Selbstständig machen mit einem Reisebüro

Frau berät Kunden in Reisebüro
Zuletzt aktualisiert: 07.08.2026

Die Deutschen gelten als Reiseweltmeister und in dieser Hinsicht als abenteuerlustig und erholungshungrig. Insofern ist es naheliegend, Urlaubsträume wahr werden zu lassen bzw. in diesem Umfeld eine attraktive Geschäftsidee zu verwirklichen. Ganz in diesem Sinne soll hier die Option vorgestellt werden, sich mit einem Reisebüro selbstständig zu machen.

Themen für die Selbstständigkeit mit einem Reisebüro

Welche Rahmenbedingungen sind für die Existenzgründung mit einem Reisebüro angesichts des immer bedeutender werdenden Internets strategisch zu beachten? Welche Entscheidungen sind für die Ausrichtung eines Reisebüros relevant bzw. erfolgskritisch? Eines steht jedenfalls fest: Wer sich selbstständig mit einem Reisebüro machen will und individuelle Urlaubsträume wahr werden lassen möchte, sollte sehr fit im Reise- und Vertragsrecht sein. Diese Faktoren stehen im Zweifelsfall im Fokus, wenn es um Fragen der Haftung geht. Letztlich muss diese Geschäftsidee vor allem eines als (Reise)ziel haben: Zufriedene und bestens erholte Kunden, die gerne wiederkommen und das Reisebüro weiterempfehlen.

Die folgende Übersicht ist eine unverbindliche Orientierungshilfe für die Gründung und kein rechtssicherer Leitfaden. Welche Nachweise im Einzelfall verlangt werden, klärt das zuständige Gewerbeamt.

  • Entscheiden, ob Sie als reiner Reisevermittler oder auch als Veranstalter auftreten.
  • Spezialisierung festlegen: Pauschalreisen, Fernreisen, Kreuzfahrten, Geschäftsreisen.
  • Prüfen, ob Franchise, Kooperation oder vollständige Eigenständigkeit passt.
  • Wettbewerb im Einzugsgebiet erfassen, inklusive der Filialen großer Ketten.
  • Kaufkraft und Altersstruktur am Standort bewerten.
  • Firmenkundenpotenzial vor Ort prüfen, für ein Standbein im Geschäftsreisebereich.
  • Agenturverträge mit den gewünschten Reiseveranstaltern schließen.
  • Provisionsstaffeln vergleichen und die Einstiegssätze realistisch ansetzen.
  • Buchungssystem und ggf. Anbindung für Flugtickets klären.
  • Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts beibringen.
  • Bei eigener Veranstaltertätigkeit Insolvenzsicherung abschließen und Sicherungsschein bereithalten.
  • Kapitalbedarf für Ladenbau, Kaution, Warenwirtschaft und Anlaufverluste ermitteln.
  • Fördermittel und Gründungszuschuss prüfen, bevor der Businessplan zur Bank geht.
  • Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht abschließen.
  • Website mit Beratungsschwerpunkten und Kontaktmöglichkeit veröffentlichen.
  • Beratungsdokumentation von Beginn an standardisieren.
  • Erste Firmenkunden und Kooperationen vor Ort ansprechen.

Begriffliche Abgrenzung inkl. Konsequenzen: Reisevermittler vs. Reiseveranstalter

Wer sich selbstständig mit einem Reisebüro machen will, sollte zu Beginn Klarheit darüber erlangen, was er anbieten will und welche geschäftlichen Konsequenzen sich daraus ergeben. In der Praxis ist es so, dass die meisten Reisebüros als Reisevermittler fungieren. Sie vermitteln also das Angebot Dritter bzw. von diversen Reiseveranstaltern. Demgegenüber ist es möglich, eigene Reisen zu veranstalten und diese dann im Reisebüro zu verkaufen. Daraus ergibt sich die unmittelbare Konsequenz, dass der Reiseveranstalter die Haftung für viele Aspekte der Reise übernehmen muss. Wer sich insofern als Reiseveranstalter mit einem Büro selbstständig machen möchte, muss in puncto Haftung mit weitreichenden Konsequenzen rechnen, die ggf. auch Ressourcen binden werden. In diesem Beitrag wird der Fall fokussiert, dass ein Reisebüro als Händler auftritt und die Reisen von Veranstaltern an Kunden verkauft.

Diese Unterscheidung ist keine akademische Feinheit, sondern die teuerste Weichenstellung der ganzen Gründung. Wer als Vermittler auftritt, muss dem Kunden unmissverständlich klarmachen, dass der Reisevertrag nicht mit ihm, sondern mit dem dahinterstehenden Veranstalter zustande kommt. Wer diese Klarstellung versäumt oder Einzelleistungen so bündelt, dass daraus faktisch ein eigenes Reisepaket wird, rutscht ungewollt in die Rolle des Veranstalters – mit allen Pflichten, die weiter unten beschrieben sind.

Vorsicht bei „selbst zusammengestellten" Angeboten: Wer Flug, Hotel und Mietwagen zu einem Gesamtpreis verkauft, gilt rechtlich als Reiseveranstalter nach § 651a BGB – auch dann, wenn er sich selbst nur als Vermittler versteht. Damit greifen Insolvenzsicherungspflicht und die volle Reisemängelhaftung. Wer diese Grenze nicht sauber zieht, haftet ohne die dafür nötige Absicherung.

KriteriumReisevermittler (klassisches Reisebüro)Reiseveranstalter
Vertragspartner des KundenDer Veranstalter, nicht das BüroSie selbst
Haftung für ReisemängelNur bei eigenem BeratungsfehlerVolle Haftung für die gesamte Reise
InsolvenzsicherungNicht erforderlichPflicht, mit Sicherungsschein
ErtragsmodellProvision vom VeranstalterEigene Marge auf den Reisepreis
Kapitalbedarf und RisikoÜberschaubarDeutlich höher, Vorleistungen und Kontingente
GewerberechtErlaubnisfrei, aber überwachungsbedürftigErlaubnisfrei, aber überwachungsbedürftig

Analyse der Ausgangslage

Die Werbung und eigene Vorlieben zeigen, dass das Internet auch in Sachen Urlaubsbuchung auf dem Vormarsch ist. Lohnt es sich angesichts dieses Trends überhaupt, sich mit einem Reisebüro selbstständig zu machen? Ohnehin wird genau mit Blick auf diesen Trend seit längerem das Aussterben von Reisebüros prophezeit. Branchenkenner betonen hingegen vehement, dass das Reisebüro auch in Zukunft eine starke Existenzberechtigung am Markt haben wird. Vor allem die ältere und sehr zahlungskräftige Zielgruppe, die gerne mehrmals pro Jahr in den Urlaub fliegt, zieht die persönliche Buchung vor. Und auch aktuelle Zahlen belegen, dass viele Deutsche ihren Urlaub (= die schönste Zeit des Jahres!) am liebsten immer noch im Reisebüro ihres Vertrauens buchen.

Bei der Zahl der Reisebüros ist der Trend allerdings eindeutig rückläufig: Nach Angaben des Deutschen Reiseverbandes (DRV) gibt es mittlerweile noch rund 8.000 stationäre Reisebüros in Deutschland. Wer heute gründet, tritt also in einen schrumpfenden stationären Markt ein – was für den Einzelnen nicht zwingend schlecht ist, weil mit jeder Schließung auch Kundschaft frei wird, die weiterhin persönlich beraten werden möchte.

Umsätze mit Reisen

In jedem Falle handelt es sich um einen attraktiven bzw. sehr umsatzstarken Zielmarkt. Nach den Zahlen des Deutschen Reiseverbandes buchten Urlauber und Geschäftsreisende zuletzt für 21,0 Milliarden Euro ihre Reisen über stationäre Reisebüros (DRV, Zahlen und Fakten 2025) – davon 14,3 Milliarden Euro im Privatkundengeschäft und 6,7 Milliarden Euro im Geschäftsreisebereich. Der gesamte deutsche Reisemarkt liegt deutlich darüber. Trotz immenser Konkurrenz aus dem Internet können sich Reisebüros also nach wie vor am Markt behaupten. Zu beachten ist allerdings die Ertragsseite: Die Umsätze bewegen sich zwar auf stabilem Niveau, gestiegene Kosten drücken jedoch spürbar auf die Marge. Es spricht im Falle einer ganzheitlichen Planung nichts grundsätzlich dagegen, sich mit einem Reisebüro selbstständig zu machen – die Kalkulation muss aber von Anfang an stimmen.

Bemerkenswert für Gründer ist der hohe Anteil des Geschäftsreisegeschäfts. Business Travel ist weniger saisonabhängig als das Urlaubsgeschäft, bindet Firmenkunden langfristig und läuft über Rahmenverträge statt über Einzelberatung. Wer im Privatkundengeschäft gegen die Onlineportale kämpft, sollte prüfen, ob nicht ein Standbein bei ortsansässigen Unternehmen der stabilere Weg ist.

Orientierung: Wann wird wo gebucht?

Generell lässt sich für die strategische Ausrichtung eines Reisebüros mit Blick auf die Konkurrenz aus dem Internet Folgendes festhalten: Je umfangreicher sowie komplexer eine Reise und je exotischer das Ziel ist, desto eher neigen Urlaubshungrige dazu, ein Reisebüro für eine persönliche Fachberatung aufzusuchen. Es dürfte also leichter sein, Safari-Urlaube in Afrika zu verkaufen als eine typische Pauschalreise auf Mallorca.

Grundsätzliche Überlegung für den Weg in die Selbstständigkeit

Bevor der Plan konkretisiert wird, ein eigenes Reisebüro eröffnen zu wollen, sind ebenfalls Franchiseoptionen zu prüfen. Viele große Touristikketten bieten Franchisemodelle an, die verglichen und bei Interesse geprüft werden sollten. Die Vorteile der Eröffnung eines Reisebüros mit bekannten Markennamen und funktionierender Infrastruktur liegen auf der Hand: Der Markenname bringt Vertrauen mit, die Agenturverträge mit den Veranstaltern bestehen bereits, und die Provisionsstaffeln sind über den Verbund oft besser als das, was ein Einzelbüro allein aushandeln kann. Allerdings ist der Preis dafür auf dem Weg in die berufliche Selbstständigkeit sehr hoch: Einerseits in Form von Start- und Franchisegebühren (Umsatzbeteiligungen), andererseits in Form des starren Korsetts, das geschäftliche Eigenständigkeit in engen Grenzen hält. Insofern sollte jeder Existenzgründer die Vor- und Nachteile persönlich gewichten. Wer den Weg über eine Kette scheut, kann alternativ eine Kooperation prüfen – Verbünde bündeln die Einkaufsmacht, ohne die Selbstständigkeit so stark einzuschnüren wie ein Franchisevertrag.

Abgesehen davon könnte es für den nebenberuflichen Einstieg eine Option sein, sich als Reiseberater selbstständig zu machen. Mit dieser Option kann zudem auf Räumlichkeiten und somit kostenintensive Investitionen verzichtet werden. Üblich ist dabei die Anbindung an eine bestehende Agentur oder einen Vertriebsverbund, über den die Buchungen abgewickelt werden. Wichtig ist hier die saubere Abgrenzung: Wer ausschließlich für einen einzigen Auftraggeber arbeitet, in dessen Systeme eingebunden ist und keine eigene Kundenakquise betreibt, riskiert die Einstufung als scheinselbstständig.

Scheinselbstständigkeits-Check in 12 Fragen

Standort für ein Reisebüro

Der Standort wird entscheidend für den Erfolg mit einem Reisebüro sein. Zwar braucht ein Reisebüro nicht so viel Laufkundschaft wie ein Einzelhandelsgeschäft. Dennoch sollte es zentral gelegen sein und eine Umgebung aufweisen, die sich durch eine hohe Kaufkraft auszeichnet. Natürlich muss der Standort möglichst frei von direkter Konkurrenz sein, schließlich ist schon das Internet eine omnipräsente Bedrohung für die eigene Auftragslage. Die Räumlichkeiten müssen eine ansprechende Größe aufweisen und nach einer professionellen Inneneinrichtung möglichst Fernweh und Urlaubsvorfreude aufkommen lassen. Fühlen sich Kunden wohl, so werden sie eher bereit sein, eine Reise direkt zu buchen und sich nicht nur beraten zu lassen.

Ein Kostenfaktor, der beim Ladenlokal gerne unterschätzt wird, ist die Bindung: Gewerbemietverträge laufen üblicherweise über mehrere Jahre, während das Buchungsgeschäft stark saisonal schwankt. Die Miete läuft im November genauso wie im Buchungshoch zu Jahresbeginn. Welches Buchungsvolumen der Standort deshalb monatlich tragen muss, ist weiter unten im Abschnitt zum Verdienst durchgerechnet.

Leistungen und eventuelle Haftungsfragen

Bei der Aufstellung des Leistungsspektrums ist das geltende Vertragsrecht in diesem Bereich zu beachten. Im Mittelpunkt wird daher die Vermittlung von Pauschal- bzw. Gesellschaftsreisen stehen. Typischerweise gehört auch die Beschaffung von Flugtickets, Schiffspassagen, Bahn- und Bustickets zum Leistungsangebot eines Reisebüros. Natürlich stehen die Mitarbeiter eines Reisebüros immer in der Verantwortung, Kunden alle wichtigen und relevanten Informationen zukommen zu lassen. Wird eine Leistung nicht angeboten, so ist dies kenntlich zu machen. Ganz in diesem Sinne sollte das Beratungsspektrum folgende Leistungen enthalten:

  • Beratung in puncto Pass-/Visabestimmungen
  • Eventuelle Gefahrenlage am Urlaubsziel
  • Beratung zu Versicherung
  • Gesundheitspolizeiliche Erfordernisse

Die oben bereits angesprochene Haftung ist als Reisevermittler zwar beschränkt. Sie kann aber greifen, wenn nachweislich ein Beratungsfehler vorgelegen hat. Dieser kann sich auf Einreisebestimmungen, die Qualität der Unterkunft, den Reisepreis, das Reiseziel oder auch die Beförderungsbedingungen beziehen. In der Praxis ist die Beratungsdokumentation deshalb kein bürokratischer Selbstzweck: Wer schriftlich festhält, worüber er aufgeklärt hat, steht im Streitfall deutlich besser da.

Insolvenzsicherung: wann sie Pflicht wird

Ein Punkt, der die Rollenfrage wirtschaftlich greifbar macht: Reiseveranstalter müssen die Vorauszahlungen ihrer Kunden und den Rücktransport gegen die eigene Insolvenz absichern. Grundlage ist § 651r BGB in Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie. Der Nachweis erfolgt gegenüber dem Reisenden durch einen Sicherungsschein, der dem Kunden einen unmittelbaren Anspruch gegen den Kundengeldabsicherer verschafft. Seit dem 1. November 2021 müssen sich Anbieter mit mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz über den Deutschen Reisesicherungsfonds absichern; kleinere Veranstalter können die Sicherung weiterhin über eine Versicherung bei einem zugelassenen Versicherer oder über ein Zahlungsversprechen eines Kreditinstituts darstellen.

Für das reine Vermittlungsgeschäft besteht diese Pflicht nicht – ein weiteres Argument dafür, die Grenze zum Veranstalter bewusst zu ziehen und nicht versehentlich zu überschreiten.

Grundvoraussetzung: Agenturverträge und Lizenzen

Wer sich selbstständig mit einem so genannten Vollreisebüro machen möchte, braucht Agenturverträge mit den Veranstaltern, deren Reisen er verkaufen will – ohne diese Anbindung lässt sich schlicht nichts buchen. Für den Verkauf von Flugtickets im eigenen Namen bedarf es zusätzlich einer Akkreditierung bei der IATA (International Air Transport Association), die an eigene finanzielle und fachliche Anforderungen geknüpft ist; viele kleinere Büros umgehen diesen Aufwand, indem sie Flüge über Konsolidatoren abwickeln. Die Anzahl der nötigen Verträge hängt naturgemäß vom konkreten Leistungsspektrum ab. Rein kaufmännisch ist bei der Auswahl von Reiseveranstaltern auf die gewährten Provisionen zu achten, denn davon wird das Reisebüro hauptsächlich leben (später mehr dazu).

Der wunde Punkt für Neugründer: Die Provisionsstaffeln der großen Veranstalter sind umsatzabhängig. Die höheren Sätze werden erst ab bestimmten Jahresumsätzen gezahlt – bei einigen Veranstaltern beginnt die Zehn-Prozent-Stufe erst im mittleren fünfstelligen bis sechsstelligen Umsatzbereich. Ein Büro im ersten Geschäftsjahr startet also regelmäßig auf der niedrigsten Stufe. Genau dieser Effekt gehört in die Liquiditätsplanung, sonst rechnet sich der Businessplan mit Provisionssätzen, die erst Jahre später erreichbar sind.

Auf welche Ziele ‚fliegen' Kunden?

In jedem Falle sollte das Leistungsspektrum erholsame Aussichten ermöglichen. In diesem Sinne muss im Businessplan dargelegt werden, welche Zielgruppe in erster Linie angesprochen werden soll. Abgesehen von Pauschalreisen als Verkaufsklassiker kann mit Blick auf die strategische Geschäftsausrichtung auch eine Spezialisierung sehr geschäftsförderlich sein. Denkbar wäre es, weit entfernte Regionen oder Urlaube mit besonderem Erlebnischarakter (Dschungel-Safari, Wandertouren weltweit, Sightseeing-Touren) anzubieten und sich als erfahrener Partner in diesem Bereich zu profilieren. Da diese Formen von Urlaub natürlich kostspieliger sind, muss die entsprechende Kaufkraft am Standort vorhanden sein. Es spricht natürlich nichts dagegen, mit klassischen Pauschalreisen am Mittelmeer eine breite Zielgruppe einzufangen und so das Geschäft nicht nur auf eine Basis zu stellen. Fliegen sollten Kunden vor allem auf die persönliche Fachberatung, die den Unterschied zur Onlinebuchung ausmachen muss!

Wer Mitarbeiter im eigenen Reisebüro einstellen will, sollte auf qualifiziertes und motiviertes Personal setzen. Urlaub bzw. Urlaubsvorfreude kann letztlich nur in einem angenehmen Ambiente und durch eine mitreißende Verkaufsstrategie erzeugt werden. Da im Reisebüro der Personalaufwand regelmäßig der größte Kostenblock neben der Miete ist, gehört er sauber kalkuliert, bevor die erste Stelle ausgeschrieben wird.

Mitarbeiterkosten-Rechner: Was kostet eine Reiseverkehrskauffrau wirklich?

Erfolgskritische Fragen im Businessplan beantworten

Im Businessplan muss das Reisebüro ein ganzheitlich und strategisch aufeinander abgestimmtes Gesicht erhalten. Insbesondere die Finanzen sind sorgfältig zu planen. Nur wer in allen Punkten in kompakter Kürze überzeugen kann, wird benötigtes Fremdkapital gewinnen können. Folgende Themen/Aspekte können sich als erfolgskritisch erweisen:

  • Was kann das Reisebüro besser als die Konkurrenz/das Internet?
  • Wo liegt dementsprechend die Unique Selling Proposition (USP) [Mehrwerte aus Kundensicht]?
  • Werden neue Trends in der Branche im Geschäftsmodell genutzt?

Kreditrechner: Raten und Zinsen für Ladenbau und Anlaufphase

Für die Startfinanzierung lohnt der Blick auf öffentliche Mittel, bevor die Hausbank angesprochen wird.

Kostenloser Fördermittelcheck: Zuschüsse für Ihre Gründung

Wer aus dem ALG-I-Bezug heraus gründet, sollte den Anspruch vorab klären.

Gründungszuschuss: Anspruch prüfen

Marketing für Reisebüro: Fernweh wecken & Reisen verkaufen!

Getreu diesem Motto sollte die Eröffnung eines Reisebüros mit der Liveschaltung einer suchmaschinenoptimierten Homepage einhergehen. Dort können das Team und die Spezialisierung vorgestellt werden, ggf. auch aktuelle oder saisonale Angebote. Inwiefern auch eine Buchung über eine Homepage im Geschäftsmodell eine Rolle spielt, ist im Einzelfall wirtschaftlich zu bemessen. Die Kosten für die Integration einer Buchungsstrecke etc. sind nicht zu unterschätzen. Letztlich steht eine solche kleine Buchungsseite immer in direkter Konkurrenz zu großen Portalen. Insofern sind gerade kleine Reisebüros gut beraten, sich voll und ganz auf den direkten Kundenkontakt zu fokussieren.

Bei der Vermarktung des Reisebüros sollte vor allem am Urlaubsgefühl bzw. aufkommendem Fernweh gearbeitet werden. Wer dieses bei Kunden entfachen kann, hat es mit dem Verkauf deutlich leichter, zumal sich die meisten Kunden gerne als urlaubsreif bezeichnen werden. Für das Marketing könnten verstärkt Social-Media-Kanäle wie Facebook oder Instagram genutzt werden. Fotos oder stimmungsvolle Videos können Urlauber schon virtuell an wunderbare Orte dieser Welt entführen. Im Reisebüro lassen sich diese Urlaubsträume dann mit persönlicher Fachberatung buchen…

Ein Kanal, der im stationären Geschäft oft unterschätzt wird, ist die lokale Auffindbarkeit: Wer bei der Suche nach „Reisebüro" am Ort nicht in den Kartendiensten erscheint, existiert für einen erheblichen Teil der Laufkundschaft schlicht nicht.

Was verdient man mit einem Reisebüro?

Genauer müsste die Frage lauten: Woran verdienen Existenzgründer in einem Reisebüro? Und in welchem Maße? Die Umsätze bzw. Verdienstmöglichkeiten lassen sich nicht pauschalisieren, da die Umsätze und Kostenstrukturen je nach Standort sehr unterschiedlich sein können. Fest steht aber, dass ein Reisebüro hauptsächlich von den Provisionen lebt, die Reiseveranstalter gewähren.

Die Provisionssätze der großen Veranstalter bewegen sich üblicherweise im Bereich von etwa acht bis vierzehn Prozent des vermittelten Umsatzes, gestaffelt nach dem Jahresumsatz des Büros. Der Einstiegssatz liegt am unteren Ende, die höheren Stufen setzen jeweils bestimmte Umsatzschwellen voraus. Hinzu kommen befristete Aktionsprovisionen für einzelne Produkte oder Zeiträume. Auf dieser Basis kann mit durchschnittlichen Reisepreisen bei einer angenommenen Anzahl an Abschlüssen pro Monat konkret gerechnet werden. Da die Provisionen unterschiedlich hoch ausfallen können, sollte dieser Aspekt schon strategisch bei der Auswahl von Reiseveranstaltern bedacht werden.

Kunden jedenfalls zahlen in Reisebüros oder online generell den gleichen Preis: Die Provision ist schon im Reisepreis einkalkuliert. Preisunterschiede ergeben sich vor allem durch zeitliche Unterschiede oder durch Sonderpreise in kleinen Kontingenten. Auch wenn viele Kunden es meinen, so ist der Preis letztlich kein Faktor, um das Internet dem Reisebüro um die Ecke vorzuziehen.

Für die eigene Planung ist die entscheidende Rechnung eine andere: Wie viel vermittelten Reiseumsatz muss das Büro Monat für Monat erzielen, damit nach Abzug von Miete, Personal und Beiträgen etwas übrig bleibt? Bei einer Provision im einstelligen Prozentbereich braucht es dafür ein Vielfaches an Buchungsvolumen – diese Hebelwirkung sollte vor der Gründung durchgerechnet sein:

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Umsatz (monatlich)0 €
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Gewinn vor Abgaben0 €
− Krankenversicherung0 €
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− Einkommensteuer0 €
= Ihr Netto0 €
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool ist ein unverbindliches Rechenbeispiel und ausdrücklich keine belastbare finanzielle, steuerliche oder rechtliche Orientierung. Die Berechnung arbeitet mit stark vereinfachten Annahmen (10 % Betriebskosten, 15 % Rücklagen, 15 % Altersvorsorge, 400 % Gewerbesteuer-Hebesatz, 220 Arbeitstage à 8 Stunden, keine Kirchensteuer, Soli nur in hohen Einkommensbereichen). Steuer- und SV-Werte 2025; Änderungen durch Gesetzgebung möglich. Treffen Sie auf Basis dieses Rechners keine finanziellen oder beruflichen Entscheidungen – ziehen Sie für eine verlässliche Kalkulation einen Steuerberater oder eine zugelassene Gründungsberatung hinzu.

Wer die Kalkulation von der Beratungszeit her aufziehen will, findet im Branchenvergleich eine Einordnung, was eine Arbeitsstunde tragen muss.

Stundensatz-Rechner mit Branchenvergleich

Reisebüro eröffnen: formale Voraussetzungen

In jedem Falle ist eine Ausbildung als Tourismuskaufmann/-frau (früher Reiseverkehrskaufmann/-frau) sehr empfehlenswert, auch wenn es sich nicht um eine zwingende Voraussetzung handelt. Ansonsten kann es schwer werden, kaufmännische und reiserechtliche Aspekte professionell zu bedienen. Bevor ein Reisebüro eröffnet werden kann, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Eine gesonderte Erlaubnis ist dafür nicht erforderlich – es gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit nach § 1 GewO.

Zu beachten ist allerdings, dass es sich bei einem Reisebüro um ein so genanntes überwachungsbedürftiges Gewerbe nach § 38 Abs. 1 Nr. 4 GewO handelt. Wer sich angesichts dessen mit einem Reisebüro selbstständig machen möchte, muss seine persönliche Zuverlässigkeit nachweisen können. Neben einem polizeilichen Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird in aller Regel auch ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen sein; häufig verlangt die Behörde zusätzlich eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.

Rechtsform-Finder: Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH?

Mit Blick auf das Reisevertragsrecht und europaweite Regelungen sollten ausgeprägte Erfahrungswerte im Falle der Existenzgründung mit einem Reisebüro mitgebracht werden. Aus all diesen rechtlichen Aspekten ergeben sich im Einzelfall durchaus auch Fragen der Haftung. Insofern sind Gründer gut beraten, einen entsprechenden Versicherungsschutz abzuschließen (Haftpflicht- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung), um finanzielle Forderungen von Kunden ggf. bedienen zu können. Besonderes Augenmerk verdient dabei die Vermögensschadenhaftpflicht: Der typische Schaden im Reisebüro ist kein Sachschaden, sondern ein reiner Vermögensschaden aus fehlerhafter Beratung – etwa ein verpasster Flug wegen falscher Visaauskunft. Genau dieser Fall ist in der gewöhnlichen Betriebshaftpflicht regelmäßig nicht gedeckt. Zudem kann eine individuell abgestimmte Geschäftsversicherung geprüft werden. Beschäftigen Sie Personal, ist zusätzlich die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft vorgeschrieben.

Steuern und Buchhaltung

Ein Reisebüro ist ein Gewerbebetrieb, damit fällt grundsätzlich Gewerbesteuer an – allerdings erst oberhalb des Freibetrags von 24.500 Euro Gewerbeertrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Umsatzsteuerlich ist der Vermittlungsfall die Besonderheit: Steuerpflichtig ist nicht der gesamte Reisepreis, sondern die vereinnahmte Provision. Wer dagegen als Veranstalter eigene Reisen verkauft, unterliegt der Margenbesteuerung nach § 25 UStG, bei der nur die Differenz zwischen Reisepreis und Vorleistungen besteuert wird. Das ist ein wesentlicher Unterschied in der Buchhaltung, der die Rollenwahl auch steuerlich relevant macht. Für kleine Betriebe kann in der Startphase die Kleinunternehmerregelung greifen (25.000 Euro Vorjahresumsatz, voraussichtlich höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr) – maßgeblich ist beim Vermittler dabei die Provision, nicht das vermittelte Reisevolumen.

Gewerbesteuerrechner: Belastung ab dem Freibetrag

Kleinunternehmer-Rechner: Grenzen prüfen

Ob die Buchführung per EÜR genügt oder eine Bilanz nötig wird, hängt von Umsatz und Gewinn ab.

Buchführungspflicht-Check: EÜR oder Bilanz?

Für Ladenbau, Möbel und EDV verteilt sich der Aufwand steuerlich über die Nutzungsdauer.

Abschreibungsrechner (AfA) für die Büroausstattung

Damit die erste Steuervorauszahlung keine Überraschung wird, sollte die Belastung früh eingeschätzt und zurückgelegt werden.

Steuerrücklagen-Rechner: Wie viel monatlich zurücklegen?

Einkommensteuerrechner für Selbstständige

Tücken und häufige Fehler bei der Gründung

Die Fehler, die einem Reisebüro wirtschaftlich das Genick brechen, wiederholen sich:

  • Provisionen zu hoch angesetzt. Wer im Businessplan mit den Spitzensätzen rechnet, die erst ab hohen Jahresumsätzen gezahlt werden, plant am ersten Geschäftsjahr vorbei.
  • Ungewollt zum Veranstalter geworden. Eigenständig gebündelte Leistungen machen aus dem Vermittler einen Veranstalter – samt Insolvenzsicherungspflicht und voller Haftung.
  • Keine Vermögensschadenhaftpflicht. Der typische Beratungsfehler verursacht genau den Schaden, den die normale Betriebshaftpflicht nicht deckt.
  • Saisonalität ignoriert. Buchungen und Zahlungseingänge verteilen sich höchst ungleich über das Jahr, die Fixkosten nicht. Ohne Liquiditätspuffer wird der buchungsschwache Herbst zum Problem.
  • Beratung ohne Dokumentation. Wer nicht festhält, worüber aufgeklärt wurde, verliert im Haftungsfall die Beweisfrage.

Wer selbst längere Zeit ausfällt, hat in einem beratungsgetriebenen Kleinbetrieb sofort ein Umsatzproblem, während Miete und Personalkosten weiterlaufen.

Krankentagegeld-Bedarfsrechner: Absicherungslücke ermitteln

Ein Ausblick auf zukünftige Buchungserlebnisse im Reisebüro

Wohin geht die geschäftliche Reise? Wer als Existenzgründer im Businessplan neben Zahlen und Fakten überzeugen will, sollte vor allem mit realisierbaren Visionen für eine Aufbruchsstimmung sorgen. Branchenkenner gehen in dieser Hinsicht davon aus, dass die Online- und Offlinebuchung in Zukunft stärker verschmelzen werden. Somit hätte das Reisebüro auch langfristig eine Daseinsberechtigung am Markt. Das Reisebüro der Zukunft präsentiert sich mit einem modernen, multimedialen Konzept, in dem Kunden z.B. auf großen Bildschirmen virtuelle Rundgänge durch ein Hotel ihrer Wahl vor der Buchung erleben können. In Zukunft wird also ein gewisses Buchungserlebnis im Reisebüro zu inszenieren sein, womit die Investitionskosten für die Geschäftsidee ‚selbstständig machen mit einem Reisebüro' steigen dürften.

Wer den Blick über das klassische Reisebüro hinaus weiten möchte, findet verwandte Wege in die Selbstständigkeit in den Beiträgen zur Gründung als Reiseführer, mit einem Hotel, mit einem Bed & Breakfast, mit einem Campingplatz sowie als Eventmanager. Wer stärker auf den Onlinevertrieb setzen möchte, findet die Grundlagen im Beitrag zum eigenen Online-Shop; wer Reiseversicherungen aktiv mitverkaufen will, sollte die Erlaubnispflichten im Beitrag zum Versicherungsvermittler kennen.

Kurzzusammenfassung für die Geschäftsidee ‚selbstständig machen mit Reisebüro'

  • Die Deutschen sind Reiseweltmeister: Über stationäre Reisebüros wurden zuletzt 21,0 Milliarden Euro umgesetzt (DRV, Zahlen und Fakten 2025), davon 6,7 Milliarden Euro im Geschäftsreisebereich
  • Konkurrenz aus dem Internet: Auch wenn die Onlinebuchung für viele Urlauber bequem ist, spielt die persönliche Fachberatung im Reisebüro für nicht wenige immer noch eine wichtige Rolle
  • Die Zahl der stationären Reisebüros ist rückläufig und liegt mittlerweile bei rund 8.000 – frei werdende Kundschaft ist für gut positionierte Büros eine Chance
  • Grundsätzlich kann die Option geprüft werden, sich mit einem Franchise-Reisebüro selbstständig zu machen oder einer Kooperation beizutreten
  • Reisebüros leben von Provisionen, die je nach Veranstalter und Jahresumsatz üblicherweise zwischen etwa acht und vierzehn Prozent liegen – Neugründer starten auf der untersten Stufe
  • Die Abgrenzung Reisevermittler/Reiseveranstalter entscheidet über Haftung, Insolvenzsicherungspflicht nach § 651r BGB und Umsatzbesteuerung
  • Wer ein Reisebüro eröffnen will, meldet ein erlaubnisfreies, aber überwachungsbedürftiges Gewerbe nach § 38 Abs. 1 Nr. 4 GewO an, für das die persönliche Zuverlässigkeit nachzuweisen ist

Was passiert mit meiner Krankenversicherung wenn ich mich selbstständig mache?

Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...

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