Vorlage für die Anmeldung einer GmbH beim Handelsregister

Wer sich für den Weg in die Selbstständigkeit entscheidet, sieht sich als Existenzgründer gerade in der Startphase mit vielen Planungsaufgaben und notwendigen Formalitäten konfrontiert. Hierzu zählen insbesondere die Gewerbe- und Handelsregisteranmeldung, wobei letztere von der Rechtsform abhängt. Ohne diese formalen Berechtigungen kann der operative Geschäftsbetrieb nicht gestartet werden. Wer eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen möchte, muss diese zwingend in das Handelsregister eintragen lassen. Ohne die notwendigen Vorkenntnisse können Vorlagen für diese Formalität eine große bzw. zeitsparende Hilfe sein. Mit der Wahl der Rechtsform werden übrigens jenseits der Pflicht zur Handelsregistereintragung strategische Grundsatzentscheidungen insbesondere mit Blick auf die Haftungsverhältnisse gelegt: So haften Gesellschafter in einer GmbH mit dem einzubringenden Grundkapital, das mindestens eine Höhe von 25.000 Euro aufweisen muss. In einer Aktiengesellschaft sind es mindestens 50.000 Euro, eingetragene Kaufleute haften immer auch mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Welche Funktion erfüllt das Handelsregister?

Es handelt sich hierbei um ein öffentlich einsehbares Verzeichnis, das Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen respektive Geschäftspartnern gibt. Darüber hinaus können Unternehmen durch eine Eintragung in das Handelsregister den Firmennamen schützen. Dies erklärt, warum viele Unternehmer auch eine freiwillige Eintragung in Erwägung ziehen.
 

Für wen ist die Anmeldung im Handelsregister verpflichtend?

Eine Handelsregisteranmeldung ist für Kaufleute, Kapitalgesellschaften wie die AG und GmbH sowie die Offene Handelsgesellschaft (OHG) Pflicht. Für die Beurteilung, ob es sich bei einem Unternehmen um einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb handelt, kann der Jahresumsatz herangezogen werden. In der Praxis wird diesbezüglich für den Umsatz ein Schwellenwert von 100.000 Euro festgesetzt.
 

Inhalte einer Vorlage für die Handelsregisteranmeldung

Grundsätzlich gilt: Eine vorzunehmende Anmeldung für das Handelsregister muss in einer notariell beglaubigten Form vorliegen. Was die Angaben für die Handelsregisteranmeldung angeht, so ist an Folgendes zu denken:

  • eingetragen werden muss die Firma samt Namen
  • der Sitz sowie etwaige Niederlassungen sind ebenfalls einzutragen (auch die Anschrift gehört dazu)
  • der Unternehmenszweck wird kurz beschrieben
  • vertretungsberechtigte Personen und besondere Befugnisse werden benannt
  • neben der Rechtsform wird auch die Höhe des Stamm- bzw. Grundkapitals angegeben

Für einen späteren Zeitpunkt ist zu beachten, dass auch Änderungen mitgeteilt werden müssen. Zudem muss der Geschäftsführer schriftlich bestätigen, dass keine hindernden Umstände vorliegen (man denke z.B. an eine Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung).
 

Vorteile der Nutzung von Vorlagen für die Handelsregisteranmeldung

Wer ohne ausgeprägtes Vorwissen als Kaufmann firmieren oder eine Kapitalgesellschaft gründen möchte, kann den notwendigen formalen Schritt der Handelsregisteranmeldung mit einer professionellen Vorlage schnell, vollständig und vor allem rechtssicher abwickeln. In dem individualisierbaren Muster sind alle nötigen Angaben enthalten, sodass ein vollständiger Antrag eingereicht werden kann. Somit sind keine zeitlichen Verzögerungen zu erwarten, die mitunter richtig teuer werden können. Zu bedenken ist, dass viele potenzielle Geschäftspartner in das Handelsregister schauen werden, um sich ein Bild vom Unternehmen zu verschaffen. Insofern sollte von Beginn an für klare Verhältnisse gesorgt werden. Zu beachten ist, dass Vorlagen für eine Handelsregisteranmeldung je nach Rechtsform variieren können, sodass Klarheit in Bezug auf die richtige Wahl herrschen sollte.
 

Zusammenfassung: Vorlagen für die Handelsregisteranmeldung nutzen

  • formale Schritte vor dem Start in die Selbstständigkeit: Kaufleute sowie Betriebe mit der Rechtsformen OHG, GmbH und AG (Kapitalgesellschaften) müssen sich zwingend in das Handelsregister eintragen lassen
  • das öffentlich einsehbare Register erlaubt Geschäftspartnern einen generellen Blick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse eine Unternehmens
  • geschäftlicher Start ohne Hindernisse: auch Existenzgründer ohne fundiertes Vorwissen können mit einer Vorlage zur Handelsregisteranmeldung schnell den Anmeldeprozess hinter sich bringen
  • mit Vorlagen sind Gründer schnell und vor allem rechtssicher handlungsfähig
  • die Vorlage für die Handelsregisteranmeldung enthält alle vorgesehenen Punkte, die nur noch individualisiert werden müssen

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