Firmenlogo schützen lassen: Das sollten Sie beachten

Registered Trademark Symbole

Ein Firmenlogo ist im günstigsten Fall Marke, Motto und Wiederkennungsformel in einem. Wer sich als Selbstständiger mit der Aufgabe befasst, ein Corporate Design aufzusetzen, der kommt nicht umhin, auch das Firmenlogo von einem versierten Grafiker gestalten zu lassen. Doch das ist nur der kreative Teil der Arbeit. Wichtig ist, sich das Firmenlogo auch schützen zu lassen. Fatal wäre es nämlich, wenn ein zweiter Betrieb mit dem gleichen Logo an den Markt geht.

Wortwegweiser: Corporate Identity / Corporate Design

Zunächst ist an dieser Stelle ein kurzer Exkurs in die Welt der Corporate Identity nötig. Die Corporate Identity ist ein komplexes Konzept, das aufzeigt, wie und wo sich ein Betrieb strategisch positionieren möchte. Es geht um die Festlegung des Selbstverständnisses eines Unternehmens – sowohl intern als auch extern. Anders als die weitläufige Meinung dies vermuten lässt, erstreckt sich die Corporate Identity auch auf die Technologie im Betrieb, die Strategie des Unternehmens, die Produkt- und Marktfelder sowie den Umgang mit Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Konkurrenten. Neben diesen Festlegungen, die in einer Firmenphilosophie dokumentiert werden, werden all diese Überlegungen auch in ein grafisches Design gegossen – in das Corporate Design.

Das Corporate Design ist das visuelle Erscheinungsbild eines Unternehmens und damit ein Teil der Corporate Identity. Festgelegt werden im Styleguide des Corporate Designs in erster Linie

  • Schriftarten, die zur Verwendung stehen,
  • und Hausfarben, die genutzt werden müssen.

Auch das Logo eines Unternehmens ist fester Bestandteil eines Corporate Designs. Häufig sind sogar die genaue Verwendung und die Positionierung des Logos im Styleguide festgelegt. Manchmal gibt es sogar Hinweise zur Verwendung des Logos in Graustufen, falls dies für die Anbringung auf einem Werbemittel benötigt wird. Kurz um: Das Logo eines Unternehmens ist nur ein Detail im großen Bereich des Corporate Designs. Allerdings ist die Aufgabe, das Firmenlogo schützen zu lassen, mitunter eines der wichtigsten Schritte für ein Unternehmen.
 

Aktiver Markenschutz: Firmenlogo schützen zu lassen

Wer sich darüber informieren möchte, wie ein Firmenlogo geschützt werden kann, befindet sich im Bereich des Markenschutzes. Wie wichtig dieser ist, merkt so mancher Selbstständige erst, wenn eine Markenrechtsverletzung vorliegt – und das kann ganz schön teuer werden. Übrigens lässt sich die Marke nicht etwa beschränken auf ein Logo. Auch Wortbildkombinationen, Abbildungen, Farben, Buchstaben, Wörter, Zahlen und sogar akustische Signale lassen sich schützen.
 

Schritt 1:

Prüfen, ob das gewünschte Firmenlogo nicht etwa bestehende Schutzrechte missachtet. Bereits bei der Firmenanmeldung ist es sinnvoll, den Firmennamen dahingehend zu überprüfen, ob bereits ein anderer Betrieb unter demselben Namen firmiert. In einigen Branchen, die ortsübergreifend agieren, kann ein identischer Firmenname zum KO-Kriterium für langfristige Kundenbindungen sein. Patentinformationszentren und das Deutsche Patent- und Markenamt sind hier gute Recherchekanäle.
 

Schritt 2:

Festlegen, was genau geschützt werden soll. Die Palette der Möglichkeiten ist hier entsprechend groß. Schützenswert ist meist der Firmenname, das Logo und der Werbeslogan. Auch eine Kombination aus Wort und Bild – eine sogenannte Wortbildmarke – kann geschützt werden. So unterscheiden sich die Logovarianten:

  • Eine Wortmarke ist eine Kombination aus Zahlen, Schriftzeichen, Worten und Buchstaben. Um die Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden zu können, muss die Wortmarke in einer regulären Druckschrift abgegeben werden. Inbegriffen im Markenschutz sind dann auch Groß- und Kleinschreibungen.
  • Ist es nicht möglich, die Wortmarke in einer regulären Druckschrift wiederzugeben, ist das ein Zeichen dafür, dass eine Wort-/Bildmarke angemeldet werden muss. Darunter versteht man eine Kombination aus Ziffern, Buchstaben und grafischen Elementen.
  • Eine Bildmarke hingegen erzeugt einen bestimmten optischen Eindruck durch die Anordnung von Schrift, durch die Schreibweise, durch die Farbe und durch die Schriftgestaltung. Auch Bilder, Bildteile und Abbildungen können so als Bildmarke angezeigt werden.
     

Schritt 3:

Markenschutz anmelden. Wer den professionellen Weg geht und einen Grafiker beauftragt, das Corporate Design samt Logoentwicklung aufzusetzen, der kann dieses Logo auf zweierlei Wege schützen lassen:

  1. Logo als Marke schützen. Soll das Firmenlogo dazu dienen, die produzierten Waren oder angebotenen Dienstleistungen zu verkörpern, ist das Logo als Marke schützbar. Es wird als Wort-Bild-Marke oder lediglich als Bild eingetragen und geschützt. Die Markenanmeldung unterliegt einer Prüfung seitens des Patentamtes. Findet das Patentamt nichts, was gegen die Markenanmeldung spricht, wird die angemeldete Marke für zehn Jahre geschützt. Eine Verlängerung ist beliebig oft möglich.
  2. Logo als eingetragenes Design schützen. Die zweite Option, die Selbstständige haben, ist das Logo in seiner Erscheinung schützen zu lassen. Sinnvoll ist dieser Schutz dann, wenn geplant ist, das Logo über Werbemittel in die Öffentlichkeit zu bringen. Geschützt wird so das komplette Design – jede Linie, jede Kontur, jede Farbe und das so entstandene Erscheinungsbild. In der Praxis erfolgt der Schutz als eingetragenes Design meist on top zum unter Punkt 1 beschriebenen Markenschutz. Der Unterschied liegt hier auch in der Haltbarkeit. Ein eingetragenes Design lässt sich nur 25 Jahre schützen.
     

Auf dem Weg zum geschützten Firmenlogo ist die Beratung durch einen Anwalt für Markenschutz sinnvoll. Er führt auch eine Ähnlichkeitsrecherche durch und kann abschätzen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass das Logo eingetragen wird. Die Kosten für Anmeldung und Verlängerung liegen zwischen 100 und 750 Euro. Für den Anwalt sind Kosten zwischen 150 und 500 Euro zu kalkulieren.

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