Selbstständig machen als Datenschutzbeauftragter

Im Jahr 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingeführt worden. Unternehmen und angehende Selbstständige stellen die neuen Regelungen für den Datenschutz vor immense Herausforderungen, zumal Deutschland beim Schutz persönlicher Daten weltweit gesehen sehr streng ist. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmtheit ist ein hohes Gut in der Bundesrepublik. Selbstständig machen als Datenschutzbeauftragter erscheint angesichts dessen als vielversprechende Geschäftsidee, um sich als gefragter Experte zu vermarkten. Die Ausgangsanalyse wird zeigen, dass es strukturelle Gründe für den Weg in die Selbstständigkeit als Datenschutzbeauftragter gibt.

Im Folgenden Beitrag sollen folgende Schwerpunkte praxisorientiert skizziert werden:

  • Ausgangsanalyse: Warum selbstständig machen als Datenschutzbeauftragter?

  • Voraussetzungen, um sich als Datenschutzbeauftragter selbstständig zu machen?

  • Datenschutzbeauftragter: Wie viele Mitarbeiter sind notwendig?

  • Wie selbstständig machen als Datenschutzexperte?

  • Wie viel verdient ein externer Datenschutzbeauftragter?


Was bedeutet Datenschutzbeauftragter?

Auf der Basis der geltenden Gesetze und insbesondere der DSGVO ist der Datenschutzbeauftragte dafür zuständig, um in Unternehmen die gesetzeskonforme Verarbeitung und Speicherung von Daten zu überwachen. Alle Prozesse, die im Zusammenhang mit Datenschutz stehen, muss er ganzheitlich überwachen und ggf. optimieren. Bei diesem relativ neuen Berufsbild handelt es sich um einen zentralen Ansprechpartner für alle Belange rund um den Datenschutz. In dieser Funktion ist er auch für die Kooperation mit zuständigen Behörden oder Landesdatenschutzbeauftragten zuständig.
 

Leistungsspektrum: Was macht ein Datenschutzbeauftragter?

In erster Linie handelt es sich um eine beratende Tätigkeit für alle, die personenbezogene und somit sensible Daten verarbeiten. Bei der reinen Beratung bleibt es nicht: Nach Analyse aller Prozesse implementiert er ein funktionales Konzept, um den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung gerecht werden zu können. Auch die Überwachung der Datensicherheit gehört zu den wichtigsten und ständigen Aufgaben eines Datenschutzexperten in Unternehmen. Er ist Ansprechpartner für alle Mitarbeiter und die direkte Verbindungstelle nach außen bzw. zu Behörden.
 

Voraussetzungen, um sich als Datenschutzbeauftragter selbstständig zu machen

Wer kann Datenschutzbeauftragter werden? Oft arbeiten Rechtsanwälte mit einem entsprechenden Schwerpunkt als externe Datenschutzbeauftragte für Unternehmen. Ein Studium ist aber keine formale Voraussetzung für eine selbstständige Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter. Da es sich um ein recht junges Berufsbild handelt, sind die Zugangsvoraussetzungen noch nicht sehr eng gefasst. In jedem Fall muss ein fundiertes Wissen in Bezug auf alle Aspekte des geltenden Datenschutzes vorhanden sein. Dieses sollte idealerweise von relevanten Berufserfahrungen begleitet werden, um fundierte Konzepte erstellen zu können. Zu den unabdingbaren Kernkompetenzen von selbstständigen Datenschutzbeauftragen gehören Kenntnisse im Bereich des IT-Rechts sowie der Informationstechnologie mit all ihren datenbezogenen Möglichkeiten.


Wie Datenschutzbeauftragter werden?

Ohne fundierte Kenntnisse der Informations- bzw. Computertechnik wird es nicht möglich sein, die Datensicherheit in Unternehmen auf allen Ebenen sicherstellen zu können. Es gibt nicht die eine Ausbildungsgrundlage, um sich als Datenschutzbeauftragter selbstständig zu machen. Denkbar wäre ein Studium als Informatiker (Betriebsinformatiker) oder eine Aus- bzw. Weiterbildung zum Informationskaufmann, IT-Sicherheitskoordinator oder Fachberater für integrierte Systeme. Da es sich um einen sehr vertrauensvollen Arbeitsbereich handelt, werden angehende Selbstständige abgesehen von der fachlichen Eignung auch ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Gerade bei einer externen bzw. selbstständigen Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter sollten die Regeln der Zusammenarbeit rechtsverbindlich fixiert werden.
 

Status: Gewerbeanmeldung als Datenschutzbeauftragter erforderlich?

Grundsätzlich kann diese Frage nur konkret mit Blick auf die persönlichen Startvoraussetzungen beantwortet werden. Es kommt darauf an, welcher Qualifikationshintergrund vorhanden ist und welche Leistungen in welcher Form für Auftraggeber erbracht werden. In einem Urteil (Aktenzeichen 5 K 1403/06) hat das Finanzgericht München den Datenschutzbeauftragten als eigenständigen Beruf in Abgrenzung zum Rechtsanwalt beschrieben. Diesem wegweisenden Urteil zufolge handelt es sich bei den meisten Datenschutzbeauftragten um eine gewerbliche Tätigkeit, die anzeigepflichtig ist. Auch Rechtsanwälte, die eigentlich einem freien Beruf gemäß § 18 Einkommenssteuergesetz nachgehen, müssen für eine solche Tätigkeit ein Gewerbe anmelden. Das Gericht argumentiert, dass aufgrund der interdisziplinären Fachkompetenzen eine Zuordnung zur Rechtswissenschaft und somit zu den freien Berufen nicht zulässig ist. Insofern ist für dieses neues Berufsbild ein Studium alleine keine formale Grundlage, um eine freiberufliche Tätigkeit zu rechtfertigen. Da auch ohne Studium eine selbstständige Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter aufgenommen werden kann, ist in diesem Szenario die Notwendigkeit der Gewerbeanmeldung sehr wahrscheinlich. Planungssicherheit bringt letztlich nur ein Gespräch mit dem zuständigen Gewerbeamt.
 

Ausgangsanalyse: Warum selbstständig machen als Datenschutzbeauftragter?

Der strenge Datenschutz sorgt oft für Ahnungslosigkeit in deutschen Unternehmen, zumal sich die Anforderungen mit der Einführung der DSGVO 2018 nochmal deutlich verschärft haben. Das spricht grundlegend für eine vielversprechende Ausgangslage, sich selbstständig als Datenschutzbeauftragter zu machen. Es besteht Beratungsbedarf, teils sogar sehr akut!
 

Vor welchen Herausforderungen stehen Unternehmen in Deutschland in puncto Datenschutz?

Laut de.statista.com sehen Unternehmen in Deutschland 2020 folgende Herausforderungen mit Blick auf den Datenschutz:

  • 74 % beklagen Rechtsunsicherheit

  • 59 % geben mangelnde Umsetzungshilfen durch die zuständigen Behörden an

  • 40 % sehen die technische Umsetzung des Datenschutzes als schwierig an

  • In gut jedem viertem Unternehmen (26 %) fehlt es an qualifiziertem Personal

  • 23 % der Unternehmen geben mangelnde finanzielle Ressourcen an.

An all diesen Punkten können angehende selbständige (= externe) Datenschutzbeauftragte anknüpfen, um ihr Leistungsspektrum gezielt an die Bedürfnisse der Zielgruppe anzupassen und sich als Experte mit Lösungen für die genannten Problemfelder zu profilieren. Vor allem der Punkt Rechtsunsicherheit zeigt, dass in vielen Unternehmen nicht das notwendige Fachwissen vorhanden ist, um dieses komplexe Thema mit der gebotenen Konsequenz anzugehen. Verstärkt wird dieses Problem durch den akuten Mangel an qualifiziertem Fachpersonal. Hierin ist ein wichtiger struktureller Grund zu sehen, der für die Selbstständigkeit als Datenschutzbeauftragter spricht.
 

Das gehört in den Businessplan für Datenschutzexperten

Art und Umfang der selbstständigen Tätigkeit als Experte für Datenschutz sollten im Businessplan sehr klare und vor allem potenzialorientierte Züge annehmen. Das eigene Fachwissen muss strategisch klug in Bezug auf die vorhandene Nachfrage positioniert werden.
 

Zu treffende Grundsatzentscheidungen

Grundsätzlich müssen Gründer Klarheit darüber erlangen, ob sie als Freelancer alleine selbstständig agieren oder aber ein Beratungsunternehmen gründen wollen. Bei letzterer Option wäre der Planungsaufwand um einiges höher, zumal auch ein Team aus gefragten Fachkompetenzen um den Gründer aufzubauen wäre. Insofern kann es eher eine langfristige Option respektive Perspektive sein, ein Beratungsunternehmen für Datenschutzbelange zu gründen. Wer sich vorher als ‚Einzelkämpfer‘ erfolgreich selbstständig gemacht hat, konnte sich schon einen Namen und ein Netzwerk erarbeiten. Das sind wichtige Voraussetzungen, um zu einem späteren Zeitpunkt mit einem eigenen Unternehmen durchstarten zu können.
 

Viele Unternehmen brauchen/suchen externe Datenschutzbeauftragte!

Unternehmen haben ein großes Interesse daran, den Datenschutz nicht auf die leichte Schulter zu nehmen: Bei Fehlern oder Verstößen drohen hohe Bußgelder. Und wird bekannt, dass vertrauliche Kundendaten in die falschen Hände gelangt sind, wird sich eine solche Meldung sehr negativ auf das Image auswirken. In den letzten Jahren gehen immer mehr Unternehmen dazu über, mit externen Experten zusammenzuarbeiten, was auch für den Datenschutz gilt. Gerade kleinere Unternehmen können es sich nicht leisten, eine neue Stelle zu schaffen. Und falls kein interner Mitarbeiter diese Aufgabe übernehmen kann, gibt es keine Alternative zu einem externen Datenschutzbeauftragten. Vom Gesetz her ist ein solcher Datenschutzbeauftragter notwendig, wenn mindestens 10 Mitarbeiter im Unternehmen arbeiten und personenbezogene Daten erhoben werden (zu Details und Ausnahmen empfiehlt sich ein Blick in die Datenschutzgrundverordnung (https://dsgvo-gesetz.de/)).
 

Marketing: Für die Kundengewinnung die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten fokussieren

Mit externen Freelancern genießen Unternehmen ein hohes Maß an Flexibilität. Sie können genau die Leistungen buchen, die notwendig mit Blick auf den Umfang der Datenverarbeitung sind. Durch die flexible Bindung entstehen im Vergleich zur Festanstellung geringere Kosten. Durch die Sichtweise von außen ist ein hohes Maß an Objektivität gegeben. Ein interner Datenschutzbeauftragter könnte die Dinge schleifen lassen, da er zahlreichen Interessenskonflikten ausgesetzt sein könnte. Ein externer Experte ist in aller Regel sehr erfahren und immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung. Das ist notwendig, um Rechts- und Planungssicherheit in Bezug auf alle relevanten Geschäftsprozesse herstellen zu können. Da Unternehmen bei der Auswahl eines externen Datenschutzbeauftragen sehr stark auf diese Aspekte achten werden, kommt der Profilierung beim Marketing eine erfolgskritische Rolle zu. Es gilt, die eigenen Fachkenntnisse und Erfahrungen authentisch und erkennbar serviceorientiert auf den Punkt zu bringen.
 

Mit Reichweite die Bekanntheit steigern & neue Aufträge gewinnen!

Eine suchmaschinenoptimierte Internetpräsenz ist somit eine notwendige reichweitenstarke Basis, um potenzielle Kunden auf sich aufmerksam zu machen. Die Präsenz auf Plattformen für Freelancer sowie auf Karriereportalen ist ebenfalls wichtig, um sich ein reichweitenstarkes Netzwerk mit vielen Geschäftsperspektiven aufbauen zu können. Auch wenn der Start sich schwierig gestalten kann, führen Empfehlungen und nachweisbare Erfolge nach einer gewissen Zeit automatisch zu einem wachsenden Kundenstamm.
 

Gefahr der Scheinselbstständigkeit: Vorsicht vor einseitigen Abhängigkeiten

Es liegt in der Natur der Sache, dass selbstständige Datenschutzexperten mehr oder weniger eng mit Unternehmen zusammenarbeiten. Damit wirklich von einer selbstständigen Tätigkeit auf eigene Rechnung ausgegangen werden kann, darf keine Weisungsgebundenheit vorliegen. Das bedeutet, dass externe Datenschutzbeauftragte nicht in Prozesse fest eingebunden werden dürfen. Sie müssen stets selbstbestimmt aufgrund ihrer Fachkenntnisse agieren können. Insofern wird deutlich, warum die Abhängigkeit von nur einem Auftraggeber unbedingt zu vermeiden ist. Das gilt insbesondere auch in finanzieller Hinsicht, denn mit diesem einen Unternehmen würden auf einen Schlag die gesamten Einnahmen wegbrechen. Im Idealfall wird ein externer Datenschutzbeauftragter immer wieder für neue Unternehmen tätig sein. Ist die Basis für gesetzeskonformen Datenschutz im Unternehmen gelegt, beschränkt sich die weitere Tätigkeit auf Kontrolle und ggf. Anpassung (projektbasierte Form der Kooperation). Daher werden immer wieder Ressourcen frei, um sich neuen Kunden somit geschäftlichen Herausforderungen stellen zu können.
 

Was verdient ein selbstständiger Datenschutzbeauftragter?

Da es sich um ein relativ junges Berufsbild handelt, sind kaum aussagekräftige Werte als Referenz verfügbar. Wer einen Blick auf die verwendeten Quellen wirft und selber ein wenig recherchiert, wird Stundensätze zwischen 80 und 180 Euro finden. Somit handelt es sich potenziell um sehr gute Verdienstmöglichkeiten bei der selbstständigen Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter. Wer für sich mit einem gewissen Stundensatz kalkuliert und die Auslastung für einen Monat in Stunden konkretisiert, wird daraus einen möglichen Verdienst ableiten können. Ein fünfstelliger Verdienst dürfte bei einer guten Auslastung und einer schlanken Kostenstruktur im Bereich des Möglichen liegen. Da viele Unternehmen auf die Expertise eines Datenschutzbeauftragten angewiesen sind, werden sie sich dessen Fachwissen einiges kosten lassen (müssen!).
 

Was beeinflusst den Verdienst als selbstständiger Datenschutzbeauftragter?

Die Auslastung ist das A&O, um sehr gut verdienen zu können. Wer als Einzelkämpfer (Freelancer) aktiv ist und kein Unternehmen gegründet hat, genießt in aller Regel den Vorteil einer sehr schlanken Kostenstruktur. Die große Bandbreite mit Blick auf die Stundensätze lässt sich mit Erfahrungen/der Qualifikation des Datenschutzbeauftragten, regionalen Faktoren und der Größe des Unternehmens erklären. Je erfahrener und qualifizierter ein Datenschutzbeauftragter ist, desto höher wird sein Marktwert sein. Bei der Ausrichtung auf die Zielgruppe ist zu beachten, dass große Unternehmen in der Regel höhere Stundensätze zahlen können oder wollen als kleinere.

Zusammenfassung/FAQ für die Geschäftsidee ‚selbstständig machen als Datenschutzbeauftragter‘:

  1. Warum selbstständig machen als Datenschutzbeauftragter?

Die Ausgangsanalyse hat gezeigt, dass die Datenschutzgrundverordnung viele Unternehmen vor große Herausforderungen stellt. Rein strukturell entscheiden sich Unternehmen mehrheitlich für externe Datenschutzbeauftragte: Hierin liegt die Chance dieser Geschäftsidee.
 

  1. Was sollten angehende Existenzgründer in diesem Bereich beachten?

Da es sich um eine externe Beratungstätigkeit handelt, sollten sich Selbstständige nie auf Weisungsgebundenheit einlassen. Denn damit läge de facto eine Scheinselbstständigkeit vor! Um diese zu vermeiden, müssen sich selbstständige Datenschutzbeauftragte sämtliche Freiheiten bewahren und eigenständig zu Entscheidungen kommen können. Sie dürfen nicht nur formal bzw. auf dem Papier auf eigene Rechnung arbeiten.
 

  1. Wie viel verdient ein externer/selbstständiger Datenschutzbeauftragter?

Je nach Profil und Unternehmensgröße sind für diese Tätigkeit Stundensätze zwischen 80 und 180 Euro als marktüblich anzusehen.

Quellenangabe: 

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