Krankenversicherung: Diese 3 Optionen haben Freiberufler

Als Freiberufler stehen Ihnen gleich drei Wege offen: gesetzlich versichert (GKV), privat versichert (PKV) oder über die Künstlersozialkasse (KSK). Welche Variante die richtige ist, hängt von Faktoren wie Ihrem Einkommen, Gesundheitszustand und Ihrer familiären Situation ab. Auch das berufsständische Versorgungswerk spielt bei bestimmten Berufen eine Rolle. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie bei der Wahl Ihrer Krankenversicherung achten sollten – verständlich, praxisnah und mit Tipps für mehr Beitragskontrolle.
Wie ist man als Freiberufler krankenversichert?
Freiberufler sind nur eine Gruppe der Selbstständigen. Mit Blick auf die Krankenversicherung gelten für sie teils andere Regeln als für gewerbliche Selbstständige. Der größte Teil der Freiberufler sind sogenannte freie Kulturberufe. Doch das sind bei Weitem nicht alle, die zur Kategorie der Freiberufler gehören. Auch Ärzte, Heilberufe, Anwälte, Unternehmensberater, Architekten, Zahnärzte und Steuerberater gehören zu den freien Berufen.
Wer noch nicht sicher ist, ob die eigene Tätigkeit überhaupt als freiberuflich gilt, sollte das vorab klären – die Einordnung entscheidet nicht nur über die Steuer, sondern auch über die Anmeldewege. Eine erste Orientierung gibt der
Online-Check Gewerbe oder Freiberuf
Worauf als Freiberufler bei der Krankenversicherung achten?
Dieser Beitrag erklärt, worauf ein Freiberufler in puncto Krankenversicherung in jedem Fall achten muss. Es werden nicht nur die drei gängigen Optionen für die Krankenversicherung vorgestellt, sondern auch die Stellschrauben, mit denen Sie Ihren Beitrag beeinflussen können. Denn anders als Angestellte genießen Freiberufler bei der Krankenversicherung Wahlfreiheit – die private Krankenversicherung steht ihnen aufgrund ihres Status unabhängig von der Verdiensthöhe offen.
Exkurs: Versorgungswerk für bestimmte Berufsgruppen
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der Künstlersozialkasse (KSK) und der privaten Krankenversicherung (PKV) haben Freiberufler in einigen Berufsgruppen auch die Möglichkeit, sich über ein berufsständisches Versorgungswerk abzusichern. Diese Option ist speziell für bestimmte freie Berufe wie Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ingenieure verfügbar.
Ein Versorgungswerk bietet in der Regel eine berufsbezogene Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung an und fungiert ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung, jedoch oft mit spezifischen Vorteilen, die auf die jeweilige Berufsgruppe zugeschnitten sind. Die Krankenversicherung selbst wird durch ein Versorgungswerk normalerweise nicht abgedeckt – hierfür müssen die Mitglieder entweder die GKV, die KSK oder eine PKV wählen.
Übersicht: Wie können sich Freiberufler krankenversichern lassen?
Freiberufler können zwischen folgenden Formen der Krankenversicherung wählen:
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Künstlersozialkasse (KSK)
- Private Krankenversicherung (PKV)
Wovon hängen die Beiträge in der Krankenversicherung für Freiberufler ab?
Die Beiträge hängen sowohl in der GKV als auch in der KSK vom Einkommen ab und werden prozentual erhoben. In der PKV entscheiden vor allem die Tarifmerkmale Eintrittsalter, Vorerkrankungen und Versicherungsumfang über die Beitragshöhe. Ein Nachweis des Verdienstes ist für den Zugang zur PKV bei Selbstständigen und Freiberuflern nicht notwendig.
Freiberuflern stehen drei Optionen offen
Grundsätzlich haben Freiberufler die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Welche Form das sein soll, entscheidet jedoch jeder selbst. Im Gegensatz zum Angestellten genießen Freiberufler nämlich Wahlfreiheit: Sie können immer zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen.
Künstler, Publizisten und einige weitere Berufe haben zudem die Chance, über die Künstlersozialkasse eine deutliche Vergünstigung zu erhalten. Wer dort gemeldet ist, trägt nur etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge selbst. Dafür gelten allerdings einige Voraussetzungen für die Aufnahme.
Variante 1: Freiwillig gesetzlich versichert als Freiberufler
Wer sich freiwillig gesetzlich versichert, achtet vor allem auf die Beiträge, die die Versicherung erhebt. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind annähernd gleich und unterscheiden sich nur in Nuancen. Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, die eher aus dem Angestelltenverhältnis bekannt ist, spielt nun auch für Selbstständige und Freiberufler eine Rolle, die sich freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichern.
Beteiligt sich bei Angestellten noch der Arbeitgeber zur Hälfte an den Beiträgen, müssen Freiberufler und Selbstständige den vollen Beitrag allein entrichten.
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt derzeit bei 69.750 Euro jährlich (monatlich 5.812,50 Euro). Bis zu dieser Höhe wird das Einkommen für die Beitragsberechnung herangezogen; was darüber liegt, bleibt beitragsfrei. Der Beitragssatz selbst gibt es in zwei Varianten:
- Anspruch auf Krankengeld: Wer den regulären Beitragssatz von 14,6 % auf sein beitragspflichtiges Einkommen entrichtet, hat Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche.
- Verzicht auf Krankengeld: Wer auf diesen Anspruch verzichtet, kann den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % wählen.
Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt. Der vom Gesundheitsministerium festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt derzeit bei rund 2,9 % – je nach Kasse fällt er höher oder niedriger aus. Dazu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung. In Summe liegt der Gesamtbeitrag für gesetzlich versicherte Selbstständige derzeit bei rund 18 bis 20 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens.
Mindestbeitrag beachten: Auch wer als Freiberufler wenig oder zeitweise gar nichts verdient, zahlt nicht beliebig wenig. Die Krankenkassen rechnen mit einer Mindestbemessungsgrundlage von derzeit rund 1.318 Euro im Monat. Das führt – inklusive Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung – zu einem Mindestbeitrag von etwa 270 bis 280 Euro monatlich, unabhängig vom tatsächlichen Gewinn. Gerade in der Gründungsphase mit schwankenden Einnahmen ist das ein wichtiger Posten.
Diese Regelung bietet Freiberuflern die Möglichkeit, ihre Beiträge flexibel an ihre Bedürfnisse anzupassen. Der Verzicht auf Krankengeld kann den Beitrag geringfügig senken; in diesem Fall sollten Freiberufler jedoch eine private Zusatzversicherung für den Krankengeldfall in Betracht ziehen, um Verdienstausfall abzusichern.
Wie hoch Ihr persönlicher Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung ausfällt, lässt sich anhand Ihres Gewinns konkret abschätzen:
Berechnen Sie Ihren GKV-Beitrag mit allen aktuellen Werten für 2026 und sehen Sie eine grobe Schätzung möglicher PKV-Prämien für Ihr Profil. Mindestbemessungsgrundlage 2026: 1.318,33 €. Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,50 €. Krankengeld: höherer Beitragssatz (14,6 %) statt 14,0 %. Eltern zahlen ermäßigten Pflegebeitrag (3,6 % statt 4,2 %). © selbststaendig.de · Alle Rechte vorbehalten Alle Angaben ohne Gewähr Schritt 1 ist geschafft. Im zweiten Schritt fordern Sie ein kostenloses Angebot an und erhalten so einen unverbindlichen Vergleich passender PKV-Tarife für Ihr Profil.Ihr monatlicher Krankenkassenbeitrag als Selbstständiger
2. Schritt – Persönliches PKV-Angebot anfordern
Variante 2: Privat versichert als Freiberufler
Kann ich mich als Freiberufler privat krankenversichern lassen? Ja. Freiberufler haben sogar einen Anspruch darauf, im Basistarif aufgenommen zu werden – dafür ist kein gesonderter Gesundheitscheck im Vorfeld nötig. Der Basistarif ist der gesetzlichen Versicherung inhaltlich und preislich ähnlich; auch der Höchstbeitrag ist gedeckelt.
Die private Krankenversicherung gibt es als Vollversicherung – und damit als Alternative zur freiwillig gesetzlichen Versicherung – oder als Ergänzung, die beispielsweise die Absicherung bei längerer Krankheit ermöglicht.
Welche Vorteile hat die private Krankenversicherung für Freiberufler?
Der Vorteil einer privaten Krankenversicherung liegt in der lebenslangen Garantie der vereinbarten Leistungen. Zudem hängt der Beitrag nicht von der Einkommenshöhe ab. In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Versicherte dagegen hinnehmen, was die Kasse an Änderungen beschließt.
Auch das individuelle Bausteinprinzip, das Freiberuflern erlaubt, die Versicherung an die eigenen Bedürfnisse anzupassen, spricht für die private Versicherung. Wer mit dem Gedanken spielt, eine PKV abzuschließen, sollte den Passus zur Selbstbeteiligung genau prüfen – möglich ist eine feste oder eine prozentuale Zuzahlung. Außerdem können Freiberufler auf eine Beitragsrückerstattung hoffen, wenn sie in einem Jahr keine Leistungen beansprucht haben.
Ein häufig unterschätzter Punkt: In jungen Jahren ist die PKV oft günstiger als die GKV, im Alter können die Beiträge aber spürbar steigen. Wer früh privat versichert ist, baut über die sogenannten Alterungsrückstellungen ein Polster auf, das spätere Beitragssprünge dämpft. Ein sorgfältiger Tarifvergleich vor dem Abschluss lohnt sich daher in jedem Fall.
Variante 3: Künstler können bei der Künstlersozialkasse Geld sparen
Wer zur Gruppe der Künstler und Publizisten gehört, kann sich über die Künstlersozialkasse versichern. Welche Krankenversicherung im Krankheitsfall die Leistung erbringt, entscheidet nach wie vor der Freiberufler selbst – nur die Kostenstruktur ist hier eine andere. Die Künstlersozialkasse agiert wie ein Arbeitgeber und übernimmt etwa die Hälfte der Beiträge für die Renten-, die Pflege- und die Krankenversicherung. Den restlichen Anteil finanzieren die Künstlersozialabgabe der Verwerter und ein Bundeszuschuss.
Voraussetzung ist, dass die künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird und ein bestimmtes Mindesteinkommen erreicht. Die genaue Höhe und die Aufnahmevoraussetzungen prüft die KSK im Einzelfall.
Drei entscheidende Faktoren für die Wahl der Krankenversicherung
Welche Krankenversicherung sollte ich als Freiberufler abschließen? Drei Faktoren sollten Sie für langfristige Planungssicherheit nicht unberücksichtigt lassen:
1. Gesundheitszustand
Der gesundheitliche Zustand kann ausschlaggebend dafür sein, ob eine private Versicherung überhaupt sinnvoll und möglich ist. Alles, was über den Basistarif hinausgeht, wird nämlich über eine Gesundheitsprüfung bewertet – Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen.
2. Familiäre Situation
Vor allem Familien sollten genauer hinschauen: In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner über die Familienversicherung kostenfrei mitversichert. In der privaten Krankenversicherung muss dagegen für jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag gezahlt werden. Für Familien mit mehreren Kindern und nur einem Verdiener ist die GKV deshalb häufig die günstigere Wahl.
3. Alter beim Einstieg
Entscheidend ist auch das Alter des Versicherungsnehmers. Wer relativ früh eine private Krankenversicherung abschließt, baut über die Jahre Alterungsrückstellungen auf. Wer hier konsequent vorsorgt, kann sich in späteren Jahren über stabilere Beiträge freuen.
GKV, PKV und KSK im direkten Vergleich
| Kriterium | Gesetzlich (GKV) | Privat (PKV) | Künstlersozialkasse (KSK) |
|---|---|---|---|
| Beitragsbasis | Einkommen (prozentual) | Alter, Gesundheit, Tarif | Einkommen, KSK trägt rund die Hälfte |
| Familienmitglieder | kostenfrei mitversichert | eigener Beitrag je Person | wie GKV (über die gewählte Kasse) |
| Gesundheitsprüfung | keine | ja (außer Basistarif) | keine |
| Beitrag im Alter | einkommensabhängig | kann steigen, Rückstellungen dämpfen | einkommensabhängig |
| Geeignet vor allem für | Familien, schwankende/niedrige Einkünfte | jung, gesund, gut verdienend, ohne Kinder | Künstler und Publizisten |
Häufige Fehler bei der Wahl der Krankenversicherung
- Nur auf den heutigen Beitrag schauen: Ein günstiger PKV-Einstiegsbeitrag sagt wenig über die Kosten in 20 oder 30 Jahren aus. Entscheidend ist die langfristige Beitragsentwicklung.
- Familienplanung ausblenden: Wer Kinder plant, sollte die kostenfreie Familienversicherung der GKV mit den Einzelbeiträgen der PKV durchrechnen, bevor er sich festlegt.
- Krankengeld vergessen: Beim ermäßigten GKV-Satz (14,0 %) entfällt der Krankengeldanspruch. Ohne private Absicherung droht bei längerer Krankheit eine Einkommenslücke.
- Rückkehr in die GKV unterschätzen: Ein Wechsel zurück aus der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung ist im höheren Alter oft kaum noch möglich. Die Entscheidung sollte daher gut überlegt sein.
Wer seine Selbstständigkeit gerade erst plant, sollte die Krankenversicherung früh mitdenken – sie ist neben der Steuer einer der größten laufenden Posten. Hilfreiche Grundlagen finden Sie auch in unserem Ratgeber zu den Steuern für Freiberufler sowie in der Übersicht Unterschied zwischen Gewerbe und Freiberufler.
Wer länger ausfällt, steht ohne Lohnfortzahlung schnell ohne Einkommen da. Wie hoch Ihr Bedarf an Krankentagegeld realistisch ist, lässt sich vorab abschätzen:
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Fazit: Die passende Absicherung hängt von Ihrer Lebenssituation ab
Für Freiberufler gibt es keine pauschal beste Krankenversicherung. Familien und Gründer mit schwankenden Einkünften fahren mit der gesetzlichen Versicherung häufig gut, während junge, gesunde und gut verdienende Freiberufler ohne Kinder von den Leistungen und der Beitragsstruktur der privaten Krankenversicherung profitieren können. Künstler und Publizisten sollten in jedem Fall die Aufnahme in die Künstlersozialkasse prüfen, weil sie dort nur die Hälfte der Beiträge tragen. Letztlich lohnt es sich, beide Wege mit den eigenen Zahlen durchzurechnen und sich vor einer dauerhaften Festlegung beraten zu lassen.









