Selbstständige und Minijob – das müssen Sie wissen!
Unter den Selbstständigen gibt es viele, die sich fragen, ob sie neben ihrer Selbstständigkeit einen Minijob ausüben könnten. Die klare Antwort darauf lautet: Ja! Allerdings sollten Sie einige Spielregeln beachten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und dem Finanzamt einwandfreie Angaben machen zu können.
Welche Vorteile bietet ein Minijob Selbstständigen?
Ein wichtiger Grund für Existenzgründer, einen Minijob anzunehmen, ist die finanzielle Absicherung der monatlichen Einkünfte . Im Gegensatz zu den oft sehr unregelmäßigen Geldeingängen in der Selbstständigkeit findet die Entlohnung eines Minijobbers regelmäßig und zu festgelegten Zeitpunkten statt. Mit diesem Geldeingang können Sie rechnen und das gibt eine gewisse Sicherheit. Erst, wenn sich die selbstständige Tätigkeit ein Stück weit etabliert hat, spielen finanzielle Aspekte nach und nach keine Rolle mehr.
Es gibt noch einen anderen Grund, der für einen Minijob sprechen kann: Ein Minijob kann eine willkommene berufliche Abwechslung zur selbstständigen Tätigkeit darstellen. Gerade bei Existenzgründern, die mit wenig Eigenkapital aus einer Festanstellung heraus nebenberuflich gründen, ist dieses Modell für den Übergang weit verbreitet. Sie erhalten sich mit dem Minijob eine vertraute Tätigkeit und feste Basis neben der beruflichen Neuorientierung.
Angestellt & nebenberuflich selbstständig - geht das?
Definition: Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung und ein Arbeitsverhältnis, bei dem der regelmäßige monatliche Arbeitslohn einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt die Grenze für Minijobs 538 Euro pro Monat, was einer jährlichen Verdienstgrenze von 6.456 Euro entspricht. Diese Anpassung der Verdienstgrenze orientiert sich an der Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns. Die Geringfügigkeit eines Minijobs wird durch die Höhe des Einkommens in Verbindung mit der Arbeitsstundenzahl bestimmt. Im Unterschied zur Selbstständigkeit ist ein Minijob eine abhängige Beschäftigungsform, bei der der Arbeitgeber weisungsbefugt ist. Der Arbeitgeber legt fest, welche Tätigkeiten ausgeführt werden, und gibt genau vor, wann und wie diese zu erledigen sind.
Was sind die Unterschiede zum "Midi-Job"?
Arbeitsvertrag für den Minijob?
Wie bei jedem anderen Beschäftigungsverhältnis sollten Sie einen schriftlichenArbeitsvertrag abschließen. Rein rechtlich betrachtet ist das jedoch nicht zwingend erforderlich. Eine formlose Einigung per Handschlag oder mündliche Absprache reicht aus. Auch so geschlossene Verträge sind rechtswirksam. Sogar ohne Absprache und nur durch schlüssiges Verhalten können Arbeitsverträge rechtlich bindend zustande kommen. Allerdings wird es im Streitfall schwierig, bestimmte Ansprüche geltend zu machen . Aus diesem Grund sollten Sie immer auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen.
Wie viele Stunden dürfen Minijobber arbeiten?
Bei der Berechnung der maximalen Arbeitszeit für Minijobber müssen zwei Arten von Minijobs unterschieden werden: der reguläre Minijob und der kurzfristige Minijob.Regulärer Minijob
Bei einem regulären Minijob, dessen monatliche Verdienstgrenze nun bei 538 Euro liegt, ist die Anzahl der Arbeitsstunden abhängig vom Mindestlohn. Der Mindestlohn wurde Anfang 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde angepasst. Daher dürfen Minijobber, die den Mindestlohn erhalten, im Jahr 2024 nicht mehr als etwa 43,4 Stunden pro Monat arbeiten, um die Verdienstgrenze von 538 Euro nicht zu überschreiten.
Kurzfristiger Minijob
Bei einem kurzfristigen Minijob ist entscheidend, dass der Minijobber im Laufe des Kalenderjahres weniger als drei Monate oder insgesamt weniger als 70 Arbeitstage arbeitet. Die Höhe des Entgelts spielt hierbei keine Rolle, solange die Verdienstobergrenze nicht überschritten wird.
Steuerliche Bedingungen
Es ist wichtig zu beachten, dass diese steuerlichen Bedingungen nicht generell für alle Berufsgruppen gelten. Personen aus bestimmten Berufsgruppen wie Ärzte, Beamte, Apotheker, Rentner oder Künstler können unterschiedlichen Regelungen unterliegen.
Steuern: Das müssen Selbstständige wissen
Wie hoch ist der Stundenlohn für Minijobber?
Der Stundenlohn bei einem regulären Minijob ist grundsätzlich frei verhandelbar, solange der gesetzliche Mindestlohn eingehalten wird. Seit Anfang 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,41 Euro pro Stunde. Dies bedeutet, dass Minijobber mindestens diesen Betrag pro Stunde verdienen sollten.
Viele Selbstständige und Freiberufler nutzen die Möglichkeit, ihre Dienstleistungen als Minijob anzubieten, insbesondere bei Aufträgen für Institutionen oder Vereine. Diese Form der Beschäftigung ermöglicht es oft erst, die Leistungen eines selbstständigen Unternehmers zu finanzieren.
Es ist jedoch wichtig, eine Balance zu finden und sicherzustellen, dass die eigenen Dienstleistungen nicht unter Wert verkauft werden. Der Vorteil eines regelmäßigen Einkommens aus einem Minijob kann ein wichtiger Faktor für finanzielle Stabilität und Planbarkeit sein, insbesondere in den frühen Phasen der Selbstständigkeit.
Welche steuerlichen Vorteile bietet ein Minijob?
Der größte Vorteil für Selbstständige und Freiberufler mit einem zusätzlichen Minijob besteht darin, dass Einnahmen bis zu einer Grenze von 538 Euro monatlich steuer- und abgabenfrei sind. Dies bedeutet, dass bei einem Minijob keine Einkommensteuer anfällt. Eine wichtige Einschränkung besteht jedoch: Die komplette Steuerfreiheit gilt nur, wenn auf die Rentenversicherungspflicht des Minijobbers verzichtet wird. Ohne Befreiung zahlen Minijobber einen Rentenversicherungsbeitrag von 3,6%. In einem Jahr kann somit ein Selbstständiger bis zu 6.456 Euro (538 Euro monatlich) steuerfrei dazuverdienen.
Ausnahmen von der Regel
In einigen Fällen übernimmt der Arbeitgeber nicht die Einkommensteuer des angestellten Minijobbers. In solchen Fällen wird das Arbeitsentgelt um einen pauschalen Einkommenssteuerbeitrag gekürzt. Solche individuellen Einkommensbesteuerungen sind arbeitsrechtlich möglich.
Es lohnt sich für Selbstständige mit solchen Regelungen zu prüfen, ob eine pauschale Einkommensbesteuerung im Vergleich zu einer individuellen Besteuerung nachteilig ist. Steuerliche Vorteile können sich ergeben, insbesondere da der Grundfreibetrag ab Januar 2024 von 10.908 Euro auf 11.784 Euro gestiegen ist. Bei ausschließlicher Einnahme aus einem Minijob und einem maximalen jährlichen Gesamteinkommen von 6.456 Euro könnte das Einkommen komplett steuerfrei bleiben, abhängig von der individuellen Steuerklasse des Selbstständigen.
Welche Abgaben müssen selbstständige Minijobber zahlen?
Für Minijobber gelten besondere sozialversicherungspflichtige und steuerliche Vorschriften. Bei einem Minijob muss der Arbeitgeber Sozialabgaben leisten, die sich nach pauschalen Sätzen richten. Beiträge für eine Absicherung im Fall der Arbeitslosigkeit fallen nicht an. Auch eine Steuerkarte ist nicht nötig, da der Arbeitgeber eine Pauschale von 2,0 % entrichtet.
Ein Arbeitgeber zahlt für jeden Minijobber prozentual zum Arbeitsentgelt im Jahr 2024 folgende Abgaben:
- 13 % Krankenversicherung (5 % bei Beschäftigung im privaten Haushalt)
- 15 % Rentenversicherung (5 % bei Beschäftigung im privaten Haushalt)
- 3,6 % Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung (13,6 % bei Beschäftigung im privaten Haushalt)
- 2,0 % pauschale Lohnsteuer
- 0,90 % Umlage 1 (auf Lohnfortzahlung)
- 0,24 % Umlage 2 (auf Mutterschutz)
- 0,06 % Insolvenzgeldumlage
Eine Sonderfall-Regelung besteht bei dem Beitrag zur Rentenversicherung: Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich jedoch von dieser Pflicht befreien lassen. Eine solche Verzichtserklärung ist Teil des Arbeitsvertrags und bewirkt, dass der Minijobber nur 3,6 % (bzw. 13,6 % bei Beschäftigung im privaten Haushalt) seines Lohns in die Rentenversicherung einzahlt.
Krankenversicherung für Minijobber: Pflicht oder freiwillig?
Als Minijobber sind Sie durch Ihren Arbeitgeber nicht krankenversichert. Aufgrund der allgemeinen Krankenversicherungspflicht sind Sie dazu verpflichtet, sich selbst um eine Krankenversicherung zu kümmern. Die allgemeine Krankenversicherungspflicht gilt seit 2009 für alle, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, und ist im Versicherungsvertragsgesetz geregelt.
Die Frage bezieht sich also nicht darauf, ob Sie sich um eine Krankenversicherung kümmern müssen. Das ist ganz eindeutig mit Ja zu beantworten. Die Frage ist, wie Sie sich krankenversichern: mit einer privaten oder einer gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Sie sich privat versichern, muss der Arbeitgeber keinen Pauschalbeitrag mehr entrichten. Wählen Sie die gesetzliche Krankenversicherung,auch für den Fall, dass Sie familienversichert sind, muss Ihr Arbeitgeber 13 Prozent des Lohns in die Krankenversicherung einzahlen. Handelt es sich um einen Minijob in einem Privathaushalt, reduziert sich dieser Beitrag auf fünf Prozent.
Krankenversicherung für Minijobber – 3 Varianten
Die gesetzliche Krankenversicherung GKV als Pflichtversicherung
Wenn Sie in der GKV pflichtversichert sind, zahlt der Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag zu Ihrer Krankenversicherung an die Minijob-Zentrale. Sie als Minijobber zahlen den Arbeitnehmeranteil an der Krankenversicherung.
Die beitragsfreie Familienversicherung
Wenn Sie über Ihre Eltern oder Ihren Ehepartner familienversichert sind, müssen Sie keine eigenen Beiträge an die Krankenversicherung entrichten. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass Ihr monatliches Einkommen die aktuelle Verdienstgrenze für Minijobs nicht überschreitet. Seit Januar 2024 liegt diese Grenze bei 538 Euro pro Monat. Trotz Ihrer Befreiung von eigenen Beiträgen zur Krankenversicherung entrichtet Ihr Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung.
Die freiwillige Krankenversicherung
Sie können sich auch freiwillig, sowohl gesetzlich als auch privat, krankenversichern . Sie müssen in diesem Fall den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung selbst tragen . Das heißt, Sie bezahlen den Arbeitgeber- und auch den Arbeitnehmeranteil alleine. Wenn Sie sich freiwillig privat versichern, fällt der Arbeitnehmeranteil weg. Als Minijobber in der GKV zahlen Sie Pauschbeträge.
Unterschied zwischen Minijob und Midijob?
Der Hauptunterschied zwischen einem Minijob und einem Midijob liegt in der Verdienstgrenze und der Sozialversicherungspflicht.
Minijob: Bei einem Minijob liegt das regelmäßige Einkommen bis zu 538 Euro pro Monat (Stand 2024). Minijobs sind grundsätzlich von der Sozialversicherungspflicht befreit, wobei der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung leistet.
Midijob: Ein Midijob hingegen liegt in einer Verdienstzone zwischen 538,01 Euro und 1.600 Euro pro Monat. In dieser sogenannten Gleitzone sind Midijobber komplett sozialversicherungspflichtig. Hierbei teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung. Allerdings sind die Beiträge für den Arbeitnehmer im Vergleich zu einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung reduziert und steigen progressiv mit dem Einkommen an. Sobald das Einkommen über 1.600 Euro steigt, werden die üblichen Sozialversicherungsbeiträge fällig.
In beiden Fällen – Minijob und Midijob – sind spezifische Regelungen bezüglich der Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge zu beachten, die sich nach der Höhe des Einkommens und den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen richten.
Welche Rechte haben Minijobber?
Rein rechtlich sichert das deutsche Arbeitsgericht die Gleichbehandlung von Mini- als auch Midijobbern im Vergleich zu komplett sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern. Sie haben deswegen auch in diesem geringfügigen Arbeitsverhältnis Anrecht auf Entgeltfortzahlung, Kündigungsschutz und Urlaub .
In einem Krankheitsfall beispielsweise haben Sie als Minijobber Anspruch auf eine Fortzahlung Ihres Verdienstes innerhalb der gesetzlichen Frist für Lohnfortzahlung von bis zu sechs Wochen. Voraussetzung für eine Fortzahlung des Arbeitslohns ist allerdings ein bestehendes Arbeitsverhältnis im Minijob von mindestens vier Wochen . Dauert die Erkrankung über diese sechs Wochen an und Sie sind weiterhin arbeitsunfähig, müssen Sie Leistungen zur Grundsicherung, also Arbeitslosengeld II, beantragen. Es herrscht kein Leistungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenversicherung auf Lohnersatz.
Zu weiteren Einschränkungen kommt es, wenn es um eine Schwangerschaft und das damit einhergehende Mutterschaftsgeld geht. Arbeitnehmerinnen haben vor und nach der Geburt Anspruch auf Zahlungen aus der GKV. Minijobberinnen müssen sich an das Bundesversicherungsamt wenden und dort ein „Ersatzmutterschaftsgeld“ in Höhe von 210 Euro beantragen.
Erläuterung zum Ersatzmutterschaftsgeld:
Der maximale Betrag, den das Bundesversicherungsamt zahlt, beträgt 210 Euro. Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, der sich nach dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate vor dem Beginn der Schutzfrist richtet. Wenn eine Frau monatlich mehr als 390 Euro netto verdient, ist der Arbeitgeber zur Zahlung eines Zuschusses verpflichtet. Das Mutterschaftsgeld wird in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung ausgezahlt
Kann ein Selbstständiger mehrere Minijobs ausführen?
Selbstständige haben die Möglichkeit, mehrere Minijobs parallel auszuüben. Dabei ist jedoch die aktuelle Verdienstgrenze für Minijobs zu beachten. Seit Januar 2024 liegt diese Grenze bei 538 Euro pro Monat. Die Einnahmen aus allen ausgeübten Minijobs werden für die Berechnung dieser Grenze zusammengerechnet. Wenn die Summe der Einkünfte aus allen Minijobs die Grenze von 538 Euro monatlich übersteigt, verlieren die Beschäftigungen ihren Status als Minijobs und werden sozialversicherungspflichtig. Dies bedeutet, dass dann für diese Beschäftigungsverhältnisse reguläre Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind.
Können Selbstständige einen Minijobber anstellen?
Ein selbstständiger Unternehmer kann natürlich selbst einen Minijobber anstellen, beispielsweise wenn er Unterstützung für sein Unternehmen benötigt, aber keine sozialversicherungspflichtige Stelle besetzen will. Übt der Minijobber mehrere geringfügige Beschäftigungen aus, könnten dem selbstständigen Arbeitgeber dadurch Nachteile entstehen . Überschreitet der Minijobber die aktuelle monatliche Verdienstgrenze, werden Sozialversicherungsabgaben fällig, die den Arbeitgeber belasten. Hier ist es unverzichtbar, sich vom Minijobber in schriftlicher Form bestätigen zu lassen, dass dieser parallel keine weiteren Minijobs ausübt.
Wie wird ein Minijobber angemeldet?
Die Anmeldung eines Minijobbers erfolgt bei der Minijob-Zentrale. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen gewerblichen oder einen privaten Minijob handelt. Auch die monatlichen Abgaben sind vollständig an die Minijob-Zentrale zu zahlen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Minijobber anzumelden und monatlich die Abgaben zu zahlen. Beim Meldeverfahren, hinsichtlich Höhe und Fälligkeit der Abgaben unterscheiden sich die Minijobs – je nachdem, ob sie gewerblich oder im Privathaushalt angesiedelt sind.
Tipp: Wenn Sie einen Minijobber einstellen und diesen nicht bei der Minijob-Zentrale melden, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit . Dafür können empfindliche Geldbußen fällig werden.
So melden Sie einen gewerblichen Minijob an
Wenn Sie Ihren Minijobber anmelden oder wenn Ihr Arbeitgeber Sie anmeldet, sind bestimmte Angaben zu tätigen. Dabei geht die Meldung nicht nur an die Minijob-Zentrale , sondern auch an die gesetzliche Unfallversicherung . Die persönlichen Daten sollten immer einem amtlichen Dokument entnommen werden. Damit lassen sich Fehler bei der Angabe der Daten vermeiden. Am einfachsten ist es, wenn Sie als Minijobber bereits einen entsprechend gekennzeichneten Sozialversicherungsausweis haben.
Tipp: Bei der Bundesagentur für Arbeit finden Sie entsprechende Informationen zum Tätigkeitsschlüssel auf der Internetseite.
So melden Sie einen Minijob im Privathaushalt an
Ein Minijob im Privathaushalt ist besonders einfach anzumelden. Dazu verwenden Sie das einseitige Formular der Minijob-Zentrale: den Haushaltsscheck. Änderungen oder die Abmeldung des Minijobbers erfolgt ebenfalls mithilfe des Haushaltsschecks. Um alles Weitere kümmert sich die Jobzentrale. Eine Onlineanmeldung ist ebenfalls möglich.
Pflicht: Die maschinelle Datenübertragung
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sich um die sozialversicherungsrechtlichen Belange der Arbeitnehmer zu kümmern. Wenn Sie die individuelle Meldung zur Sozialversicherung für Ihren Minijobber übermitteln, müssen Sie gleichzeitig einen Beitragsnachweis übermitteln, der die Höhe der Abgaben pro Beitragsmonat enthält. Sowohl die Anmeldung als auch die Datenübertragung der Meldung zur Sozialversicherung erfolgen über zugelassene und systemgeprüfte Programme . Dazu braucht der Arbeitgeber eine achtstellige Betriebsnummer .
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