Selbstständig machen als Ergotherapeut

Existenzgründung als Ergotherapeut: Ergotherapeuten setzen sich beruflich für das Wohl ihrer Patienten ein. Ziel muss es sein, ihre Selbstständigkeit im Alltag zu verbessern und daher gezielt an körperlichen oder wahrnehmungsrelevanten Problemfeldern zu arbeiten. In diesem Beitrag soll es um die mögliche Option der Selbstständigkeit in der Ergotherapie gehen. Neben formalen Aspekten zur erfolgreichen Existenzgründung sollen in diesem Beitrag vor allem verschiedene Formen der Tätigkeit praxisorientiert erläutert werden. Grundsätzlich können ausgebildete Ergotherapeuten in einem festen Arbeitsverhältnis beschäftigt werden oder aber auch selbstständig arbeiten. Die Selbstständigkeit in diesem Bereich kann viele Facetten annehmen, wobei aber vor allem mit Blick auf die Abrechnung mit Kostenträgern zahlreiche Aspekte zu beachten sind. Auch diese werden im Folgenden kompakt beleuchtet. Eine praktische Checkliste soll interessierten Gründern dabei helfen, alle notwendigen Schritte/Anforderungen in kompakter Form nachvollziehen zu können.

Grundsätzliche Voraussetzungen und Überlegungen

Wer gesetzlich Krankenversicherte behandeln möchte und folglich mit den Krankenkassen direkt abrechnen möchte, braucht eigene Praxisräume, die vorgeschriebene Kriterien erfüllen. In einem solchen Fall ist auch immer eine Zulassung bei den Krankenkassen zu erwirken, erst danach ist die Abrechnung über eine Verordnung möglich (zu Details siehe Paragrafen 92 und 125 des V. Sozialgesetzbuches). Wer ‚nur‘ einen mobilen Service ohne eigene Praxisräume plant, kann eine ergotherapeutische Behandlung von Patienten nicht mit der GKV abrechnen. Für diese Fälle gibt es nur wenige Ausnahmen in Kooperation mit Wohlfahrtsverbänden. Wer sich näher mit den spezifischen Zulassungsvoraussetzungen für Ergotherapeuten befassen möchte, sollte einen Blick in Paragraf 124 des SGB V werfen.
 

Option Gründung einer eigenen Praxis für Ergotherapie

Wer diese Option prüfen möchte, sollte zunächst einen geeigneten Standort finden. Es sollte keine zu große Konkurrenz vom Fach geben und auch der Bedarf in der Region sollte in ausreichendem Maße vorhanden sein. Natürlich müssen auch die Räume groß genug sein und für Patienten ansprechend wirken. Zu bedenken ist, dass für die Renovierung und Ausstattung der Praxisräume mitunter hohe Kosten entstehen. Wer diesen Weg für die berufliche Selbstständigkeit wählt, muss also ein gewisses unternehmerisches Risiko auf sich nehmen, zumal mit der Anmietung von Praxisräumen und der eventuellen Einstellung von Personal weitere Fixkosten entstehen.
 

Wie kann eine notendige Zulassung als Ergotherapeut erwirkt werden?

Grundsätzlich muss das erforderliche Fachwissen formal durch eine Berufsurkunde als ErgotherapeutIn nachgewiesen werden. Für eine erfolgreiche Arbeit sind natürlich auch geeignete Praxisräume unabdingbar. Ferner müssen auch Rahmenverträge bzw. die Abrechnungsmodalitäten mit den gesetzlichen Krankenkassen beachtet werden. Da im Vorfeld also einige Formalitäten zu bedenken und zu beachten sind, kann ein Existenzgründerseminar als professionelle Vorbereitung eine große Hilfestellung sein. Der Deutsche Verband für Ergotherapeuten (DVE) ist diesbezüglich der richtige Ansprechpartner. Für die Zulassung gelten verbindliche Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes, die auch für alle weiteren Heilmittelerbringer gelten (man denke etwa an Massagepraxen, Sprachtherapeuten etc.).
 

Checkliste: Was ist für die Zulassung durch einen Landesverband der Krankenkassen nötig?

aussagekräftige Skizze der Praxisräume inklusive Raummaße (vergl. Absatz 2 Nr.2 von Paragraf 124 SGB V). Zu beachten ist, dass neben der Raumgröße auch an Funktionalitäten zu denken ist (Patiententoilette, behindertengerechter Zugang etc.)

  • Bestätigung der beim Gesundheitsamt erfolgten Praxisanmeldung
  • Gesundheitszeugnis bzw. Unbedenklichkeitserklärung des Hausarztes
  • Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)
  • Nachweis des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Berufszertifikat in beglaubigter Kopie
  • Mietvertrag und Gesellschaftsvertrag (sofern es sich nicht um ein Einzelunternehmen handelt)
  • Anerkenntlichkeitserklärungen (Verträge mit den Krankenkassen, werden vom Prüfer bei der Praxisabnahme mitgebracht)
  • angemessene Patientendokumentation (abschließbarer Schrank)
  • Institutionskennzeichen (IK-Nr.): Diese Nummer regelt das Abrechnungsverfahren im Gesundheitswesen
     

Option Gründung einer privaten Praxis für Ergotherapie

Gesetzlich Versicherte können nur behandelt werden, wenn eine Verordnung vorliegt, die von einem behandelnden Facharzt ausgestellt wird (folglich muss eine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung vorliegen). Alternativ ist es eine strategische Überlegung wert, sich mit einer reinen Privatpraxis für Ergotherapie selbstständig zu machen. In diesem Fall ist die genannte ärztliche Verordnung nicht nötig. Die Behandlung könnte in mehr oder weniger beliebigen Räumen stattfinden, wobei nicht zuletzt aus Sicht der Patienten ein gewisser Standard gewahrt werden sollten. In diesem Fall würde die Abrechnung direkt mit den Patienten erfolgen. Privat Krankenversicherte genießen in diesem Fall eine Kostenerstattung gemäß Versicherungsumfang, sofern ein Privatrezept vorliegt, das die medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Grundsätzlich zu beachten ist, dass private Krankenversicherungen dem Privatrecht, und somit nicht dem Sozialgesetzbuch unterliegen. Für die Gründung einer Privatpraxis ist also keine Zulassung zu erwirken, eine Berufsurkunde ist aber auch in diesem Fall eine unabdingbare Voraussetzung. Wer eine solche Privatpraxis gründen möchte, darf übrigens auf den Zusatz ‚nur privat‘ nicht verzichten, wenn Werbung geschaltet wird. Ansonsten können schnell Verstöße in puncto unlauterer Wettbewerb oder irreführende Werbung geahndet werden.
 

Status und Versicherungen: Weitere formale Aspekte für selbstständige Ergotherapeuten

Vor dem Weg in die Selbstständigkeit ist die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft zwecks Unfallversicherung Pflicht. Konkret handelt es sich um die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Beim Deutschen Rentenversicherungsbund ist zu klären, inwiefern eine Pflicht für Beiträge besteht. Mit Blick auf die Einnahmen ist das Finanzamt zur steuerlichen Erfassung zu kontaktieren, da Einkommenssteuer abzuführen ist. Die Höhe wird bei der jährlich einzureichenden Steuererklärung ermittelt. Da es sich um einen Gesundheitsberuf handelt, ist das Gesundheitsamt als zuständige Aufsichtsbehörde ebenfalls zu kontaktieren. Von zentraler Bedeutung ist eine Berufshaftpflichtversicherung, die im Schadensfall greift, falls es zu gesundheitlichen Folgen durch eine unangemessene Behandlung kommt. Existenzgründer sollten verschiedene Versicherungspolicen sorgfältig vergleichen, aber nicht am falschen Ende sparen, denn etwaige Schadensforderungen können schnell existenzbedrohend sein. Was den Status betrifft, so handelt es sich beim Ergotherapeuten um einen katalogähnlichen Beruf. Insofern ist gemäß Paragraf 18 des Einkommenssteuergesetzes von einer freiberuflichen Tätigkeit auszugehen. Grundsätzlich findet immer eine Einzelfallprüfung statt. Sobald aber z.B. Pflegeprodukte verkauft werden, kann unter Umständen eine Gewerbepflicht entstehen, die anzuzeigen ist. In einem solchen Fall müssten beide Tätigkeiten buchhalterisch respektive steuerrechtlich getrennt behandelt werden.
 

Fazit: Das Gesundheitswesen ist ein florierender Wachstumsmarkt

Mit dem richtigen Standort moderner Praxisräume, einem professionellen Angebot und hoher Patientenorientierung ergeben sich gute Zukunftsaussichten für die Selbstständigkeit, denn in einer alternden Gesellschaft wird der Bedarf an ergotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten mit Sicherheit nicht abnehmen. Hinzu kommt, dass sich die Ergotherapie als behandlungsspezifischer Bestandteil hierzulande fest etabliert hat und Fachärzte eine Verordnung nicht nur in Einzelfällen ausstellen. Insofern kann die Gründung einer eigenen Praxis eine überlegenswerte Option sein, zumal die Verdienstmöglichkeiten sich so im Gegensatz zu einer Anstellung deutlich steigern lassen.

Selbstständig machen als Ergotherapeut: das Wichtigste in aller Kürze

  • Beim Ergotherapeuten handelt es sich um einen so genannten katalogähnlichen Beruf, daher ist eine freiberufliche Tätigkeit anzunehmen (vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung durch das zuständige Finanzamt)
  • Für die Abrechnung mit gesetzlich Krankenversicherten ist eine Zulassung notwendig. Die obige Checkliste zeigt, was hierzu konkret erforderlich ist
  • Für die Abrechnung mit gesetzlich Krankenversicherten ist ein Verordnung vom Facharzt nötig
  • Wer einen mobilen Service betreiben möchte, kann diesen nicht mit gesetzlichen Kassen abrechnen (hierfür sind eigene Praxisräume zwingend notwendig)
  • Wichtige rechtliche und formale Rahmenbedingungen werden in den Paragrafen 92, 124 und 125 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) geregelt
  • Eine weitere strategische Option ist es, eine reine Privatpraxis zu öffnen (hier erfolgt die Abrechnung direkt mit den Patienten, wobei Privatversicherte im jeweiligen Versicherungsumfang die Kosten erstattet bekommen)
  • Notwendige Versicherungen: Berufshaftpflichtversicherung und Unfallversicherung über die zuständige Berufsgenossenschaft
  • Zu beachten ist, dass Werbung im Gesundheitsbereich strengen Regeln unterliegt und keinesfalls irreführend sein darf
  • Hilfe und Informationen konsequent nutzen: Der Deutsche Verband für Ergotherapeuten (DVE) bietet wegweisende Seminare für Interessierte

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