Abschreibung & Beitragsbemessungsgrenzen 2024: Das ändert sich für Selbstständige

12.12.2023 - Die Buchhaltung gehört erfahrungsgemäß nicht zu den Lieblingsthemen der meisten Existenzgründer bzw. Selbstständigen. Mit Blick auf das nahende Jahr 2024 sollten aber Neuerungen geprüft werden, um neue Spielräume zu nutzen und die Finanzen steuertechnisch zu optimieren.

Die degressive Abschreibung kann weiterhin genutzt werden, die Grenzwerte für geringfügige Wirtschaftsgüter steigen. Dieser Newsbeitrag führt kompakt durch wichtige Änderungen für Selbstständige im Jahr 2024.
 

Wachstumschancengesetz eröffnet Unternehmern neue Möglichkeiten

Das Wachstumschancengesetz sieht vor, die degressive Abschreibungsmethode zeitlich begrenzt wieder einzuführen, und zwar für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1.10.23 und bis zum 31.12.2024 angeschafft oder auch hergestellt wurden. Die lineare Abschreibung ist insofern 2024 nicht mehr alternativlos. Bei der degressiven Abschreibung kann das 2,5-fache des lineares Wertes abgeschrieben werden, maximal jedoch 25 %. Das hat zur Folge, dass die Abschreibung mit ihrem steuersenkenden Effekt zu Beginn höher als mit der linearen Abschreibung ausfällt. Die Politik verspricht sich hiervon neue Investitionsanreize.
 

Wahl bzw. Wechsel der Abschreibungsmethode 2024?

Grundsätzlich besteht ein Wahlrecht zwischen der degressiven und linearen Abschreibung für Abnutzung für den genannten Zeitraum bis Ende 2024. Wichtig ist, dass im Falle der Option für die lineare Abschreibung später kein Wechsel mehr zur degressiven möglich ist. Wer sich für die degressive Abschreibung entscheidet, kann wieder zur linearen wechseln. Dass ist sogar spätestens im letzten Jahr der Abschreibung zwingend notwendig.

Im konkreten Fall ist genau nachzurechnen, wann ein Wechsel zur linearen Abschreibung finanziell vorteilhafter ist. Für die lineare Abschreibung ist der letzte Buchwert durch die Restnutzungsdauer zu teilen.
 

Abschreibung GWG 2024 (geringfügige Wirtschaftsgüter)

Das Wachstumschancengesetz sieht vor, dass die Grenze für GWG 2024 auf 1.000 Euro gemäß § 6 EStG angehoben wird (vorher 800 Euro). Liegt Aufzeichnungspflicht gemäß § 6 Absatz 2 Satz 4 EStG vor, liegt die Grenze bei 250 Euro (vorher 150 Euro). 2024 bleiben trotz neuer Werte die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung geringfügiger Wirtschaftsgüter unverändert. Diese können direkt im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden. Bedeutsam ist ungeachtet dessen, dass die Grenze für Sammelposten von 1.000 auf bis zu 5.000 Euro angehoben werden soll. Die Abschreibung soll dann in drei Jahren erfolgen, vorher waren es fünf.
 

Erhöhung für Sonderabschreibung 2024

Die geplante Erhöhung für Sonderabschreibungen könnte Unternehmer dazu bewegen, Investitionen in das Jahr 2024 zu verschieben. Das Wachstumschancengesetz sieht vor, die Sonderabschreibung von aktuell 20 % auf 50 % zu erhöhen (vergl. § 7 g Abs. 5 EStG). Gelten soll dies für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter aus dem Anlagevermögen, die nach dem 31.12.2023 gekauft oder auch hergestellt werden. Diese Sonderabschreibung kann binnen 5 Jahren zusätzlich zur linearen Abschreibung genutzt werden. Wichtig ist der formale Hinweis, dass diese Sonderabschreibung nur für Unternehmen mit weniger als 200.000 Euro Gewinn im Jahr greift (Hinzurechnungsbeträge und Investitionsabzugsbeträge bleiben unberücksichtigt).
 

Geschenke bis 50 Euro steuerfrei

Für Geschenke für Geschäftskunden beträgt die steuerfreie Grenze in Zukunft 50 Euro pro Geschenk, vorher waren 35 Euro steuerfrei. Handelt es sich um Geschenke für Mitarbeiter, können diese bis zu einem Wert von 60 Euro steuerfrei bleiben. Auch für geplante Betriebsveranstaltungen können Selbständige in Zukunft größere finanzielle Spielräume nutzen: Statt bisher 110 Euro pro Mitarbeiter wird die steuerfreie Grenze auf 150 Euro erhöht.
 

Vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen: Neuer Schwellenwert 2024

War die vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung bis dato bei einer Zahllast von 1.000 Euro erforderlich, ist dieser Schwellenwert auf 2.000 Euro angehoben worden.
 

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen für 2024

Wie üblich, steigen auch zum 1.1.2024 wieder Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- sowie Rentenversicherung. Hintergrund ist, dass die Grenzwerte jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst werden, was de facto einer Erhöhung entspricht. Unter der Beitragsbemessungsgrenze ist das maximale Bruttojahreseinkommen zu verstehen, das für die Berechnung der Beiträge in der gesetzlichen Kranken- sowie Pflegeversicherung herangezogen wird. Alles, was darüber liegt, ist beitragsfrei. Liegt der Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, können sich Angestellte privat krankenversichern lassen. Selbstständige können das durch ihren Status auch völlig unabhängig vom Verdienst.
 

Bemessungsgrenzen 2024: Krankenversicherung und Rente

Für die gesetzliche Krankenversicherung steigt die Bemessungsgrenze bundeseinheitlich von 59.850 Euro im Jahr 2024 auf 62.100 Euro, was 5.175 Euro pro Monat entspricht. Die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung steigt auf 69.300 Euro. Wer 2024 monatlich als Angestellter mehr als 5.775 Euro verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

Auch in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2024: In den alten Bundesländern auf 7.550 Euro pro Monat (vorher 7.300 Euro), in den neuen Bundesländern auf 7.450 Euro (vorher 7.100 Euro). Die Politik plant bereits seit längerem eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige bzw. Freiberufler. Vorgesehen ist, dass die Rentenvorsorge verpflichtend werden soll. Jenseits des gesetzlichen Systems sollen aber auch andere Varianten anerkannt werden.

Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind

Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...

weiterlesen Krankenkassenrechner