GKV: Wird ein Gründungszuschuss zur Beitragserhebung angerechnet?

Wie bereits an anderer Stelle dargelegt, kann der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit eine wichtige finanzielle Unterstützung sein, um die Startphase der Selbstständigkeit zu meistern. Wird dieser Zuschuss bewilligt, so ergibt sich allerdings in Bezug auf die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Besonderheit: Der Zuschuss wird als Einnahme gewertet und kann je nach Einnahmesituation zu einer Beitragserhöhung bzw. zu Nachzahlungen führen. Da Selbstständige bzw. Freiberufler auch in die private Krankenversicherung wechseln können, sollte diese Option geprüft werden, denn hier sind die Beiträge generell einkommensunabhängig. Stetige Nachweise über die persönlichen Einnahme- und ggf. Vermögensverhältnisse entfallen also.

Der Gründungszuschuss und sein Einfluss auf die Berechnung der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge

Wer sich als Selbstständiger gesetzlich krankenversichern will, zählt zur Gruppe der freiwillig Versicherten. Die Höhe der zu leistenden Beiträge richtet sich nach den Einnahmen, dem allgemeinen Beitragssatz und einem individuellen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse erheben kann. Zu bedenken ist allerdings mit Blick auf die Beiträge für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung, dass nicht nur das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit einen Einfluss auf die Höhe des Beitrags hat. Auch folgende Faktoren sind mit anzugeben:

  • etwaige Unterhaltszahlungen
  • Kapitalerträge aus Dividenden oder Zinsen
  • Einnahmen aus Verpachtung/Vermietung
  • gewährter Gründungszuschuss durch die Bundesagentur für Arbeit (abzüglich der Pauschale über 300 Euro für die soziale Grundsicherung)
  • Rentenzahlungen

Das heißt also, dass für die konkrete Berechnung der Beiträge sämtliche Einnahmen anzugeben sind, womit Existenzgründer sehr schnell den Höchstsatz erreichen (inkl. Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag können über 700 Euro monatlich fällig werden). Der Gründungszuschuss ist zwar eine finanzielle Erleichterung, gleichwohl hat er je nach Einnahmesituation höhere Beiträge zur Folge. Beiträge in der GKV berücksichtigen somit die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Versicherten, wohingegen dies in der PKV nicht der Fall ist (nur Angestellte müssen ein Einkommen über der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze nachweisen).
 

Zahlenbeispiele für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Selbstständige, die einen Gründungszuschuss erhalten und freiwillig gesetzlich krankenversichert werden möchten, müssen ihre voraussichtliche Gewinnsituation einschätzen. Diese Prognose ist maßgebend für den Beitragssatz. Stellen sich die tatsächlichen Einnahmen anhand des Steuerbescheids als höher heraus, so wird die gesetzliche Krankenkasse Beitragsnachzahlungen einfordern. Allerdings können Selbstständige mit (zunächst) geringem Einkommen einen Antrag auf einen ermäßigten Beitragssatz stellen, wozu ein fiktives Einkommen von ca. 1.450 Euro pro Monat zugrunde gelegt wird. Daraus ergibt sich dann ein monatlicher Beitrag zwischen 230 und 250 Euro, je nach persönlichen Voraussetzungen und Zusatzbeitrag. Ansonsten tendieren gesetzliche Krankenkassen dazu, Selbstständigen ein höheres Einkommen zu ‚unterstellen‘. Man spricht auch von einem Mindesteinkommen, das aktuell monatlich bei 2178,75 Euro liegt. Daraus ergibt sich ein monatlicher Beitrag von deutlich über 300 Euro. Wer mit seinen gesamten Einnahmen (siehe Auflistung oben) darüber liegt, wird den Höchstsatz zahlen müssen, wobei die Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von zur Zeit 4237,50 Euro pro Monat eine Deckelung nach oben vorsieht (trotzdem fallen mit über 700 Euro recht immense Kosten an). Für die Berechnung der tatsächlichen Beiträge ist jedes Jahr der aktuelle Steuerbescheid einzureichen. So wird entschieden, ob Nachzahlungen erforderlich sind oder es zu Erstattungen kommen kann. In jedem Fall müssen gesetzlich Krankenversicherte sich immer mit Zahlenspielen rumplagen und ihre Einnahmesituation offenlegen. Für die Berechnung der individuellen Beiträge sind in jedem Fall nicht nur die Einnahmen aus der eigentlichen Tätigkeit relevant, auch ein zum Teil recht hoher Gründungszuschuss (je nach Höhe des individuellen Arbeitslosengeldanspruches) kann sich deutlich auswirken. Insofern ist es für viele Existenzgründer eine Überlegung wert, sich mit der Alternative der privaten Krankenversicherung auseinanderzusetzen.

Tipp: Nutzen Sie unseren Krankenkassenrechner, um die Beiträge für Sie als Selbstständiger zur Gesetzlichen Krankenkasse zu ermitteln.
 

Systemischer Unterschied als Vorteil: Die Einkommensunabhängigkeit der Beiträge in der privaten Krankenversicherung

Wer seine Einnahmen nicht schätzen will oder kann und ferner nicht jedes Jahr mit möglichen Nachzahlungen rechnen möchte, genießt in der PKV einen entscheidenden Vorteil: Hier steigen die Beiträge nicht mit dem Einkommen. Steuerbescheide oder sonstige Einnahmequellen sind für die Erhebung individueller Beiträge irrelevant. Maßgebend sind alleine der Gesundheitszustand, das Alter und der individuell konfigurierbare Versicherungsumfang. Auch ein etwaiger Gründungszuschuss hat keinen Einfluss auf die Beiträge. Wer die Krankenkassenbeiträge also von der Einkommensentwicklung entkoppeln, seine Finanzen für die Einstufung nicht offenlegen und eine erstklassige Gesundheitsversorgung genießen möchte, wird mit einem maßgeschneiderten Tarif in der privaten Krankenversicherung eine gute Wahl treffen. Neben dem kostengünstigen Basistarif, der dem Standard der gesetzlichen Krankenversicherung in etwa entspricht, entsteht durch die gezielte Gestaltung von Versicherungsleistungen ein großer Spielraum in Bezug auf die Monatsbeiträge. Durch einen Vergleich verschiedener Anbieter und Tarife kann zudem eine optimale Versicherungslösung gewählt werden.

Tipp: Vergleichen Sie die günstigsten Anbieter mit den höchsten Beitragsrückerstattungen.  Weiter >>>

 

Der Gründungszuschuss und die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung: alles Wichtige in der Zusammenfassung

  • Für die Berechnung der Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung sind neben dem eigentlichen Gewinn aus selbstständiger Arbeit weitere Einnahmen heranzuziehen
  • Auch ein durch die Bundesagentur für Arbeit bewilligter Gründungszuschuss wird als Einnahme mit angerechnet, die Pauschale zur sozialen Sicherung in Höhe von 300 Euro monatlich wird jedoch nicht berücksichtigt
  • Je nach persönlicher Einnahmesituation kann ein Antrag auf den ermäßigten Beitragssatz in der GKV gestellt werden
  • Sollten Selbstständige aus den genannten Quellen Einnahmen über dem fiktiven Einkommen erzielen, so zahlen sie in der gesetzlichen Krankenversicherung den Höchstsatz (aktuell zum Teil über 700 Euro pro Monat)
  • Die einkommensunabhängigen Tarife in der privaten Krankenversicherung können daher eine attraktive Alternative sein, die zudem weit größere Individualisierungsspielräume in puncto Gesundheitsversorgung eröffnet

Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind

Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...

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