Die Geschäftsidee rechtlich schützen lassen – von Beginn an
Viele Gründer fragen sich, ob sie ihre Geschäftsidee schützen können, um sich im internationalen Wettbewerb langfristig zu behaupten. Sie können nicht nur ihre Geschäftsidee respektive Produkte schützen, sie sollten es sogar! Denn wenn ein Wettbewerber schon Produkte oder Dienstleistungen kopiert hat, ist es für zu ergreifende Maßnahmen meistens schon zu spät. Je höher der Innovationsgrad bzw. die Einzigartigkeit der Geschäftsidee ist, desto früher sollten wirksame Schutzmaßnahmen ergriffen werden, idealerweise schon direkt im Zuge der Existenzgründung. Ganz grundsätzlich empfiehlt sich eine gewisse Geheimhaltung, bevor ein innovatives Produkt bzw. eine Dienstleistung auf den Markt gebracht wird. Je weniger Menschen davon wissen, desto geringer ist die Gefahr der Nachahmung. In strategischer Hinsicht sollte die Nutzung von gewerblichen Schutzrechten im Rahmen der Geschäftsplanung immer geprüft werden.
Einzigartigkeit bewahren: Was kann überhaupt rechtlich geschützt werden?
Es ist nicht möglich, eine komplette Geschäftsidee zu schützen, sehr wohl aber einzelne Bestandteile, die äußerst relevant für das Kerngeschäft sein können. Der Schutz von reinen Geschäftsideen ist im deutschen Patentrecht nicht vorgesehen. Wer ein (technisches) Produkt entwickelt hat, sollte unbedingt ein Patent anmelden. Dieses bietet einen wirksamen Schutz über einen Zeitraum von 20 Jahren. Eine Grundvoraussetzung hierfür ist, dass das Produkt gewerblich nutzbar ist. Handelt es sich um ein spezielles Verfahren, das es in dieser Form noch nicht auf dem Markt gibt, so kann hierfür ein Gebrauchsmuster angemeldet werden. Dieses bietet einen Schutz für bis zu 10 Jahre. Analog hierzu sind auch Geschmacksmuster vorgesehen (sie bieten einen Schutz für bis zu 20 Jahre). Hiermit können bestimmte Designs vor Kopien geschützt werden. Sofern ein Unternehmen eine eigene Marke kreiert, so besteht die Möglichkeit des Markenschutzes. Marken können beim DPMA angemeldet werden (Deutsches Patent- und Markenamt). Unerfahrene Gründer, die sich in der zum Teil komplexen Materie nicht sehr gut auskennen, sollten ggf. einen erfahrenen Rechtsbeistand hinzuziehen. Denn vom Schutz der eigenen Marke/Produkte hängt nicht weniger ab als die eigene Wettbewerbsposition ab.
Auf Nummer sicher gehen: Weiterer Rechtsschutz ist auch vertraglich fixierbar
Im internationalen Wettbewerb spielt der Patentschutz eine große Rolle. Da das Verfahren sich in nicht wenigen Fällen aufgrund der Komplexität zeitlich in die Länge ziehen kann, sollten Gründer sich frühzeitig mit diesem wichtigen Planungsaspekt befassen. Grundsätzlich ist es auch möglich, das eigene Geschäftskonzept bei einem Notar zu hinterlegen. So kann im Zweifelsfall belegt werden, wann eine Idee ins Leben gerufen wurde. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass sich Dritte als Urheber der eigenen Geschäftsidee ausgeben. Im Rahmen der Planung ist es in vielen Fällen unmöglich, keine weiteren Personen einzuweihen. Insofern kann es Sinn machen, für einen bestimmten Personenkreis eine vertragliche Verschwiegenheit zu vereinbaren. Gleiches gilt, wenn wichtige Geschäftspapiere für Verhandlungen aus der Hand gegeben werden müssen. In diesem Fall empfiehlt es sich, die Papiere als vertraulich zu kennzeichnen. So werden die Papiere dem Gesetz des unlauteren Wettbewerbs unterstellt. Geschäfts- und Verhandlungspartner sind somit nicht befugt, Papiere in irgendeiner Form weiterzugeben, zu veröffentlichen oder zu vervielfältigen.
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