Soziale Absicherung der Mitarbeiter: Pflichten, Möglichkeiten und Alternativen

Wer als selbständiger Unternehmer Mitarbeiter einstellt, ist auch für deren soziale Absicherung verantwortlich. Bestimmte Leistungen wie die Kranken-, Pflege oder Arbeitslosenversicherung sind dabei obligatorisch. Je nachdem in welcher Branche gearbeitet wird, kann zudem eine gesetzliche Unfallversicherung Pflicht sein. Darüber hinaus sind vor allem im Bereich der Altersvorsorge zusätzliche Maßnahmen möglich.
Der Gesetzgeber legt genau fest, welche Versicherungen für die Beschäftigten abgeschlossen werden müssen. Durch das Solidarprinzip teilen sich die Beiträge jeweils die Angestellten und die Arbeitgeber. Im Bereich der Rentenversicherung hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren verstärkt Regelungen verabschiedet, um die Unternehmen hier stärker in die Pflicht zu nehmen. Durch zusätzliche betriebliche Altersversorgung (bAV) sollen drohende Versorgungslücken geschlossen werden. Wir zeigen, welche Kriterien berücksichtigt werden müssen und welche Möglichkeiten existieren.
Pflichtbeiträge in den Lohnnebenkosten
Der Arbeitgeber beteiligt sich ganz automatisch an der Sozialversicherung seiner Mitarbeiter. Die folgenden Beiträge werden dabei direkt durch die Lohnnebenkosten an die gesetzlichen Träger abgeführt:
- Krankenversicherung (7,3 Prozent Arbeitgeberanteil)
- Pflegeversicherung (ca. 1,175 Prozent Arbeitgeberanteil, Kinderlose zahlen ab dem 23. Lebensjahr einen zusätzlichen Aufschlag von 0,25 Prozent)
- Gesetzliche Rentenversicherung (9,35 Prozent Arbeitgeberanteil)
- Arbeitslosenversicherung (1,5 Prozent Arbeitgeberanteil)
Der Arbeitgeberanteil entspricht dabei dem Arbeitnehmeranteil. Somit sind die Beiträge jeweils zur Hälfte aufgeteilt. Durch die Anmeldung eines Mitarbeiters beim Sozialversicherungsträger oder der Minijobzentrale ist die Sozialversicherungsnummer der jeweiligen Person das wichtigste Identifizierungsmerkmal. Sie stellt sicher, dass die Beiträge und späteren Bezüge eindeutig zugeordnet werden können. Sollte der künftige Arbeitnehmer seine individuelle Nummer nicht kennen, genügt es auch, bestimmte persönliche Informationen wie den vollständigen Namen, die Anschrift, das Geschlecht und die Staatsangehörigkeit bei der Anmeldung anzugeben. Anhand dieser Daten kann die korrekte Sozialversicherungsnummer bestimmt werden.
Die Absicherung für das Alter
Durch den demographischen Wandel und verschiedene andere Einflüsse ist zu erwarten, dass die heutige arbeitende Generation im Alter nicht mehr ausreichend durch die gesetzliche Rente abgesichert sein wird. Um dieser Versorgungslücke entgegenzuwirken haben Angestellte seit einiger Zeit die Möglichkeit, von Förderprogrammen zur zusätzlichen privaten Altersvorsorge zu profitieren.
Darüber hinaus werden auch Arbeitgeber immer mehr in die Verantwortung genommen. Im Rahmen einer Betriebsrente beteiligen sie sich an den Beiträgen zu dieser Altersversicherung. Seit 2002 hat jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist einen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Das Drei-Säulen-Modell versucht auf diese Weise neben der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge eine ausreichende finanzielle Absicherung im Alter zu erreichen.
Für Arbeitgeber sind die Zuschüsse nicht nur mit Nachteilen verbunden. Genauso wie die Arbeitnehmer dabei gefördert werden, werden die Beiträge der Unternehmerseite steuerlich begünstigt. Es ergeben sich dabei verschiedene Vorteile:
- Senkung der Lohnnebenkosten: Einsparungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen
- Weniger Steuerbelastung: Abzug der Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge als Betriebsausgaben möglich
Darüber hinaus bieten sich noch weiter positive Aspekte. Die zusätzliche Absicherung über den Arbeitgeber kann als Instrument der Mitarbeiterbindung eingesetzt werden. Angestellte können sich so beispielsweise besser mit dem Unternehmen identifizieren.
Verschiedene Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge
Für die bAV gibt es fünf verschiedene Möglichkeiten, Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern dabei verschiedene Vorschläge unterbreiten, etwa wenn mit einer Pensionskasse oder einem bestimmten Versicherungsunternehmen zusammengearbeitet wird. Vor allem für größere Unternehmen lohnt sich oft eine solche Kooperation. Eine andere Möglichkeit wäre die individuelle Beratung der Mitarbeiter durch einen bestellten Versicherungsmakler. Hier können meist bessere und effizientere Verträge erzielt werden. Die folgenden Varianten stehen für die Arbeitnehmer zur Auswahl:
- Direktversicherung: Eine Versicherung zur Altersvorsorge wird über den Arbeitgeber zugunsten des Mitarbeiters abgeschlossen. Beide Seiten profitieren durch steuerliche Vergünstigungen. Über die sogenannte Entgeltumwandlung werden die Beiträge direkt auf dem Lohnzettel verrechnet und an das entsprechende Versicherungsunternehmen weitergeleitet. Der große Vorteil: Das Risiko liegt allein in der Hand des Versicherers. Deshalb ist dieses Modell vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen geeignet. Ob sich das Angebot für den Arbeitnehmer rentiert hängt von vielen individuellen Kriterien ab. Je nach Anbieter unterscheiden sich die Verträge zum Teil erheblich.
- Pensionskasse: Bei diesem Modell trägt der Arbeitgeber ein größeres Risiko. Eine Pensionskasse arbeitet dabei eng mit dem jeweiligen Unternehmen zusammen und bietet Pauschalverträge an. Der Gesetzgeber erlaubt hier einen höheren Rechnungszins als für herkömmliche Renten- oder Lebensversicherungen. Dadurch sind die Renditen häufig etwas höher. Inzwischen gibt es auch hier die Möglichkeit einer individuelleren Anpassung – allerdings zu Lasten des Preis-Leistungs-Verhältnisses.
- Pensionsfonds: Dieses Modell wird meist nur von größeren Unternehmen angeboten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen gemeinsam in einen eigenen Fonds ein. Ersterer muss sich dabei dem entsprechenden Pensionssicherungsverein anschließen. Das Positive: Das Sparvermögen ist im Falle einer Insolvenz abgesichert. Für die Höhe der späteren Rentenzahlungen aus dem Fonds sind unter anderem die individuellen Erträge ausschlaggebend.
- Unterstützungskasse: Auch die Unterstützungskasse lohnt sich nur für größere Betriebe. Diese eigenständigen Vorsorgeinstitute gewähren allerdings keine Garantie auf eine Auszahlung der geleisteten Beiträge. Die Beiträge können allerdings in voller Höhe als Betriebsausgaben von der Steuer abgezogen werden und sind im Rahmen der Bemessungsgrenze auch von Sozialabgaben befreit. Insgesamt lohnt sich diese Variante eher für Besserverdiener.
- Direktzusage: In diesem Fall werden dem Arbeitgeber bestimmte Rentenzahlungen aus dem Betriebsvermögen zugesagt. Da kein weiterer Kooperationspartner wie etwa ein Versicherungsunternehmen notwendig ist, sind hier vor allem die Abzüge für Verwaltungskosten um einiges geringer. Allerdings liegt das vollständige Risiko beim Arbeitgeber. Er muss dafür sorgen, dass aus den laufenden Beiträgen entsprechende Rücklagen gebildet werden, die später für die Rentenzahlungen dienen können. Eine gewisse Absicherung wird durch Zahlungen an einen Pensions-Sicherungs-Verein gewährleistet.
Rechtliche Details zur Betriebsrente
Durch den gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge ergibt sich für Arbeitgeber die Pflicht, ihre Mitarbeiter über Fragen zur bAV aufzuklären. Bei einer Neueinstellung muss der Angestellte über die Möglichkeiten der Absicherung informiert werden. Wird diese Aufklärungspflicht verletzt, besteht für den Mitarbeiter die Möglichkeit einer Schadensersatzforderung als Ausgleich für Versorgungsschäden. Dieser Punkt sollte deshalb ernst genommen und den Angestellten eine rechtzeitige und umfassende Aufklärung geboten werden.
Selbständige, die künftig Mitarbeiter einstellen wollen, sollten sich im Vorfeld ebenfalls ausreichend mit den aktuellen Regelungen und den damit verbundenen Pflichten auseinandersetzen. Somit werden Versäumnisse vermieden und es kann die individuell passende Vorsorgeform auch für das Unternehmen gewählt werden.
Die Entscheidung, welche der fünf Varianten zum Tragen kommt, liegt dabei grundsätzlich beim Arbeitgeber. Er kann zudem auch einen entsprechenden Kooperationspartner wählen – etwa ein bestimmtes Versicherungsunternehmen.
Vor allem bei der Variante der Direktversicherung ist ein Vertragsabschluss auch für den Arbeitgeber mit zahlreichen Pflichten verbunden. Über den Weg der Entgeltumwandlung sind die wichtigsten Details dabei ganz automatisch geregelt.
Zusätzliche Pflichtbeiträge und Kosten für Arbeitgeber
Neben den bisher aufgezählten Beiträgen fallen für den Arbeitgeber je nach Branche oder Situation noch weitere Kosten an:
- Entgeltfortzahlung bei Krankheit: Über einen Zeitraum von sechs Wochen muss der Arbeitgeber einspringen, danach übernimmt die Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft die Zahlungen.
- Zahlungen bei Mutterschutz: Mit einem Umlagebeitragssatz beteiligen sich Arbeitnehmer an der Finanzierung der Elternzeit.
- Beiträge zur Berufsgenossenschaft: Diese springt bei Arbeitsunfällen für verschiedene Zahlungen an den Arbeitnehmer ein.
- Insolvenzgeldumlage: Auch dieser Beitrag ist seit 2009 für alle Arbeitgeber Pflicht. Die Höhe beträgt 2017 0,09 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelts des jeweiligen Mitarbeiters.
Wichtig: Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind
Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...