Selbstständig und nebenbei einen Minijob ausüben?

Minijob - Kellner bedient Kundin in Cafe
Zuletzt aktualisiert: 07.05.2026

Selbstständige können neben ihrer Tätigkeit einen Minijob ausüben – und profitieren dabei von finanzieller Sicherheit durch regelmäßige, planbare Einnahmen. Die Verdienstgrenze liegt seit 1. Januar 2026 bei 603 Euro pro Monat (jährlich 7.236 Euro), gekoppelt an den auf 13,90 Euro angehobenen Mindestlohn. Wichtig: Der Minijob muss korrekt angemeldet werden, und die geltenden steuerlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Regelungen sind einzuhalten. Minijobber haben Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Mutterschutz. Auch mehrere Minijobs sind möglich, solange die Verdienstgrenze in der Summe nicht überschritten wird. Selbstständige können zudem selbst Minijobber beschäftigen, müssen jedoch unbedingt eine ordnungsgemäße Anmeldung bei der Minijob-Zentrale vornehmen.

Krankenkassen-Nachzahlungen vermeiden

Wie Selbstständige das Risiko hoher GKV-Nachforderungen reduzieren können.

Weiter

Unter den Selbstständigen gibt es viele, die sich fragen, ob sie neben ihrer Selbstständigkeit einen Minijob ausüben könnten. Die klare Antwort darauf lautet: Ja! Allerdings sollten Sie einige Spielregeln beachten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und dem Finanzamt einwandfreie Angaben machen zu können.

Welche Vorteile bietet ein Minijob Selbstständigen?

Ein wichtiger Grund für Existenzgründer, einen Minijob anzunehmen, ist die finanzielle Absicherung der monatlichen Einkünfte. Im Gegensatz zu den oft sehr unregelmäßigen Geldeingängen in der Selbstständigkeit findet die Entlohnung eines Minijobbers regelmäßig und zu festgelegten Zeitpunkten statt. Mit diesem Geldeingang können Sie rechnen, und das gibt eine gewisse Sicherheit. Erst, wenn sich die selbstständige Tätigkeit ein Stück weit etabliert hat, spielen finanzielle Aspekte aus dem Minijob nach und nach eine geringere Rolle.

Es gibt noch einen anderen Grund, der für einen Minijob sprechen kann: Ein Minijob kann eine willkommene berufliche Abwechslung zur selbstständigen Tätigkeit darstellen. Gerade bei Existenzgründern, die mit wenig Eigenkapital aus einer Festanstellung heraus nebenberuflich gründen, ist dieses Modell für den Übergang weit verbreitet. Sie erhalten sich mit dem Minijob eine vertraute Tätigkeit und feste Basis neben der beruflichen Neuorientierung.

Definition: Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung und ein Arbeitsverhältnis, bei dem der regelmäßige monatliche Arbeitslohn einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Grenze für Minijobs 603 Euro pro Monat, was einer jährlichen Verdienstgrenze von 7.236 Euro entspricht. Diese Anpassung der Verdienstgrenze orientiert sich an der Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns. Die Geringfügigkeit eines Minijobs wird, wie der Name andeutet, durch die Höhe des Einkommens in Verbindung mit der Arbeitsstundenzahl bestimmt. Im Unterschied zur Selbstständigkeit ist ein Minijob eine abhängige Beschäftigungsform, bei der der Arbeitnehmer weisungsbefugt ist. Der Arbeitgeber legt fest, welche Tätigkeiten auszuführen sind und gibt vor, wann und wie diese zu erledigen sind.

Hinweis zur Dynamik: Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch der maximal zulässige Monatsverdienst. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 Euro angekündigt – die Minijob-Grenze würde sich dann auf 633 Euro pro Monat erhöhen.

Arbeitsvertrag für den Minijob?

Wie bei jedem anderen Beschäftigungsverhältnis sollten Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen. Rein rechtlich betrachtet ist das jedoch nicht zwingend erforderlich. Eine formlose Einigung per Handschlag oder mündliche Absprache reicht aus. Auch so geschlossene Verträge sind rechtswirksam. Sogar ohne Absprache und nur durch schlüssiges Verhalten können Arbeitsverträge rechtlich bindend zustande kommen. Allerdings wird es im Streitfall schwierig, bestimmte Ansprüche geltend zu machen. Aus diesem Grund sollten Sie immer auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen. Seit August 2022 schreibt das Nachweisgesetz ohnehin vor, dass die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten sind – ein Verstoß kann mit Bußgeldern bis zu 2.000 Euro geahndet werden.

Wie viele Stunden dürfen Minijobber arbeiten?

Bei der Berechnung der maximalen Arbeitszeit für Minijobber müssen zwei Arten von Minijobs unterschieden werden: der reguläre Minijob und der kurzfristige Minijob.

Regulärer Minijob

Bei einem regulären Minijob, dessen monatliche Verdienstgrenze nun bei 603 Euro liegt, ist die Anzahl der Arbeitsstunden abhängig vom Mindestlohn. Der Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde angepasst. Daher dürfen Minijobber, die genau den Mindestlohn erhalten, im Jahr 2026 nicht mehr als rund 43,38 Stunden pro Monat arbeiten, um die Verdienstgrenze von 603 Euro nicht zu überschreiten. Je höher der vereinbarte Stundenlohn, desto weniger Arbeitsstunden sind möglich.

Überschreitet das regelmäßige monatliche Einkommen diese Grenze, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob, sondern – sofern der Verdienst bis 2.000 Euro reicht – um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Midijob-Bereich.

Ein Midijob beginnt ab einem monatlichen Einkommen von 603,01 Euro und reicht bis 2.000 Euro. In diesem sogenannten Übergangsbereich gelten verringerte Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, wodurch diese Beschäftigungsform für viele eine attraktive Alternative darstellt. Die Beiträge steigen dabei gleitend mit dem Einkommen und ermöglichen zugleich eine vollständige Absicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung.

Brutto-Netto-Rechner: Was bleibt im Midijob übrig?

Kurzfristiger Minijob

Bei einem kurzfristigen Minijob ist entscheidend, dass der Minijobber im Laufe des Kalenderjahres weniger als drei Monate oder insgesamt weniger als 70 Arbeitstage arbeitet. Die Höhe des Entgelts spielt hierbei keine Rolle, eine feste Verdienstobergrenze gibt es nicht – wohl aber den allgemeinen Mindestlohn, der natürlich auch hier zu zahlen ist. Voraussetzung ist zudem, dass die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird.

Praxistipp – Toleranzregel: Bei unvorhersehbaren Überschreitungen der monatlichen 603-Euro-Grenze darf der Minijobber bis zu zwei Kalendermonate innerhalb eines Zeitjahres die Verdienstgrenze überschreiten. Der Verdienst in diesen Monaten darf maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.206 Euro – betragen. Wird die Grenze zweimal ausgeschöpft, sind statt 7.236 Euro maximal 8.442 Euro Jahresverdienst möglich.

Steuerliche Bedingungen

Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen nicht generell für alle Berufsgruppen einheitlich gelten. Personen aus bestimmten Berufsgruppen wie Ärzte, Beamte, Apotheker, Rentner oder Künstler können abweichenden Regelungen unterliegen.

Wie hoch ist der Stundenlohn für Minijobber?

Der Stundenlohn bei einem regulären Minijob ist weiterhin grundsätzlich frei verhandelbar, solange der gesetzliche Mindestlohn eingehalten wird. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro pro Stunde. Dies bedeutet, dass Minijobber mindestens diesen Betrag pro Stunde verdienen müssen.

Viele Selbstständige und Freiberufler nutzen weiterhin die Möglichkeit, ihre Dienstleistungen als Minijob anzubieten, insbesondere bei Aufträgen für Institutionen oder Vereine. Diese Form der Beschäftigung ermöglicht es oft erst, die Leistungen eines selbstständigen Unternehmers zu finanzieren.

Es bleibt jedoch wichtig, eine Balance zu finden und sicherzustellen, dass die eigenen Dienstleistungen nicht unter Wert verkauft werden. Der Vorteil eines regelmäßigen Einkommens aus einem Minijob kann ein wichtiger Faktor für finanzielle Stabilität und Planbarkeit sein, insbesondere in den frühen Phasen der Selbstständigkeit. Letztlich gilt: Wer den Stundensatz für die selbstständige Tätigkeit zu niedrig kalkuliert, nur um „besser dazustehen", riskiert eine schleichende Selbstausbeutung.

Stundensatz mit Branchenvergleich kalkulieren

Welche steuerlichen Vorteile bietet ein Minijob?

Der größte Vorteil für Selbstständige und Freiberufler mit einem zusätzlichen Minijob besteht darin, dass das Arbeitsentgelt für den Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei bleibt, sofern der Arbeitgeber den Minijob mit der pauschalen Lohnsteuer von 2 Prozent abrechnet. Dieser Pauschsatz deckt Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab. Der Minijob taucht in diesem Fall nicht in der Einkommensteuererklärung des Selbstständigen auf und erhöht insofern nicht den persönlichen Steuersatz auf die übrigen Einkünfte.

Wichtig: Steuerpflicht und Rentenversicherungspflicht sind voneinander unabhängige Systeme. Wer auf die Befreiung von der Rentenversicherung verzichtet, zahlt einen Eigenbeitrag von 3,6 Prozent (gewerblicher Minijob) bzw. 13,6 Prozent (Privathaushalt) zur gesetzlichen Rentenversicherung – an der Steuerfreiheit über die Pauschalbesteuerung ändert sich dadurch nichts. In einem Jahr kann ein Selbstständiger somit bei einem voll ausgeschöpften Minijob bis zu 7.236 Euro brutto erzielen, die für ihn faktisch netto bleiben (mit RV-Verzicht) bzw. abzüglich des 3,6-prozentigen Eigenanteils.

Ausnahmen von der Regel

In einigen Fällen wählt der Arbeitgeber statt der Pauschalbesteuerung die individuelle Versteuerung des Minijobs nach den ELStAM-Daten des Arbeitnehmers. Solche individuellen Einkommensbesteuerungen sind arbeitsrechtlich möglich und können in bestimmten Konstellationen sogar günstiger sein.

Es lohnt sich für Selbstständige, solche Regelungen zu prüfen, um festzustellen, ob eine pauschale Einkommensbesteuerung im Vergleich zu einer individuellen Besteuerung nachteilig ist. Steuerliche Vorteile können sich zum Beispiel dann ergeben, wenn das Gesamteinkommen ohnehin unter dem Grundfreibetrag bleibt, der zum 1. Januar 2026 von 12.096 Euro auf 12.348 Euro gestiegen ist (für Zusammenveranlagte 24.696 Euro). In diesem Fall könnte das Einkommen bei individueller Versteuerung sogar komplett steuerfrei bleiben.

Einkommensteuer-Belastung in zwei Minuten ermitteln

Welche Abgaben fallen bei einem Minijob an?

Für Minijobs gelten auch im Jahr 2026 besondere sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Vorschriften. Die wesentlichen Abgaben trägt der Arbeitgeber – sie richten sich nach pauschalen Sätzen. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen nicht an, und eine Lohnsteuerkarte ist nicht erforderlich, da der Arbeitgeber bei Pauschalbesteuerung lediglich 2 Prozent entrichtet.

Für jeden gewerblichen Minijobber zahlt der Arbeitgeber 2026 prozentual zum Arbeitsentgelt folgende Abgaben:

AbgabeGewerblicher MinijobMinijob im Privathaushalt
Pauschalbeitrag Krankenversicherung13,0 %5,0 %
Pauschalbeitrag Rentenversicherung (AG)15,0 %5,0 %
Eigenbeitrag Rentenversicherung (AN)3,6 %13,6 %
Pauschsteuer2,0 %2,0 %
Umlage U1 (Krankheit)0,8 %0,8 %
Umlage U2 (Mutterschutz)0,22 %0,22 %
Insolvenzgeldumlage (U3)0,15 %
Gesetzliche Unfallversicherungbranchenabhängig1,6 %
Gesamt-Arbeitgeberanteil (ohne UV)ca. 31 %ca. 14 %

Eine Sonderfall-Regelung besteht weiterhin beim Beitrag zur Rentenversicherung: Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich jedoch von dieser Pflicht befreien lassen. Eine solche Verzichtserklärung ist Bestandteil des Arbeitsverhältnisses und bewirkt, dass der Eigenanteil entfällt. Insofern erhält der Minijobber dann den vollen Brutto-Verdienst netto ausgezahlt.

Neu seit 1. Januar 2026: Die Umlage U1 für gewerbliche Minijobs wurde von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt – das entlastet Arbeitgeber bei einem voll ausgeschöpften Minijob um knapp zwei Euro pro Monat. Voraussichtlich ab 1. Juli 2026 ist es zudem erstmals möglich, eine einmal erklärte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig wieder rückgängig zu machen – ein wichtiger Schritt in puncto Flexibilität bei der Altersvorsorge.

Krankenversicherung für Minijobber: Pflicht oder freiwillig?

Als Minijobber sind Sie durch Ihren Arbeitgeber nicht krankenversichert. Aufgrund der allgemeinen Krankenversicherungspflicht sind Sie jedoch dazu verpflichtet, sich selbst um eine Krankenversicherung zu kümmern. Diese Pflicht gilt seit 2009 für alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland und ist im Versicherungsvertragsgesetz geregelt.

Die Frage ist daher nicht, ob Sie sich versichern müssen – das ist eindeutig mit Ja zu beantworten –, sondern wie: entweder über eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung. Wenn Sie sich privat versichern, entfällt der Pauschalbeitrag des Arbeitgebers. Entscheiden Sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung – auch im Fall einer Familienversicherung – muss Ihr Arbeitgeber bei einem gewerblichen Minijob 13 Prozent des Lohns in die Krankenversicherung einzahlen. Handelt es sich um einen Minijob in einem Privathaushalt, reduziert sich dieser Beitrag auf 5 Prozent.

Krankenkassen-Beitrag für Selbstständige berechnen

Krankenversicherung für Minijobber – drei Varianten

Die gesetzliche Krankenversicherung GKV als Pflichtversicherung

Wenn Sie in der GKV pflichtversichert sind, zahlt der Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag zu Ihrer Krankenversicherung an die Minijob-Zentrale. Eine echte Beitragspflicht des Arbeitnehmers entsteht aus dem Minijob heraus nicht – der Pauschalbeitrag begründet allerdings auch keine zusätzlichen Leistungsansprüche.

Die beitragsfreie Familienversicherung

Wenn Sie über Ihre Eltern oder Ihren Ehepartner familienversichert sind, müssen Sie keine eigenen Beiträge an die Krankenversicherung entrichten. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass Ihr monatliches Einkommen die aktuelle Verdienstgrenze für Minijobs nicht überschreitet. Seit Januar 2026 liegt diese Grenze bei 603 Euro pro Monat. Trotz Ihrer Befreiung von eigenen Beiträgen zur Krankenversicherung entrichtet Ihr Arbeitgeber weiterhin einen Pauschalbeitrag in Höhe von 13 Prozent (bzw. 5 Prozent bei Beschäftigung im Privathaushalt) des Arbeitsentgelts.

Die freiwillige Krankenversicherung

Sie können sich auch freiwillig, sowohl gesetzlich als auch privat, krankenversichern. Sie müssen in diesem Fall den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung selbst tragen. Das heißt, Sie bezahlen den Arbeitgeber- und auch den Arbeitnehmeranteil alleine. Wenn Sie sich freiwillig privat versichern, fällt der Arbeitnehmeranteil weg. Als Minijobber in der GKV zahlen Sie Pauschbeträge.

Krankenversicherung für Existenzgründer planen

Unterschied zwischen Minijob und Midijob?

Der Hauptunterschied zwischen einem Minijob und einem Midijob liegt in der Verdienstgrenze und der Sozialversicherungspflicht.

  • Minijob: Bei einem Minijob liegt das regelmäßige Einkommen seit 2026 bei bis zu 603 Euro pro Monat. Minijobs sind grundsätzlich von der Sozialversicherungspflicht befreit, wobei der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung leistet.
  • Midijob: Ein Midijob hingegen liegt 2026 in einer Verdienstzone zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro pro Monat. In dieser sogenannten Gleitzone sind Midijobber komplett sozialversicherungspflichtig. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Beiträge des Arbeitnehmers sind im Vergleich zu einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung reduziert und steigen progressiv mit dem Einkommen an. Sobald das Einkommen über 2.000 Euro steigt, werden die üblichen Sozialversicherungsbeiträge fällig.

In beiden Fällen – Minijob und Midijob – sind spezifische Regelungen bezüglich der Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge zu beachten, die sich nach der Höhe des Einkommens und den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen richten.

Welche Rechte haben Minijobber?

Rein rechtlich sichert das Arbeitsrecht die Gleichbehandlung von Mini- als auch Midijobbern im Vergleich zu komplett sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern. Sie haben deswegen auch in diesem geringfügigen Arbeitsverhältnis Anrecht auf Entgeltfortzahlung, Kündigungsschutz und Urlaub.

In einem Krankheitsfall beispielsweise haben Sie als Minijobber Anspruch auf eine Fortzahlung Ihres Verdienstes innerhalb der gesetzlichen Frist für Lohnfortzahlung von bis zu sechs Wochen. Voraussetzung für eine Fortzahlung des Arbeitslohns ist allerdings ein bestehendes Arbeitsverhältnis im Minijob von mindestens vier Wochen. Dauert die Erkrankung über diese sechs Wochen an und Sie sind weiterhin arbeitsunfähig, müssen Sie gegebenenfalls Leistungen zur Grundsicherung – das seit 2023 unter dem Namen Bürgergeld geführte Sozialleistungssystem – beantragen. Es herrscht im reinen Minijob kein Leistungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenversicherung auf Krankengeld.

Zu weiteren Einschränkungen kommt es, wenn es um eine Schwangerschaft und das damit einhergehende Mutterschaftsgeld geht. Pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen haben vor und nach der Geburt Anspruch auf Zahlungen aus der GKV. Minijobberinnen, die nicht selbst gesetzlich pflichtversichert sind, müssen sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung wenden und dort ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von höchstens 210 Euro beantragen.

Erläuterung zum Mutterschaftsgeld

Der maximale Betrag, den das Bundesamt für Soziale Sicherung an nicht gesetzlich versicherte Frauen zahlt, beträgt 210 Euro – als einmalige Leistung. Der Arbeitgeber zahlt parallel einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, der sich nach dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate vor dem Beginn der Schutzfrist richtet. Wenn eine Frau monatlich mehr als 390 Euro netto verdient, ist der Arbeitgeber zur Zahlung eines Zuschusses verpflichtet. Die Mutterschutzfrist beträgt in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen danach.

Tücken und häufige Fehler bei der Kombination Selbstständigkeit + Minijob

So unkompliziert die Kombination klingt – im Detail lauern einige Stolperfallen, die Selbstständige zweifelsohne im Blick behalten sollten.

Verdienstgrenze unbemerkt überschritten

Die 603-Euro-Grenze gilt seit 2026 als harte Größe für die Geringfügigkeit. Wer mehrfach ohne Toleranzregel die Grenze reißt, verliert den Minijob-Status rückwirkend – mit der Folge, dass Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen sind. Insofern lohnt es sich, die monatlichen Auszahlungen lückenlos zu dokumentieren.

Minijob mit der selbstständigen Tätigkeit verwechseln

Wer dieselbe Tätigkeit für denselben Auftraggeber einmal als Honorar (selbstständig) und einmal als Minijob abrechnet, riskiert eine Prüfung wegen Scheinselbstständigkeit. Die Abgrenzung ist sauber zu ziehen: Minijob ist Weisungsgebundenheit, Selbstständigkeit nicht.

Familienversicherung gefährden

Wer über den Ehepartner familienversichert ist, sollte das Gesamteinkommen aus Minijob plus Selbstständigkeit im Auge behalten. Außerhalb des Minijobs greift die deutlich niedrigere Einkommensgrenze für die Familienversicherung – mit dem Risiko, dass die Familienversicherung wegfällt.

Mehrere Minijobs unkoordiniert annehmen

Die Verdienstgrenze von 603 Euro gilt für die Summe aller Minijobs. Schon ein zweiter „kleiner" Minijob nebenher kann die Grenze sprengen und alle Beschäftigungsverhältnisse rückwirkend sozialversicherungspflichtig machen.

Rentenversicherungs-Befreiung leichtfertig erklären

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht hat Charme – schließlich bleiben dem Minijobber 21,71 Euro pro Monat mehr in der Tasche. Sie kostet aber Rentenpunkte und Reha-Ansprüche. Erst seit dem 1. Juli 2026 lässt sich die Befreiung einmalig rückgängig machen – wer sie ohne Bedacht erklärt, hat lange mit der Konsequenz gelebt.

Nichtanmeldung als Arbeitgeber

Wer als Selbstständiger einen Minijobber beschäftigt, ohne ihn bei der Minijob-Zentrale anzumelden, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei einer Betriebsprüfung drohen empfindliche Geldbußen und Beitragsnachzahlungen für mindestens vier Jahre rückwirkend.

Schritt für Schritt: Selbstständigkeit und Minijob sauber kombinieren

Damit beim Zusammenspiel von Selbstständigkeit und Minijob nichts unter den Tisch fällt, hilft eine strukturierte Reihenfolge. Sie können die folgenden Punkte direkt abhaken.

  • Hauptberufliche Selbstständigkeit oder nebenberuflich? Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit Vertragsklauseln des Hauptarbeitgebers prüfen.
  • Plausibilitäts-Check: Erwartete Einnahmen aus Selbstständigkeit + 603 € Minijob – passt das zum Zeitbudget?
  • Ausschluss von Scheinselbstständigkeit: Minijob darf nicht zur „Tarnung" derselben Tätigkeit beim selben Auftraggeber dienen.
  • Mit dem Arbeitgeber klären, ob er den Minijob pauschal mit 2 % besteuert oder über die ELStAM-Daten individuell abrechnet.
  • Bei Pauschalbesteuerung: Der Minijob bleibt für den Selbstständigen einkommensteuerlich „außen vor".
  • Bei individueller Versteuerung: Der Minijob erscheint in der Einkommensteuererklärung und wird zum Gesamt-Einkommen addiert.
  • Entscheiden, ob der Minijob rentenversicherungspflichtig bleiben oder die Befreiung erklärt werden soll.
  • Bei Verzicht: Schriftliche Erklärung beim Arbeitgeber abgeben – diese verbleibt dort und wird nicht aktiv gemeldet.
  • Hinweis: Eine einmalige Aufhebung der Befreiung ist seit 1. Juli 2026 möglich; danach ist sie nicht mehr widerrufbar.
  • Eigene Krankenversicherung als Selbstständige/r klären: GKV freiwillig, Familienversicherung oder PKV.
  • Bei Familienversicherung: Gesamteinkommen aus Minijob + Selbstständigkeit prüfen, damit der Status erhalten bleibt.
  • Bei freiwilliger GKV: Beitragsbemessung beachten, damit es zu keiner Nachzahlung kommt.
  • Schriftlichen Arbeitsvertrag aufsetzen oder einfordern (Pflicht nach dem Nachweisgesetz).
  • Sicherstellen, dass der Arbeitgeber die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale ordnungsgemäß vornimmt.
  • Sozialversicherungsausweis und Steuer-ID bereithalten.
  • Monatliche Auszahlungen dokumentieren – bei Mehrarbeit prüfen, ob die Toleranzregel (zweimaliges Überschreiten) bereits ausgeschöpft ist.
  • Selbstständige Einkünfte separat erfassen, damit Steuerberater und Finanzamt klare Trennung sehen.
  • Bei Wachstum der Selbstständigkeit prüfen, ob der Minijob noch sinnvoll ist – oder ob Zeit besser ins Kerngeschäft fließt.

Kann ein Selbstständiger mehrere Minijobs ausführen?

Selbstständige haben grundsätzlich die Möglichkeit, mehrere Minijobs parallel auszuüben. Dabei ist jedoch die aktuelle Verdienstgrenze für Minijobs zu beachten. Seit Januar 2026 liegt diese Grenze bei 603 Euro pro Monat. Die Einnahmen aus allen ausgeübten Minijobs werden für die Berechnung dieser Grenze zusammengerechnet. Wenn die Summe der Einkünfte aus allen Minijobs die Grenze von 603 Euro monatlich übersteigt, verlieren die Beschäftigungen ihren Status als Minijobs und werden sozialversicherungspflichtig. In diesem Sinne sind dann für sämtliche Beschäftigungsverhältnisse reguläre Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.

Kleinunternehmer-Rechner: Lohnt sich § 19 UStG für Sie?

Können Selbstständige einen Minijobber anstellen?

Ein selbstständiger Unternehmer kann natürlich selbst einen Minijobber anstellen, beispielsweise wenn er Unterstützung für sein Unternehmen benötigt, aber keine sozialversicherungspflichtige Stelle besetzen will. Übt der Minijobber mehrere geringfügige Beschäftigungen aus, könnten dem selbstständigen Arbeitgeber dadurch Nachteile entstehen. Überschreitet der Minijobber in der Summe die monatliche Verdienstgrenze, werden Sozialversicherungsabgaben fällig, die anteilig auch den Arbeitgeber belasten. Hier ist es unverzichtbar, sich vom Minijobber in schriftlicher Form bestätigen zu lassen, dass dieser parallel keine weiteren Minijobs ausübt.

Achtung – Mindestlohn und Aufzeichnungspflicht: Selbstständige Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Minijobber spätestens binnen sieben Tagen aufzeichnen und mindestens zwei Jahre aufbewahren (§ 17 MiLoG). Verstöße gegen Mindestlohn oder Aufzeichnungspflicht werden mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet – plus Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge.

Wie wird ein Minijobber angemeldet?

Die Anmeldung eines Minijobbers erfolgt bei der Minijob-Zentrale. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen gewerblichen oder einen privaten Minijob handelt. Auch die monatlichen Abgaben sind vollständig an die Minijob-Zentrale zu zahlen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Minijobber anzumelden und monatlich die Abgaben zu zahlen. Beim Meldeverfahren sowie hinsichtlich Höhe und Fälligkeit der Abgaben unterscheiden sich die Minijobs – je nachdem, ob sie gewerblich oder im Privathaushalt angesiedelt sind.

Tipp: Wenn Sie einen Minijobber einstellen und diesen nicht bei der Minijob-Zentrale melden, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dafür können empfindliche Geldbußen fällig werden – im Extremfall plus Beitragsnachzahlungen für die letzten vier Jahre.

So melden Sie einen gewerblichen Minijob an

Wenn Sie Ihren Minijobber anmelden oder wenn Ihr Arbeitgeber Sie anmeldet, sind bestimmte Angaben zu tätigen. Dabei geht die Meldung nicht nur an die Minijob-Zentrale, sondern auch an die gesetzliche Unfallversicherung. Die persönlichen Daten sollten immer einem amtlichen Dokument entnommen werden. Damit lassen sich Fehler bei der Angabe der Daten vermeiden. Am einfachsten ist es, wenn der Minijobber bereits einen entsprechend gekennzeichneten Sozialversicherungsausweis hat.

Tipp: Bei der Bundesagentur für Arbeit finden Sie entsprechende Informationen zum Tätigkeitsschlüssel auf der Internetseite. Eine Betriebsnummer ist Pflicht und vor der ersten Anmeldung beim Betriebsnummern-Service zu beantragen.

So melden Sie einen Minijob im Privathaushalt an

Ein Minijob im Privathaushalt ist besonders einfach anzumelden. Dazu verwenden Sie das einseitige Formular der Minijob-Zentrale: den Haushaltsscheck. Änderungen oder die Abmeldung des Minijobbers erfolgen ebenfalls mithilfe des Haushaltsschecks. Um alles Weitere kümmert sich die Minijob-Zentrale. Eine Online-Anmeldung ist ebenfalls möglich.

Steuerlicher Bonus für Privathaushalte: Wer als Privatperson einen Minijobber im Haushalt beschäftigt, kann 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 510 Euro pro Jahr, direkt von der tariflichen Einkommensteuer abziehen (§ 35a EStG). Insofern gleichen sich die Pauschalabgaben oft fast vollständig aus.

Pflicht: Die maschinelle Datenübertragung

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sich um die sozialversicherungsrechtlichen Belange ihrer Arbeitnehmer zu kümmern. Wenn Sie die individuelle Meldung zur Sozialversicherung für Ihren Minijobber übermitteln, müssen Sie gleichzeitig einen Beitragsnachweis übermitteln, der die Höhe der Abgaben pro Beitragsmonat enthält. Sowohl die Anmeldung als auch die Datenübertragung der Meldung zur Sozialversicherung erfolgen über zugelassene und systemgeprüfte Programme. Dazu braucht der Arbeitgeber eine achtstellige Betriebsnummer.

Im wahrsten Wortsinne erleichtert wurde der Beitragsnachweis zum 1. Januar 2026: Die bisherige Trennung nach Rechtskreisen West und Ost entfällt – ein gemeinsamer Beitragsnachweis reicht künftig für alle Beschäftigten aus. Wer einen Dauer-Beitragsnachweis mit dem Rechtskreis „Ost" verwendet hat, muss diesen einmalig durch eine neue Variante ohne Rechtskreistrennung ersetzen.

Selbstständig und gesetzlich versichert? So können Sie Nachzahlungen vermeiden

Viele Selbstständige kennen die Situation: Jedes Jahr kommt Post von der Krankenkasse. Die Beiträge werden zunächst auf Basis geschätzter Einkünfte festgesetzt. Fällt der Gewinn später höher aus, erfolgt eine rückwirkende Anpassung – Nachforderungen können die Folge sein.

Doch es gibt eine Möglichkeit, Beiträge unabhängig vom Einkommen kalkulieren zu lassen und langfristig mehr Planungssicherheit zu gewinnen. 

Jetzt prüfen, welche Alternative für Sie sinnvoll ist


Lesen Sie hierzu auch: