Anmelden einer OHG - diese 6 Punkte sind zu beachten
Eine OHG ist immer dann zu gründen, wenn zwei oder mehr Partner einen Vertrag abschließen, um gemeinsam ein Handelsgewerbe zu betreiben. Dabei ist ein Handelsgewerbe genau definiert: Es erfordert einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Im Gegensatz dazu steht der Kleinunternehmer, der sich mit einem oder mehreren Partnern in einer GbR organisieren kann.
In kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb
Kriterium | OHG |
Art der Geschäftstätigkeit | Vielfalt von Erzeugnissen, Leistungen und Geschäftsbeziehungen, Inanspruchnahme oder Gewährung von Fremdfinanzierung in erheblicher Höhe, aktive oder passive Teilnahme am Frachtverkehr, namentlich internationale Tätigkeit, umfangreiche Werbemaßnahmen |
Umfang der Geschäftstätigkeit | Umsatzvolumen, Anlage- und Umlaufvermögen, Anzahl der Beschäftigten, Schichtarbeit, Anzahl und Organisationsform von Betriebsstätten, Filialen im Ausland |
Umsatz | Ab 500.000 Euro ist ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich |
Anzahl der Beschäftigten | > 5 |
Betriebsvermögen | > 100.000 Euro |
Standorte | Mehrere Standorte oder Niederlassungen |
Fremdkapital | > 50.000 Euro |
Organisationsaufwand | Erheblicher Organisationsaufwand, beispielsweise bei der Organisation von Veranstaltungen, spricht für einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb |
Die Gesellschafter der OHG
Bei den Partnern einer OHG muss es sich nicht notwendigerweise um natürliche Personen handeln. Auch eine juristische Person kann Gesellschafter einer OHG sein. Das geht dann allerdings aus dem Namen hervor. Die Rechtsformbezeichnung kann lauten:
- GmbH & Co. OHG oder
- AG & Co. OGH.
Es gibt immer mindestens zwei Partner. In der Ausgestaltung der Partnerschaft sind die beiden Vertragsparteien relativ frei. Für die Kapitaleinlagen gibt es keine speziellen Vorschriften.
Die Haftung in der Offenen Handelsgesellschaft
In einer OHG sind alle Gesellschafter grundsätzlich Vollhafter. Das heißt, sie haften mit ihrem gesamten Vermögen, sowohl Privat- wie Geschäftsvermögen, für die Verbindlichkeiten der OHG unmittelbar und direkt. Diese Haftung ist auf einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren nach Verlassen der OHG ausgedehnt.
Der Gesellschaftsvertrag der OHG
Für den Gesellschaftsvertrag gibt es ebenfalls keine genauen Vorschriften. Die Vertragspartner können im "gesetzlichen Rahmen" alles vereinbaren.
Der Vertrag sollte folgendes enthalten:
- Die Gesellschafter benennen
- Startkapital festlegen – nach den Anteilen richtet sich später häufig die Verteilung von Gewinnen und Verlusten. Für die OHG ist kein Mindestkapital vorgeschrieben, die Partner können dies frei vereinbaren.
- Den Geschäftsinhalt festlegen
- Die Geschäftsführung festlegen. Hier gilt: Ist keine Vereinbarung getroffen ist jeder Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt.
- Firmenname und -sitz der OHG festlegen
Um einen rechtssicheren Vertrag zu erhalten, sollten die Vertragspartner einen Anwalt zurate ziehen. Ein Mustervertrag kann als Orientierungshilfe dienen. Die notarielle Beglaubigung ist nur dann erforderlich, wenn Sachleistungen oder Grundstücke im Vertrag enthalten sind.
Die OHG gründen
Die Haftung in einer OHG ist unmittelbar und direkt, für jegliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft, in voller Höhe und auch mit dem Privatvermögen. In der Praxis bedeutet dies, dass jeder Gläubiger das Recht hat, ausstehende Forderungen von einem einzelnen Gesellschafter zu fordern. Er kann die Schuldeneintreibung bis zur Pfändung des Privatvermögens vorantreiben. Die Haftungspflicht erlischt nicht mit dem Ausscheiden aus der OHG, sondern erst bis zu fünf Jahre danach. Das bedeutet für die einzelnen Gesellschafter ein Risiko. Mit anderen Rechtsformen lässt sich dieses Risiko reduzieren, sodass Sie sich die Gründung einer OHG sorgfältig überlegen sollten. Der menschliche Aspekt, das Vertrauen zwischen den Partnern, die Loyalität sind wesentliche Punkte bei der Auswahl der Partner.
Das Startkapital ist von großer Bedeutung. Die Partner sollten sich im Vorfeld genau darüber im Klaren sein, welches Kapital in welcher Form notwendig ist und die notwendigen Kalkulationen vornehmen. Die entsprechenden Einlagen der Partner sollten Inhalt des Gesellschaftsvertrages sein. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass eine ausreichende Kapitaldecke vorhanden ist. Ein weiterer Eckpfeiler der Kalkulationen ist die Liquiditätsplanung.
Anmeldung der OHG beim Handelsregister und dem Gewerbeamt
Steht der Gesellschaftsvertrag, müssen die Partner die OHG beim Amtsgericht zur Eintragung ins Handelsregister anmelden. Das Amtsgericht schickt per Post eine Rechnung, die nur dann ankommt, wenn die Firma ordnungsgemäß auf dem Briefkasten steht. Ist dies nicht der Fall, geht der Brief zurück ans Gericht und die Eintragung der OHG verzögert sich. Sobald die Rechnung eingeht, sollten die Gesellschafter sie bezahlen, denn die Eintragung ins Handelsregister erfolgt erst, wenn Sie die entsprechenden Gebühren entrichtet haben. Sobald die OHG im Handelsregister eingetragen ist, können die Gewerbeanmeldung und die Anmeldung beim Finanzamt erfolgen. Danach ist die OHG gegründet und entsprechend geschäftsfähig.
Fazit
Eine OHG zu gründen ist mit überschaubaren Kosten verbunden. Für den Gesellschaftsvertrag empfiehlt sich die schriftliche Abfassung, am besten mit anwaltlicher Beratung. Dadurch dass höhere Anforderungen an die Buchhaltung gelten, entstehen hier naturgemäß höhere laufende Kosten. Ein wesentlicher Punkt bei der Gründung einer OHG ist die persönliche Haftung mit Privat- und Geschäftsvermögen. Gläubiger können die gesamten Schulden von nur einem Gesellschafter einfordern. Eine Aufteilung der Schulden erfolgt nicht.
Durch die umfangreiche Haftung entsteht für die einzelnen Gesellschafter ein höheres Risiko. Hier ist es wichtig, dass die Partner sich gegenseitig vertrauen. Die umfangreiche Haftung führt andererseits dazu, dass die Kreditwürdigkeit steigt. Für die OHG ist es bei Bonität der Gesellschafter einfacher, Fremdkapital zu beschaffen. Das ist bei Vorhaben, die viel Fremdkapital erfordern ein wesentlicher Vorteil. Mit entsprechender Kreditwürdigkeit können Sie Fremdmittel zu besseren Konditionen erhalten.
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