Betriebshaftpflicht: Das sollten Sie beachten. Tipps und Hinweise

Mann reinigt Laptop mit Schwamm

Als Selbstständiger gehen Sie jeden Tag hohe Risiken ein, auch wenn Ihnen das nicht immer auf den ersten Blick bewusst ist. Denn auch wenn Sie größte Sorgfalt walten lassen, sind Fehler menschlich und schnell passiert. Gerade bei Selbstständigen kann ein Schaden große finanzielle Folgen haben, welche die gesamte Existenz bedrohen. Optimalen Schutz bietet eine Betriebshaftpflicht, doch beim Vertragsabschluss gilt es einiges zu beachten.
 

Der Nutzen einer Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflicht dient dem Schutz von Gewerbetreibenden und Freiberuflern vor finanziellen Ansprüchen. Die grundlegenden Leistungen jeder Versicherung umfassen folgende Aspekte:

  1. Kommt für Schadenersatzforderungen Dritter auf
  2. Prüft, ob die Leistungen berechtigt sind und wehrt unberechtigte Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz)

Sobald Sie rechtlich gesehen für einen Schaden haftbar gemacht werden können, sind Sie in der Pflicht, für diesen aufzukommen. Dabei kann es sich um den Ersatz von Sachen handeln oder auch um Schadensersatzleistungen, wenn eine Person verletzt wurde. Mit Letzterem gehen häufig auch Vermögensschäden einher, welche für Sie als Unternehmer schwere finanzielle Folgen haben können: Schädigen Sie während Ihrer betrieblichen Tätigkeit eine Person, beispielsweise durch einen Unfall aus Unachtsamkeit, kann diese arbeitsunfähig werden. Schränkt die Verletzung den Betroffenen dauerhaft ein und er ist nicht mehr in der Lage seinem Erwerb nachzukommen, wird er Sie auf Schadensersatz verklagen. Dabei kann es sich um eine einmalige Abfindung bis hin zu einer regelmäßigen Rentenzahlung handeln. Voraussetzung für eine Leistungspflicht der Versicherung ist, dass dieser nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.
 

Eine Betriebshaftpflichtversicherung kommt für die Schadensersatzansprüche auf in folgenden Fällen auf:

Sachschaden: Die Beschädigung und Zerstörung von Sachen

Personenschaden: Ein Ereignis, welches die Verletzung, Erkrankung oder den Tod einer Person zur Folge hat

Vermögensschaden: Finanzielle Verluste einer geschädigten Person
 

Tritt ein versichertes Ereignis ein, kommt der Versicherer bei nachgewiesener Haftung seines Versicherungsnehmers für den Schaden auf, allerdings nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
 

Tipp: Tätigkeitsfeld "umfassend" angeben

Die Einstufung in der Betriebshafpfichtversicherung richtet sich neben Umsatz und Anzahl der Beschäftigten nach dem Tätigkeitsfeld. Eine Dachdeckerei hat demzufolge ein höheres Risiko und auch höhere Beiträge zu zahlen, als z.B. ein Bürobetrieb mit reiner Laufkundschaft. Damit jedoch im Schadensfall keine Probleme eintreten, sollten Sie umfassende Angaben zu Ihrer Tätigkeit machen und diese am besten in den Vertrag / die Police mit berücksichtigen lassen. Probleme können z.B. auftreten, wenn ein Hausmeisterbetrieb Installationen an Wasserleitungen durchführt und aus dieser Tätigkeit Schäden entstehen. Weil diese Tätigkeit in den Bereich eines Heizungsinstallateurs fällt mit entsprechend höherer Einstufung, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz! Machen Sie sich daher im Vorfeld eine Übersicht über alle möglichen Tätigkeiten und Risiken, die Sie absichern müssen. Im zweiten Schritt legen Sie eine prozentuale oder umsatzabhängige Aufteilung fest.

zum Beispiel:

Versicherungs-Einstufung: Hausmeisterbetrieb

Tätigkeitsbereiche (100% schwerpunktmäßig aufgeteilt in):

  • Pflege von Grünanlagen = 50%
  • Winterdienst = 10%
  • Kleinreparaturen = 20%
  • Baumfällungen = 10%
  • Elektroinstallationen = 10%


Die Höhe der Deckungssumme als relevanter Faktor

Bei der Wahl der Deckungssumme sollten Sie als Selbstständiger keine Risiken eingehen. Auch wenn sich die Höhe maßgeblich auf den Versicherungsbeitrag auswirkt, sollten Sie immer von dem größten anzunehmenden Schadensfall ausgehen. Die Beschädigung einer Sache kann Summen im vier- bis fünfstelligen Bereich ausmachen, bei Personen- und Vermögensschäden sind jedoch kaum Grenzen gesetzt, sie können in die Millionenhöhe gehen. Kommt durch einen von Ihnen verursachten Unfall ein Kind zu schaden, müssen Sie unter Umständen lebenslang für seinen Unterhalt aufkommen.

Es empfiehlt sich eine Versicherungssumme von Minimum drei Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.


Die Betriebshaftpflicht gilt für den Unternehmer und seine Angestellten

Im Rahmen der Versicherungsleistung sind sowohl Sie als Unternehmer, wie auch Ihre Angestellten versichert. Schicken Sie einen Mitarbeiter in den Außendienst und er beschädigt dabei versehentlich die Einrichtung Ihres Kunden, kommt die Versicherung für den Schaden auf. Wichtig ist dabei, dass der Angestellte im Auftrag des Betriebes gehandelt hat. Es spielt keine Rolle, ob er als Auszubildender, Festangestellter oder Teilzeitbeschäftigter bei Ihnen tätig ist.
 

Besondere Bedingungen für Freiberufler

Freiberuflich Tätige benötigen regulär keine Betriebshaftpflicht, sondern eine Berufshaftpflicht, auch Vermögensschadenversicherung genannt. In diesen Policen sind hauptsächlich Vermögensschäden abgedeckt, welche sich explizit auf die Tätigkeit beziehen. Beratend, prüfend oder begutachtend Arbeitende können ihren Kunden einen unmittelbaren Schaden zufügen, beispielsweise durch eine fehlerhafte Weitergabe von Informationen.

Sind Sie selbst als Freiberufler tätig, unterliegen Sie womöglich einer Versicherungspflicht. Steuerberater, Rechtsanwälte und Sachverständiger müssen bei ihrer Existenzgründung bereits eine Versicherung nachweisen können.
 

Versicherungen miteinander vergleichen

Wenn Sie sich für einen Versicherer entscheiden, sollte nicht nur der Preis eine zentrale Rolle spielen. Im Mittelpunkt sollten immer die Leistungen und die jeweiligen Versicherungssummen stehen. Manche Gesellschaften schließen das Abhandenkommen von Schlüsseln ein, welche Ihre Kunden Ihnen überlassen haben. Sinnvoll kann auch die Zusatzklausel „Schäden an geliehenen Maschinen sein“, welche oftmals jedoch in der Versicherungssumme beschränkt ist. Die nachfolgenden Klauseln sind bei einigen Versicherern bereits im Vertrag enthalten, oder lassen sich als sinnvolle Zusatzabsicherung einschließen:

  • Mitversicherung von Tätigkeitsschäden
    Einer der wichtigsten Klauseln für Handwerksbetriebe ist die Mitversicherung von Schäden, die in direktem Zusammenhang mit der auszuführenden Tätigkeit stehen.
     
  • Absicherung von Folgeschäden
    Folgeschäden sind Ereignisse, welche aus einem vorangegangenen Schaden resultieren, beispielsweise eine Rentenzahlung nach einem Unfall
     
  • Absicherung im Ausland
    Nicht jede Gesellschaft bietet weltweiten Schutz. Je nach Gewerbe und Tätigkeitsbereich kann eine Erweiterung durchaus von Nutzen sein
     
  • Allmählichkeitsschäden
    Schäden, welche durch die allmähliche Einwirkung von Gasen, Feuchtigkeit oder Dämpfen eine Person oder Sache schädigen
     
  • Internetrisiken
    Stellen Sie Ihren Kunden elektronische Daten zur Verfügung, welche mit einem Virus behaftet sind oder versenden Sie versehentlich Trojaner über die E-Mail, sind Sie in der Schadensersatzpflicht Besondere Bedingungen gelten für Selbstständige in der IT-Branche

  • Erweiterung von Umweltschäden
    Viele Versicherer decken Umweltschäden nur begrenzt ab. Eine Erweiterung erhöht die Versicherungssumme im Falle eines umweltrelevanten Ereignisses
     

Am besten vergleichen Sie die Leistungen, indem Sie sich von den verschiedenen Versicherern die Bedingungen aushändigen lassen. So können Sie alle für Sie relevanten Schäden auf ihren Einschluss und die Höhe der Leistung nachschlagen.

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