Gründungszuschuss kann bei vorheriger Abfindung verwehrt werden

Die 3 wichtigsten Fragen für Gründer
Selbstständige und Freiberufler sind nicht kraft Gesetzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Sie müssen aktiv entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Die Beiträge zur GKV richten sich nach dem Einkommen und betragen 2025 zwischen...
In der Regel entfällt die Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige. Nur bestimmte Berufsgruppen (z. B. Handwerker, Lehrer, Künstler) müssen weiterhin Beiträge zahlen.
Wenn Sie nicht pflichtversichert sind, können Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder sich für eine private Altersvorsorge entscheiden – etwa mit einer Rürup-Rente oder ETF-Sparplänen.
Wichtig: Ohne eigene Vorsorge erhalten Sie später keine gesetzliche Rente.
Ja – als Selbstständige tragen Sie das Risiko allein. Es gibt keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (außer bei freiwilliger Weiterversicherung).
- Krankentagegeldversicherung: ersetzt das Einkommen bei längerer Krankheit
- Berufsunfähigkeitsversicherung: schützt vor Einkommensausfall bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
Die Existenzgründung bzw. der Weg in die Selbstständigkeit ist für viele Arbeitslose ein perspektivenreicher Aufbruch in eine neue berufliche Selbstverwirklichung. Der Gründungszuschuss bietet in diesem Rahmen neben dem Arbeitslosengeld I eine weitere finanzielle Möglichkeit, um die kritische Startphase, in der die meisten Existenzgründungen scheitern, zu meistern. Wer den Antrag rechtzeitig stellt, kann über einen Zeitraum von 6 Monaten zusätzlich zum Arbeitslosengeld I 300 Euro monatlich erhalten. Nach Abschluss dieser so genannten Grundförderung kann ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden, wobei für 9 Monate ein Pauschalbetrag von 300 Euro gewährt wird.
Gerichtsurteil: Die Gewährung des Gründungszuschusses liegt im Ermessen der zuständigen Arbeitsagentur
Grundsätzlich sollten sich Existenzgründer der Tatsache bewusst sein, dass es keine Garantie für den Erhalt des Gründungszuschusses gibt. Die Gewährung liegt ausschließlich im Ermessen der zuständigen Arbeitsagentur, so wie es vor kurzem ein Urteil des Sozialgerichts Gießen (Az.: S 14 AL 6/13) bestätigt hat. Im konkreten Fall wurde der Antrag auf die Gewährung des Gründungszuschusses abgelehnt, weil der Antragseller im vorherigen Angestelltenverhältnis eine hohe Abfindung erhalten hatte. Der 59 Jahre alte Mann hatte gegen die Ablehnung des Antrages auf Gründungszuschuss geklagt, allerdings war er nicht erfolgreich: Das Gericht lehnte seine Klage ab, da der Mann eine Abfindung von ca. 170.000 Euro brutto erhalten hatte. In der Essenz bedeutet dieses Urteil, dass die Bundesagentur eine Existenzgründung nicht fördern muss, wenn genügend eigene finanzielle Ressourcen vorhanden sind. Das Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters ist entscheidend, hohe finanzielle Ressourcen des Antragsstellers sprechen gegen die Notwendigkeit der Bewilligung. Ziel des Gründungszuschusses soll es sein, den Lebensunterhalt in der Startphase zu sichern, da die ganze Arbeitskraft in die eigene Unternehmung investiert werden muss. Von der Notwendigkeit der Bewilligung war in diesem Fall also nicht auszugehen.
Fazit: finanzielle Ressourcen und der Weg in die Selbstständigkeit
Die Entscheidung des Sozialgerichts Gießen veranschaulicht auf ungewollte Weise, dass ausreichende finanzielle Mittel zu Beginn der Existenzgründung extrem wichtig sind, um den Lebensunterhalt zu sichern und das Geschäft mit Nachhaltigkeit aufzubauen. Existenzgründer, die viel Geld als Abfindung erhalten bzw. zurückgelegt haben, sollten eine Bewilligung nicht fest einkalkulieren. Aber auch jenseits möglicher Abfindungen und Reserven liegt die Bewilligung des Antrages immer im Ermessen der zuständigen Arbeitsagentur: Mit dem Antrag muss die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells deutlich werden, gerade auch im Sinne der eigenen Erfolgschancen auf dem Markt. Existenzgründer sollten sich nicht nur auf diese finanzielle Möglichkeit fokussieren, sondern auch weitere Fördermöglichkeiten ausschöpfen, um breiter aufgestellt zu sein. Der Faktor Zeit ist entscheidend, daher wird ein ambitionierter Existenzgründer langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren ohnehin kaum in Kauf nehmen wollen.
Wichtig: Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind
Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...