Register eingetragen hat, muss zur Löschung einen Notar beauftragen, der die notwendigen Schritte einleitet.
 

Welche Unterlagen sind zur Gewerbeabmeldung erforderlich?

Viele Gewerbeämter bieten im Fall der Gewerbeabmeldung eine formlose Möglichkeit an, dies anzuzeigen. Wichtig ist, dass der Gewerbetreibende folgende Unterlagen zur Abmeldung seines Gewerbes mitbringt:

  • Gewerbeschein
  • Aktuelle Meldebestätigung
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Evtl. Kopie eines Auszug aus Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister

Je nach Art des Gewerbes verlangen die Behörden noch weitere Unterlagen. Welche das genau sind, ist auf den Internetseiten der einzelnen Behörden nachzulesen.


Vollmacht erteilen, um Gewerbe abzumelden

Wer nicht persönlich erscheinen kann, hat die Möglichkeit, eine Vollmacht zu erteilen. So kann eine dritte Person die Gewerbeabmeldung vornehmen. Mit der Vollmacht ist die darin genannte Person dazu befugt, eine bestimmte Handlung für Sie vorzunehmen, wie beispielsweise die Gewerbeabmeldung. Grundsätzlich gibt es keine Formvorschrift für eine Vollmacht. Für einen Gang zum Amt ist jedoch die Schriftform vorzuziehen, da viele Stellen die mündliche Form nicht anerkennen. Ein einfacher Wortlaut, aus dem hervorgeht, wer der Vollmachtgeber ist und wem er die Vollmacht erteilt, ist ausreichend. Wichtig ist, dass explizit in der Vollmacht erwähnt ist, wozu die Vollmacht dienen soll, also beispielsweise das Gewerbe abzumelden. Die bevollmächtigte Person muss alle für die Abmeldung notwendigen Unterlagen mitbringen und darüber hinaus einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
 

Was bedeutet ruhendes Gewerbe? "Ruhendmeldung" als Alternative

Bevor Sie Ihr Gewerbe abmelden, sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie das Gewerbe wirklich unwiderruflich und gänzlich abmelden möchten. Möglicherweise möchten Sie irgendwann das Gewerbe wieder aufleben lassen. In diesem speziellen Fall gibt es die Möglichkeit, eine sogenannte Ruhendmeldung zu machen. Damit ruht das Gewerbe für eine unbestimmte Zeit. Für die Ruhendmeldung ist jedoch nicht das Gewerbeamt der richtige Ansprechpartner, sondern das Finanzamt.
 

Welche Folgen hat die Gewerbeabmeldung?

Die Abmeldung des Gewerbes bedeutet gleichzeitig, dass alle damit verbundenen Konzessionen ebenfalls erlöschen. Ruht das Gewerbe nur, ist dies nicht der Fall. Wenn Sie nach einiger Zeit das Gewerbe wieder aufnehmen, müssen Sie bei der Ruhendmeldung nicht alle Konzessionen neu beantragen. Das ist in vielen Fällen mit einem erheblichen Aufwand verbunden.

Solange die Ruhendmeldung aktiv ist, ist der Gewerbetreibende von allen Pflichten, die das Gewerbe normalerweise mit sich bringt, entbunden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, ohne große Umstände das Gewerbe jederzeit wieder aufzunehmen.
 

Gewerbe abmelden: Was passiert mit meiner Krankenversicherung?


Variante 1) Selbstständigkeit bleibt bestehen:

Wenn Sie Ihr Gewerbe abmelden, aber weiterhin selbstständig tätig bleiben (z.B. als Freiberufler), ändert sich Ihr Status bei der Krankenversicherung nicht grundlegend. Sie bleiben in der Regel in Ihrer bisherigen Krankenversicherung, sei es gesetzlich oder privat. Allerdings könnten sich die Beiträge ändern, da diese oft einkommensabhängig sind. Es ist wichtig, die Krankenversicherung über die Änderung Ihrer Einkommensverhältnisse zu informieren, um Beitragsanpassungen vorzunehmen.
 

Variante 2) Wechsel von Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis:

In diesem Fall wechseln Sie in der Regel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als pflichtversichertes Mitglied, sofern Ihr Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. Ihr Arbeitgeber übernimmt dann einen Teil der Krankenversicherungsbeiträge. Falls Ihr Einkommen über der JAEG liegt, haben Sie die Wahl, entweder in der PKV oder GKV freiwillig versichert zu bleiben oder in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. In beiden Fällen ist es wichtig, die Krankenversicherung über den Wechsel zu informieren.
 

Variante 3) Ruhestand:

Beim Übergang in den Ruhestand ändert sich Ihr Versicherungsstatus. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Sie in der Regel in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) überführt, sofern Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Die Beiträge orientieren sich dann an Ihrer Rente und eventuellen weiteren Einkünften. Falls Sie privat versichert sind, können Sie in der PKV bleiben, allerdings sollten Sie prüfen, ob ein Tarifwechsel sinnvoll ist, um die Beiträge an Ihre veränderte finanzielle Situation anzupassen.


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Gewerbe abmelden: Das ist noch zu erledigen!

Wenn das Gewerbe beim zuständigen Amt abgemeldet wird, ist die wichtigste formale Aufgabe erledigt. Das Gewerbeamt wird in aller Regel das Finanzamt automatisch informieren, sodass Sie in dieser Hinsicht nicht aktiv werden müssen. Falls es später zu Nachfragen kommen sollte, halten Sie mit der Bestätigung für die Abmeldung ein beweistaugliches Dokument in den Händen. Steuerliche Pflichten erlöschen natürlich nicht mit dem Tag der Gewerbeabmeldung. Abgesehen davon gibt es mit Blick auf den Geschäftsbetrieb weitere Dinge, die nach einer Gewerbeabmeldung eventuell zu erledigen sind. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, einen besseren Überblick zu bewahren und nichts zu vergessen.

Checkliste für Gewerbeabmeldung: Habe ich an alles gedacht?

  • Gewerbe beim zuständigen Amt abmelden (ggf. online möglich).
  • Bei Aufgabe des Geschäftsbetriebes: Kunden und Lieferanten frühzeitig informieren und Verträge fristgerecht kündigen (Miete, Energieversorgung etc.).
  • Nachsendeauftrag einrichten, falls der Geschäftsbetrieb eine neue Adresse erhält.
  • Mitgliedschaften kündigen, sofern langfristig andere Projekte verfolgt werden.
  • Löschen oder Aktualisieren der Internetpräsenz des Gewerbebetriebes.
  • Ggf. Abmeldung von GEZ und /oder GEMA Gebühren (je nach Geschäftsbetrieb).
  • Möglichst vorteilhafte Veräußerung des Geschäftsbetriebs.


Ist die Gewerbeabmeldung rückwirkend möglich?

Ja, die Option der rückwirkenden Gewerbeanmeldung besteht grundsätzlich. Sie sollte aber wegen möglicher Strafen bzw. Bußgeld nicht bewusst als ‚strategische Option‘ in Erwägung gezogen werden. Es ist bis maximal 60 Monate rückwirkend möglich, ein Gewerbe abzumelden. Ab einigen Monaten Verspätung ist mit einem Bußgeld zu rechnen, denn es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Anzeigepflicht gemäß Gewerbeordnung sieht vor, dass die Gewerbeabmeldung unverzüglich zu erfolgen hat. Wer sich noch nicht ganz schlüssig ist, kann das Gewerbe ruhen lassen und so allen Pflichten und Fristen nachkommen.
 

Fazit: So melden Sie ein Gewerbe ab

Die Betriebsaufgabe ist mit vielen Schritten verbunden, wobei die Gewerbeabmeldung in diesem Prozess den letzten Schritt darstellt. Vieles, was Sie im Verlauf einer Betriebsabmeldung erledigen müssen, ist an bestimmte Fristen gebunden. Daher ist es wichtig, dass Sie sich schon frühzeitig mit dem Thema befassen, um Probleme im Verlauf einer Betriebsaufgabe zu vermeiden. Während des Prozesses sind beispielsweise langfristige Verträge zu kündigen:

  • Verträge mit Telefon- und Internetanbietern
  • Versicherungsverträge
  • Rahmenverträge mit Kunden oder Lieferanten
  • Mietverträge und die damit verbundenen Energielieferverträge
  • Werbeverträge
  • Bankkonten
  • Vollmachten

Außerdem sind mit der Abmeldung auch einige Pflichten verbunden. Der Gewerbetreibende muss den Aufgabegewinn oder -verlust ermitteln und diesen an das Finanzamt melden. Hier kann ein Steuerberater eine große Hilfe sein.

Auch die Mitarbeiter sind zu kündigen. Hierbei sind Fristen unbedingt einzuhalten, um weitere Probleme zu vermeiden. In einigen Fällen kann ein Aufhebungsvertrag eine gute Alternative zu einer Kündigung sein.
 

Gut zu wissen!

Grundsätzlich sind die Abläufe rund um die Gewerbeabmeldung bundesweit nicht einheitlich geregelt. Bereits bei der Gewerbeanmeldung werden Sie bemerkt haben, dass die Kosten für diesen Verwaltungsakt nicht einheitlich geregelt sind. Daher sind die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten vor Ort frühzeitig in Erfahrung zu bringen.


FAQ: Gewerbe abmelden – Das sollten Sie wissen

Wann muss ich ein Gewerbe abmelden?

Das Gewerbe ist abzumelden, wenn der Betrieb dauerhaft aufgegeben werden soll oder er in eine andere Stadt verlegt wird. Auch der Austritt aus einer Personengesellschaft (wie etwa eine OHG oder GbR) kann zu einer Gewerbeabmeldung führen.
 

Gibt es eine Pflicht zur Gewerbeabmeldung?

Ja, § 14 der Gewerbeordnung sieht vor, dass Änderungen am Gewerbebetrieb unverzüglich anzuzeigen sind. Im Übrigen handeln Gewerbetreibende aus eigenem Interesse, schließlich endet mit der Abmeldung die Pflicht, (Gewerbe)steuer abzuführen (bis zum Tag der Abmeldung eingefahrene Umsätze müssen natürlich bei der kommenden Steuererklärung bzw. Gewerbesteuererklärung noch berücksichtigt werden).
 

Gewerbe abmelden: Kosten für diesen Verwaltungsakt?

Bei der Gewerbeabmeldung handelt es sich um einen kostenpflichtigen Verwaltungsakt. Die Kosten sind bundesweit nicht einheitlich geregelt, sie bewegen sich zwischen 20 und 25 Euro. In einigen Städten und Gemeinden ist die Gewerbeabmeldung kostenlos möglich.
 

Wo finde ich das Formular zur Gewerbeabmeldung?

Eine kurze Recherche für Ihren Standort (‚Gewerbe abmelden in XX‘) zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten Sie nutzen können. Viele Behörden stellen das Formular zur Gewerbeabmeldung online zur Verfügung. In immer mehr Bundesländern bzw. Gemeinden ist es mittlerweile möglich, online ein Gewerbe abmelden zu können.
 

Kann ich online ein Gewerbe abmelden?

Eine reine Online-Abmeldung ist noch nicht überall möglich, seit einigen Jahren aber stark auf dem Vormarsch. In NRW kann ein Gewerbe vollelektronisch abgemeldet werden, wozu aber eine vorherige Registrierung notwendig ist. Für eine gesetzeskonforme Legitimation ist die Online-Funktion des neuen Personalausweises zum Beispiel nutzbar. Falls Dokumente für die Gewerbeabmeldung erforderlich sind, können diese in der Regel hochgeladen werden. Alternativ kann die Gewerbeabmeldung auch auf traditionellem Weg erledigt werden. Das erforderliche Formular zur Gewerbeabmeldung bieten viele Gemeinden aber bereits online zum Download an. Das unterschriebene Formular muss persönlich mit einem aktuellen Personalausweis vorgelegt werden.
 

Gewerbe abmelden: Welche Alternative gibt es?

Sie können ein Gewerbe auf Antrag auch ruhen lassen. So können Sie ggf. eine gewisse Zeitspanne überbrücken und zu einem späteren Zeitpunkt den Gewerbebetrieb wieder aufnehmen. Diese Alternative ist dahingehend von Vorteil, dass etwaige Konzessionen nicht erlöschen. Nach einer Gewerbeabmeldung und einer Umentscheidung nach einigen Wochen würden also wieder neue Kosten entstehen. Bei dieser Alternative handelt es sich um die so genannte Ruhendmeldung, für die das Finanzamt der richtige Ansprechpartner ist.
 

Muss ich ein Gewerbe persönlich abmelden?

Ja, das ist grundsätzlich so vorgesehen. Wer aber aus wichtigen Gründen persönlich verhindert ist, kann eine Vollmacht für einen Beauftragten ausstellen.
 

Zusammenfassung zur Gewerbeabmeldung: Alles Wichtige auf einen Blick

  1. Aus Paragraf 14 der Gewerbeordnung geht hervor, dass Änderungen am Gewerbebetrieb unverzüglich zu melden sind. Hiervon ist auch die Gewerbeabmeldung betroffen. Sie hat unverzüglich zu verfolgen.

  2. Immer mehr Gemeinden bieten mittlerweile die Option an, ein Gewerbe online abzumelden, wobei eine Legitimation aus Sicherheitsgründen zu erfolgen hat

  3. In vielen Städten ist die Gewerbeabmeldung kostenlos möglich. Ansonsten bewegen sich die Gebühren für diesen Verwaltungsakt zwischen 20 und 25 Euro.

  4. Eine Gewerbeabmeldung muss vorgenommen werden, wenn der Betrieb dauerhaft eingestellt oder der Sitz in eine andere Stadt/Gemeinde verlegt wird. Auch für das Ausscheiden von Gesellschaftern in Personengesellschaften ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich.

  5. Wer sich mit Blick auf Zukunftsprojekte nicht vollkommen sicher ist, kann mit einer Ruhenderklärung eine Alternative zur Gewerbeabmeldung prüfen. Diese Variante hat den Vorteil, dass bei einer Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs notwendige Konzessionen nicht wieder neu zu erwirken sind.

 


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So viel müssen Selbstständige aktuell zahlen:

Selbstständige sind von der Versicherungspflicht befreit, und können zwischen der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung wählen. Die Beiträge werden in der GKV vom Einkommen erhoben und jährlich neu festgesetzt. In der PKV hingegen hängen die Beiträge unter anderem vom Alter und gewählten Tarif ab.

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