Was ist die IHK?

Insgesamt gibt es deutschlandweit 80 Industrie- und Handelskammern, zu denen die jeweiligen Unternehmen der Region gehören. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, deren Hauptaufgaben im IHK-Gesetz geregelt sind.
 

Wer ist Mitglied der IHK?

Jedes Unternehmen, das Gewerbesteuer zahlt und eine Niederlassung, Verkaufsstelle oder Betriebsstätte in der Region unterhält, ist automatisch Mitglied bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Dabei ist die gewählte Rechtsform unerheblich. Die IHK-Zugehörigkeit beginnt mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit (Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr). Das heißt, auf dem Weg in die Selbstständigkeit wird man mit dem Gründungszeitpunkt automatisch Mitglied bei der zuständigen IHK. Mitglieder der IHK sind unter anderem: Handelsregisterunternehmen (Vollkaufleute), Kleingewerbetreibende, gemischt-gewerbliche Unternehmen, Apotheken und freie Berufe in der Rechtsform einer GmbH.

Was leistet die IHK?

 Um die eigenen Behörden zu entlasten, hat der Staat die Selbstverwaltung der Wirtschaft an die Industrie- und Handelskammern delegiert. Das Spektrum der Dienstleistungen der IHK ist umfassend. Laut § 1 des IHK-Gesetzes müssen die Industrie- und Handelskammern das Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden der Region wahrnehmen und die gewerbliche Wirtschaft unter Abwägung und Ausgleich der Interessen einzelner Gewerbezweige fördern. Die Serviceleistungen umfassen Themengebiete von A wie Abfallformulare bis Z wie Zollformulare.
 

Höhe der Mitgliedsbeiträge

Die Höhe des jährlich zu entrichtenden Mitgliedsbeitrags ist abhängig von der Art, dem Umfang und der Leistungskraft des Gewerbebetriebs. Sie setzt sich aus einem Grundfreibetrag und einer Umlage, die sich aus der Höhe des Gewinns aus dem Gewerbeertrag ergibt, zusammen. Gründer und Kleinunternehmen sollten jedoch bestehende Sonderregelungen beachten. Existenzgründer, die erstmalig einen Gewerbebetrieb anmelden, sind im ersten Jahr vom Mitgliedsbeitrag befreit, wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen sind, eine natürliche Person sind (also keine Personen- oder Kapitalgeselleschaften sind), ihr Jahresgewinn aus Gewerbebetrieb nicht oberhalb von 25.000 Euro liegt und sie in den letzten fünf Jahren nicht selbständig waren, also keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft erzielt haben und nicht mit mehr als einem Zehntel an einer Kapitalgesellschaft beteiligt waren. Der § 3 IHKG regelt darüber hinaus die Beitragsfreiheit von Klein- und Kleinstunternehmen. Diese sind von den Kosten befreit, wenn es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften ohne Eintrag im Handelsregister handelt und ihr Gewinn aus Gewerbebetrieb unter 5.200 Euro liegt.
 

Welche Vorteile bietet die IHK-Mitgliedschaft?

Existenzgründer müssen zur Beantragung des Existenzgründungszuschusses beim Arbeitsamt einen Tragfähigkeitsnachweis ihres angestrebten Gewerbes vorlegen. Diesen kann unter anderem die IHK ausstellen. Für bestimmte Betätigungsfelder muss man als Existenzgründer bei der IHK außerdem bestimmte Qualifikationen nachweisen. Darüber hinaus berät die IHK ihre Mitglieder kostenlos zu aktuellen Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik und informiert angehende Existenzgründer über bestehende Gesetze, Verordnungen und deren Auswirkungen auf das alltägliche Wirtschaftsleben. Die IHK bietet Weiterbildungsseminare an, betreut Auszubildende und stellt Dokumente wie Jubiläumsurkunden für verdiente Mitarbeiter, Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder Messeausweise aus.

Wer sich selbständig machen möchte, der findet mit der IHK einen kompetenten Ansprechpartner rund um das Thema Neugründung und wird von ihr umfassend über relevante Aspekte informiert.

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