Selbstständig machen mit einem Abschleppdienst

Auf die Geschäftsidee, sich mit einem Abschleppdienst selbstständig zu machen, dürften Autofahrer nur über ‚Umwege‘ kommen. Denn meistens ist der Abschleppdienst mit einer Panne oder einem falsch geparkten Fahrzeug und somit mit einem Ärgernis verbunden. Jeder Autofahrer kennt die Hinweisschilder ‚bei unberechtigtem Parken wird kostenpflichtig abgeschleppt‘.

Aus Sicht der Existenzgründung handelt es sich bei einem Abschleppdienst allerdings um eine vielversprechende Geschäftsidee: Alle 13 bis 15 Sekunden passiert statistisch gesehen ein Unfall auf deutschen Straßen, ganz zu schweigen von vielen Autopannen und zahllosen Falschparkern jeden Tag. Von der Nachfrage mit Blick auf einen Abschleppdienst her betrachtet sind das vielversprechende Daten für die Gründung. Es versteht sich von selbst, dass im Businessplan die Potenziale für den Standort bzw. anvisierten Aktionsradius deutlich werden müssen. Selber abschleppen ist in vielen Fällen keine Option, zumal der Unfallwagen dadurch noch mehr Schaden nehmen könnte. Und bei immer öfter zugelassenen Elektroautos sind zahlreiche Details zu beachten, damit der teure Akku beim Abschleppvorgang keinen Schaden nimmt.
 

Was fällt unter den Begriff "abschleppen"?

Bei einem Abschleppdienst handelt es sich um ein Unternehmen, das verunfallte Fahrzeuge birgt und solche abtransportiert, die unberechtigterweise irgendwo geparkt wurden. Auch Pannen sind ein typischer Grund, den Abschleppdienst zu rufen: Vom Motorschaden bis hin zum geplatzten Reifen ist alles denkbar. Paragraf 15 der Straßenverkehrsordnung (StVO) widmet sich liegengebliebenen Fahrzeugen. Wird es auf einer Autobahn abgeschleppt, ist die nächste Ausfahrt anzusteuern. Während des Abschleppvorgangs haben beide Fahrzeuge das Warnblinklicht einzuschalten. Es ist laut StVO untersagt, Kraftfahrräder abzuschleppen. Damit sind bereits zentrale rechtliche Rahmenbedingung skizziert.
 

Das Wichtigste in Kürze zur Existenzgründung mit einem Abschleppdienst:

  • Da mit einer gewissen Konkurrenz zu rechnen ist, kommt einer fundierten, nachfrageorientierten Standortanalyse eine zentrale Bedeutung zu.

  • Wer sich mit einem Abschleppdienst selbstständig machen möchte, muss bereit für eine zeitlich flexible Einsatzbereitschaft sein.

  • Es handelt sich bei einem Abschleppunternehmen um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe gemäß § 38 Gewerbeordnung.

  • Alternativ zur Gründung eines eigenes Abschleppunternehmens sind auch Kooperationsmöglichkeiten mit Automobilclubs zu prüfen.


Voraussetzungen, um einen Abschleppdienst gründen zu können?

Um sich mit einem Abschleppdienst selbstständig machen zu können, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Ein Blick auf § 38 der Gewerbeordnung zeigt, dass es sich um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe handelt. Der Existenzgründer wird daher insbesondere seine persönliche Eignung nachweisen müssen. Zu beachten ist, dass die Voraussetzungen bzw. Mindestanforderungen in den Bundesländern unterschiedlich geregelt sind. Daher sind Gründer gut beraten, frühzeitig die für sie maßgeblichen Rahmenbedingungen für die Gründung eines Abschleppunternehmens in Erfahrung zu bringen. Für den Erhalt des notwendigen Gewerbescheins werden Abschleppunternehmer im Regelfall eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Hakenlastversicherung abschließen müssen. Je nach Leistungsspektrum und Vorgaben im Bundesland kann auch eine Umweltschadenversicherung notwendig sein.
 

Weitere formale Voraussetzungen für ein Abschleppunternehmen

Es versteht sich von selbst, dass ein Führerschein für den genutzten Abschlepptransporter vorhanden sein muss, ebenso fundierte Fachkenntnisse im Kfz-Bereich. Im Zuge der Gewerbeanmeldung muss unter Nachweis von Fachkenntnissen die Erlaubnis erwirkt werden, Fahrzeuge bis zu einer gewissen Größe abschleppen zu dürfen. Idealerweise bringen angehende Abschleppunternehmer eine Ausbildung im Kfz-Bereich mit, damit Autos technisch korrekt behandelt werden. Ansonsten kann es schnell zu Schäden kommen, die abgesehen von den Finanzen vor allem für den Ruf des Abschleppunternehmens eine wirtschaftliche Gefahr sein können.
 

(Einsatz)bereit für diese Geschäftsidee?

Wer damit spielt, sich mit einem Abschleppdienst selbstständig zu machen, wird in den Quellen einige Anforderungen praxisorientiert konkretisieren können. Gerade mit Blick auf die Bergung nach Unfällen wird eine zeitlich flexible Einsatzbereitschaft, ggf. auch nachts, erforderlich sein. Klassische Öffnungszeiten lassen sich bei dieser Geschäftsidee nicht garantieren, serviceorientierte Einsatzbereitschaft wird für Kunden sehr wichtig sein. Sofern eine Partnerschaft mit Konzessionsgebern angestrebt wird, werden diese eine gewisse Einsatzbereitschaft sogar zeitlich exakt definieren. Insofern müssen Gründer sich ehrlich hinterfragen und eine große zeitliche Flexibilität für diese Geschäftsidee mitbringen. Arbeit und Familienleben werden sich damit nicht immer vollkommen harmonisch unter einen Hut bringen lassen.
 

Ausgangsanalyse: Warum selbstständig machen mit Abschleppdienst?

Ein Blick in die Pannen- und Unfallstatistik zeigt, dass der Abschleppdienst ein stark gefragtes Geschäftsmodell ist. Jedes Jahr gibt es in Deutschland weit mehr als 2 Millionen Verkehrsunfälle. Hinzu kommen Parkverstöße und Fahrzeuge, die wegen einer technischen Panne liegen geblieben sind. Laut ADAC gab es 2020 etwa 3,4 Millionen Fahrzeugpannen, wobei leere Autobatterien die häufigste Ursache sind. Daher ist zu prüfen, ob der Abschleppdienst nicht um einen Pannendienst erweitert werden sollte. Will heißen: Vielleicht ermöglicht es eine schnelle Reparatur, das Abschleppen überflüssig zu machen. Bei einer Panne wollen die meisten Kunden nur eines: schnell wieder mobil sein. Motor, Bremsen, Fahrwerk etc. stehen mit 30 % auf den Folgeplätzen, was jedes Jahr für hunderttausende Einsätze sorgt. Diese generellen Zahlen müssen Gründer natürlich für den anvisierten Standort im Businessplan konkretisieren. Es gilt, regionale Statistiken auszuwerten, um im Businessplan mit fundierten Werten rechnen zu können.
 

Wer darf ein Auto abschleppen lassen?

Diese Frage ist für die potenzielle Nachfrage von großer Bedeutung. Grundsätzlich darf im öffentlichen Raum nur die Polizei ein Auto abschleppen lassen. Wer ein Parkvergehen melden möchte, muss dies also bei der Polizei tun. Anders sieht es auf Privatgrundstücken aus: Blockiert hier ein Fahrzeug beispielsweise eine Einfahrt, darf der Besitzer das Fahrzeug abschleppen lassen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist dabei immer zu wahren! Abschleppen muss nicht automatisch die einzige Lösung sein.
 

Businessplan: Wie selbstständig machen mit Abschleppunternehmen?

Mit der Ausarbeitung des Businessplans für den Abschleppdienst müssen Gründer für eine nachhaltige strategische Positionierung sorgen. In dieser Hinsicht wird die Standort- und Konkurrenzanalyse eine zentrale Rolle spielen. Mit Blick auf eine möglichst hohe Auslastung sind bereits in der Frühphase der Existenzgründung Kooperationsmöglichkeiten mit Werkstätten, Autohäusern, Kfz-Sachverständigen oder Behörden zu prüfen.
 

Kosten für den Betrieb im Finanzteil kalkulieren

Für einen oder mehrere Transporter sowie einen Parkplatz und ein Büro werden nicht zu unterschätzende Kosten entstehen, die im Finanzteil des Businessplans zu konkretisieren sind. Sofern es sich um Parksünder handelt, müssen die abgeschleppten Fahrzeuge sicher abgestellt werden können. Das Abschleppfahrzeug wird der größte Kostenfaktor in der Startphase sein. Um die Kosten und das unternehmerische Risiko zu minimieren, kann ein gebrauchtes Abschleppfahrzeug in der Startphase ausreichen. Entsprechende Optionen sind frühzeitig zu prüfen, damit die Kostenbelastung realistisch geplant werden kann. Sehr personalintensiv ist die Geschäftsidee ‚selbstständig machen mit Abschleppdienst‘ nicht, wobei es im Einzelfall auf die Größe des Unternehmens und das Leistungsspektrum ankommt. Bei einem kleinen Unternehmen ist eine Bürokraft erforderlich, die Aufträge koordiniert und sich um die Abrechnung sowie Buchführung kümmert.

Sofern der Abschleppdienst auch als Pannendienst fungieren soll, wird mehr Personal und Equipment erforderlich sein. Hier wird deutlich, wie wichtig es ist, den Fokus und somit die Ressourcen dieser Geschäftsidee im Businessplan genau festzulegen. Wer mit einem integrierten Pannendienst auch Reparaturen anbieten will, wird bei der Gewerbeanmeldung einen Kfz-Meistertitel vorweisen müssen. Auch dieses Tätigkeitsspektrum unterliegt der Erlaubnispflicht laut Anlage A der Handwerksordnung.
 

Fit für die Zukunft der Mobilität?

Je nach Kapitalbedarf für den Abschleppdienst muss der Businessplan eine überzeugende Visitenkarte werden, um potenzielle Geldgeber zu gewinnen. Insofern sind Gründer gut beraten, mit dem Businessplan ein langfristig profitables Geschäftsmodell vorzustellen. In den nächsten Jahren werden immer mehr Elektroautos zugelassen, Pannen und Unfälle mit diesen Fahrzeugen also häufiger. Daher sollte der Abschleppunternehmer sich gezielt für diese Fahrzeuge weiterbilden (z. B. mit einer Qualifikation als elektronisch unterwiesener Person). Hintergrund ist, dass beim Abschleppen von E-Autos Besonderheiten zu beachten sind. Bei einem schweren Unfall könnte von der Batterie bzw. den Hochvoltkomponenten in seltenen Fällen eine Gefahr ausgehen.
 

Tipp: kostenloser Fördermittel Check für Gründer

Wer das Leistungsspektrum des Abschleppunternehmens möglichst breit aufstellen möchte, sieht sich schnell mit einem hohem Kapitalbedarf konfrontiert. Insofern ist es nur konsequent, hier mit einem kostenlosen Fördermittelcheck alle finanziellen Handlungsspielräume von Beginn an konsequent zu nutzen.


Eigenen Abschleppdienst gründen oder Mobilitätspartner werden?

Im Sinne eines Franchisemodells ist es mit einer Konzession möglich, Mobilitätspartner zu werden. Der ADAC bietet als bedeutendster Automobilclub in Deutschland diese Möglichkeit für alle an, die sich mit einem Abschleppdienst selbstständig machen wollen. In der Quelle ist ein Link zu finden, um diese strategische Option vertiefen zu können. Der große Vorteil bei dieser Umsetzung der Geschäftsidee wäre es, sofort auf einen bekannten Namen zurückgreifen zu können. Diesen müssten sich Abschleppunternehmen andernfalls selbst über einen längeren Zeitraum erarbeiten.
 

Wie Kunden gewinnen für Abschleppdienst?

Aus den genannten Gründen werden viele Aufträge automatisch zum Abschleppdienst kommen, was marketingtechnisch als großer Vorteil dieser Geschäftsidee zu sehen ist. Mit einem eigenen Netzwerk bzw. Beziehungen zu anderen Kfz-Fachbetrieben kann der Abschleppunternehmer abgesehen davon für eine hohe Grundauslastung sorgen.
 

Sichtbarkeit & Reichweite für die Kundenakquise

Bei einer Panne oder im Schadensfall muss der Abschleppdienst als serviceorientierter Partner sicht- bzw. auffindbar sein. Daher wird kein Weg an einer suchmaschinenoptimierten Internetpräsenz vorbeiführen. Wer eine Panne hat und nach einem Abschleppdienst mit dem Smartphone googelt, sollte idealerweise das eigene Unternehmen ganz oben bei den Treffern finden. Hierzu ist zu überlegen, nach welchen Begriffen potenzielle Kunden in einer solchen Situation suchen.

Zugegeben: Das Image von Abschleppdiensten ist nicht immer positiv besetzt. Daher wird es beim Marketing wichtig sein, sich als seriösen und zuverlässigen Partner zu inszenieren. Ein Blog kann in dieser Hinsicht die fachliche Expertise untermauen und häufige Fragen beantworten. Ein positiver Nebeneffekt wird sein, dass sich viele Kunden den Namen des Abschleppunternehmens in der Region merken und bei Bedarf darauf zurückkommen werden.
 

Wie viel verdient man mit eigenem Abschleppdienst?

Diese Frage lässt sich angesichts unterschiedlichster Kostenstrukturen und Auslastungen nicht pauschal beantworten. Vielmehr müssen Gründer diese Frage im Finanzteil des Businessplans mit möglichst realistischen Annahmen selbst beantworten können. Als Referenz sei für Angestellte in diesem Bereich auf einen Verdienst zwischen 2.300 und 3.100 Euro hingewiesen. Wer sich mit einem Abschleppdienst selbstständig macht, wird deutlich über diesen Rahmen hinaus verdienen können.
 

Wer bezahlt den Abschleppdienst?

Wann muss man für den Abschleppdienst bezahlen? Diese Frage ist vor allem aus Kundensicht interessant. Grundsätzlich gilt das Verursachungsprinzip. Wer sein Auto falsch parkt und so den Abschleppdienst auf den Plan ruft, muss für die Kosten aufkommen, sogar falls es sich um eine Leerfahrt handelt. Üblich ist es nach dem Abschleppen übrigens, dass der Aufenthaltsort erst nach Zahlung der offenen Summe verraten wird. Mit Blick auf die Recht- und Verhältnismäßigkeit sind die genauen Umstände allerdings in jedem Fall zu prüfen.
 

Haftung für Schäden: Welche Versicherungen braucht ein Abschleppdienst?

Einleitend wurde unter den Voraussetzungen bereits auf Versicherungen hingewiesen, die Abschleppdienste vorweisen können müssen. Ist das nicht der Fall, werden sich kaum Geschäftspartner bzw. Kunden gewinnen lassen. Denn letztlich ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung Ausweis von Professionalität und Seriosität. In dieser Hinsicht muss es selbstverständlich sein, dass Abschleppunternehmen fremdes (!) Eigentum sehr pfleglich behandeln. Moniert der Betroffene nach dem Abschleppen Kratzer oder sonstige Schäden, ist er in der Beweispflicht.
 

Vorsorge ist besser als ein schlechter Ruf des Abschleppdienstes

Abschleppdienste sollten im eigenen Interesse für Transparenz sorgen und nach Möglichkeit Kulanz walten lassen. Fotos vor und nach dem Abschleppen sind als eigene Absicherung zu sehen, um den Fahrzeugzustand dokumentieren zu können. Zu einer professionellen Berufsausübung gehören natürlich auch die vertragliche Gestaltung und die Abrechnung dieser Dienstleistung. An dieser Stelle wird deutlich, warum Berufserfahrungen in diesem Bereich vor der Existenzgründung sicher sehr hilfreich sind.
 

Zusammenfassung für die Geschäftsidee ‚selbstständig machen mit Abschleppdienst‘:

  1. Warum selbstständig machen mit Abschleppdienst?

Weil die hier genannten Zahlen und Chancen für eine vielversprechende Geschäftsidee sprechen, was auch für die zukünftige Form der Elektromobilität gilt. Mit dem Businessplan müssen die Potenziale am anvisierten Standort konkretisiert werden.

  1. Wer kann sich mit einem Abschleppdienst selbstständig machen?

Eine Ausbildung im Kfz-Bereich oder ein technisches Studium sind als Basis empfehlenswert. Selbstständig machen mit einem Abschleppdienst können sich Gründer, die die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen mit Blick auf die Überwachungsbedürftigkeit nach § 38 Gewerbeordnung erfüllen.

  1. Wie viel verdient man mit einem Abschleppdienst?

Im Falle einer hohen Auslastung, orts- und branchenüblichen Preisen und einer schlanken Kostenstruktur sollte ein Abschleppdienst ansprechende Gewinne abwerfen. Wie hoch diese mit Blick auf das angedachte Leistungsspektrum werden können, muss im Finanzteil des Businessplans für einen Abschleppdienst deutlich werden.

 

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