Schlüsseldienst: Diesen Versicherungsschutz brauchen Sie

Einbau eines Schlosses in Tür

Wenn Sie selbstständig sind, haben Sie regelmäßig große Risiken zu managen. Hier gibt es unternehmerische Risiken, die aus Ihrer täglichen Arbeit resultieren, aber auch private Gefahrensituationen. Dabei können nicht nur kurzfristige finanzielle Engpässe entstehen. Ein Unfall, ein Kunde stürzt oder es kommt zu einer großen Sachbeschädigung – schon kann der Schaden existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Wenn Sie selbstständig einen Schlüsseldienst führen, ist das falsche Schleifen eines Rohlings kein besonders großes unternehmerisches Risiko. Das lässt sich nachschleifen, schlimmstenfalls haben Sie einen Rohling ruiniert und müssen einen neuen Schlüssel schleifen. In den meisten Fällen ist dies allerdings nicht das einzige geschäftliche Risiko, das Sie tragen müssen. Zum einen haben die meisten Schlüsseldienste Geschäftsräume mit Kundenverkehr und zudem machen sie Hausbesuche und arbeiten somit auf fremden Grundstücken. Um hier den richtigen Versicherungsschutz zu haben, benötigen Sie unter anderem eine gute Betriebshaftpflichtversicherung.
 

Was kann bei einem Schlüsseldienst alles zu Schadenersatzforderungen führen?

Beispiel 1: Ihr Mitarbeiter hat gerade eben den Boden gewischt, ein Kunde kommt herein und rutscht auf dem noch nicht ganz trockenen Boden aus. Als Inhaber sind Sie nun in der Haftung, wenn es glimpflich abläuft, hat der Kunde einen Schrecken und ein paar blaue Flecken. Bricht er sich allerdings ein Bein, kommen Schadenersatzforderungen für die Heilbehandlung auf Sie zu und möglicherweise noch Schmerzensgeld.

Beispiel 2: Sie öffnen die Tür für einen Kunden und beim Betreten der Wohnung stoßen Sie mit Ihrer Werkzeugtasche an den Spiegel im Flur. Dieser zerbricht in tausend Scherben. Sie müssen den Schaden ersetzen.

Beispiel 3: Sie garantieren Ihrem Kunden eine Öffnung seiner Tür, ohne Schäden anzurichten. Allerdings ist der Schließmechanismus hartnäckiger, als Sie angenommen haben. Beim Öffnen der Tür kommen Türrahmen und Tür zu Schaden. Für die anschließende Reparatur wird der Kunde Sie zur Kasse bitten.

Beispiel 4: Sie öffnen die Eingangstür eines Einfamilienhauses. Es ist von vorneherein klar, dass dies nicht ohne Schaden anzurichten ablaufen wird. Deshalb kann Ihr Mitarbeiter gleich mit schwerem Werkzeug an die Arbeit gehen, damit er schnell fertig wird. Dabei splittert das Holz der Tür und ein Splitter verletzt den in der Nähe stehenden Eigentümer am Auge. Für die daraus resultierenden Behandlungskosten sowie den Verdienstausfall müssen Sie aufkommen.

In all diesen Fällen können Sie den finanziellen Schaden von Ihrem Unternehmen abwenden, wenn Sie eine entsprechende Betriebshaftpflicht-Versicherung haben.
 

Was im Versicherungsvertrag eingeschlossen sein sollte

Diesbezüglich müssen Sie wissen, dass Sie von Ihrer Versicherung keine Unterstützung erwarten können, wenn ein Schaden durch eine Tätigkeit entstanden ist, die so nicht im Versicherungsvertrag vereinbart ist. Bei der Antragstellung ist es wichtig, alle Leistungen genau zu benennen, die Sie oder Ihre Mitarbeiter für Ihre Kunden ausführen. Wenn Sie die Police erhalten, prüfen Sie diese eingehend, ob auch wirklich alles versichert ist und der Antrag korrekt in der Police wiedergegeben wird. Im Zweifel müssen Sie für einen entstandenen Schaden selbst aufkommen. Was beispielsweise häufig in Verbindung mit einem Schlüsseldienst angeboten wird, sind Schlosserarbeiten. Es ist nicht zwingend notwendig, dass die Tätigkeit ausdrücklich in Ihrer Gewerbeanmeldung erwähnt ist. Ausschlaggebend für die Versicherung ist, welche Tätigkeiten Sie und Ihre Mitarbeiter tatsächlich ausführen. Wenn Sie im Lauf der Zeit und nachdem Sie Ihre Betriebshaftpflicht-Versicherung abgeschlossen haben, Ihr Leistungsportfolio erweitern, sollten Sie umgehend den Versicherungsumfang anpassen. Nur so sind Sie für den Schadensfall richtig versichert. Nicht immer hat die Erweiterung Ihrer Tätigkeit auch eine Beitragserhöhung zur Folge.
 

Die Höhe der Versicherungssumme – was ist sinnvoll?

Bei den meisten Versicherungsgesellschaften gibt es sogenannte Basistarife. Die Versicherungssumme beläuft sich in der Regel pauschal auf zwei bis drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Um die passende Versicherungssumme auszuwählen, bedenken Sie, welche Art Arbeit Sie an welchen Gebäuden durchführen. Wenn Banken und andere Gewerbeobjekte, die speziell gesichert sind und große Schließmechanismen haben, zu Ihren Kunden zählen, ist diese Versicherungssumme eventuell zu niedrig. Die Anpassung nach oben bringt Ihnen zwar höhere Beiträge, aber im Schadensfall sind Sie dann auch richtig abgesichert.
 

Sollten Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren?

Wenn Sie eine Betriebshaftpflicht-Versicherung für Ihren Schlüsseldienst abschließen, ist das Ziel in der Regel die Absicherung Ihrer Existenz. Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 bis 250 Euro wirkt sich beitragsmindernd aus. In diesem Fall zahlen Sie für Bagatellschäden selbst. Eine Selbstbeteiligung sollten Sie in jedem Fall vereinbaren, wenn Sie in der Lage sind, diese auch ohne Probleme aufzubringen.
 

Sind Bedingungserweiterungen für die Betriebshaftpflicht sinnvoll?

Die Betriebshaftpflicht-Versicherung dient dazu, Ihr Unternehmen und Sie persönlich gegen finanzielle Risiken abzusichern. Dazu ist es manchmal notwendig, die Bedingungen zu erweitern, weil nicht alle Tätigkeiten im Standardantrag abgesichert sind. Dabei bieten manche Gesellschaften diese Erweiterungen nur in Ihren Top-Tarifen an. Prüfen Sie deshalb den Versicherungsvertrag genau, ob wirklich alle benötigten Leistungen auch enthalten sind. Besonderen Wert ist auf den Einschluss von Bearbeitungs- oder Tätigkeitsschäden zu legen. Sie sollten genauso hoch abgesichert sein wie Sachschäden.
 

Begriffe, die Sie kennen sollten

Begriff

Erläuterungen

In Regress nehmen

Nachdem die Versicherungen einen Schaden reguliert haben, prüfen Sie, ob sie die Summe oder Teile davon von einer dritten Partei zurückfordern können. Das ist dann möglich, wenn der Verursacher des Schadens nachlässig war oder seine Pflichten nicht erfüllt haben. Sie sind dadurch haftbar.

Zeitwert

Das ist der Wert eines Gegenstandes zu einem bestimmten Stichtag. Das ist der Preis, der für eine Sache bezahlt werden muss, der gleichwertig oder neu ist. Davon abgezogen wird die Wertminderung durch das Alter oder Abnutzung (technischer Fortschritt, Verschleiß, Mode).

Einbruchdiebstahl

Dabei handelt es sich um eine spezielle Form des Diebstahls. Dabei entwenden Diebe Sachen aus einer Wohnung oder einem Haus, zuvor wurde eine Tür oder ein Fenster aufgebrochen oder die Tür mit einem falschen Schlüssel geöffnet.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung

Wenn Ihr Unternehmen still steht, weil beispielsweise durch einen Brand Ihr ganzes Lager zerstört wurde, verdienen Sie kein Geld. Die Betriebskosten, wie Miete oder Versicherungsbeiträge, sind dennoch zu bezahlen. Dann kommt Ihre Betriebsunterbrechungsversicherung für Löhne und Gehälter, die Sozialabgaben, Miete und entgangenen Gewinn auf.

Voraussetzung dafür, dass die Versicherung den Schaden begleicht ist die Schadensursache. Kam es durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Raub zur Betriebsunterbrechung, kommt die Versicherung für den Schaden auf. Einige Versicherer zahlen auch für Schäden infolge von Hochwasser oder einem Erdrutsch. Der Betrieb muss dafür nicht vollständig still stehen. In der Regel genügt es, wenn wichtige betriebliche Funktionen betroffen sind. Im Fall eines kleinen Unternehmens, bei Solo-Selbstständigen oder Freiberuflern heißt diese Versicherung auch Ertragsausfallversicherung.
 

Die Inhaltsversicherung

Versicherungen bieten ihren Kunden häufig eine Inhaltsversicherung im Paket mit der Betriebshaftpflicht-Versicherung an. Diese ist eine reine Sachversicherung und schützt Sie vor Schäden an beweglichen Dingen, die sich in Ihren Geschäftsräumen befinden. Sie deckt Schäden am Inventar aus denselben Gründen wie die Betriebsunterbrechungsversicherung ab.
 

Weitere wichtige Versicherungen für Sie als Unternehmer

Die wichtigste Versicherung ist die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung. Überdies gibt es weitere Versicherungen, die Sie und Ihr Unternehmen vor dem finanziellen Ruin bewahren.
 

Die Firmenrechtschutzversicherung

Eine gute Firmenrechtschutzversicherung deckt sowohl Vertrags- wie auch Sachenrecht ab. Außerdem hilft Sie Ihnen bei juristischen Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern und greift bei Steuerstreitigkeiten. In jedem Fall sind die Kosten für Ihren Anwalt, für Gutachter und die Gerichtskosten abgedeckt. Viele Versicherungen zahlen auch bei Mediation, das ist eine Form der außergerichtlichen Einigung.
 

Die Kfz-Versicherung

Wenn Sie Kundenbesuche machen, hat Ihr Unternehmen bestimmt einen Transporter als Firmenwagen. Sie benötigen in jedem Fall eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie zahlt für Schäden, die mit Ihrem Fahrzeug anderen Verkehrsteilnehmern zugefügt werden. Es ist sinnvoll, mindestens noch eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Diese übernimmt auch Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch einen Wildunfall oder Hagel verursacht sind und Glasschäden. Mit einer Vollkaskoversicherung sind Sie bestens versichert. Die Versicherung kommt für Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug auf, selbst wenn Sie den Unfall verursacht haben. Zudem zahlt Sie für Schäden durch Vandalismus.
 

Zusätzliche private Versicherungen

Wenn Sie bisher Arbeitnehmer waren, war soziale Absicherung kein Thema für Sie, darüber hat sich der Arbeitgeber Gedanken gemacht. Um die Absicherung von Arbeitslosigkeit und die Rente mussten Sie sich nicht kümmern. Auch die Kranken- und Pflegeversicherung hat der Arbeitgeber automatisch veranlasst. Als Selbstständiger sind Sie jetzt selbst in der Pflicht. Sie brauchen die gesetzlich vorgeschriebene Kranken- und Pflegeversicherung. Zudem können Sie weitere persönliche Risiken freiwillig absichern.

Zu den Pflichtversicherungen zählen:

  • Krankenversicherung und

  • Pflegeversicherung

  • Krankentagegeldversicherung
     

Weitere wichtige, aber nicht obligatorische Versicherungen

Es besteht keine Pflicht, diese Versicherungen abzuschließen, dennoch dienen diese der Grundsicherung.

  • Rentenversicherung

  • Unfallversicherung

  • Privathaftpflichtversicherung

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Risiko-Lebensversicherung

  • Hausratversicherung

  • Private Haftpflichtversicherung

Wichtig: Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind

Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...

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