Flüchtlingswelle: neue Chancen für Existenzgründer

Flüchtlinge vor Zelten und Gebäude

Die Bundesregierung betrachtet die Flüchtlinge in Sachen Existenzgründern aus diesem Blickwinkel: Was können Flüchtlinge in Deutschland tun, um als Unternehmer tätig zu werden? Doch gleichzeitig zeigen aktuelle Untersuchungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, wie schwierig es Flüchtlinge wirklich bei uns haben. Fehlende Sprachkenntnisse, keine Erfahrung im Umgang mit deutschen Behörden, keine Kenntnisse über die zum Teil komplizierte Rechtslage für Existenzgründer. Die Regierung bietet Flüchtlingen sogar spezielle Sprachkurse an, die sich ausschließlich mit dem Gründungsvokabular beschäftigen.

Existenzgründungschancen sind reichlich vorhanden

Nun hat jede Medaille zwei Seiten. Die zweite Seite der Flüchtlingswelle mit Blick auf Existenzgründungen sieht ganz anders aus. Sie bietet nämlich frische, neue Existenzgründungschancen für all diejenigen, die sich rund um den Bereich der Flüchtlinge selbständig machen wollen.

Tipp: Deutsche Sprachkenntnisse sind elementar, Migranten sollten sich deshalb unbedingt mit einem Gründer zusammentun, der die deutsche Sprache auf hohem Niveau beherrscht. Ideal ist die Geschäftspartnerschaft mit einem Deutschen.

Partnerschaften zwischen Deutschen und Migranten sind aus unternehmerischer Sicht fruchtbar und wirtschaftlich ausgesprochen sinnvoll. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt: Der Partner mit guten bis sehr guten Deutschkenntnissen oder ein deutscher Muttersprachler übernimmt die Organisation und kümmert sich um die Kommunikation mit deutschen Auftraggebern. Der Partner mit Migrationshintergrund bzw. schlechteren deutschen Sprachkenntnissen ist im operativen Geschäft tätig und pflegt die Kontakte zu den ausländischen Kunden. Damit bleibt er auf diese Weise zwangsläufig stets up-to-date, was den Bedarf der Kunden angeht. Er erfährt automatisch wertvolle Informationen, die die Weiterentwicklung des Geschäfts sichern. Langfristig sollte sich dieser Geschäftspartner ebenfalls die deutsche Sprache aneignen und in einen guten Sprachkurs investieren.

Die folgenden Ideen wollen wir als Gedankenanstoß verstanden wissen. Vielleicht inspiriert Sie einer der Vorschläge und Sie entwickeln ihre eigene Geschäftsidee daraus – passend zum Bedarf in Ihrer Region und zu Ihren eigenen Fähigkeiten und Kenntnissen.

  • Cateringservice gründen, um Flüchtlingsunterkünfte zu beliefern
  • Spezialitäten Restaurant oder Imbiss eröffnen, zum Beispiel für die syrische Küche
  • Lebensmittelladen mit ausländischen Produkten für die private Lebensführung eröffnen
  • Wohncontainer vermieten
  • Reinigungsservice für Wohncontainer anbieten
  • Wäscheservice für Flüchtlingsunterkünfte anbieten
  • Vermittlungsservice für wohnungssuchende Flüchtlinge anbieten
  • Übersetzung- und Dolmetscherleistungen anbieten
  • Schulungen für Flüchtlinge, z. B. Sprachkurse, Integrationskurse

Klar ist, dass zur Existenzgründung in Deutschland die deutsche Sprache essentiell wichtig ist. Und die Kenntnisse der ausländischen Kulturen, der Gepflogenheiten, Vorlieben und Gewohnheiten sind absolut unersetzlich. Die Flüchtlingswelle bietet durch die geschickte Kombination beider Seiten echte Chancen, sich eine sichere Existenz aufzubauen.
 

Beschäftigung von Flüchtlingen

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich im Zuge der Flüchtlingswelle selbstständig zu machen, dann stellt sich schnell die Frage danach, ob Sie Flüchtlinge beschäftigen dürfen. Die Bundesregierung hat dazu ihre eigene Meinung. Sie spricht es unmissverständlich aus, was für den durchschnittlichen Bürger zwar zu erahnen, aber nicht greifbar ist. Klaus Zimmermann, der Direktor des Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit (IZA), ließ gegenüber der WirtschaftsWoche kürzlich verlauten:

„Die meisten Flüchtlinge haben keine Ausbildung, können kein Deutsch und haben kaum eine Chance. Wenn wir von 1.000.000 Flüchtlingen ausgehen, kommen davon langfristig nicht mehr als rund 200.000 für den deutschen Arbeitsmarkt infrage.“
(Quelle: WirtschaftsWoche wiwo.de)

Davon sollten Sie sich aber nicht entmutigen lassen, wenn Sie eine Zusammenarbeit mit einem Migranten anstreben. Allerdings müssen Sie wissen, was Ihr potenzieller Mitarbeiter oder Geschäftspartner für einen Status hat und welche Konsequenzen daraus erwachsen:

  • Sobald ein Flüchtling die Aufenthaltsgestattung in Händen hält und mindestens 3 Monate in Deutschland ist, darf er eine betriebliche Ausbildung anfangen. Wichtig: Sie brauchen die Erlaubnis der Ausländerbehörde.
  • Personen mit einer Duldung dürfen von Tag 1 an eine Ausbildung in Deutschland aufnehmen. Eine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde ist zwingend erforderlich.
  • Mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung dürfen Betroffene ein Praktikum absolvieren, sich beim Bundesfreiwilligendienst betätigen oder ein freiwilliges, soziales Jahr durchlaufen.
  • Flüchtlinge mit Studienabschluss und einer Aufenthaltsgestattung bzw. einer Duldung dürfen ohne weitere behördliche Erlaubnisse eine Beschäftigung aufnehmen, die ihrem Studienabschluss entspricht. Der Bruttoverdienst muss im Jahr mindestens 47.600 € betragen. Können Sie einen deutschen Hochschulabschluss vorweisen, spielt das Einkommen keine Rolle. Auch hier gilt, dass geduldete Flüchtlinge sofort einsteigen können, Personen mit einer Aufenthaltsgestattung müssen 3 Monate warten.
  • Ab dem 4. Jahr dürfen Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung jegliche Beschäftigung ohne Zustimmung der Ausländerbehörde aufnehmen.
     

Dürfen sich Flüchtlinge selbstständig machen?

Auf diese Frage ist eine eindeutige Antwort nicht möglich, zu verschieden sind die Bestimmungen, die für unterschiedliche Nationalitäten und Statusfeststellungen in Deutschland herrschen. In jedem Fall sind die Aufenthaltsgesetze und die Regelungen des Freizügigkeitsgesetzes zu prüfen. Eine gute Anlaufstelle für Informationen zum Thema bietet die Fachstelle für Migrantenökonomie. Dort ist in 14 Sprachen nachlesbar, welche Regelungen gelten.
 

Marketing anpassen

Wer sich im Zuge der Flüchtlingswelle eine Existenz aufbauen will, sollte sehr genau darüber nachdenken, wie er das Marketing aufzieht. Ein guter und aussichtsreicher Weg führt direkt über die Städte und Gemeinden. Machen Sie einen Termin und stellen Sie Ihre Dienstleistung vor. Am besten nehmen Sie bereits während des Existenzgründungsvorgangs Kontakt auf, um den Bedarf explizit zu überprüfen. Sprechen Sie mit der zuständigen Stelle und informieren Sie sich darüber, was in Ihrer Stadt oder Gemeinde explizit gebraucht wird. Auf Basis dessen dürfte es wesentlich einfacher sein, den Bedarf gezielt zu decken.
 

Einzugsgebiet abstecken

Eine Geschäftsidee muss sich wirtschaftlich tragen. Deshalb ist es ratsam, nicht nur eine einzelne Gemeinde nach ihrem Bedarf zu überprüfen. Es empfiehlt sich, das Einzugsgebiet zu erweitern. Insbesondere im ländlichen Raum sollten Sie die umliegenden Ortschaften in Betracht ziehen und sich auch dort über die Situation informieren. Haben Sie in Erfahrung gebracht, wie der Bedarf in dem von Ihnen gewählten Geschäftsfeld aussieht, sollten Sie sich über den Sitz des Unternehmens Gedanken machen. Bieten Sie Dienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte an wie einen Wäsche- oder Reinigungsservice, dann sollten Sie den Firmenstandort möglichst zentral in Ihrem Einzugsgebiet wählen, damit Sie kurze Wege zu den einzelnen Einrichtungen haben. Das spart auf Dauer Spritkosten und Arbeitszeit.

Fazit: Chancen erkennen und wahrnehmen

Unternehmer heißen Unternehmer, weil sie unternehmerisch aktiv werden und Chancen nutzen. Halten Sie die Augen offen, prüfen Sie Ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse. Im Zusammenhang mit der Flüchtlingswelle ergeben sich ganz individuell und ortsbezogen immer wieder neue Optionen. Sie können diese erkennen und gezielt in das identifizierte Geschäftsfeld einsteigen. Eine gute, gründliche Planung ist selbstverständlich auch hier ein absolutes Muss.

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