Nach dem Gewerbeamt folgt die Krankenkasse

Die 3 wichtigsten Fragen für Gründer
Selbstständige und Freiberufler sind nicht kraft Gesetzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Sie müssen aktiv entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Die Beiträge zur GKV richten sich nach dem Einkommen und betragen 2025 zwischen...
In der Regel entfällt die Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige. Nur bestimmte Berufsgruppen (z. B. Handwerker, Lehrer, Künstler) müssen weiterhin Beiträge zahlen.
Wenn Sie nicht pflichtversichert sind, können Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder sich für eine private Altersvorsorge entscheiden – etwa mit einer Rürup-Rente oder ETF-Sparplänen.
Wichtig: Ohne eigene Vorsorge erhalten Sie später keine gesetzliche Rente.
Ja – als Selbstständige tragen Sie das Risiko allein. Es gibt keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (außer bei freiwilliger Weiterversicherung).
- Krankentagegeldversicherung: ersetzt das Einkommen bei längerer Krankheit
- Berufsunfähigkeitsversicherung: schützt vor Einkommensausfall bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
Wenn Sie ein Gewerbe anmelden, ändern sich grundlegende Dinge in Ihrer Krankenversicherung. Es ist wichtig, sich dieser Änderungen bewusst zu sein und entsprechend zu handeln, um den bestmöglichen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Anbei finden Sie die wichtigsten Informationen und worauf nun zu achten ist.
Statusänderung bei bestehender Krankenversicherung melden
Sobald Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, sind Sie verpflichtet, dies Ihrer Krankenversicherung zu melden. Dies ist entscheidend, da sich Ihr Versicherungsstatus möglicherweise ändert. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Dies führt zu einer Umstellung auf freiwillige Mitgliedschaft oder eröffnet die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.
Das ändert sich nun bei den Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Als freiwilliges Mitglied in der GKV basieren Ihre Beiträge nicht mehr auf Ihrem Gehalt, sondern auf Ihrem gesamten Einkommen, inklusive Ihres Gewinns aus der Selbstständigkeit. Dies kann zu höheren Beiträgen führen, abhängig von Ihrem Einkommen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre voraussichtlichen Einkünfte realistisch einschätzen und der Krankenkasse melden, um Beitragsnachzahlungen zu vermeiden.
Private Krankenversicherung: Angebote einholen und Beiträge sowie Leistungen vergleichen
Mit der Selbstständigkeit eröffnet sich auch die Option, in die Private Krankenversicherung zu wechseln. Die PKV bietet oft umfassendere Leistungen und kann je nach Ihrem Gesundheitszustand und Alter günstigere Beiträge als die GKV anbieten. Es ist ratsam, Angebote verschiedener privater Krankenversicherungen einzuholen und sowohl die Beiträge als auch die Leistungen genau zu vergleichen.
Es ist entscheidend, dass Sie sich aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden und die notwendigen Schritte unternehmen, um einen lückenlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Eine umfassende Beratung durch einen Versicherungsexperten kann hierbei sehr hilfreich sein, um die beste Entscheidung für Ihre individuelle Situation zu treffen.
Die PKV bietet eine Reihe von Vorteilen, die sie insbesondere für Selbstständige attraktiv macht.
- Einkommensunabhängige Beiträge: Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wo die Beiträge vom Einkommen abhängen, basieren die Beiträge in der PKV hauptsächlich auf dem Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn sowie dem gewählten Leistungsumfang. Dies kann besonders für höher verdienende Personen finanziell vorteilhaft sein.
- Beitragsrückerstattungen: Viele private Krankenversicherungen bieten Beitragsrückerstattungen an, wenn Sie innerhalb eines Jahres keine Leistungen in Anspruch nehmen. Dies kann ein finanzieller Anreiz sein, die Gesundheitsvorsorge ernst zu nehmen und Kosten zu sparen.
- Krankentagegeld: Die PKV bietet in der Regel die Möglichkeit, ein Krankentagegeld abzuschließen. Dieses zahlt im Krankheitsfall ein vereinbartes Tagegeld aus, was besonders für Selbstständige wichtig ist, da diese im Krankheitsfall oft keinen Lohnfortzahlungsanspruch haben.
- Freie Arztwahl: In der PKV haben Sie in der Regel eine freie Arztwahl, einschließlich Spezialisten und Privatärzten, ohne Überweisung. Dies erhöht die Flexibilität und ermöglicht es Ihnen, direkt zu Experten zu gehen, ohne den Umweg über den Hausarzt.
- Freie Krankenhauswahl: Ebenso bietet die PKV meist eine freie Krankenhauswahl, einschließlich der Nutzung von Privatkliniken und die Inanspruchnahme von Chefarztbehandlungen.
- Beste medizinische Versorgung: Die meisten Tarife in der PKV bieten Leistungen, die weit über das Niveau der GKV hinausgehen, wie zum Beispiel Einbettzimmer im Krankenhaus, neueste Behandlungsmethoden und Medikamente, die von der GKV nicht oder nur teilweise erstattet werden.
Jetzt PKV-Vergleichsangebot anfordern. Kostenlos und unverbindlich.