Krankentagegeld für Selbstständige

Zuletzt aktualisiert: 16.06.2026

Für Selbstständige und Freiberufler ist die Gesundheit und die damit einhergehende Arbeitskraft die Grundlage für das Einkommen. Längere Krankheitszeiten können daher zu massiven finanziellen Einbußen führen, wenn über einen längeren Zeitraum nicht gearbeitet werden kann. Anders als bei Angestellten greift für Selbstständige im Krankheitsfall keine automatische Lohnfortzahlung. Mit einer Krankentagegeldversicherung kann ein großer Teil der wegfallenden Einnahmen abgefedert werden. Da niemand die eigene Gesundheit vorhersagen kann, sind Selbstständige gut beraten, sich aus Gründen der finanziellen Planungssicherheit frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen. Grundsätzlich zu unterscheiden ist dabei zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung: Während in privaten Tarifen solche Zahlungen in der Regel enthalten sind, muss in der gesetzlichen Versicherung ein gesonderter Schutz abgeschlossen werden. Im Folgenden werden die zentralen Aspekte und Kosten kompakt beleuchtet.

Krankentagegeld-Bedarfsrechner 2026

Wie viel Krankentagegeld brauchen Sie wirklich?

Als Selbstständige/r tragen Sie das volle Risiko bei Krankheit – ohne Krankentagegeld kein Einkommen ab dem ersten Tag. Dieser Rechner ermittelt anhand Ihrer Lebenshaltungs- und Geschäftskosten den Tagessatz, der Ihren Lebensstandard auch bei längerer Krankheit absichert. Mit Höchstgrenzen-Prüfung und drei Szenarien.

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Ihre privaten Lebenshaltungskosten

Welche monatlichen Kosten würden bei Krankheit weiterlaufen?

Miete oder Wohnkosten
Lebensmittel & Haushalt
Versicherungen privat
Mobilität (Auto, ÖPNV)
Sonstiges (Internet, Handy, Freizeit)

Ihre laufenden Geschäftskosten

Diese Fixkosten laufen auch bei Krankheit weiter, wenn Sie das Geschäft nicht pausieren.

Büro, Werkstatt, Studio
Software, Tools, Lizenzen
Versicherungen geschäftlich
Sonstige Betriebskosten

Pflicht-Abgaben

Krankenversicherungs-Beiträge und Steuer-Rücklagen laufen auch bei kurzem Ausfall weiter.

Ihre Versicherungssituation

Sind Sie gesetzlich (GKV) oder privat (PKV) krankenversichert?

Wirtschaftliche Lage

Diese Angaben werden für die Höchstgrenzen-Prüfung benötigt (Bereicherungsverbot).

Liquidität und Karenzzeit

Wie viele Tage können Sie aus eigenen Reserven überbrücken?

Ihr ermittelter Krankentagegeld-Bedarf
Empfohlener Tagessatz
0
pro Krankheitstag · entspricht 0 € pro Monat

Aufschlüsselung Ihres monatlichen Bedarfs

Drei Absicherungs-Szenarien im Vergleich

Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine versicherungstechnische Beratung. Die Bedarfsrechnung basiert auf Ihren Eingaben und einfachen Modellannahmen. Ob ein Krankentagegeld in der berechneten Höhe sinnvoll, möglich oder verfügbar ist, hängt von Ihrer individuellen Situation, Gesundheitsprüfung und dem gewählten Versicherer ab.

Krankengeld oder Krankentagegeld – wo liegt der Unterschied?

Bei beiden Begriffen handelt es sich um sogenannte Lohnersatzleistungen. Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, wenn Arbeitnehmer nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung keinen Lohn mehr erhalten. Mit dem Krankengeld werden in etwa zwei Drittel des Lohns abgesichert. Selbstständige und Freiberufler bekommen aufgrund ihres Status keinen Lohn im Krankheitsfall: Wer nicht arbeitet, kann folglich keine Einnahmen erzielen. Hier greift das Krankentagegeld, für das in der gesetzlichen Krankenversicherung eine zusätzliche Vereinbarung getroffen werden sollte, um die finanziellen Folgen einer länger dauernden Erkrankung abzufedern. Natürlich sollten Selbstständige für solche Risiken zusätzlich Rücklagen bilden – das Krankentagegeld sorgt jedoch für ein laufendes Einkommen, das zumindest die Grundkosten deckt. Formal kann Krankentagegeld nur in Anspruch genommen werden, wenn ein entsprechendes ärztliches Attest bei der jeweiligen Versicherung eingereicht wird.

Vorgehen in der Praxis: Überlegungen und Voraussetzungen

Mit Blick auf die finanzielle Absicherung ist jedem gesetzlich krankenversicherten Selbstständigen zu empfehlen, eine Krankentagegeldlösung zu wählen. In vielen privaten Tarifen sind solche Zahlungen bereits vorgesehen; auch dort empfiehlt es sich, den konkreten Bedarf an die eigene Lebenssituation anzupassen. Den individuellen Bedarf ermitteln Sie am einfachsten mit dem Bedarfsrechner oben auf dieser Seite. Zwar entstehen so zusätzliche monatliche Kosten, die sich im Krankheitsfall aber im wahrsten Wortsinne bezahlt machen. Letztlich ist eine Krankentagegeldversicherung eine sehr sinnvolle Möglichkeit, um eine Versorgungslücke zu schließen. Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, kommt in der Regel nicht an einer Gesundheitsprüfung vorbei. Versicherer minimieren so ihr Risiko und ziehen mögliche Vorerkrankungen ins Kalkül. Es gibt zwar auch Tarife ohne Gesundheitsprüfung, diese sind aber regelmäßig mit höheren Kosten verbunden.

Krankentagegeld für gesetzlich versicherte Selbstständige

Gesetzlich krankenversicherte Selbstständige können frei wählen, ob sie über ihre Kasse einen Anspruch auf Krankengeld absichern wollen oder nicht. Wer den Anspruch möchte, gibt gegenüber der Krankenkasse eine Wahlerklärung ab und zahlt dann den allgemeinen Beitragssatz statt des ermäßigten – der Unterschied beträgt 0,6 Prozentpunkte (ermäßigter Satz 14,0 %, allgemeiner Satz 14,6 % zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags). Zu beachten ist, dass dieses gesetzliche Krankengeld erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird – also genauso wie bei Angestellten. In den ersten sechs Wochen kann somit eine Verdienstausfall-Lücke entstehen.

Reicht der gesetzliche Anspruch nicht aus oder soll die Leistung früher einsetzen, gibt es zwei Wege: einen Wahltarif Krankengeld der Krankenkasse, der einen früheren Beginn (etwa ab dem 15. oder 22. Tag) und höhere Leistungen ermöglicht, oder eine ergänzende private Krankentagegeldversicherung, die zum Teil schon ab dem 4. Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit greift. Das erklärt, warum viele Selbstständige zusätzlich privat vorsorgen. In diesem Fall ist das private Krankentagegeld dem Bereich der Krankenzusatzversicherung zuzuordnen.

  • Monatliche private Lebenshaltungskosten zusammenstellen (Miete, Lebensmittel, Versicherungen, Mobilität).
  • Laufende Geschäftsfixkosten erfassen, die bei Krankheit weiterlaufen.
  • Pflicht-Abgaben einrechnen: Krankenversicherungsbeitrag und Steuerrücklage.
  • Vorhandene Liquiditätsreserve prüfen – wie viele Tage lassen sich aus eigener Kraft überbrücken?
  • Karenzzeit (Beginn der Zahlung) zur eigenen Reserve passend wählen – kürzere Karenz kostet mehr Beitrag.
  • Tagessatz so wählen, dass die ermittelten Fixkosten gedeckt sind.
  • Höchstgrenze beachten: Das Krankentagegeld darf das Nettoeinkommen nicht übersteigen (Bereicherungsverbot).
  • GKV: prüfen, ob Wahlerklärung (ab Tag 43) oder Wahltarif (früherer Beginn) sinnvoller ist.
  • PKV: bestehenden Tarif daraufhin prüfen, ob die enthaltene Krankentagegeld-Höhe ausreicht.
  • Bei Bedarf eine ergänzende private Krankentagegeldversicherung für den frühen Zeitraum einplanen.
  • Gesundheitsfragen ehrlich und vollständig beantworten.
  • Mehrere Anbieter bzw. Tarife mit gleicher Karenzzeit und gleichem Tagessatz vergleichen.
  • Steuerliche Wirkung mitdenken (Beiträge als Sonderausgaben, Progressionsvorbehalt beim gesetzlichen Krankengeld).

Diese Checkliste dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine versicherungs- oder steuerrechtliche Beratung im Einzelfall.

Hinweise für privat versicherte Selbstständige

Je nach Tarif ist das Krankentagegeld bereits als Versicherungsleistung enthalten. Mit Blick auf die Höhe zeigt sich aber oft Handlungsbedarf, da etwa im Basistarif nur eine Grundsicherung vorgesehen ist, die die Einnahmen nicht voll ersetzt. Daher lohnt es sich, den Tarif genau zu analysieren und die Police an die individuellen Lebens- und Finanzverhältnisse anzupassen. In der Praxis entscheiden sich viele privat Versicherte für eine Auszahlung ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das sollte zur Geschäftssituation und zu den verfügbaren Rücklagen passen. Über die richtige Höhe lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen treffen – sie ist letztlich auch eine Kostenfrage: Wer wenig Beitrag zahlen möchte, erreicht nur eine Grundsicherung für die laufenden Kosten; wer mehr investiert, kann die ausfallenden Einnahmen über einen gewissen Zeitraum gut kompensieren.

Wird Krankentagegeld versteuert?

Hier lohnt ein genauer Blick, denn die steuerliche Behandlung hängt davon ab, woher die Leistung stammt:

  • Privates Krankentagegeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG) und wird nicht in den Progressionsvorbehalt einbezogen. Es taucht in der Einkommensteuererklärung also gar nicht auf.
  • Gesetzliches Krankengeld (über den Wahltarif der Krankenkasse) ist zwar ebenfalls steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Das heißt: Auf das Krankengeld selbst fallen keine Steuern an, es erhöht aber den Steuersatz, der auf Ihr übriges Einkommen angewendet wird. Es muss daher in der Steuererklärung angegeben werden (bestätigt durch das BFH-Urteil III R 36/13).

Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung lassen sich als Sonderausgaben im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen – auch wenn die spätere Leistung steuerfrei ist.

Wie sich der Progressionsvorbehalt konkret auf Ihre Steuerlast auswirkt, hängt von Ihrem übrigen Einkommen ab; eine erste Orientierung gibt der Krankenkassenrechner für den GKV-Beitrag.

Fazit: Krankentagegeld ist für Selbstständige nahezu Pflicht

Im Ergebnis ist das Krankentagegeld für Selbstständige beinahe schon eine Pflichtausgabe, um bei einer unvorhersehbaren Krankheit die ausfallenden Einnahmen kompensieren zu können. Der Handlungsbedarf ist für gesetzlich Versicherte tendenziell größer, da ein gesetzlicher Krankengeldanspruch erst ab dem 43. Tag greift. In der privaten Krankenversicherung ist das Tagegeld oft bereits im Tarif enthalten, sollte aber ebenfalls auf eine passende Höhe geprüft werden. Wer den nötigen Tagessatz an seinen tatsächlichen Kosten ausrichten will, sollte vorab den eigenen Mindestumsatz und Bedarf kalkulieren. Gesundheit lässt sich nicht kaufen – mit dieser Absicherung steht man im Krankheitsfall aber nicht mit leeren Händen da.

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