So schützen Sie Ihr Privatvermögen als Selbstständiger

Geld Sparschwein Tresor

Unternehmer, die ein kleines oder mittelständisches Unternehmen führen, haften oft auch mit ihrem Privatvermögen. Steckt ein Unternehmen in einer schweren Krise, kann das sehr schnell den privaten Ruin des Unternehmers bedeuten. Das gilt vor allem dann, wenn noch private Krisen, wie eine Scheidung oder eine schwere Krankheit, hinzukommen. Damit es nicht so weit kommt, können Sie Vorsorgemaßnahmen treffen sowie Finanzierungen optimieren. Die Risiken aus Ihrer unternehmerischen Tätigkeit sollten sich nicht auf Ihre private oder familiäre Situation auswirken.

Nehmen Sie Vermögenswerte aus dem Risiko

Berufliches und Privates liegt bei vielen Unternehmern oft derart dicht beieinander, dass es sich kaum trennen lässt. Sie investieren immer wieder privates Kapital, weil die Erträge aus dem Unternehmen der Ruhestandssicherung dienen sollen. Häufig herrscht zudem die Gefahr, dass ein Unternehmer mit seinem privaten Vermögen haften muss, wenn ein finanzieller Engpass entsteht. Als Einzelunternehmer haften Sie im Ernstfall bis zur Gefährdung Ihrer Existenzgrundlage für Verbindlichkeiten Ihres Unternehmens. Auch wer die Rechtsform der GmbH oder der GmbH und Co. KG gewählt hat, ist nicht gegen alle Risiken abgesichert. So bürgen geschäftsführende Gesellschafter häufig persönlich – oft zusammen mit dem Ehepartner – für einen betrieblichen Kredit. Auch im Insolvenzfall sind die Haftungsansprüche der Gläubiger sehr weitreichend. Nicht selten fordern Banken die private Immobilie oder die Lebensversicherung als Absicherung für den Firmenkredit. Deshalb sollten Sie regelmäßig eine Bestandsaufnahme vornehmen, bevor Sie eine neue Finanzierung unterzeichnen. Dabei sollten Sie genau definieren, welche Vermögenswerte Sie auf jeden Fall vor dem Zugriff durch Dritte schützen möchten.
 

Gründliche Vorbereitung ist wichtig

Da Gläubiger Vermögensübertragungen an nahestehende Personen über einen mehrere Jahre umfassenden Zeitraum anfechten können, ist es essenziell, frühzeitig zu handeln. Ein durchdachtes Finanzkonzept zum Vermögensschutz bedarf einer gründlichen Vorbereitung. Meist handelt es sich um eine umfassende Konzeption mit mehreren Zielen, da Unternehmer den Vermögensschutz generationenübergreifend erreichen möchten.
 

Instrument zum Vermögensschutz – Überprüfung der Bankenverträge

In wirtschaftlich guten Zeiten lohnt es sich, Finanzierungsvereinbarungen mit den Banken auf den Prüfstand zu stellen. Folgende Fragen sind dabei zu überprüfen:

  • Sind Sicherheiten wirklich im gleichen Umfang wie bisher notwendig?

  • Ist die Bewertung dieser Sicherheiten noch angemessen?

In Gesprächen mit der Bank, eventuell unter Hinzuziehung eines unabhängigen Experten, lassen sich häufig Verbesserungen erzielen. Im Ergebnis können unter Umstände einzelne Vermögenswerte aus der Haftung genommen werden, wie beispielsweise das private Wohnhaus. Auch kann es sich als sehr hilfreich erweisen, die einzelnen Sicherheiten einem ganz bestimmten Kredit zuzuordnen, sodass nach Tilgung diese Vermögenswerte wieder an den Eigentümer zurückübertragen werden. Im Zuge dieser Überprüfung lassen sich bestimmt Teile der Haftung bereits auf den Nachfolger übertragen.
 

Instrument zum Vermögensschutz – die Haftpflichtversicherung

Kommen Dritte durch Gerätschaften Ihres Unternehmens oder Ihre Mitarbeiter zu Schaden, sind Sie als Einzelunternehmer zu Schadenersatz verpflichtet. Solche Schadenersatzforderungen haben keine Obergrenzen und können schnelle eine Höhe erreichen, die Ihre Finanzkraft übersteigt. Deshalb sollten Sie für solche Fälle eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.

Die Betriebshaftpflicht springt je nach Tarif für verschiedene Schadenarten ein. Dazu zählen auch Schäden, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind, wie beispielsweise ein Internetschaden. Entsteht durch Ihr Verschulden oder durch das eines Ihrer Mitarbeiter ein Datenausfall bei einem Dritten, zum Beispiel durch eine virenverseuchte E-Mail, deckt die Betriebshaftpflichtversicherung diesen Schaden mit ab.
 

Instrument zum Vermögensschutz – die Familiengesellschaft

Eine Möglichkeit bietet die Gründung einer vermögenstragenden Familiengesellschaft. In diese bringen Sie das Kapital- und Immobilienvermögen ein. Durch die sehr flexible Festlegung der Gesellschafteranteile an der Familiengesellschaft lässt sich damit auch die Unternehmensnachfolge regeln. Wichtig ist, dass der aktive Unternehmer weiterhin so viele Kapital-, Stimmrechts- und Ertragsanteile hat, dass die Erträge sowie Handlungsvollmacht bei ihm liegen. Im Ernstfall scheidet der entsprechende Gesellschafter, der in Anspruch genommen werden soll, aus. Der Rest der Familie bleibt dann unter sich. Dabei bekommt er ein möglichst geringe Abfindung. Durch die Zuteilung der Gewinne an die Gesellschafter, beispielsweise die Kinder, lassen sich Freibeträge sowie niedrigere Grenzsteuersätze nutzen, um die steuerliche Belastung zu senken. Hier ist eine professionelle Beratung meistens unverzichtbar.
 

Instrument zum Vermögensschutz – die Familienstiftung

Die Gründung einer Familienstiftung kann ebenfalls dabei helfen, die Risiken einer Haftung mit dem Privatvermögen zu reduzieren. Diese unternehmensverbundene Familienstiftung ist dann die Eigentümerin des Vermögens. Das kann für das Betriebs- oder das Familienvermögen oder für beides zugleich gelten. Die Stiftung selbst hat keinen Eigentümer, keine Gesellschafter, Mitglieder oder Aktionäre. Sie gehört sich selbst. Damit ist das in die Stiftung eingebrachte Vermögen jedem Zugriff entzogen. Die Stiftung arbeitet mit dem eingebrachten Geld, wodurch das Einkommen für die Familie entsteht. Dabei kann es sich um ein unternehmerisches Geschäft, eine Immobilienbewirtschaftung oder eine Vermögensverwaltung handeln. Die besondere Rechtsform der Stiftung schützt das Stiftungsvermögen. Weder Erbstreitigkeiten noch Gläubiger oder Insolvenzverwalter können das Vermögen zerschlagen. Grund dafür ist die eigene Rechtspersönlichkeit der Stiftung und die Vermögensmasse ohne Mitglieder oder Gesellschafter. Damit ist auch die Privathaftung ausgeschlossen. Denn das Vermögen des Stiftungsorgans, wie beispielsweise des Gesellschafter-Geschäftsführers, befindet sich in der Stiftung und ist damit nicht mehr angreifbar. Es besteht sogar die Möglichkeit, die Verträge so auszugestalten, dass die Ausschüttungen ebenfalls vor dem Zugriff durch Gläubiger oder Dritte geschützt und nicht pfändbar sind.

Eine Familienstiftung ist stets generationenübergreifend angelegt. Als Unternehmer sind Sie weder Eigentümer noch Gesellschafter und haben keine direkte Verfügungsgewalt über das Vermögen. Die Nutzung der Erträge ersetzt das Eigentum. Dadurch können Sie die Vermögenswerte für Ihre Familie schützen. Damit entsteht zusätzlich ein dauerhaftes Konzept für die Sicherung des Vermögens über viele Generationen. Sie ist somit strategischer Baustein für die langfristige „Asset Protection“.
 

Instrument zum Vermögensschutz – der Ehevertrag

Eheverträge sorgen hin und wieder für Schlagzeilen, wenn prominente Ehepartner einen solchen abschließen. Statistisch betrachtet nutzen die Deutschen dieses Instrument zur Vermögenssicherung viel zu wenig. Nur etwa zehn Prozent der Ehepaare haben einen Ehevertrag. Wer keinen Ehevertrag hat, lebt mit seinem Ehepartner im „gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft“. Dabei bleiben – entgegen der herrschenden Meinung – die Vermögensmassen der Ehepartner getrennt. Allerdings kommt es zu einer Zurechnung des Wertzuwachses auf den Ehepartner, sollte es zu einer Trennung kommen. Der Ehevertrag bietet hier Möglichkeiten, sich dagegen abzusichern sowie Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft zu vereinbaren. So kann der Ehepartner sicher sein, nicht für die Schulden mithaften zu müssen. Dies gilt jedoch nur, wenn sich der Partner nicht vertraglich zur Mithaftung verpflichtet hat.
 

Rechtzeitiges Handeln schützt vor strafrechtlichen Folgen

Mit der Vermögenssicherung sollten Sie möglichst schon bei der Gründung beginnen. Das heißt, Sie sollten Vermögenswerte von Anfang an auf Dritte – die möglichst zu Ihrer engsten Familie gehören – übertragen. Das liegt im gesetzlich erlaubten Rahmen. Beginnen Sie zu spät damit, wenn etwa bereits abzusehen ist, dass eine Zahlungsunfähigkeit droht oder durch eine Vertragsverletzung in naher Zukunft eine hohe Vertragsstrafe droht, kann das Folgen haben. Wenn Sie im letzten Moment versuchen, den Gläubigerzugriff auf Ihr Privatvermögen durch eine Vermögensübertragung zu verhindern, kann das straf- und zivilrechtlich verfolgt werden.
 

Fazit – die zwei Säulen der Vermögenssicherung

Im Grunde basiert die Vermögensabsicherung Ihres privaten Vermögens auf zwei Säulen. Zunächst müssen Sie die Unternehmensseite genau unter die Lupe nehmen. Im nächsten Schritt müssen Sie die privaten Verhältnisse klären.

Im Unternehmen spielen einige wichtige Punkte eine Rolle, die sehr eng mit den betrieblichen Abläufen in Zusammenhang stehen.

  • Wie sieht die Unternehmensorganisation aus?

  • Welche Entscheidungsstrukturen liegen vor?

  • Haben Sie die richtige Rechtsform gewählt?

  • Wie gestaltet sich eine mögliche Unternehmensnachfolge?

  • Mit welchen Maßnahmen können Sie den größtmöglichen Schutz für Ihr Unternehmen erreichen?
     

Im privaten Bereich sollten Sie zunächst die familiäre Situation begutachten und aufgrund der Ausgangssituation familien- und erbrechtliche relevante Fragen beantworten.

  • Lohnt es sich, eine Familiengesellschaft zu gründen? Ist die Stiftung eine Lösungsmöglichkeit?

  • Sind die Kinder bereit für eine Unternehmensnachfolge und sollten schon miteinbezogen werden?
     

Anhand dieser Fragen ist unschwer zu erkennen, dass sich als Einzelunternehmer die privaten und die betrieblichen Fragen nicht so ohne Weiteres trennen lassen. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich frühzeitig Gedanken darüber machen, wie Sie Ihr Privatvermögen schützen können. Denn ist der Ernstfall erst einmal eingetreten, stehen Ihnen keine legalen Mittel mehr zur Verfügung, um Ihr privates Vermögen aus der Haftung zu nehmen. Auf diese Weise könnten Sie alles verlieren, was Sie sich in jahrelanger Arbeit aufgebaut haben.



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