Selbstständige und Minijob – das müssen Sie wissen!

Unter den Selbstständigen gibt es viele, die sich fragen, ob sie neben ihrer Selbstständigkeit einen Minijob ausüben könnten. Die klare Antwort darauf lautet: Ja! Allerdings sollten Sie einige Spielregeln beachten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und dem Finanzamt einwandfreie Angaben machen zu können.
Welche Vorteile bietet ein Minijob Selbstständigen?
Ein wichtiger Grund für Existenzgründer, einen Minijob anzunehmen, ist die finanzielle Absicherung der monatlichen Einkünfte. Im Gegensatz zu den oft sehr unregelmäßigen Geldeingängen in der Selbstständigkeit findet die Entlohnung eines Minijobbers regelmäßig und zu festgelegten Zeitpunkten statt. Mit diesem Geldeingang können Sie rechnen und das gibt eine gewisse Sicherheit. Erst, wenn sich die selbstständige Tätigkeit ein Stück weit etabliert hat, spielen finanzielle Aspekte nach und nach keine Rolle mehr.
Es gibt noch einen anderen Grund, der für einen Minijob sprechen kann: Ein Minijob kann eine willkommene berufliche Abwechslung zur selbstständigen Tätigkeit darstellen. Gerade bei Existenzgründern, die mit wenig Eigenkapital aus einer Festanstellung heraus nebenberuflich gründen, ist dieses Modell für den Übergang weit verbreitet. Sie erhalten sich mit dem Minijob eine vertraute Tätigkeit und feste Basis neben der beruflichen Neuorientierung.
Definition: Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung und ein Arbeitsverhältnis, dessen regelmäßiger monatlicher Arbeitslohn im Höchstfall 450 Euro oder pro Jahr nicht mehr als 5.400 Euro beträgt. Die Geringfügigkeit wird durch die Höhe des Einkommens in Verbindung mit der Stundenleistung bestimmt. Ab dem 1.10.2022 soll die Minijob-Grenze auf 520 Euro pro Monat steigen. Ein Minijob ist im Gegensatz zur Selbstständigkeit eine abhängige Beschäftigungsform. Der Arbeitgeber ist weisungsbefugt. Er bestimmt, welche Tätigkeiten ausgeführt werden, und gibt genau vor, wann was zu erledigen ist.
Arbeitsvertrag für den Minijob?
Wie bei jedem anderen Beschäftigungsverhältnis sollten Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen. Rein rechtlich betrachtet ist das jedoch nicht zwingend erforderlich. Eine formlose Einigung per Handschlag oder mündliche Absprache reicht aus. Auch so geschlossene Verträge sind rechtswirksam. Sogar ohne Absprache und nur durch schlüssiges Verhalten können Arbeitsverträge rechtlich bindend zustande kommen. Allerdings wird es im Streitfall schwierig, bestimmte Ansprüche geltend zu machen. Aus diesem Grund sollten Sie immer auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen.
Wie viele Stunden dürfen Minijobber arbeiten?
Zu unterscheiden sind ein Minijob und ein kurzfristiger Minijob. Bei einem 450-Euro-Minijob handelt es sich um einen meist regelmäßigen Arbeitseinsatz, bei der der Arbeitnehmer nicht mehr als 450 Euro monatlich verdienen darf. Wie viele Stunden er dafür wöchentlich arbeitet, ist dabei nicht ausschlaggebend. Allerdings müssen die gesetzlichen Vorgaben zum Mindestlohn eingehalten werden. Ab dem 1. Oktober 2022 soll der gesetzliche Mindestlohn 12 Euro pro Stunde betragen. Minijobber dürfen demzufolge 2022 nicht mehr als 45 Stunden arbeiten.
Bei einem kurzfristigen Minijob ist entscheidend, dass der Minijobber im Laufe des Kalenderjahres weniger als drei Monate arbeitet oder insgesamt weniger als 70 Arbeitstage in diesem Jahr erzielt. Hier ist es eher eine gelegentliche Arbeitszeit, bei der die Höhe des Entgelts keine Rolle spielt. Doch auch dabei gilt die Verdienstobergrenze, um unter die Regelung einer geringfügigen Tätigkeit zu fallen.
Die hier genannten steuerlichen Bedingungen gelten nicht generell für Personen aus den Berufsgruppen der Ärzte, Beamte, Apotheker, Rentner oder Künstler.
Wie hoch ist der Stundenlohn für Minijobber?
Auch wenn es bei einem regulären Minijob eine Verdienst-Obergrenze von 450 Euro monatlich bzw. 520 Euro ab Oktober 2022 gibt, ist der Stundenlohn grundsätzlich frei verhandelbar, wobei der gesetzliche Mindestlohn zu beachten ist. Viele Selbstständige und Freiberufler bieten ihre Dienstleistungen bestimmten Institutionen oder Vereinen als Minijob an. Durch die Form des Minijobs sind diese oft erst in der Lage, die Leistungen des selbstständigen Unternehmers zu bezahlen. Hier gilt es, auf Dauer abzuwägen, ob Sie die eigenen Leistungen nicht unter Wert verkaufen. Das regelmäßig ausgezahlte Einkommen aus einem Minijob ist allerdings ein wichtiges Gegenargument.
Welche steuerlichen Vorteile bietet ein Minijob?
Der größte Vorteil für alle Selbstständigen und Freiberufler mit einer zusätzlichen geringfügigen Beschäftigung besteht darin, dass Einnahmen aus einem Minijob steuer- und abgabenfrei sind. Bei einem Minijob fällt keine Einkommensteuer an. Eine kleine Einschränkung hier: Die komplette Steuerfreiheit besteht nur bei einem Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht des Minijobbers. Bei einem regelmäßig ausgeübten Minijob kann ein Selbstständiger in einem Jahr also 5.400 Euro (6.240 Euro ab Oktober 2022) steuerfrei dazu verdienen. Bei einer entsprechenden selbstständigen Tätigkeit würden beispielsweise bei einem Steuersatz von 28 % bei diesem Verdienst 1.512 Euro Steuern fällig, diese Summe sparen Sie auf diese Weise ein.
Ausnahmen von der Regel
In manchen Fällen übernimmt ein Arbeitgeber die Einkommensteuer des angestellten Minijobbers jedoch nicht. In einem solchen Fall wird das Arbeitsentgelt um den pauschalen Einkommenssteuerbeitrag gekürzt. Solche individuell gestalteten Einkommensbesteuerungen sind vom Arbeitsrecht her möglich.
Bei allen Selbstständigen mit einer solchen Regelung lohnt es sich zu prüfen, ob eine pauschale Einkommensbesteuerung im Vergleich zu einer individuellen Besteuerung ungünstiger ist. Dabei kann ein gewisser Steuervorteil entstehen. Erst ab einem jährlichen Gesamteinkommen von 10.347 Euro (Stand 2022) fällt Einkommensteuer an. Bei einer ausschließlichen Einnahme aus einem Minijob und einem maximalen jährlichen Gesamteinkommen von 5.400 Euro könnte das Einkommen komplett steuerfrei bleiben. Je nach Steuerklasse des betreffenden Selbstständigen wäre möglicherweise gar keine Lohnsteuer auf die Einkünfte einzubehalten. Diese Beträge sind zwar minimal, können jedoch bei insgesamt knappem Geldbeutel eine Hilfe sein.
Welche Abgaben müssen selbstständige Minijobber zahlen?
Für Minijobber gelten besondere sozialversicherungspflichtige und steuerliche Vorschriften. Auf einen Minijob muss der Arbeitgeber Sozialabgaben leisten, die sich nach pauschalen Sätzen richten. Beiträge für eine Absicherung im Fall der Arbeitslosigkeit fallen nicht an. Auch eine Steuerkarte ist nicht nötig, weil der Arbeitgeber hier eine Pauschale von zwei Prozent entrichtet.
Ein Arbeitgeber zahlt für jeden Minijobber prozentual zum Arbeitsentgelt folgende Abgaben:
- 13 % Krankenversicherung
- 15 % Rentenversicherung (bei bestehender Rentenversicherungspflicht)
- 2,0 % pauschale Lohnsteuer
- 0,90 % Umlage 1 (auf Lohnfortzahlung)
- 0,24 % Umlage 2 (auf Mutterschutz)
- ggf. 0,06 % Insolvenzgeldumlage bei gewerblichen Minijobs
Eine Sonderfall-Regelung gibt es bei dem Beitrag zur Rentenversicherung: Ein Minijobber kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Seit dem Jahr 2013 gelten neue Rentenversicherungsregeln für Minijobber. Diese sind immer rentenversicherungspflichtig, falls sie sich nicht ausdrücklich befreien lassen. Eine solche Verzichtserklärung gehört immer zum Arbeitsvertrag.
Krankenversicherung für Minijobber: Pflicht oder freiwillig?
Als Minijobber sind Sie durch Ihren Arbeitgeber nicht krankenversichert. Aufgrund der allgemeinen Krankenversicherungspflicht sind Sie dazu verpflichtet, sich selbst um eine Krankenversicherung zu kümmern. Die allgemeine Krankenversicherungspflicht gilt seit 2009 für alle, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, und ist im Versicherungsvertragsgesetz geregelt.
Die Frage bezieht sich also nicht darauf, ob Sie sich um eine Krankenversicherung kümmern müssen. Das ist ganz eindeutig mit Ja zu beantworten. Die Frage ist, wie Sie sich krankenversichern: mit einer privaten oder einer gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Sie sich privat versichern, muss der Arbeitgeber keinen Pauschalbeitrag mehr entrichten. Wählen Sie die gesetzliche Krankenversicherung, auch für den Fall, dass Sie familienversichert sind, muss Ihr Arbeitgeber 13 Prozent des Lohns in die Krankenversicherung einzahlen. Handelt es sich um einen Minijob in einem Privathaushalt, reduziert sich dieser Beitrag auf fünf Prozent.
Krankenversicherung für Minijobber – 3 Varianten
Die gesetzliche Krankenversicherung GKV als Pflichtversicherung
Wenn Sie in der GKV pflichtversichert sind, zahlt der Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag zu Ihrer Krankenversicherung an die Minijob-Zentrale. Sie als Minijobber zahlen den Arbeitnehmeranteil an der Krankenversicherung.
Die beitragsfreie Familienversicherung
Wenn Sie über Eltern oder Ihren Ehepartner familienversichert sind, müssen Sie keine Beiträge an die Krankenversicherung entrichten. Grundvoraussetzung dafür ist, dass Sie tatsächlich nicht mehr als 450 Euro pro Monat (520 Euro ab Oktober 2022) verdienen. Ihr Arbeitgeber muss einen Pauschalbeitrag entrichten.
Die freiwillige Krankenversicherung
Sie können sich auch freiwillig, sowohl gesetzlich als auch privat, krankenversichern. Sie müssen in diesem Fall den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung selbst tragen. Das heißt, Sie bezahlen den Arbeitgeber- und auch den Arbeitnehmeranteil alleine. Wenn Sie sich freiwillig privat versichern, fällt der Arbeitnehmeranteil weg. Als Minijobber in der GKV zahlen Sie Pauschbeträge.
Unterschied zwischen Minijob und Midijob?
Ab einem regelmäßigen Einkommen von 450,01 Euro bis zu 850 Euro handelt es sich um einen Midijob. Ab Oktober 2022 sollen die Grenzen für einen Midijob zwischen 520,01 und bis zu 1.600 Euro liegen. In dieser Verdienstzone oder Gleitzone sind Midijobber komplett sozialversicherungspflichtig. Hier teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge, allerdings nicht in der üblichen Verteilung. Der Midijobber hat nur reduzierte Beiträge zu leisten, die bei 450,01 Euro bzw. 520,01 Euro ab Oktober 2022 allerdings sehr gering ausfallen. Mit steigendem Verdienst steigen die Beitragssätze progressiv an. Steigt das Einkommen auf über 850 Euro an, sind die üblichen Arbeitnehmersätze zu entrichten. Je nach Steuerklasse des beschäftigten Midijobbers zahlt der Arbeitgeber anfallende Steuerbeiträge abhängig von der Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers.
Welche Rechte haben Minijobber?
Rein rechtlich sichert das deutsche Arbeitsgericht die Gleichbehandlung von Mini- als auch Midijobbern im Vergleich zu komplett sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern. Sie haben deswegen auch in diesem geringfügigen Arbeitsverhältnis Anrecht auf Entgeltfortzahlung, Kündigungsschutz und Urlaub.
In einem Krankheitsfall beispielsweise haben Sie als Minijobber Anspruch auf eine Fortzahlung Ihres Verdienstes innerhalb der gesetzlichen Frist für Lohnfortzahlung von bis zu sechs Wochen. Voraussetzung für eine Fortzahlung des Arbeitslohns ist allerdings ein bestehendes Arbeitsverhältnis im Minijob von mindestens vier Wochen. Dauert die Erkrankung über diese sechs Wochen an und Sie sind weiterhin arbeitsunfähig, müssen Sie Leistungen zur Grundsicherung, also Arbeitslosengeld II, beantragen. Es herrscht kein Leistungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenversicherung auf Lohnersatz.
Zu weiteren Einschränkungen kommt es, wenn es um eine Schwangerschaft und das damit einhergehende Mutterschaftsgeld geht. Arbeitnehmerinnen haben vor und nach der Geburt Anspruch auf Zahlungen aus der GKV. Minijobberinnen müssen sich an das Bundesversicherungsamt wenden und dort ein „Ersatzmutterschaftsgeld“ in Höhe von 210 Euro beantragen.
Kann ein Selbstständiger mehrere Minijobs ausführen?
Jeder Selbstständige kann mehrere Minijobs ausüben, allerdings kommen wiederum die Verdienstgrenzen ins Spiel. Die Minijobzentrale informiert darüber, dass die monatliche Grenze von 450 Euro (520 Euro ab Oktober 2022) nicht überschritten werden darf. Dabei werden die Einnahmen aus allen Minijobs zusammengerechnet. Sobald die Grenze überschritten wird, werden alle Minijobs sozialversicherungspflichtig.
Können Selbstständige einen Minijobber anstellen?
Ein selbstständiger Unternehmer kann natürlich selbst einen Minijobber anstellen, beispielsweise wenn er Unterstützung für sein Unternehmen benötigt, aber keine sozialversicherungspflichtige Stelle besetzen will. Übt der Minijobber mehrere geringfügige Beschäftigungen aus, könnten dem selbstständigen Arbeitgeber dadurch Nachteile entstehen. Überschreitet der Minijobber die aktuelle monatliche Verdienstgrenze, werden Sozialversicherungsabgaben fällig, die den Arbeitgeber belasten. Hier ist es unverzichtbar, sich vom Minijobber in schriftlicher Form bestätigen zu lassen, dass dieser parallel keine weiteren Minijobs ausübt.
Wie wird ein Minijobber angemeldet?
Die Anmeldung eines Minijobbers erfolgt bei der Minijob-Zentrale. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen gewerblichen oder einen privaten Minijob handelt. Auch die monatlichen Abgaben sind vollständig an die Minijob-Zentrale zu zahlen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Minijobber anzumelden und monatlich die Abgaben zu zahlen. Beim Meldeverfahren, hinsichtlich Höhe und Fälligkeit der Abgaben unterscheiden sich die Minijobs – je nachdem, ob sie gewerblich oder im Privathaushalt angesiedelt sind.
Tipp: Wenn Sie einen Minijobber einstellen und diesen nicht bei der Minijob-Zentrale melden, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dafür können empfindliche Geldbußen fällig werden.
So melden Sie einen gewerblichen Minijob an
Wenn Sie Ihren Minijobber anmelden oder wenn Ihr Arbeitgeber Sie anmeldet, sind bestimmte Angaben zu tätigen. Dabei geht die Meldung nicht nur an die Minijob-Zentrale, sondern auch an die gesetzliche Unfallversicherung. Die persönlichen Daten sollten immer einem amtlichen Dokument entnommen werden. Damit lassen sich Fehler bei der Angabe der Daten vermeiden. Am einfachsten ist es, wenn Sie als Minijobber bereits einen entsprechend gekennzeichneten Sozialversicherungsausweis haben.
Tipp: Bei der Bundesagentur für Arbeit finden Sie entsprechende Informationen zum Tätigkeitsschlüssel auf der Internetseite.
So melden Sie einen Minijob im Privathaushalt an
Ein Minijob im Privathaushalt ist besonders einfach anzumelden. Dazu verwenden Sie das einseitige Formular der Minijob-Zentrale: den Haushaltsscheck. Änderungen oder die Abmeldung des Minijobbers erfolgt ebenfalls mithilfe des Haushaltsschecks. Um alles Weitere kümmert sich die Jobzentrale. Eine Onlineanmeldung ist ebenfalls möglich.
Pflicht: Die maschinelle Datenübertragung
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sich um die sozialversicherungsrechtlichen Belange der Arbeitnehmer zu kümmern. Wenn Sie die individuelle Meldung zur Sozialversicherung für Ihren Minijobber übermitteln, müssen Sie gleichzeitig einen Beitragsnachweis übermitteln, der die Höhe der Abgaben pro Beitragsmonat enthält. Sowohl die Anmeldung als auch die Datenübertragung der Meldung zur Sozialversicherung erfolgen über zugelassene und systemgeprüfte Programme. Dazu braucht der Arbeitgeber eine achtstellige Betriebsnummer.
- Kann man als Selbstständiger einem Minijob nachgehen?, siehe https://www.accountable.de/blog/minijob-und-selbstandigkeit-geht-das/ [zuletzt verwendet am 15.4.2022].
- Was Existenzgründer bei Minijobs zu beachten haben, siehe https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/informieren/gruendungsstrategie/nebengewerbe/nebengewerbe-minijob/ [zuletzt verwendet am 15.4.2022].
- Anstieg der Minijob-Grenze, siehe https://www.finanzen.de/news/minijob-verdienstgrenze-steigt-zum-1-oktober-2022-auf-520-euro [zuletzt verwendet am 15.4.2022].
- Abgaben für Arbeitgeber für Minijobs, siehe https://www.steuernetz.de/lexikon/geringfuegige-beschaeftigung-450-euro-job-im-betrieb [zuletzt verwendet am 15.4.2022].
Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung, wenn ich selbstständig bin?
Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr ohne weiteres in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Sie müssen sich dort nun auf Antrag befreien lassen. Die künftige Beitragshöhe richtet sich hier nach Ihrem Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in 2023 zwischen ...