Drohnenfotografie: so veröffentlichen Sie Ihre Aufnahmen rechtssicher

Drohne im Flug

Die Drohnenfotografie wird unter professionellen- und Hobbyfotografen immer beliebter. Viele Hersteller besuchen Fotomessen, um die handlichen, ferngesteuerten Flugzeuge zu bewerben. Das Prinzip ist denkbar einfach: entweder sind in den Drohnen direkt leistungsstarke Kameras integriert, die ihre Aufnahmen per Liveübertragung direkt an Smartphone oder Tablet senden. Oder sie verfügen über eine Haltevorrichtung für die eigene digitale Spiegelreflexkamera. Die Drohne liefert dank ihres Aufbaus auch an windigen Tagen verwackelungsfreie Luftaufnahmen, die jede private und professionelle Fotostrecke bereichern. Doch nicht überall ist der Drohnenflug erlaubt. Und für eine kommerzielle Vermarktung sind meist gesonderte Genehmigungen einzuholen.

Der Einstieg in die Drohnenfotografie

Zu Beginn ist es Übungssache, die Fotodrohne präzise in die Position zu lenken, damit sie die gewünschten Bilder liefert. Sie üben in privater Umgebung oder in weitläufigen Gebieten, bis Sie die Handhabung verinnerlicht haben. Dies ist weiter unbedenklich. Denn natürlich dürfen Sie von Ihrem privaten Grundstück Fotos machen. Auch für den öffentliche Raum gilt grundsätzlich die Panoramafreiheit (§59 UrhG). Und solange die Bilder nur für private Zwecke genutzt werden, spricht erst einmal nichts gegen einen Übungsflug.
 

Drohnenführerschein und Aufstiegsgenehmigung

Im März 2018 verabschiedete das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Neue Drohnenverordnung. Hier eine kurze Zusammenfassung:

  • Bringen Sie an Drohnen mit mehr als 0,25 Kilogramm eine Plakette mit Ihren Kontaktdaten an.

  • Für Drohnen, die schwerer als zwei Kilogramm sind benötigen Sie zusätzlich einen Drohnenführerschein (Erläuterung weiter unten).

  • Für Drohnen, die schwerer als fünf Kilogramm sind benötigen Sie zusätzlich eine Aufstiegsgenehmigung (Erläuterung weiter unten).

  • Generell dürfen Drohnen nur in Sichtweite gesteuert werden.

  • Eine Drohnenflug in Höhe von über 100 Metern ist nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung der Landesluftfahrtbehörden gestattet.
     

Drohnenführerschein

Den Drohnenführerschein (Kenntnisnachweis) machen Sie an einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle. Normalerweise durchlaufen Sie einen Vorbereitungskurs und anschließend eine einstündige Prüfung. Alle Piloten von Drohnen, die schwerer als zwei Kilogramm sind, benötigen den Kenntnisnachweis. Dies gilt unabhängig davon, ob sie ihre Drohnen privat oder gewerblich fliegen. Die Kosten für den Führerschein belaufen sich zwischen 250 und 400 Euro.
 

Aufstiegsgenehmigung

Zusätzlich zum Kenntnisnachweis ist für Drohnen mit einem Gewicht von über fünf Kilogramm eine Aufstiegsgenehmigung erforderlich. Diese wird von den Landesluftfahrtbehörden auf Antrag erteilt und gilt nur im entsprechenden Bundesland beziehungsweise für innenliegende Regionen (zum Beispiel Süd- oder Nordbayern). Die Gebühren belaufen sich je nach Antrag und Bundesland auf 30 bis 500 Euro.
 

Personenfotografie

Heikel wird es, wenn Personen auf Ihren Fotos zu sehen sind. Das Einverständnis von Familienangehörigen und Freunden haben Sie schnell eingeholt. Fremde Personen dürfen Sie nicht einfach ablichten. Sobald sich jemand durch Ihre Drohne gestört fühlt und Ihnen dies mitteilt, müssen Sie das Fotografieren einstellen. Auch im Nachhinein veröffentlichen dürfen Sie solche Bilder nicht. Es gilt das Recht am eigenen Bild (vgl. §22 KunstUrhG). Von jeder Person, die auf Ihren Fotos zu sehen ist, muss Ihnen ein Einverständnis vorliegen. Selbst, wenn diese nur von hinten oder unscharf zu erkennen ist.
 

Lufthoheitsrechte

In manchen Gebieten ist Luftfotografie schlichtweg verboten. Zum Beispiel in Einflugschneisen von Flughäfen oder über Bundesbehörden. Diese dürfen Sie weder einfach überfliegen, noch von der Luft aus fotografieren. Weitere Orte, an denen der Drohneneinsatz verboten ist, sind:

  • Verfassungsorgane und Landesbehörden

  • Kontrollzonen von Flugplätzen

  • Industrieanlagen

  • (fremde) Wohngrundstücke

  • Menschenversammlungen

  • Naturschutzgebiete

  • Einsatzorte von Polizei und/oder Rettungskräften

Grundsätzlich gilt: Drohnen müssen bemannten Flugkörpern ausweichen.
 

Aufnahmen von fremdem Eigentum

Die Einführung von Google Maps und Google Earth zeigen, wie spannend das Thema „Luftaufnahmen in Wohngebieten“ ist. Manche Hauseigentümer bestehen zumindest auf die Verfremdung ihrer Grundstücke und stehen gesetzlich auf der richtigen Seite. Denn Gärten, die normalerweise nicht öffentlich einsehbar sind, unterliegen auch nicht der Panoramafreiheit.
 

Hausrecht

Auch das Hausrecht gilt eindeutig vor dem Interesse des Drohnenfotografen. Zum Beispiel Freilichtveranstaltungen und Open-Air-Konzerte sind ohne Genehmigung des Veranstalters nicht für die Luftfotografie freigegeben.
 

Kommerzielle Nutzung ohne Genehmigung: was droht?

Gelungene Luftaufnahmen auch ohne Einverständnis aller Beteiligten einfach zu veröffentlichen, ist ein verständliches Bedürfnis. Dennoch sollten Sie sich nicht dazu hinreißen lassen. Denn es können empfindliche Strafen folgen, wenn Sie Persönlichkeits-, Haus- oder Eigentumsrechte einfach übergehen. Diese gehen über die Aufforderung zur Einstellung Ihrer Veröffentlichung bis hin zu hohen Geldstrafen.
 

Fazit: Planen Sie Ihren Drohnenflug genau

Vor einer Fotosession sollten Sie den Verlauf Ihres Drohnenfluges genau planen. Recherchieren Sie, ob es sich wirklich um öffentlichen Raum ohne Lufthoheitsrechte handelt, in dem Sie fotografieren möchten. Holen Sie, wenn nötig eine Sondergenehmigung für den Drohnenflug ein. Um sich einen Eindruck von den landschaftlichen Gegebenheiten Ihrer Fotostrecke zu machen, ist Google Earth eine wirklich empfehlenswerte Hilfe. Stimmen Sie sich mit allen Personen, die auf Ihren Bildern zu sehen sind, im Vorhinein ab. Am besten vereinbaren Sie schon im Voraus vertraglich die Vermarktungsrechte an den entstandenen Fotos. So können Sie Ihre Bilder beruhigt für Werbezwecke nutzen oder an Interessierte weiterverkaufen.

Als Auftragsfotograf handeln

Im besten Fall sind Sie als Drohnenfotograf für Werbe- oder Privatvideos explizit gebucht. Vereinbaren Sie vertraglich, welche Rechte der Auftraggeber vorab einholen muss (zum Beispiel: Drohnenshooting mit der Hochzeitsgesellschaft am Schloss Neuschwanstein). Auch die nachträglichen Nutzungsrechte handeln Sie vorab vertraglich aus, um bei einem Verstoß nicht in die Haftung zu gelangen.

Wer mehr über Bildrechte erfahren möchte, findet in diesem Artikel weiterführende Informationen.

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