So nützt die Einstiegsqualifizierung Ihrem Betrieb

Schild Einstiegsqualifizierung Weiterbildung

Die Einstiegsqualifizierung, kurz: EQ, ist eine berufliche Maßnahme, die noch vor der Ausbildung erfolgt. Diese Maßnahme hat Vorteile für Unternehmen und Auszubildende gleichermaßen. Schüler haben die Option, sich intensiv mit einem Beruf und einem Lehrbetrieb auseinanderzusetzen. Das kann die Quote der Ausbildungsabbrüche senken. Doch auch für Selbstständige, die erstmals mit dem Gedanken spielen, einen Ausbildungsplatz anzubieten, ist die Einstiegsqualifizierung eine gute Möglichkeit, sich mit dem Themenkomplex der beruflichen Ausbildung intensiv auseinanderzusetzen.
 

Einstiegsqualifizierung - ein Nutzen für Ihren Betrieb

Die Einstiegsqualifizierung mutet zunächst einmal als Chance für Auszubildende an, die zum 30. September noch keinen Ausbildungsvertrag unterzeichnen konnten. Doch auch für Unternehmen ergeben sich aus der Einstiegsqualifizierung diverse Vorteile.

  • Selbstständige haben mit der Einstiegsqualifizierung die Option, erstmals Fuß zu fassen als Ausbildungsbetrieb. Auch der Wiedereinstieg ins Thema Ausbildung ist so möglich.
  • Unternehmen haben auch die Möglichkeit, künftige Auszubildende während der Einstiegsqualifizierung intensiver kennenzulernen und ihre praktischen Fähigkeiten über einen längeren Zeitraum beobachten zu können.
     

Wichtige formale Fakten rund um die Einstiegsqualifizierung

Auf der Seite der Auszubildenden dient die Einstiegsqualifizierung vor allem denjenigen, die weder aus eigener Kraft zum 1. September eine Ausbildungsstelle antreten noch im Rahmen der Nachvermittlungsaktion bis zum 30. September einen Ausbildungsvertrag unterscheiben konnten. Häufig handelt es sich bei den jungen Menschen um ausbildungsinteressierte Schulabgänger, die nicht die nötige Ausbildungsbefähigung mitbringen. Lernbeeinträchtigungen und soziale Benachteiligungen können zu diesem Problem geführt haben.

Um zu verhindern, dass die Einstiegsqualifizierung die reguläre Ausbildung ablöst oder als Option genutzt wird, Arbeitskräfte günstig zu beschäftigen, wird die Einstiegsqualifizierung nicht gefördert, wenn der potentielle Azubi noch schulpflichtig ist oder einen hohen Bildungsabschluss hat – wie etwa eine Fachhochschul- oder Hochschulreife.

Weitere formale Fakten wurden in der folgenden Tabelle zusammengestellt:

BerufsschuleDiejenigen, die ihre Pflichtschuljahre noch nicht absolviert haben, führt der Weg regelmäßig an die Berufsschule. Sinnvollerweise wird eine Fachklasse belegt, die zum Ausbildungsberuf passt. Ideal ist auch, wenn – ohne dass die Schulpflicht vorliegt – dieser Schulbesuch absolviert wird. Inhaltlich betrachtet bringt das nur Vorteile.
FörderungDie Einstiegsqualifizierung ist eine ausgewiesene Maßnahme, die in der Regel am 1. Oktober beginnt. Wer bereits im Vorjahr ohne Lehrstelle ausgegangen ist, kann im Folgejahr bereits ab dem 1. August die Maßnahme beginnen.
VergütungDie Vergütung wird vom Unternehmen und dem potentiellen Auszubildenden geregelt. Tarifliche Pflichten sind gültig. Seitens Agentur für Arbeit/Jobcenter gab es für Betriebe im Jahr 2016 eine Förderung von maximal 231 Euro monatlich.
VertragIm Vertrag wird notiert, dass es sich um eine Einstiegsqualifizierung handelt, die dem § 26 BBiG folgt. Das Unternehmen trägt dann die Personal- und Sachkosten und leistet den Beitrag an die Berufsgenossenschaft. Die Kosten der Sozialversicherung werden auf Arbeitgeber, Arbeitsagentur/Jobcenter gesplittet.

 

Schritt für Schritt zur Einstiegsqualifizierung. Eine Anleitung für Selbstständige und Unternehmen

  1. Festlegung der Inhalte, der Dauer, der Vergütung, der Auswahlkriterien
  2. Meldung des Angebots an Arbeitsagentur/Jobcenter
  3. Anmeldung der Interessenten über Arbeitsagentur/Jobcenter
  4. Klärung der Berufsschulpflicht, Anmeldung in Fachklasse
  5. Ggf. Abklärung bildungsbegleitender Hilfen
  6. Abschluss des Vertrags, Weiterleitung des Vertrag an die Kammer, Zuschussantrag vor Beginn des Praktikums
  7. Anmeldung bei der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft, Bestätigung an Arbeitsagentur/Jobcenter

Sobald der potentielle Auszubildende seine Arbeit im Rahmen der Einstiegsqualifizierung aufgenommen hat, läuft die Testphase. Nun wird geprüft, ob eine Ausbildungseignung generell und speziell für diesen Beruf gegeben ist. Ist dies der Fall, kann es zu einer Anrechnung der Einstiegsqualifizierung auf die Ausbildung kommen. Klappt die Zusammenarbeit nicht, ist es wichtig, zeitnah alle Beteiligten darüber zu informieren.

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