Selbstständig machen als Schönheitschirurg

Portrait Chirurg

Vor der Aufnahme eines Medizinstudiums bzw. in dessen Verlauf stellt sich die Frage, in welchem Fachbereich die Spezialisierung vorgenommen wird. Diese Entscheidung ist in ihrer langfristigen Auswirkung zu bedenken, wenn nach dem Studium der Schritt in die Selbstständigkeit als niedergelassener Arzt angestrebt wird. Sofern die Themen verschönern, straffen und korrigieren ganz oben auf der chirurgischen Interessensliste stehen, kann hier die Geschäftsideeselbstständig machen als Schönheitschirurg‘ in jeder Hinsicht ‚Praxis orientiert‘ geprüft werden.

Selbstständig machen im Auftrag der Schönheit

Zu beachten ist dabei, dass nicht jeder Eingriff in diesem Bereich rein kosmetischer Natur sein muss. Letztlich ist diese Frage entscheidend dafür, ob gesetzliche oder private Krankenkassen für die mitunter hohen Kosten aufkommen. Der Aspekt der Kostenübernahme entscheidet auch darüber, wie groß die anvisierte Zielgruppe am Standort sein kann. Letztlich hat ein niedergelassener Arzt es mit seinem Leistungsspektrum natürlich selber in der Hand, auf welche Arten der Behandlung er sich spezialisieren möchte.
 

Existenzgründung als Schönheitschirurg: selbstständig machen mit ästhetischen Ansprüchen

  • Analyse der Ausgangslage

  • Berufsbezeichnung und Vermarktung

  • Praxis für Schönheitschirurgie gründen: ganzheitliche Planung

  • Welche Faktoren sind für Erfolg entscheidend?

  • Formale Voraussetzungen für selbstständige Schönheitschirurgen
     

Nomen est omen: Berufsbezeichnung für die Vermarktung

Zu Beginn muss Klarheit darüber herrschen, was es mit dem Begriff ‚Schönheitschirurg‘ überhaupt auf sich hat und in welchem fachlichen Umfeld sich die Praxisgründung als niedergelassener Arzt bewegt. Der Begriff Schönheitschirurg ist nicht offiziell geschützt, sodass dass er prinzipiell von jedem Arzt mit Approbation in diesem Bereich getragen werden könnte. Gleiches gilt für die Begriffe ästhetischer oder kosmetischer Chirurg. Es handelt sich aber nicht um den richtigen Fachbegriff für diese Tätigkeit. Im Grunde genommen müsste es Facharzt für plastische und/oder ästhetische Chirurgie heißen. Die Frage ist, welcher Begriff für die Vermarktung und das Image der eigenen Praxis langfristig besser geeignet ist. Der offizielle Begriff wirkt tendenziell professioneller und vertrauenswürdiger, da einige vermeintliche Ärzte unter dem Begriff Schönheitschirurg schon viel Schindluder getrieben haben. In jedem Falle hat die Bezeichnung einen erheblichen Einfluss auf das wahrgenommene Image. Nur wenn das Image positiv ist, werden potenzielle Patienten Vertrauen gewinnen können. Ohne Vertrauen als Basis für den Erfolg als niedergelassener ästhetischer Chirurg werden sich keine Patienten einer Behandlung oder sogar Operation unterziehen. Daher muss genau überlegt werden, wie der eigene akademische Abschluss (samt Schwerpunkten in diesem Bereich) bestmöglich vermarktet werden kann.
 

Ausgangslage: Wirtschaftliche Chancen im Bereich der ästhetischen Chirurgie

Im Bereich der plastischen Chirurgie nimmt die ästhetische eine von insgesamt vier Säulen ein. Es existieren ferner die Fachrichtungen Handchirurgie, rekonstruktive Chirurgie und Verbrennungschirurgie. Wer als so genannter Schönheitschirurg eigene Praxisräume eröffnen möchte, wird sich also auf den Bereich der ästhetischen Chirurgie fokussieren. Hier zeigt sich, dass der Schritt in die Selbstständigkeit langfristig, also idealerweise schon im Studium, geplant werden sollte. Denn abgesehen von der passenden Vertiefung im Studium müssen in der anschließenden Facharztausbildung die richtigen Kenntnisse und Fähigkeiten erlernt werden.
 

Einst gesellschaftlich tabuisiert, heute fast schon normal

Warum geben Menschen mitunter eigentlich viel Geld aus für Behandlungen, die von der körperlichen Gesundheit her eigentlich gar nicht nötig sind (und daher sehr oft von der Krankenkasse auch nicht getragen werden)? Es geht um den Blick in den Spiegel, der für viele Menschen entscheidend für das Selbstbewusstsein und die eigene Zufriedenheit ist. Wer unter einem Problem/Komplex leidet, sieht in einer Schönheitsoperation einen konkreten Ausweg, um endlich wieder zufrieden in den Spiegel schauen zu können. Insofern liegt die wirtschaftliche Chance einer Praxisgründung als ästhetischer Chirurg im subjektiven Schönheitsideal vieler Menschen. Die offiziellen Zahlen zur Bewertung der Ausgangslage sprechen jedenfalls eine deutliche Sprache. So nimmt die Anzahl an Schönheitsbehandlungen in den letzten Jahren stetig zu. Lidstraffung, Fettabsaugung und Brustvergrößerung geben dabei von der Nachfrage her den Ton an. In dieser Hinsicht sollten angehende selbstständige Schönheitschirurgen ihr Leistungsspektrum von ihrem Können und auch von der Nachfrage her konsequent ausrichten, um langfristig am gewählten Standort erfolgreich sein zu können. Des Weiteren lässt sich der Trend bzw. aus Sicht der Existenzgründung die Chance erkennen, dass immer häufiger auch Männer Schönheitsbehandlungen durchführen lassen.
 

Trends, Zielgruppen und Leistungsspektrum

Momentan sind etwa 20 % der Patienten in diesem Bereich männlich, mit steigender Tendenz. Um die Zielgruppe genauer für die strategische Ausrichtung fassen zu können, sei darauf hingewiesen, dass die Patienten älter werden. Fast jeder zweite in diesem Kontext ist über 40 Jahre alt. Die Zielgruppe 18 bis 30 Jahre macht nur etwa ein Viertel der Nachfrage aus. Was die Behandlungsmethoden angeht, so setzen die meisten Patienten auf so genannte minimal invasive Methoden, die ein größtmögliches Maß an Schonung in Aussicht stellen. Die grundlegenden Fakten sollten für das Marketing und die grundlegende Ausrichtung/Positionierung der Praxis einbezogen werden, wobei vielversprechende Trends immer auf dem Bildschirm sein sollten.
 

Themen rund um die Praxisgründung als niedergelassener plastischer Chirurg

Die wichtigsten Themen, die auch Teil eines auszuarbeitenden Businessplanes sein müssen, sollen im Folgenden kurz angerissen werden. Je nach Qualifikation und Schwerpunkt muss das eine oder andere Thema mit besonderer strategischer Gewichtung im Businessplan versehen werden. In jedem Falle ist der notwendige Finanzbedarf nicht zu unterschätzen. Umso besser muss der Businessplan sein, um damit Banken und andere Investoren überzeugen zu können. Die wirtschaftlichen Chancen im Bereich der ästhetischen Chirurgie sind jedenfalls sehr gut.
 

Standort und Räumlichkeiten

Am Standort sollte die Nachfrage möglichst hoch sein und zahlenbasiert belegt werden können. Auch muss die Kaufkraft hoch sein, da die meisten Patienten die Leistungen aus eigener Tasche zahlen werden müssen. Natürlich sollte es nicht viel direkte Konkurrenz geben. Wer sich einen Namen als erfolgreicher ästhetischer Chirurg machen wird, hat ohnehin die Chance, Patienten aus einem größeren Umkreis anzuziehen. Letztlich müssen die Räumlichkeiten groß und einladend sein bzw. die ästhetischen Ansprüche erkennbar werden lassen. Patienten müssen sich rundum wohlfühlen.
 

Stimmen die persönlichen Voraussetzungen?

Wer sich selbstständig als Schönheitschirurg (plastischer Chirurg) machen möchte, muss natürlich ebenfalls die persönlichen Voraussetzungen bzw. die generelle Eignung hinterfragen. Denn im Gegensatz zu einem Angestelltenverhältnis müssen alle Entscheidungen selber getroffen und auch verantwortet werden. Darüber hinaus gilt es, neben medizinischen Aspekten auch die betrieblichen nie aus den Augen zu verlieren, schließlich soll die Praxis ja langfristig eine gute Einnahmebasis eröffnen. Eine eigene Praxis erfordert nicht nur in chirurgischer Hinsicht ein feines Fingerspitzengefühl. So gilt es jeden Tag, sich auf neue Charaktere und Herausforderungen einzustellen.
 

Neugründung, Übernahme oder Gemeinschaftspraxis gründen?

Alle drei Optionen liegen auf dem Tisch und sollten je nach Standort geprüft werden. Gemeinschaftspraxen liegen im Trend: Kosten und Risiken lassen sich minimieren und im Sinne eines möglichst ganzheitlichen Behandlungsspektrums können Patienten aus mehr Leistungen wählen.
 

Praxisausstattung/-organisation ganzheitlich planen

Abgesehen von der Einrichtung und notwendigem Equipment für Behandlungen und Operationen sind Kosten für EDV-Systeme einzuplanen. Die besten Lösungen/Anbieter sind im Vorfeld zu prüfen bzw. auszuwählen. Natürlich sollte auch die Praxisorganisation sorgfältig im Vorfeld geplant werden, da diese für Patienten von entscheidender Bedeutung ist: Wie werden Termine vereinbart? Wie werden Behandlungen durchgeführt? Wie läuft die Kostenplanung im persönlichen Gespräch ab? Wie kann Kunden die Wartezeit noch angenehm wie möglich gemacht werden? Zu bedenken ist, dass Patientenerfahrungen mit den medizinischen Dienstleistungen im positiven wie negativen Sinne Auswirkungen auf das so wichtige Image haben können. Wenn sich negative Kritiken auf Bewertungsportalen im Internet häufen, kann die Auslastung der Praxis darunter schon sehr bald spürbar leiden.
 

Verwaltung/Abrechnung in einer eigenen Praxis

Welche Systeme sollen dazu benutzt werden? Sind entsprechende Fachkenntnisse vorhanden? Soll der Fokus auf Selbstzahler gelegt werden (=> professionelles Zahlungsmanagement implementieren) oder sollen auch gesetzlich und privat Versicherte behandelt werden? Für gesetzlich versicherte Patienten muss ein Antrag gestellt werden, um als Kassenarzt anerkannt zu werden. In der Praxis wird es aber wohl so sein, dass das Leistungsspektrum eher Selbstzahler ansprechen wird.
 

Praxismarketing und Qualitätsmanagement

Die Qualitätsansprüche müssen sicht- und erlebbar werden. So ist es etwa denkbar, die Möglichkeiten der ästhetischen Chirurgie anhand von Bildern anzupreisen. Das gesamte Praxismanagement sollte konsequent einem ganzheitlichen Qualitätsmanagement unterworfen werden. Abgesehen von patientenfreundlichen Abläufen in der Praxis muss das Thema Hygiene immer zu 100 % erfüllt werden. Mit Blick auf das Wohlbefinden von Patienten ist großer Wert auf Diskretion bei allen Behandlungsaspekten zu legen.
 

Versicherungen abschließen

Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Und im Falle der ästhetischen Chirurgie kann es durchaus passieren, dass ein Patient nicht mit den Ergebnissen zufrieden ist (das Schönheitsideal ist letztlich subjektiv). Zudem kann es passieren, dass sich Wunden entzünden und es zu Komplikationen nach einem Eingriff kommt. Insofern muss für diese und weitere Fälle ein leistungsstarker Versicherungsschutz herbeigeführt werden. Schadensersatzforderungen können im Einzelfall schnell existenzbedrohende Größen annehmen. Daher macht es im Vorfeld einer Praxiseröffnung Sinn, sich mit Blick auf dieses wichtige Thema ausführlich und möglichst unabhängig beraten zu lassen.
 

Erfolgsgeheimnis? Für Transparenz und Vertrauen sorgen

Der Erfolg eines niedergelassenen plastischen Chirurgen muss schon lange vor der Praxiseröffnung sichergestellt werden. Beim Marketing auf einer Internetseite sollte das Können samt ästhetischen Ansprüchen neben dem Behandlungsspektrum deutlich werden. Das Internet wird eine Schlüsselrolle mit Blick auf die Auslastung spielen, denn viele Patienten informieren sich online nach entsprechenden Leistungen. Viele Patienten werden sich ebenso ein Bild über die Qualifikationen des Arztes machen wollen. Der Lebenslauf sollte daher genauso wie relevante Abschlüsse oder Zusatzqualifikation zugänglich gemacht werden. Ganz in dieser Hinsicht ist es auch kein Zufall, dass Zertifikate und Urkunden in Arztpraxen immer an einer gut sichtbaren Stelle angebracht werden. Im persönlichen Gespräch mit den Patienten muss zudem eine notwendige Vertrauensbasis hergestellt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich die Mehrheit der Interessenten nach einem Gespräch auch tatsächlich für einen schönheitschirurgischen Eingriff entscheidet. Für Vertrauen und Seriosität sorgen natürlich auch Preise, die sich am Üblichen orientieren sollten. Nicht vergessen werden darf, dass sich viele Patienten sehr genau im Vorfeld eines Eingriffes über viele Optionen informieren werden und somit in der Regel bestens aufgeklärt sind.
 

Finanzierungsangebote als Mehrwert integrieren?

Wenn die Kosten bei der Mehrheit der Patienten nicht von der Krankenkasse übernommen werden, müssen sie selbst getragen werden. Nicht alle Patienten werden über die notwendigen finanziellen Rücklagen verfügen, um sich einen persönlichen Traum zu erfüllen. Daher ist zu überlegen, inwiefern Finanzierungsangebote mit in das Leistungsspektrum aufgenommen werden (ggf. auch in Kooperation mit externen Dienstleistern). So könnte die Zielgruppe insgesamt ausgeweitet werden, sofern die Kaufkraft dies nach einiger Zeit am Standort erforderlich erscheinen lässt.
 

Formales: Praxis für Schönheitschirurgie eröffnen

Wer sich als Chirurg in diesem ästhetischen Bereich mit einer eigenen Praxis niederlassen möchte, braucht neben einem erfolgreich abgeschlossenen Studium die Approbation bzw. eine abgeschlossene Facharztausbildung. Hier zeigt sich erneut, dass der Schritt in die Selbstständigkeit im Bereich Schönheitschirurgie langfristig geplant werden muss. Beim Chirurgen handelt es sich konkret um die Zusatzausbildung für ästhetisch-plastische Operationen. In der Regel dauert es 6 Jahre, um diesen Titel tragen bzw. sich selbstständig machen zu können. Wer die notwendige Facharztprüfung ablegt, wird mehrere hunderte Eingriffe bereits durchgeführt haben. Insofern sollte die eigene Tätigkeit schon einer gewissen Routine unterliegen.
 

Genehmigungsverfahren für ambulante Operationen

Wer sich als Chirurg in diesem schönheitsorientierten Bereich niederlassen möchte, muss einen Antrag auf Zulassung zum Kassenarzt stellen, sofern gesetzlich Versicherte zur Zielgruppe gehören. Sofern keine Gründe dagegensprechen, sollte die formal korrekte Abrechnung mit gesetzlich Versicherten kein Problem darstellen. Da es sich vermutlich in der Mehrheit der Fälle um Selbstzahler handelt, ist ein entsprechend professionelles Zahlungs- bzw. Forderungsmanagement in der Praxis zu implementieren. Wer ambulante Operationen vornehmen will, muss die dafür geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen beachten. Gleiches gilt für das notwendige Betreiben eines Medizinschrankes. Für ambulante Operationen, die im Praxisalltag sicher eine der wichtigsten Einnahmequellen sein werden, ist der AOP-Vertrag maßgebend (ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus). Eine Genehmigung ist bei der kassenärztlichen Vereinigung zu erwirken. Mit den Genehmigungsvoraussetzungen sollten sich angehende selbstständige Schönheitschirurgen frühzeitig befassen, um keine Verzögerungen bei der Aufnahme des Praxisbetriebes in Kauf nehmen zu müssen. Zu denken ist im Rahmen des Genehmigungsverfahren vor allem an folgende Aspekte:

  • Nachweis der fachlichen Befähigung

  • Erfüllung organisatorischer Voraussetzungen

  • Hygienische Standards, die erfüllt werden müssen

  • Apparativ-technische und räumliche Voraussetzungen
     

Existenzgründung als freiberuflicher Schönheitschirurg

Wer sich mit einer eigenen Praxis für Schönheitschirurgie selbstständig macht, wird sich auch die Frage nach der steuerrechtlichen Einstufung stellen. Grundsätzlich handelt es sich mit Blick auf Paragraf 18 des Einkommenssteuergesetzes um einen Freien Beruf. Demzufolge müsste kein Gewerbe angemeldet werden. In der Praxis sind die Grenzen aber fließend und auch Gerichtsurteile sprechen nicht immer eine einheitliche Sprache. Wer Leistungen jenseits der fachlichen Kernkompetenz anbietet bzw. im konkreten Falle Schönheitsprodukte verkauft, kann damit sehr wohl die Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung begründen. In solchen Fällen müssten beide Einnahmequellen buchhalterisch getrennt erfasst werden. Bei der Umsatzsteuerpflicht ergibt sich ein analoges Problem. Grundsätzlich sind Umsätze im Bereich von Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer befreit. Leistungen, die aber wie bei hier der vorgestellten Geschäftsidee rein kosmetischer Natur sind, sind nicht von der Umsatzsteuer befreit, was den buchhalterischen Aufwand ggf. deutlich erhöht.

Kurzzusammenfassung für die Geschäftsidee ‚selbstständig machen als Schönheitschirurg‘

  1. Es handelt sich um ein wirtschaftlich attraktives Betätigungsfeld, da immer mehr Menschen offen für diverse Eingriffe in diesem Bereich sind

  2. Die Selbstständigkeit kann angesichts der skizzierten Zulassungsvoraussetzungen nur langfristig geplant werden

  3. Vertrauen, ein gutes Image und Transparenz erscheinen als Schlüsselfaktoren, um sich nachhaltig mit einer eigenen Praxis für ästhetische Chirurgie behaupten zu können

  4. Die wichtigsten Themen für die Existenzgründung mit einer eigenen Praxis für Schönheitschirurgie wurden oben in kompakter Kürze vorgestellt.

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