Notwendige Genehmigungen vor der Gewerbeanmeldung

junger Mann am Schreibtisch mit Notebook

Der Gewerbeschein besiegelt die Anmeldung des Gewerbes. Um dieses Papier zu erhalten, ist es sinnvoll, im Vorfeld alle notwendigen Papiere bereitzulegen. Das erspart einem den Umweg, aufgrund einer fehlenden Vorlage, noch einmal zum Gewerbeamt zu pilgern und sich in die Warteschlange zu stellen. Neben einer Checkliste zur Gewerbeanmeldung hält dieser Beitrag auch einen Ausblick bereit, was nach der Gewerbeanmeldung folgt.
 

Checkliste: Gewerbeschein

1.) Das örtliche Gewerbeamt informiert künftige Selbstständige in der Regel telefonisch und via Internet darüber, wie hoch die Bearbeitungsgebühr für den Gewerbeschein ist. Dabei ist nicht nur die Höhe der Gebühren interessant, sondern auch das Verwaltungsakt der Bezahlung. Wünscht das Gewerbeamt die Begleichung der Rechnung per Überweisung, so muss dies im Vorfeld passieren. Der entsprechende Beleg muss bei der Anmeldung zu Hand sein. Die Gebühren liegen in aller Regel zwischen zehn und 50 Euro.



2.) Damit das Gewerbeamt alle nötigen Daten beisammen und vorliegen hat, ist es wichtig, das entsprechende Formular ausgefüllt vorzulegen. Das Formular erhalten künftige Gewerbetreibende entweder direkt beim Gewerbeamt als Vordruck oder online. Oft ist es sogar möglich, das Online-Formular direkt am Computer auszufüllen und auszudrucken. In jedem Fall sollte das Anmeldeformular im Vorfeld ausgefüllt werden.

Die wichtigsten Informationen auf dem Formular sind diese:

  • Persönliche Daten des Selbstständigen: Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, Geburtsort, Nationalität
  • Angaben zum Unternehmen: Name, Rechtsform (bei der Gründung einer GbR ist ein Formular pro Gesellschafter nötig), Adresse, Telefonnummer, Faxnummer
  • Angaben zum Betrieb: Art der Tätigkeit, Anzahl der Mitarbeiter, ggf. geschäftsführende Gesellschafter (bei Personengesellschaften) bzw. juristische Vertreter (bei Kapitalgesellschaften). Empfohlen wird eine Unternehmensbeschreibung, die nicht zu sehr festgelegt ist. Sonst wird zu jeder Änderung eine Gewerbeummeldung nötig.

3.) Um einen Gewerbeschein beantragen zu können, ist ein Identitätsnachweis nötig. Das bedeutet, dass der künftige Gewerbetreibende sich ausweisen muss. Akzeptiert wird der Personalausweis oder ein Reisepass inklusive Wohnortbescheinigung. Andere Identitätsnachweise sind ungültig. Für ausländische Staatsbürger gilt: Sie brauchen eine Aufenthaltsgenehmigung und die Erlaubnis, ein Gewerbe aufnehmen zu dürfen.

4.) Ob zur Gewerbeanmeldung eine spezielle Genehmigung oder ein Nachweis nötig ist, ist abhängig von der Berufsgruppe. Die notwendige Genehmigung kann dabei eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sein oder ein Führungszeugnis. Welche Genehmigungen und Gewerbeerlaubnisse in welchem Fall vorgeschrieben sind, steht in der Gewerbeordnung. Diese müssen im Vorfeld recherchiert werden. Unterschieden wird in drei Kategorien der Genehmigungen:

  • Wer eine Detektei eröffnen möchte, muss seine persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Das erfolgt durch ein polizeiliches Führungszeugnis, den Auszug aus dem Gewerbezentralregister und die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt. Diese Unterlagen müssen im Vorfeld beantragt werden.
     
  • In anderen Branchen sind sachliche Voraussetzungen ausschlaggebend wie etwa die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder das Vorhandensein von bestimmten Gewerberäumen (z.B. bei einer Apotheke).
     
  • In die dritte Kategorie fallen fachliche Voraussetzungen wie etwa eine spezielle Aus- und Weiterbildung. In den meisten Handwerksberufen ist beispielsweise die Meisterprüfung Grundvoraussetzung für die Gewerbeanmeldung. Nur so erhält ein Handwerker einen Eintrag in der Handwerksrolle. Dass Fliesenleger, Raumausstatter und andere ohne Meisterbrief ein Gewerbe gründen können, ist in der Handwerksordnung beschrieben. Jegliche fachlichen Nachweise müssen im Vorfeld absolviert werden.

5.) Gibt es zum betreffenden Unternehmen bereits einen Eintrag im Handelsregister (dieser ist für oHG, GmbH und UG im Vorfeld verpflichtend), ist dieser vorzulegen. Eine Besonderheit gilt dann, wenn der Eintrag in einem ausländischen Handelsregister Bestand hat. Zur deutschen Gewerbeanmeldung muss dann eine Übersetzung vorliegen. Diese ist im Vorfeld anzufertigen.

Beim eigentlichen Akt der Gewerbeanmeldung wird das unter Punkt 2 beschriebene Formular offiziell unterschrieben und abgestempelt. Dieses Formular stellt nun den Gewerbeschein dar, der ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Gewerbeanmeldung ist. Die Gewerbeanmeldung ist allerdings nicht für alle Selbstständigen zwingend vorgeschrieben. Wer als Freiberufler tätig ist, braucht keine Gewerbeanmeldung, um selbstständig arbeiten zu dürfen. Darunter fallen Berufe wie Architekten, Ärzte, Anwälte, Steuerberater oder Künstler.
 

Der Gewerbeschein ist der Startschuss

Danach informiert das Gewerbeamt andere Behörden und Ämter – wie beispielsweise das Finanzamt, IHK oder HWK, Gewerbeaufsicht und das Finanzamt. Damit dieser Informationsfluss auch nach der eigentlichen Gewerbeanmeldung erhalten bleibt, ist es wichtig, das Gewerbeamt auch bei Änderungen in Kenntnis zu setzen. Die erste Anmeldung erfolgt mit Beginn der Geschäftstätigkeit bzw. nach der Übernahme des Betriebs. Bei jeder Änderung der unternehmerischen Tätigkeit wird eine neue Gewerbemeldung nötig.

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