Berufshaftpflichtversicherung

Selbstständige und Freiberufler in speziellen Berufen benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung. Anders als die Betriebshaftpflichtversicherung greift diese auch bei Vermögensschäden, die durch die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit entstehen können. Selbstständige und Freiberufler können beispielsweise wegen einer falschen Beratung oder einem fehlerhaften Gutachten mit ihrem gesamten Vermögen haftbar gemacht werden. Eine Berufshaftpflichtversicherung kann ihnen dieses Risiko abnehmen und vor Ansprüchen Dritter schützen, falls ein Vermögensschaden im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entsteht.

In einigen Berufen ist die Berufshaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.
 

Unterschied zur Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung greift nur bei solchen Haftpflichtansprüchen, die Dritten aufgrund von Personen- oder Sachschäden sowie aus diesen folgenden Vermögensschäden durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht werden.

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Eine Berufshaftpflicht kann zusätzlich solche Ansprüche in die Versicherungsdeckung einschließen, die aufgrund eines spezifischen Schadenpotentials einiger Berufe entstehen können.
 

Berufe mit Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung ist als Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für spezielle Berufe vorgesehen. Versicherungsschutz erhalten zum Beispiel Steuerberater und Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten und Ingenieure, Treuhänder und Dolmetscher sowie Übersetzer. Da besonders in beratenden Berufen das Risiko hoch ist, für eine fehlerhafte Berufsausübung haftbar gemacht zu werden, ist die Berufshaftpflichtversicherung in Deutschland beispielsweise für Rechtsanwälte eine Pflichtversicherung, ohne die eine Anwaltszulassung versagt oder widerrufen werden kann. Auch Ärzte kommen um eine entsprechende Police nicht herum, da sich auch bei ihrer Berufsausübung Forderungen Dritter bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ergeben können.


Leistungen und Kosten der Berufshaftpflichtversicherung

Ist ein Schaden infolge der beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers entstanden und fordert ein Dritter Schadensersatz, so prüft die Versicherung zunächst, ob der Versicherte überhaupt haftbar gemacht werden kann und ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. Unberechtigte Ansprüche werden durch die Versicherung abgewehrt, bei berechtigten Forderungen übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung die Schadenssumme bis zu einer vertraglich festgelegten Höhe. Nach eben dieser vereinbarten Deckungssumme richten sich auch die anfallenden Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung. Der Versicherungsbeitrag wird außerdem branchen- und tätigkeitsbezogen kalkuliert und kann durch die Vereinbarung eines Selbstbehaltes im Schadensfall gesenkt werden.

Titelbild: vege - fotolia.com

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