Welchen Versicherungsschutz brauchen Autohändler?
Wenn Sie einen Autohandel betreiben, ist das Risiko eines Schadens besonders hoch. Sie müssen nicht nur Mitarbeiter, Kunden oder das Betriebsgebäude gegen Schäden versichern. Auch der firmeneigene Fuhrpark und Kundenfahrzeuge, die das Gelände befahren, sollen abgesichert sein.
Betriebshaftpflichtversicherung
Sobald Sie ein Gewerbe betreiben, schützt Sie die private Haftpflichtversicherung nicht mehr ausreichend. Schäden, die Sie in Ausübung Ihrer gewerblichen Tätigkeit verursachen, können schnell teuer werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung gilt für Sie als das wichtigste Versicherungsinstrument.
Die Versicherung greift bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dabei sind Sie und Ihre Mitarbeiter nicht nur in Schadensfällen versichert, die auf dem Betriebsgelände entstehen. Auch Schäden im Straßenverkehr sind abgedeckt.
Die Versicherung enthält zudem einen passiven Rechtsschutz. Das heißt, sie prüft, ob Schadensforderungen eines Dritten berechtigt sind und übernimmt hierfür anfallende Anwalts- und Gerichtskosten.
Wichtiger Zusatz: "Tätigkeitsschäden"
Gerade, wenn Sie neben dem Autohandel auch eine Kfz-Werkstatt betreiben, sollten Sie in der Versicherung einen Zusatzschutz für „Tätigkeitsschäden“ vereinbaren. Damit versichern Sie beispielsweise Schäden am Kundenfahrzeug während oder nach einer Reparatur. Der Schutz tritt auch ein, wenn Sie oder Mitarbeiter unachtsam ein Kundenfahrzeug, das auf dem Betriebshof parkt, beschädigen.
Hinweis: Gewährleistungsansprüche sind in der Betriebshaftpflicht- und Zusatzversicherung nicht abgesichert. Wenn ein Kunde mit Ihrer Arbeit nicht zufrieden ist, springt die Versicherung nicht ein.
Kfz-Handel- und Handwerkversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung tritt für Schäden ein, die Sie in Ausübung der Gewerbetätigkeit einem Dritten zufügen. Mit der Kfz-Handel- und Handwerkversicherung (KfzSBHH) sichern Sie im Teilkasko- oder Vollkasko-Tarif den firmeneigenen Fahrzeugbestand ab. Der Versicherungsschutz gilt je nach Bedarf für:
Firmenwagen und Fahrzeuge, die auf dem Betriebsgelände bewegt werden (Hebebühnen, Abschleppwagen, Lastwagen)
Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen
Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen
noch nicht zugelassene Neu- und Gebrauchtwagen für den Verkauf
Die Versicherung schützt außerdem zugelassene Fahrzeuge, die Kunden zum Beispiel zur Inspektion in Ihre Obhut geben.
Mit der Kfz-Handel und Handwerkversicherung sichern Sie nicht nur ein Fahrzeug, sondern Ihren gesamten Fuhrpark ab.
Überführung und Probefahrten
Nicht zugelassene Fahrzeuge können Sie mit einem roten Kennzeichen auf Ihren Betriebshof überführen. Mit dem Kennzeichen ermöglichen Sie Ihren Kunden außerdem Probefahrten mit zum Verkauf stehenden F ahrzeugen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung für rote Kennzeichen schließen Sie obligatorisch ab. Darüber hinaus können Sie der Versicherung einen Teil- oder Vollkaskoschutz hinzufügen.
Hinweis: Die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung bietet einen optionalen Zusatz für Fahrzeugüberführungen auf Ladeflächen von Güterfahrzeugen. Wenn Sie eine Überführung per Abschleppseil vornehmen, besteht kein Versicherungsschutz.
Gebäude- und Inhaltsversicherung
Damit sich Kunden in Ihren Verkaufsräumen wohlfühlen, statten Sie diese mit Sitzgelegenheiten, einer Empfangstheke und abgetrennten Beratungsnischen aus. Sie richten für Mitarbeiter im Backoffice Büros ein und stellen Computer, Drucker und eine Telefonanlage zur Verfügung. Die Beschaffung dieses Inventars ist mit hohen Kosten verbunden.
Bei Schäden durch Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel, Feuer oder Leitungswasser schützt Sie die Gebäude- und Inhaltsversicherung. Die Versicherung kommt für Reparaturen an beschädigtem Inventar auf oder ersetzt den Neuwert, wenn ein Totalschaden vorliegt. Die Versicherung deckt Ihre Ausgaben für Instandsetzungen sowie Lösch- und Aufräumarbeiten ab. Wenn Sie für Ihre Gewerbetätigkeit Maschinen oder spezielle Werkzeuge benötigen, sind diese ebenfalls mitversichert.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Nach einem Schadensfall können Sie Ihren Betrieb unter Umständen nicht nahtlos weiterführen. Eventuell müssen Sie Instandsetzungsarbeiten beauftragen, um Ihre Geschäftsräume wieder zugänglich zu machen oder die EDV wiederzubeleben. Das kann zu einer Schließung des Betriebs über mehrere Tage oder Wochen führen. Für Sie als Unternehmer der „Worst-Case“, da Sie in dieser Zeit keine Einnahmen generieren. Die Betriebsunterbrechungsversicherung gleicht bei einer schadensbegründeten Betriebsschließung Ihre Einnahmen aus.
Gewährleistung und Garantie – der feine Unterschied
Bei einem Verkauf eines Fahrzeuges an einen Privatkunden gilt die gesetzliche Gewährleistung. Der Kunde darf sich darauf verlassen, dass das Auto bei Abschluss des Kaufvertrages frei von Mängeln ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. In den ersten sechs Monaten nach dem Verkauf stehen Sie bei einem festgestellten Mangel in der Beweispflicht. Im Zweifelsfall müssen Sie darlegen, dass vor oder bei der Übergabe kein Schaden am Fahrzeug bestand. In den folgenden 18 Monaten liegt die Beweispflicht beim Käufer. Im Zweifelsfall müssen Sie Forderungen auf kostenlose Reparatur, Kaufpreisminderung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder gar Schadensersatz erfüllen.
Während die gesetzliche Gewährleistung – auch Sachmängelhaftung – nicht durch Versicherungen abgedeckt wird, können Sie Ihren Kunden Garantien anbieten. Je nach Vertragsgestaltung kann der Kunde die Garantie über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinaus in Anspruch nehmen. Die Versicherungsprämie tragen Sie entweder als Serviceleistung oder geben Sie an den Kunden weiter. Die Garantie deckt auch Mängel ab, die nach dem Fahrzeugverkauf in Erscheinung treten. Dadurch beugen Sie langwierigen Rechtstreits vor und stärken zusätzlich die Kundenbindung.
Weitere Versicherungsangebote für Gewerbetreibende
Unabhängig von dem Geschäftszweig gibt es eine Vielzahl weiterer Versicherungen für Gewerbebetriebe. Prüfen Sie, ob der Abschluss einer Rechtsschutz-, D&O Vermögensschaden- oder Elektronikversicherung Ihnen sinnvoll erscheint.
Fazit
Der richtige und umfängliche Versicherungsschutz Ihres Autohandels ist für Sie von existenzieller Bedeutung. Übergehen Sie im Gespräch mit Ihrem Versicherungsexperten nicht leichtfertig einzelne Punkte. Wägen Sie stattdessen ab, ob Sie das finanzielle Risiko für einen nicht abgesicherten Schaden wirklich tragen können. Im Zweifel lohnt es sich, etwas mehr Geld in eine Versicherungsprämie zu investieren. Auch, wenn Sie diese im weiteren Geschäftsleben nicht in Anspruch nehmen.
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