Rechtsform "Einzelunternehmen" - Merkmale, Haftung, Alternativen

Einzel-Unternehmer am Bildschirm

Existenzgründer, die alleine ihr Geschäft vorantreiben, gründen quasi automatisch ein Einzelunternehmen, wobei auch weitere Rechtsformen zur Verfügung stehen. Im Übrigen fallen auch Freiberufler unter die Rechtsform Einzelunternehmen.

Warum Rechtsform Einzelunternehmen?

Diese Rechtsform eignet sich ideal, um den Einstieg in die Selbstständigkeit zu meistern. Ein zentrales Wesensmerkmal ist, dass die Haftung eines Einzelunternehmers nicht begrenzt ist, sodass im Ernstfall auch das Privatvermögen herangezogen wird. Insofern gilt es, mögliche finanzielle Risiken zu bedenken bzw. diese gezielt auszuschließen.

In Deutschland liegt diese Rechtsform bei den Unternehmensgründungen laut Zahlen des statistischen Bundesamtes deutlich vorne: Mit insgesamt 79% nimmt das Einzelunternehmen mit deutlicher Führung eine Vorrangstellung ein. Zum Vergleich: die Rechtsformen GmbH und GbR kommen nur auf 12 % bzw. 5 %. Insofern kann ganz klar festgehalten werden, dass die Gründerszene hierzulande von Einzelunternehmern beherrscht wird.


Was Existenzgründer in diesem Artikel über die Rechtsform Einzelunternehmen erfahren…

Warum sollte man ein Einzelunternehmen gründen? Zu Beginn wird es um die verschiedenen Varianten der Gründung gehen, sodass mehrere Optionen für Handlungsräume in der Praxis aufgezeigt werden. Sodann werden zentrale Rechte, Pflichten und Anforderungen dieser Rechtsform beleuchtet. Mögliche Maßnahmen zur Begrenzung der Haftungsverhältnisse werden diskutiert, ebenso die zentralen Vorteile und Nachteile dieser Rechtsform. Ein kompaktes Fazit listet am Ende alle wesentlichen Merkmale auf, sodass eine schnelle Orientierung für angehende Existenzgründer möglich wird.
 

Was spricht für ein Einzelunternehmen? Das sind die Vorteile...

Warum sollte man als Einzelunternehmen firmieren? Diese Frage sollten Gründer vor dem Hintergrund des konkreten Geschäftsmodells im Businessplan beantworten können. Wer kein nennenswertes Kapital einbringen kann oder will, kann mit einem Einzelunternehmen in der Startphase flexibel agieren. Die volle unternehmerische Selbstbestimmtheit ist für viele Gründer das zentrale Motiv, sich mit der Rechtsform Einzelunternehmen selbstständig zu machen.
 

Für wen ist ein Einzelunternehmen geeignet?

Im Zuge der Ausgangsanalyse oder ggf. auch einer Gründungsberatung ist zu erörtern, ob das Einzelunternehmen für die Geschäftsidee die optimale Rechtsform ist. Ein Einzelunternehmen kommt für alle in Frage, die alle gründen wollen und nicht auf eine Kapitalgesellschaft angewiesen sind. Da die große Mehrheit der Gründer in Deutschland als Einzelunternehmen agiert, kommt diese Rechtsform offensichtlich für viele Geschäftsmodelle in Betracht.
 

Was ist besser, GmbH oder Einzelunternehmen?

Diese Frage kann nur vor dem Hintergrund des ausgearbeiteten Businessplans beantwortet werden. Es gilt, die Eigenarten und insbesondere die Finanzierung des Geschäftsmodells zu analysieren. Je kapitalintensiver ein Geschäftsmodell ist, desto mehr spricht für die Gründung einer GmbH.
 

Gründung eines Einzelunternehmens: mögliche Varianten

Existenzgründer, die ihr Produkt oder auch eine Dienstleistung selber anbieten, erfüllen schon die Voraussetzungen zur Gründung eines Einzelunternehmens. Je nach Umfang der Tätigkeit und der Frage, ob ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist, wird zwischen einem Kleingewerbetreibenden und einem vollkaufmännischen Einzelunternehmen unterschieden (eingetragener Kaufmann). Freiberufler gründen auch ein Einzelunternehmen mit der Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit, aber für sie gelten die kaufmännischen Anforderungen nicht, was sich konkret durch Erleichterungen im Bereich der Buchführung bemerkbar macht.

Wie haften Einzelunternehmer?

Generell ist die Haftung für Einzelunternehmer nicht begrenzt, sodass auch das Privatvermögen herangezogen werden kann. Daher sollte geprüft werden, ob nicht eine Kapitalgesellschaft gegründet wird, was auch für eine Person möglich ist. Bei diesen Gesellschaftsformen kann die Haftung begrenzt werden, bei einer Ein-Personen GmbH etwa auf das Stammkapital, das mindestens 25.000 Euro betragen muss. Eine weitere Alternative wäre die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) oder eine kleine AG. Zu beachten ist, dass jede andere Rechtsform nebst vorteilhafteren Haftungsverhältnissen auch den Zugang zu möglichen Kapitalressourcen erleichtern kann. Generell haben Einzelunternehmer bei Banken aber ein recht leichtes Spiel, da sie durch die Haftungsverhältnisse als vertrauenswürdig gelten.


Einzelunternehmen: Voraussetzungen zur Gründung

Ein Einzelunternehmen sieht kein Startkapital vor, sodass Unternehmer selbst entscheiden, welche Summen und Sicherheiten sie mit einbringen wollen. Klar ist aber, dass es ohne ausreichende Liquiditätsreserven schwer wird, vor allem bei kapitalintensiven Geschäftsideen. Und natürlich wollen Banken auch Sicherheiten sehen, wenn es um die Vergabe von Krediten oder Darlehen geht. Gerade die finanziellen Reserven und deren gewissenhafte Planung spielen in der Startphase eines jeden (Einzel)unternehmens eine erfolgskritische Rolle.

Der Gründungsvorgang selber ist sehr einfach. Kleingewerbetreibende müssen ihre Tätigkeit beim Gewebeamt anmelden. Es steht ihnen frei, ob sie sich in das Handelsregister eintragen lassen wollen. Eingetragene Kaufleute müssen sich in das Handelsregister eintragen, wodurch Kosten für einen Notar entstehen. Freiberufler müssen ihre Tätigkeit beim Finanzamt anmelden und sie erhalten daraufhin eine neue Steuernummer, die auch auf späteren Rechnungen auszuweisen ist.
 

Hinweise zur Unternehmensbezeichnung

Nicht im Handelsregister eingetragene Kleingewerbetreibende und Freiberufler müssen im Geschäftsleben mit ihrem Vor- und Nachnamen auftreten. Es ist zulässig, einen weiteren Namen zu ergänzen. Im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende hingegen müssen den Vor- und Nachnamen nicht zwangsläufig führen. Ein reiner Sachname ist zulässig, wie etwa Pension Morgenruhe e.K. Hieran zeigt sich schon, dass der Zusatz e.K. unbedingt als expliziter Verweis auf die Rechtsform hinzuzufügen ist.
 

Wesensmerkmale des Einzelunternehmens: Zentrale Aspekte der Unternehmensführung

Einzelunternehmer entscheiden völlig alleine über alle geschäftlichen Belange, sie tragen die gesamte Verantwortung, was letztlich logisch ist, da sie auch mit ihrem Privatvermögen haften. Eingetragene Kaufleute sind zur doppelten Buchführung verpflichtet, Freiberufler und Kleingewerbetreibende dagegen nicht. Hier reichen die Prinzipen der einfachen Buchführung bzw. eine Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) bei der jährlichen Steuererklärung. Da die Haftung bis zu gesetzlich festgelegten Pfändungsgrenzen uneingeschränkt ist, sollte das unternehmerische Risiko von Anfang an konsequent bedacht werden.

Bei sehr kapitalintensiven Geschäftsmodellen ist es aus strategischer Sicht ratsam, als GmbH oder UG zu firmieren.

Je nach Branche und Art der Tätigkeit kann auch eine Berufshaftpflichtversicherung unerlässlich sein, um mitunter existenzbedrohende Risiken auszuschließen. Im Sinne des Steuerrechts erzielt ein Einzelunternehmen Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb bzw. aus freiberuflicher Tätigkeit. Abzuführen sind neben der Gewerbesteuer also auch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Umsatzsteuer. Letztere kann entfallen, wenn die Kleinunternehmerregelung für den Start in die Selbstständigkeit in Anspruch genommen wird. Für Freiberufler fällt aufgrund ihres Status keine Gewerbesteuer an. Auch für etwaig entstehende Steuerschulden haften Einzelunternehmer mit ihrem gesamten Vermögen, sofern sie sich nicht für eine der hier angesprochenen Alternativen entscheiden.
 

Risiken abwägen & langfristig denken: Begrenzung der Haftung

Obwohl die Haftungsverhältnisse eigentlich ein Nachteil dieser Rechtsform sind, liegt sie im Vergleich zu allen anderen Rechtsformen weit vorne. Dies liegt an einer gewissen Gründungskultur, denn Einzelunternehmer leben für ihre Geschäftsidee, sie bestimmen alles selber, sodass sie das Risiko der Haftung bewusst hinnehmen.

Wie das Haftungsrisiko als Einzelunternehmer senken?

Wer dieses Risiko nicht auf sich nehmen möchte, kann dem Einzelunternehmen eine andere Rechtsform verleihen. Hierdurch entstehen zwar weitere Kosten (für Verträge und Notare) und Formalitäten, letztlich aber können finanziellen Risiken so gezielt minimiert werden. Solange eine alternative Rechtsform wie eine Ein-Personen GmbH, eine Ein-Personen AG oder eine Unternehmergesellschaft (UG) von einer Person gegründet wird, handelt es sich rein formal um ein Einzelunternehmen. Sobald mehrere Gründer beteiligt sind, kann kein Einzelunternehmen mehr gegründet werden.


Welche Rechte und Pflichten haben Einzelunternehmer?

Die rechtlichen Grundlagen für Einzelunternehmer werden in den Paragrafen 1 bis 104 des Handelsgesetzbuches (HGB) dargelegt. Obwohl die Gründung an sich formlos erfolgt, müssen sich Vollkaufleute wie angesprochen in das Handelsregister eintragen lassen. Eine steuerliche Erfassung beim Finanzamt ist nötig, auch um alle Formalitäten für die Umsatzsteuer zu erledigen.
 

Welchen Namen für ein Einzelunternehmen?

Wie bei allen anderen Rechtsformen gilt auch hier, dass der Unternehmensname nicht irreführend sein darf. Eingetragene Kaufleute müssen die Zusatze e.Kfm. oder e.K. im Firmenname zwingend tragen.
 

Welche Pflichten haben Einzelunternehmer?

Seitens des geltenden Handels- und Steuerrechts besteht für Einzelunternehmer die Verpflichtung, Bücher zu führen, sodass die Vermögenssituation und die Handelsgeschäfte für Außenstehende nachvollziehbar sind. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften müssen Einzelunternehmen im Grunde genommen keine Publizitätspflichten erfüllen. Daher ist es für Konkurrenten oder die Öffentlichkeit schwierig, Einzelunternehmern bzw. eingetragenen Kaufleuten in die Bücher zu schauen. Das kann für die Unternehmensführung ein strategischer Vorteil sein.
 

Fazit zur Rechtsform Einzelunternehmen: Vor- und Nachteile & unternehmerische Perspektiven

Da nennenswertes Startkapital nicht zwingend erforderlich ist und die Gründung schnell und günstig vollzogen werden kann, ist das Einzelunternehmen die Rechtsform der Wahl für die Existenzgründung. Konkret ist die Gründung ohne Mindestkapital, vertragliche Regelungen und rechtliche Vertretung möglich. Von Vorteil im Sinne einer maximalen Entfaltungsfreiheit ist es für viele Einzelunternehmer, die volle Entscheidungsgewalt zu tragen, was auch für erwirtschaftete Gewinne gilt.

Dem gegenüber steht aber natürlich auch der Nachteil, dass Verluste alleine getragen und ggf. auch mit dem Privatvermögen ausgeglichen werden müssen. Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen ist es nicht möglich, als Einzelunternehmer sein Privatvermögen komplett außen vor zu lassen. Durch die Firmierung als Ein-Personen GmbH oder AG bzw. alternativ als Unternehmergesellschaft lässt sich das Haftungsrisiko begrenzen.
 

Wie die Finanzierung als Einzelunternehmer sicherstellen?

Sobald eine Innenfinanzierung nicht möglich ist, sind Kredite erforderlich. Diesbezüglich sollte von Beginn an Klarheit darüber herrschen, dass die Bonität des Einzelunternehmers hier maßgeblich ist. Auch kommt es in der Unternehmenspraxis sehr oft vor, dass Sicherheiten aus dem Privatvermögen mit eingebracht werden müssen. Bei langfristigen Krediten bzw. Darlehen kann es auch sein, dass unternehmerische Handlungsspielräume eingeschränkt werden, wenn sich die Bank ein gewisses Mitsprache- oder Kontrollrecht vorbehält. Nach wie vor werden die Existenzgründungen in Deutschland von dieser Rechtsform dominiert, und das obwohl mit modernen Alternativen wie der englischen Limited auch weitere unternehmerische Türen offen stehen. Letztlich dürfte der Wunsch nach voller Selbstbestimmtheit höher gewichtet werden als das Risiko der persönlichen Haftung.

Auf einen Blick: die Wesensmerkmale der Rechtsform Einzelunternehmen

  • Das Einzelunternehmen ist die führende Rechtsform in Deutschland: Etwa 80 % aller Existenzgründungen wählen die Rechtsform Einzelunternehmen.
  • Einzelne Existenzgründer sind quasi automatisch Einzelunternehmen, dies gilt auch für Freiberufler.
  • Einzelunternehmer haften für geschäftliche Belange auch mit ihrem gesamten Privatvermögen.
  • Generell zu unterscheiden ist zwischen Kleingewerbe und vollkaufmännischem Geschäftsbetrieb (letztere müssen sich in das Handelsregister eintragen)
  • Strategische Option: Wer die Haftung langfristig begrenzen möchte, sollte Alternativen prüfen (z.B. Firmierung als Ein-Personen GmbH, Ein-Personen AG oder Unternehmergesellschaft (UG)).
  • Der Name des Einzelunternehmens darf nicht irreführend sein; Vollkaufleute müssen den Zusatz e.K. in der Firmenbezeichnung tragen.
  • Einzelunternehmen sind zur doppelten Buchführung verpflichtet (dies gilt weder für Kleingewerbetreibende noch für Freiberufler).
  • Steuerrechtlich handelt es sich bei Gewinnen aus Einzelunternehmen um Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb. Neben Lohnsteuer sind der Solidaritätszuschlag, Umsatzsteuer sowie Gewerbesteuer abzuführen.
  • Die Rechtsgrundlagen für Einzelunternehmen werden in den Paragrafen 1 bis 104 des Handelsgesetzbuches (HGB) dargelegt.

 

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