Selbstständig machen mit einer Zeitarbeitsfirma

Im Zuge der Reform des Arbeitsmarktes (Stichwort Agenda 2010) wurde die Leiharbeit neu gestaltet, um Unternehmen mehr Flexibilität zu eröffnen und insgesamt mehr Menschen Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt zu verschaffen. Aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen hat sich ein neues Geschäftsmodell entwickelt: die Zeitarbeitsfirma. In diesem Beitrag soll die Option ‚selbstständig machen mit einer Zeitarbeitsfirma‘ praxisorientiert erörtert werden. Im Vordergrund stehen die geschäftlichen Potenziale für die Betreiber einer Zeitarbeitsfirma / Arbeitnehmerüberlassung. Neben strategischen Aspekten für eine nachhaltige Geschäftsausrichtung werden insbesondere auch die formalen Gründungsvoraussetzungen beleuchtet.
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Existenzgründung mit einer Zeitarbeitsfirma: Themen für die Selbstständigkeit
- Chancenbewertung: Wie sehen die Rahmenbedingungen aus?
- Welche Fragen muss der Businessplan beantworten können?
- Wichtigkeit von Standort- und Wettbewerbsanalyse
- Zielgruppen und zentrale unternehmerische Aufgaben
- Zeitarbeitsfirma gründen: Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Selbstständig machen mit Zeitarbeitsfirma: Ausgangslage sondieren
Die Erwerbsbiografien vieler Menschen haben sich grundlegend gewandelt: Heute ist es nicht mehr üblich, dass Arbeitnehmer von der Ausbildung bis zur Rente in einem und demselben Betrieb arbeiten. Befristungen und flexible Beschäftigungsformen wie die hier vorgestellte Zeitarbeit sorgen dafür, dass nicht wenige Arbeitnehmer oft den Arbeitgeber wechseln.
Unternehmen nutzen ihrerseits die Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung), um Kosten und Ressourcen flexibler bzw. bedarfsgerecht steuern zu können. Die Branche ist allerdings deutlich kleiner geworden: Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren zum Jahresende 2025 rund 626.000 Leiharbeitnehmer beschäftigt, gut 7 Prozent weniger als ein Jahr zuvor; ihr Anteil an allen Beschäftigten liegt bei etwa 1,6 Prozent. Die Zahl geht seit 2018 zurück und liegt seit Ende 2022 durchgehend unter dem jeweiligen Vorjahreswert. Wer heute gründet, tritt also in einen schrumpfenden Markt ein und muss sich seinen Platz gegen etablierte Anbieter erarbeiten. Es ist zudem Bewegung in der gesamten Branche festzustellen: Viele der getroffenen gesetzlichen Regelungen sind in der Zwischenzeit wieder in die Kritik geraten, da nicht selten Missbrauch betrieben wird bzw. eine unterschiedliche Bezahlung von festen Mitarbeitern und Zeitarbeitern als ungerecht empfunden wird.
Kann man eine Zeitarbeitsfirma gründen und sich selbst verleihen?
Diese Frage wird häufig gestellt, und die Antwort fällt ernüchternd aus: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz setzt einen Arbeitnehmer voraus, der überlassen wird – ein Einzelunternehmer oder ein Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer ist aber gerade kein abhängig beschäftigter Arbeitnehmer seiner eigenen Firma. Wer sich auf diesem Weg an einen einzigen Auftraggeber verleiht, landet in aller Regel bei der Scheinselbstständigkeit statt bei einer sauberen Arbeitnehmerüberlassung, mit den entsprechenden Nachforderungen aus der Sozialversicherung. Sinnvoll ist die Zeitarbeitsfirma deshalb erst dann, wenn tatsächlich fremde Mitarbeiter eingestellt und überlassen werden. Wer die eigene Arbeitskraft vermarkten will, ist mit einem Dienst- oder Werkvertrag oder mit klassischer Freiberuflichkeit besser bedient als mit einer Verleih-Erlaubnis.
Scheinselbstständigkeits-Check: 12 Fragen zur Einordnung
Der folgende Fahrplan ist eine Orientierungshilfe und ersetzt weder die Auskunft der Erlaubnisbehörde noch anwaltliche Beratung.
- Zielbranche festlegen und prüfen, ob dort im Einzugsgebiet dauerhaft Personalbedarf besteht.
- Wettbewerber im Umkreis erfassen: Wie viele, welche Branchen, welche Spezialisierung.
- Nische prüfen, etwa Pflege, Technik, Logistik oder ein bestimmtes Qualifikationsprofil.
- Entscheiden, ob überlassen, vermittelt oder beides angeboten wird.
- Businessplan mit Finanzplanung und Liquiditätsvorschau aufsetzen.
- Rechtsform wählen und Haftungsfrage klären.
- Gesellschaftsvertrag aufsetzen und ins Handelsregister eintragen lassen.
- Liquide Mittel aufbauen: 3.000 Euro je geplantem Leiharbeitnehmer, mindestens 15.000 Euro.
- Vorfinanzierung einplanen: Löhne und Sozialabgaben laufen, bevor der Kunde zahlt.
- Geschäftskonto einrichten und Zahlungsziele der Kunden kalkulieren.
- Formular „Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung" (AÜG 2a) ausfüllen.
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart 0) für alle vertretungsberechtigten Personen besorgen.
- Gewerbezentralregisterauszüge beantragen: GZR3 für die Person, GZR4 für das Unternehmen.
- Chronologischen Handelsregisterauszug und Gesellschafterliste beilegen.
- Bescheinigungen der Berufsgenossenschaft und der Krankenkassen einholen.
- Muster des Arbeitsvertrags und des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags beilegen.
- Antrag online bei der zuständigen Agentur für Arbeit einreichen und Gebührenbescheid abwarten.
- Verlängerung spätestens drei Monate vor Ablauf der befristeten Erlaubnis beantragen.
- Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden.
- Steuerliche Erfassung beim Finanzamt vornehmen.
- Betriebsnummer beantragen und Mitarbeiter zur Sozialversicherung anmelden.
- Arbeitsverträge und Überlassungsverträge rechtssicher aufsetzen, Überlassung ausdrücklich als solche bezeichnen.
- Tarifbindung klären und die Lohnuntergrenze der Branche einhalten.
- Betriebshaftpflicht und Inhaltsversicherung abschließen.
- Bewerberpool aufbauen und Bewerbermanagement einrichten.
- Kalkulationsfaktor je Auftrag festlegen und regelmäßig gegen die Ist-Kosten prüfen.
- Überlassungsdauer je Einsatz und Kunde überwachen.
- Equal-Pay-Frist je Mitarbeiter dokumentieren.
- Erste Rahmenverträge mit Kunden abschließen.
- Auf Betriebsprüfung durch die Erlaubnisbehörde vorbereiten: Unterlagen jederzeit vorzeigbar halten.
Was folgt daraus für die strategische Geschäftsausrichtung?
Wer sich selbstständig mit einer Zeitarbeitsfirma machen möchte, sollte sich auf jeden Fall in der komplexen Rechtsmaterie sehr gut auskennen. Nur so können Auftragsverhältnisse und Kooperationen geschaffen werden, die ein hohes Maß an wünschenswerter Rechtssicherheit erlauben, und zwar für alle beteiligten Seiten! Da die gesetzlichen Rahmenbedingungen sich jederzeit ändern können (etwa was den Zeitrahmen oder die Bezahlung der Arbeitnehmerüberlassung angeht), sollte die Strategie immer wieder überprüft und ggf. angepasst werden. Angesichts der ausgeprägten Konkurrenzsituation in dieser Branche sollte zu Beginn ganzheitlich geklärt werden, wo und für wen welche Leistungen mit einer Zeitarbeitsfirma erbracht werden sollen.
Welche Regeln damit konkret gemeint sind, zeigt die folgende Übersicht. Es sind die Punkte, an denen Erlaubnisbehörde, Zoll und Rentenversicherung im Ernstfall zuerst nachsehen.
| Pflicht | Was gilt | Rechtsgrundlage | Folge bei Verstoß |
|---|---|---|---|
| Erlaubnis | Muss vor der ersten Überlassung vorliegen, gilt für das gesamte Unternehmen, zunächst ein Jahr befristet | § 1 Abs. 1, § 2 AÜG | Verleih ohne Erlaubnis ist unwirksam; Untersagung, Bußgeld, Nachforderung von Sozialabgaben |
| Kennzeichnung | Der Vertrag muss die Überlassung ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnen, vor Beginn des Einsatzes | § 1 Abs. 1 S. 5 und 6 AÜG | Arbeitsverhältnis gilt als beim Kunden zustande gekommen (§§ 9, 10 AÜG) |
| Höchstüberlassungsdauer | 18 Monate beim selben Kunden; frühere Einsätze zählen mit, wenn dazwischen nicht mehr als drei Monate liegen | § 1 Abs. 1b AÜG | Fiktion des Arbeitsverhältnisses beim Kunden, Bußgeld |
| Gleichstellung | Gleiche wesentliche Arbeitsbedingungen wie die Stammbelegschaft ab dem ersten Tag, tarifliche Abweichung möglich | § 8 Abs. 1 und 2 AÜG | Nachzahlungsanspruch des Mitarbeiters |
| Equal Pay | Spätestens nach neun Monaten Einsatzdauer gleiches Entgelt wie vergleichbare Stammkräfte | § 8 Abs. 4 AÜG | Nachzahlung von Entgelt und Sozialabgaben |
| Lohnuntergrenze | Branchenmindestlohn ab dem ersten Tag, derzeit 15,33 Euro je Stunde, per Rechtsverordnung stufenweise angehoben | § 3a AÜG | Bußgeld, Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit |
| Baubranche | Überlassung in Betriebe des Baugewerbes ist grundsätzlich verboten | § 1b AÜG | Unwirksamkeit der Überlassung, Bußgeld |
Standortanalyse vornehmen & Wettbewerbssituation richtig einschätzen
Eine professionelle Standortanalyse ist einer der zentralsten Faktoren für nachhaltigen Geschäftserfolg: Dementsprechend muss in der Region ein ausreichend großes Arbeitspotenzial in Form von suchenden Unternehmen vorhanden sein. Ansonsten wird sich auf Dauer keine ausreichende Nachfrage für die temporär begrenzte Arbeitnehmerüberlassung ergeben. Natürlich ist auch zu analysieren, wie sich die Wettbewerbssituation gestaltet: Wie viele unmittelbare Wettbewerber gibt es? Welche Bereiche bzw. Unternehmen decken diese ab? Gibt es dementsprechend eine tragfähige Nachfrage für die Leistungen der zu gründenden Zeitarbeitsfirma? Diese Fragen zeigen schon, dass fundierte Branchenkenntnisse unabdingbar sind, um die Ausgangssituation realistisch einschätzen zu können.
Nischenstrategie für eine Zeitarbeitsfirma prüfen
Unter Umständen kann es auch Sinn machen, eine Nische mit bestimmten beruflichen Qualifikationen zu besetzen. Dies kann sich in Zeiten des Fachkräftemangels als strategisch durchaus kluge Entscheidung erweisen. Je nach Standort und konkreter Wettbewerbssituation kann es also mit einiger Arbeit und einer gewissenhaften Vorbereitung verbunden sein, den Weg in die Selbstständigkeit mit einer Zeitarbeitsfirma ganzheitlich zu planen. Die Erfahrung zeigt, dass sich eine gewissenhafte und vorausschauende Vorbereitung eigentlich immer auszahlen wird.
Selbstständig machen mit Zeitarbeitsfirma: 2 Zielgruppen fest im Blick
Abgesehen vom Standort und der Wettbewerbssituation spielt die Zielgruppe eine strategische Schlüsselrolle. Vor allem auch deshalb, weil die Bedürfnisse der Zielgruppe maßgeblich für das Leistungsspektrum der Zeitarbeitsfirma sein werden. Zu überprüfen ist demnach, in welcher Branche in einem Umkreis X ein tragfähiges Potenzial für die Arbeitnehmerüberlassung vorhanden ist. In welchen Industriebereichen sind viele offene Stellen zu finden? Die Antwort auf diese Frage muss sich immer an zwei Zielgruppen richten, die Existenzgründer einer Zeitarbeitsfirma fest im Blick haben sollten. Neben der Zielgruppe Unternehmen gibt es auch die Zielgruppe Bewerber (bzw. eigene Mitarbeiter), die an Unternehmen auf Zeit flexibel überlassen werden.
Professioneller Umgang mit zwei Zielgruppen für nachhaltigen Erfolg
Eine Zeitarbeitsfirma kann auf Dauer nur dann erfolgreich sein, wenn sie auf einen großen Bewerberpool bzw. qualifizierte Arbeitskraft zurückgreifen kann. Insofern wird es eine der wichtigsten Aufgaben für Existenzgründer sein, einen Bewerberpool respektive eine leistungsstarke Datenbank aufzubauen. Insofern müssen in diesem Bereich zielfokussierte Marketinganstrengungen unternommen werden. Die Auswahl und Einstellung von Leiharbeitern erfordert neben zeitlichen Ressourcen auch ein gutes Händchen.
Auf der anderen Seite des Geschäftsmodells stehen die Unternehmen als Kunden. Insofern gilt es, schon im Vorfeld der Unternehmensgründung Kontakte oder noch besser Kooperationen zu knüpfen. Diese werden dafür sorgen, dass regelmäßig Mitarbeiter überlassen werden können. Je größer das Unternehmen, desto größer die potenzielle Nachfrage. Auch in diesem Bereich gilt es, professionelle Marketingmaßnahmen zu ergreifen, die zudem das Image und das notwendige Vertrauensverhältnis fördern.
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Auf diese Fragen sollte der Businessplan überzeugende Antworten geben
Der Businessplan ist der richtige Rahmen, um alle bereits aufgeworfenen Fragen zur strategischen Positionierung der Zeitarbeitsfirma zu beantworten. Es muss klar werden, was die eigene Zeitarbeitsfirma besser kann als die Konkurrenz (USP). Zudem müssen Gründer dahingehend überzeugen können, dass sie Trends (er)kennen und sich bestens mit der aktuellen Gesetzeslage auskennen, die auch wesentlich über die unternehmerischen Handlungsspielräume entscheidet. Vor allem aber muss die Planung der Finanzen in überzeugender Weise dargestellt werden. Nur so kann der Businessplan seine wichtige Funktion als Visitenkarte für die Geschäftsidee erfüllen und externe Geldgeber mit ins Boot holen.
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Womit verdient eine Zeitarbeitsfirma ihr Geld?
Im Falle einer Zeitarbeitsfirma muss insbesondere deutlich werden, womit konkret Geld verdient werden soll. Anders als bei der reinen Personalvermittlung, die eine einmalige Provision abrechnet, entsteht der Ertrag in der Zeitarbeit laufend über den Stundenverrechnungssatz: Der Kunde zahlt einen Stundenpreis, der Mitarbeiter bekommt seinen Lohn, und die Differenz muss Lohnnebenkosten, unproduktive Zeiten und die eigene Marge tragen. Branchenüblich wird der Bruttostundenlohn dafür mit einem Kalkulationsfaktor von etwa 1,5 bis 2,0 multipliziert – wobei allein Sozialabgaben, bezahlter Urlaub, Feiertage und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall den größten Teil des Aufschlags verbrauchen. Wer den Faktor im Preiskampf zu tief ansetzt, verdient an einem ausgelasteten Mitarbeiter trotzdem nichts.
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Zeitarbeitsfirma gründen: Zentrale Kostenaspekte
Generell ist die Gründung einer Zeitarbeitsfirma nicht kostenlos. Neben Gebühren im Anmeldeprozess und etwaigen Gebühren für die Beratung müssen im Zuge der notwendigen Zulassung auch liquide Mittel nachgewiesen werden. Die Bundesagentur für Arbeit verlangt dafür einen Nachweis über 3.000 Euro je geplantem Leiharbeitnehmer, mindestens jedoch 15.000 Euro. Je nach Größe der Zeitarbeitsfirma kann sich also hier schon ein großer Kapitalbedarf als Gründungsvoraussetzung ergeben. Hinzu kommen die Gebühren für die Erlaubnis selbst, die sich nach dem Gebührenverzeichnis der Besonderen Gebührenverordnung des BMAS richten.
| Was anfällt | Betrag | Wann |
|---|---|---|
| Nachweis liquider Mittel | 3.000 € je geplantem Leiharbeitnehmer, mindestens 15.000 € | bei Antragstellung, kein verlorener Aufwand, aber gebundenes Kapital |
| Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung | 377 € | einmalig beim Erstantrag |
| Verlängerung der befristeten Erlaubnis ohne Prüfung | 218 € | jährlich, solange die Erlaubnis befristet ist |
| Verlängerung mit Betriebsprüfung | 2.060 €, bei eingeschränkter Prüfung 1.316 € | unter anderem beim Übergang auf die unbefristete Erlaubnis |
| Kontrolle des Verleihers nach § 7 AÜG | 1.665 €, bei eingeschränkter Prüfung 921 € | bei einer Prüfung im laufenden Betrieb |
| Bearbeitung einer Anzeige der Überlassung (§ 1a AÜG) | 64,40 € | nur im Sonderfall der erlaubnisfreien Überlassung im Kleinbetrieb |
Des Weiteren ist mit folgenden fixen Kosten zu rechnen, die üblicherweise in einer Zeitarbeitsfirma anfallen:
- Personalkosten – der mit Abstand größte Block, weil Löhne und Sozialabgaben auch in einsatzfreien Zeiten weiterlaufen
- Kosten für Miete und Energie
- Marketingkosten
- Beiträge für Versicherungen, darunter die Betriebshaftpflicht für Schäden, die überlassene Mitarbeiter beim Kunden verursachen
- Beiträge für die Industrie- und Handelskammer
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Zeitarbeitsfirma eröffnen: Gewerbeanmeldung & weitere Voraussetzungen
Wer sich mit einer Zeitarbeitsfirma selbstständig machen möchte, muss vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit ein Gewerbe anmelden. Um den Gewerbeschein zu erhalten, ist allerdings eine gesonderte Erlaubnis nötig. Erforderlich ist eine Zulassung als Verleihfirma (Stichwort Verleih-Erlaubnis). Der Antrag wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt – bundesweit sind dafür nur drei Agenturen zuständig, die Zuständigkeit richtet sich nach dem Unternehmenssitz. Eingereicht wird online über den digitalen Service der Bundesagentur, das Pflichtformular heißt AÜG 2a. Die Erlaubnis gilt für das gesamte Unternehmen und nicht für einen einzelnen Auftrag; sie wird zunächst auf ein Jahr befristet und kann nach drei Jahren erlaubter Tätigkeit unbefristet erteilt werden. Wer bei der Bundesagentur für Arbeit zum ersten Mal eine Verleih-Erlaubnis erwirken möchte, muss folgende Unterlagen vorlegen:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart 0) für alle vertretungsberechtigten Personen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister – GZR3 für die vertretungsberechtigte Person, GZR4 für das Unternehmen
- chronologischer Handelsregisterauszug
- Kopie des Gesellschaftsvertrags und der aktuellen Gesellschafterliste
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft
- Bescheinigungen der Krankenkassen für mindestens die Hälfte der Beschäftigten, mit Angabe der Versichertenzahl
- Nachweis der liquiden Mittel
- Muster eines Arbeitsvertrags für Leiharbeitnehmer
- Muster eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags
Gewerbeanmeldungs-Plan: persönliche Checkliste erstellen
Weil Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug verlangt werden, ist die Rechtsformfrage hier keine Formalie, sondern steht am Anfang des Verfahrens.
Rechtsform-Finder: passende Rechtsform bestimmen
Persönliche Eignung für die Gründung einer Zeitarbeitsfirma
Des Weiteren prüft die Bundesagentur für Arbeit die persönliche Eignung des Gründers sehr genau. Sollten Bestimmungen des relevanten Sozialversicherungsrechts nicht eingehalten werden, so wird eine Erlaubnis nicht erteilt. Wer sich mit den Voraussetzungen der persönlichen Eignung näher befassen möchte, sollte einen Blick in § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) werfen; dort sind die Gründe geregelt, aus denen die Erlaubnis zu versagen ist. Neben dem geltenden Sozialversicherungsrecht werden auch Vorschriften zum Arbeitsschutz im Geschäftsalltag neben der Pflicht zur korrekten Vertragsgestaltung und Buchführung eine nicht unwichtige Rolle spielen.
Existenzgründung mit Zeitarbeitsfirma: Zusammenfassung zur Planung der Selbstständigkeit
- Die Zeitarbeit wurde zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes eingeführt. Unternehmen können ihren Bedarf kurzfristig decken und Arbeitnehmer erhalten Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt
- Rund 626.000 Menschen arbeiten in der Zeitarbeit, das entspricht etwa 1,6 Prozent aller Beschäftigten. Die Zahl geht seit Jahren zurück – der Markt schrumpft, statt zu wachsen
- Sich selbst verleihen funktioniert nicht: Das AÜG setzt einen abhängig beschäftigten Arbeitnehmer voraus
- Eine genaue Standort- und Wettbewerbsanalyse ist die Basis für eine nachhaltige Platzierung der Zeitarbeitsfirma
- Bewerber/Zeitarbeiter und Unternehmen als Auftraggeber: Es gilt zu jeder Zeit, zwei Zielgruppen fest im Blick zu halten
- Mit dem Businessplan überzeugen: Was macht die Zeitarbeitsfirma einzigartig und profitabel? Verdient wird über den Stundenverrechnungssatz, nicht über eine einmalige Vermittlungsprovision
- Vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit einer Zeitarbeitsfirma muss ein Gewerbe angemeldet werden. Dazu ist eine Verleih-Erlaubnis bei der Agentur für Arbeit zu erwirken. Ferner prüft die Bundesagentur für Arbeit die persönliche Eignung des Gründers
- Finanzielle Einstiegshürden: 3.000 Euro liquide Mittel je geplantem Leiharbeitnehmer, mindestens 15.000 Euro, dazu 377 Euro Gebühr für den Erstantrag
- Im laufenden Betrieb sind Höchstüberlassungsdauer, Equal Pay, Kennzeichnungspflicht und Lohnuntergrenze einzuhalten – Verstöße können das Arbeitsverhältnis zum Kunden entstehen lassen
- Die gesetzlichen Rahmenbedingungen könnten in (naher) Zukunft verändert werden, sodass die Strategie ggf. flexibel anzupassen ist.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung wenn ich mich selbstständig mache?
Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...