Selbstständig machen als Ergotherapeut

Zuletzt aktualisiert: 02.07.2026

Ergotherapeuten setzen sich beruflich für das Wohl ihrer Patienten ein. Ziel muss es sein, ihre Selbstständigkeit im Alltag zu verbessern und daher gezielt an körperlichen oder wahrnehmungsrelevanten Problemfeldern zu arbeiten. In diesem Beitrag soll es um die mögliche Option der Selbstständigkeit in der Ergotherapie gehen. Neben formalen Aspekten zur erfolgreichen Existenzgründung sollen vor allem verschiedene Formen der Tätigkeit praxisorientiert erläutert werden.

Grundsätzlich können ausgebildete Ergotherapeuten in einem festen Arbeitsverhältnis beschäftigt werden oder aber auch selbstständig arbeiten. Die Selbstständigkeit in diesem Bereich kann viele Facetten annehmen, wobei vor allem mit Blick auf die Abrechnung mit den Kostenträgern zahlreiche Aspekte zu beachten sind. Auch diese werden im Folgenden kompakt beleuchtet. Ein praktischer Gründungsfahrplan soll interessierten Gründern dabei helfen, alle notwendigen Schritte in kompakter Form nachvollziehen zu können.

Grundsätzliche Voraussetzungen und Überlegungen

Wer gesetzlich Krankenversicherte behandeln und folglich direkt mit den Krankenkassen abrechnen möchte, braucht eigene Praxisräume, die vorgeschriebene Kriterien erfüllen. In einem solchen Fall ist immer eine Zulassung bei den Krankenkassen zu erwirken; erst danach ist die Abrechnung über eine Verordnung möglich (zu Details siehe § 124 SGB V für die Zulassung und § 125 SGB V für die Versorgungsverträge). Maßgeblich sind dabei die bundesweit einheitlichen Zulassungsempfehlungen, an denen sich die Praxisanforderungen ausrichten. So muss die Praxis insgesamt eine ausreichende Therapiefläche aufweisen und über mindestens einen Behandlungsraum verfügen, der eine vorgeschriebene Mindestgröße nicht unterschreitet. Wer ‚nur‘ einen mobilen Service ohne eigene Praxisräume plant, kann eine ergotherapeutische Behandlung in der Regel nicht mit der GKV abrechnen; für diese Fälle gibt es nur wenige Ausnahmen, etwa in Kooperation mit Wohlfahrtsverbänden.

Wer mit den gesetzlichen Kassen abrechnen will, kommt um die Zulassung nach § 124 SGB V und um eigene Praxisräume nicht herum. Die konkreten Mindestflächen und die Ausstattung sind in den Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes geregelt – diese sollten vor der Anmietung von Räumen geprüft werden, damit die Praxis später auch abnahmefähig ist.

Option: Gründung einer eigenen Praxis für Ergotherapie

Wer diese Option prüfen möchte, sollte zunächst einen geeigneten Standort finden. Es sollte keine zu große Konkurrenz vom Fach geben, und auch der Bedarf in der Region sollte in ausreichendem Maße vorhanden sein. Natürlich müssen die Räume groß genug sein und für Patienten ansprechend wirken. Zu bedenken ist, dass für die Renovierung und Ausstattung der Praxisräume mitunter hohe Kosten entstehen. Wer diesen Weg für die berufliche Selbstständigkeit wählt, muss also ein gewisses unternehmerisches Risiko auf sich nehmen, zumal mit der Anmietung von Praxisräumen und der eventuellen Einstellung von Personal weitere Fixkosten entstehen.

Wie lässt sich die Zulassung als Ergotherapeut erwirken?

Grundsätzlich muss das erforderliche Fachwissen formal durch eine Berufsurkunde als Ergotherapeut/in nachgewiesen werden. Für eine erfolgreiche Arbeit sind geeignete Praxisräume unabdingbar. Ferner müssen die Rahmenverträge bzw. die Abrechnungsmodalitäten mit den gesetzlichen Krankenkassen beachtet werden. Da im Vorfeld einige Formalitäten zu bedenken sind, kann ein Existenzgründerseminar als professionelle Vorbereitung eine große Hilfestellung sein. Der Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE) ist diesbezüglich ein guter Ansprechpartner. Für die Zulassung gelten die verbindlichen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes, die auch für alle weiteren Heilmittelerbringer gelten (man denke etwa an Physiotherapie- oder Logopädie-Praxen).

Checkliste: Was ist für die Zulassung durch die Krankenkassen nötig?

  • aussagekräftige Skizze der Praxisräume inklusive Raummaße (vgl. § 124 SGB V i. V. m. den Zulassungsempfehlungen); neben der Raumgröße ist auch an Funktionalitäten zu denken (Patiententoilette, behindertengerechter Zugang etc.)
  • Bestätigung der beim Gesundheitsamt erfolgten Praxisanmeldung
  • ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, BGW)
  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Berufsurkunde in beglaubigter Kopie
  • Mietvertrag und ggf. Gesellschaftsvertrag (sofern kein Einzelunternehmen)
  • angemessene, datenschutzkonforme Patientendokumentation (abschließbarer Schrank bzw. gesicherte digitale Ablage)
  • Institutionskennzeichen (IK-Nummer): Diese Nummer regelt das Abrechnungsverfahren im Gesundheitswesen
  • Berufsurkunde als Ergotherapeut/in bereithalten; freiberuflichen Status (§ 18 EStG) klären.
  • Entscheiden: Kassenpraxis, reine Privatpraxis oder mobiler Service.
  • Standort- und Bedarfsanalyse durchführen, Konkurrenz im Einzugsgebiet prüfen.
  • Praxisräume nach den Zulassungsempfehlungen suchen (Mindestflächen, barrierefreier Zugang).
  • Zulassung nach § 124 SGB V beantragen und Rahmenverträge nach § 125 SGB V anerkennen.
  • Institutionskennzeichen (IK-Nummer) beantragen, Praxis beim Gesundheitsamt anmelden.
  • Steuerliche Erfassung beim Finanzamt; freiberuflich oder ggf. teils gewerblich (z. B. Produktverkauf).
  • Bei der Berufsgenossenschaft (BGW) anmelden, Klärung der Rentenversicherungspflicht.
  • Berufshaftpflicht- und Unfallversicherung abschließen.
  • Eigene Krankenversicherung und Altersvorsorge regeln.
  • Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) einrichten.
  • Abrechnungsweg und Praxissoftware aufsetzen, Patientendokumentation datenschutzkonform organisieren.
  • Kontakt zu verordnenden Fach- und Hausärzten in der Region aufbauen.
  • Suchmaschinenoptimierte Homepage erstellen, regionale Sichtbarkeit schaffen.

Dieser Fahrplan dient als unverbindliche Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Der konkrete Ablauf kann je nach Bundesland, Kostenträger und Einzelfall abweichen.

Option: Gründung einer privaten Praxis für Ergotherapie

Gesetzlich Versicherte können nur behandelt werden, wenn eine Verordnung vorliegt, die von einem behandelnden Arzt ausgestellt wird (folglich muss eine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung bestehen). Alternativ ist es eine strategische Überlegung wert, sich mit einer reinen Privatpraxis für Ergotherapie selbstständig zu machen. In diesem Fall ist die genannte kassenärztliche Verordnung nicht nötig, und die Behandlung könnte in mehr oder weniger frei gewählten Räumen stattfinden – wobei nicht zuletzt aus Sicht der Patienten ein gewisser Standard gewahrt werden sollte. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit den Patienten. Privat Krankenversicherte genießen eine Kostenerstattung gemäß ihrem Versicherungsumfang, sofern ein Privatrezept vorliegt, das die medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Grundsätzlich ist zu beachten, dass private Krankenversicherungen dem Privatrecht und nicht dem Sozialgesetzbuch unterliegen. Für die Gründung einer Privatpraxis ist also keine Zulassung zu erwirken; eine Berufsurkunde ist aber auch hier eine unabdingbare Voraussetzung. Wer eine solche Privatpraxis gründet, darf übrigens auf den Zusatz ‚nur privat‘ nicht verzichten, wenn Werbung geschaltet wird. Andernfalls können schnell Verstöße in puncto unlauteren Wettbewerb oder irreführende Werbung geahndet werden.

Status und Versicherungen: weitere formale Aspekte

Vor dem Weg in die Selbstständigkeit ist die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft zwecks Unfallversicherung Pflicht. Konkret handelt es sich um die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Beim Deutschen Rentenversicherungsbund ist zu klären, inwiefern eine Beitragspflicht besteht. Mit Blick auf die Einnahmen ist das Finanzamt zur steuerlichen Erfassung zu kontaktieren, da Einkommensteuer abzuführen ist; die Höhe wird mit der jährlichen Steuererklärung ermittelt. Da es sich um einen Gesundheitsberuf handelt, ist auch das Gesundheitsamt als zuständige Aufsichtsbehörde einzubeziehen. Von zentraler Bedeutung ist eine Berufshaftpflichtversicherung, die im Schadensfall greift, falls es zu gesundheitlichen Folgen durch eine unangemessene Behandlung kommt. Existenzgründer sollten verschiedene Policen sorgfältig vergleichen, aber nicht am falschen Ende sparen, denn etwaige Schadensforderungen können schnell existenzbedrohend werden.

Was den Status betrifft, so handelt es sich beim Ergotherapeuten um einen katalogähnlichen Beruf. Insofern ist gemäß § 18 Einkommensteuergesetz grundsätzlich von einer freiberuflichen Tätigkeit auszugehen – mit dem Vorteil, dass keine Gewerbesteuer anfällt und keine Gewerbeanmeldung nötig ist. Grundsätzlich findet immer eine Einzelfallprüfung durch das Finanzamt statt. Sobald aber z. B. Pflegeprodukte oder Hilfsmittel verkauft werden, kann unter Umständen eine Gewerbepflicht für diesen Teil entstehen, die anzuzeigen ist. In einem solchen Fall müssten beide Tätigkeiten buchhalterisch bzw. steuerrechtlich getrennt behandelt werden.

Wer im Vorfeld klären möchte, ob die geplante Tätigkeit als freiberuflich gilt oder ob (teilweise) eine Gewerbepflicht greift, sollte den eigenen Status früh prüfen. Eine erste Orientierung gibt der folgende Check:

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Wichtiger rechtlicher Hinweis: Dieser Online-Check stellt ausdrücklich keine Steuer- oder Rechtsberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) oder des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und ersetzt eine solche nicht. Die endgültige Einordnung als Freiberufler oder Gewerbetreibender obliegt allein den zuständigen Finanzbehörden anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls. Die hier gezeigten Hinweise basieren auf vereinfachten Kategorisierungen und können die individuelle steuerrechtliche Würdigung nicht ersetzen. Insbesondere bei Grenzfällen (IT, Coaching, Design, Online-Business, Mischtätigkeiten, Personengesellschaften) wird dringend empfohlen, eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt nach § 89 AO einzuholen oder einen Steuerberater bzw. Rechtsanwalt zu konsultieren. Eine fehlerhafte Selbsteinschätzung kann zu Bußgeldern, Steuernachzahlungen oder weiteren rechtlichen Folgen führen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität.

Eine vertiefende Einordnung bietet zudem der Beitrag zum Unterschied zwischen Gewerbe und Freiberuf.

Verdienst als selbstständiger Ergotherapeut

Wie viel ein Ergotherapeut verdient, hängt stark von der Form der Tätigkeit ab. Als grobe Orientierung nennen Gehaltsplattformen für angestellte Ergotherapeuten ein Mediangehalt in der Größenordnung von rund 3.400 bis 3.500 Euro brutto im Monat. Wer eine eigene Praxis führt, hat seinen Verdienst dagegen selbst in der Hand: Entscheidend sind die Auslastung, die Zahl der behandelten Patienten, der Mix aus Kassen- und Privatleistungen sowie die laufenden Praxiskosten (Miete, Personal, Material). Den Kassenleistungen liegen bundesweit verhandelte Vergütungssätze zugrunde, die zuletzt spürbar angehoben wurden – das verbessert die wirtschaftliche Basis einer Kassenpraxis. Höheren Einnahmen stehen jedoch das unternehmerische Risiko und die Fixkosten gegenüber, sodass sich der Schritt in die Selbstständigkeit erst bei einer soliden Auslastung wirklich rechnet.

Wer Behandlungspreise für Privatpatienten oder Selbstzahler kalkuliert, sollte den Satz nicht aus dem Bauch heraus, sondern auf Basis von Zieleinkommen, Auslastung und Kosten festlegen. Eine fundierte Orientierung liefert der Stundensatz im Branchenvergleich.

Tücken und häufige Fehler

  • Räume vor der Zulassung anmieten: Wer einen Mietvertrag unterschreibt, ohne die Mindestflächen der Zulassungsempfehlungen zu prüfen, riskiert eine nicht abnahmefähige Praxis.
  • Mobil ohne Kassenabrechnung: Ein reiner Hausbesuchsdienst ohne eigene Praxisräume lässt sich in der Regel nicht mit der GKV abrechnen – das beschränkt die Einnahmebasis erheblich.
  • Status falsch eingeschätzt: Wird neben der Therapie auch mit Produkten gehandelt, kann eine Gewerbepflicht entstehen; beide Bereiche sind sauber zu trennen.
  • Werbung ohne Hinweis ‚nur privat‘: Eine Privatpraxis muss in der Werbung kenntlich machen, dass keine Kassenabrechnung erfolgt – sonst drohen Wettbewerbsverstöße.
  • Auslastung überschätzt: Ohne festen Zustrom an Verordnungen aus dem ärztlichen Umfeld bleiben Fixkosten unterdeckt.

Trends in der Ergotherapie

  • Digitalisierung verpflichtend: Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ist für Heilmittelpraxen inzwischen vorgeschrieben – ein Posten, der bei der Praxisplanung mitzudenken ist.
  • Demografie als Treiber: In einer alternden Gesellschaft wächst der Bedarf an ergotherapeutischen Behandlungen, etwa bei neurologischen und altersbedingten Erkrankungen.
  • Höhere Vergütung: Die bundesweit verhandelten Vergütungssätze wurden zuletzt deutlich angehoben, was Kassenpraxen wirtschaftlich entlastet.
  • Spezialisierung zahlt sich aus: Schwerpunkte wie Pädiatrie, Handtherapie oder Geriatrie heben eine Praxis vom Wettbewerb ab.

Fazit: Das Gesundheitswesen ist ein florierender Wachstumsmarkt

Mit dem richtigen Standort, modernen Praxisräumen, einem professionellen Angebot und hoher Patientenorientierung ergeben sich gute Zukunftsaussichten für die Selbstständigkeit, denn in einer alternden Gesellschaft wird der Bedarf an ergotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten kaum abnehmen. Hinzu kommt, dass sich die Ergotherapie als fester Bestandteil der Versorgung etabliert hat und Fachärzte Verordnungen nicht nur in Einzelfällen ausstellen. Insofern kann die Gründung einer eigenen Praxis eine überlegenswerte Option sein, zumal sich die Verdienstmöglichkeiten gegenüber einer Anstellung bei guter Auslastung deutlich steigern lassen.

Selbstständig machen als Ergotherapeut: das Wichtigste in aller Kürze

  • Der Ergotherapeut ist ein katalogähnlicher Beruf, daher ist grundsätzlich eine freiberufliche Tätigkeit anzunehmen (vorbehaltlich der Einzelfallprüfung durch das Finanzamt).
  • Für die Abrechnung mit gesetzlich Versicherten sind eine Zulassung nach § 124 SGB V, eigene Praxisräume und eine ärztliche Verordnung nötig.
  • Ein reiner mobiler Service ohne Praxisräume lässt sich in der Regel nicht mit den gesetzlichen Kassen abrechnen.
  • Wichtige Rahmenbedingungen regeln die §§ 124 und 125 SGB V; die Praxisanforderungen ergeben sich aus den Zulassungsempfehlungen.
  • Eine strategische Alternative ist die reine Privatpraxis (Abrechnung direkt mit den Patienten; Privatversicherte erhalten je nach Tarif eine Erstattung).
  • Pflichtversicherungen: Berufshaftpflicht und Unfallversicherung über die zuständige Berufsgenossenschaft (BGW).
  • Werbung im Gesundheitsbereich unterliegt strengen Regeln und darf keinesfalls irreführend sein.
  • Hilfe konsequent nutzen: Der Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE) bietet wegweisende Seminare für Interessierte.

 

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