Krankenversicherung: Diese 3 Optionen haben Freiberufler

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Freiberufler sind nur eine Gruppe der Selbstständigen. Mit Blick auf die Krankenversicherung gelten für sie andere Regeln als für Selbstständige. Der größte Teil der Freiberufler sind sogenannte freie Kulturberufe. Doch das sind bei Weitem nicht alle, die zur Kategorie der Freiberufler gehören. Auch Ärzte, Heilberufe, Anwälte, Unternehmensberater, Architekten, Zahnärzte und Steuerberater gehören zu den freien Berufen. Dieser Beitrag erklärt, worauf ein Freiberufler in punkto Krankenversicherung in jedem Fall achten muss.
 

Freiberufler können zwischen folgenden Formen der Krankenversicherung wählen:

  1. gesetzlicher Krankenversicherung (GKV)
  2. Künstlersozialkasse (KSK)
  3. privater Krankenversicherung (PKV)

Die Beiträge hängen sowohl in der GKV als auch in der KSK vom Einkommen ab, und werden prozentual erhoben. In der PKV entscheiden u.a. die Tarifmerkmale "Eintrittsalter", "Vorerkrankung" und "Versicherungsumfang" über die Beitragshöhe.


Freiberuflern stehen drei Optionen offen

Grundsätzlich haben Freiberufler die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Welche Form das sein soll, entscheidet jedoch jeder selbst. Im Gegensatz zum Angestellten genießen Freiberufler nämlich die Wahlfreiheit. Freiberufler können immer zwischen der gesetzliche Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung wählen. Künstler, Publizisten und andere Berufe haben zudem die Chance, eine deutliche Vergünstigung zu erhalten. Wer bei der Künstlersozialkasse gemeldet ist, bezahlt nur die Hälfte der Versicherungsbeiträge. Dafür gibt es einige Voraussetzungen für eine Versicherung bei der Künstlersozialkasse.
 

Variante 1: Freiwillig gesetzlich versichert

Wer sich freiwillig gesetzlich versichert, der wird vor allem auf die Versicherungsbeiträge achten, die die Versicherung erhebt. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sind annähernd gleich und unterscheiden sich lediglich in Nuancen. Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, die eher aus dem Angestelltenverhältnis bekannt ist, spielt nun auch für Selbstständige und Freiberufler eine Rolle, die sich freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichern. Beteiligt sich bei Angestellten jedoch noch der Arbeitgeber zur Hälfte an den Beiträgen, müssen Freiberufler und Selbstständige den vollen Beitrag entrichten. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2023 bei 59.850 Euro im Jahr. Der Versicherungsbeitrag bemisst sich nach dem Einkommen. Den Beitragssatz gibt es in zwei unterschiedlichen Varianten:

  • Wer 14,6 Prozent an versicherungspflichtigem Einkommen bezahlt, erhält ab der siebten Krankheitswoche Krankengeld.
  • Wer auf diesen Vorteil verzichtet, bezahlt einen Beitragssatz von 14 Prozent.

Generell variieren die Beiträge für die normale gesetzliche Krankenversicherung im Mindest- und Höchstbeitragssatz zwischen rund 300 Euro und 900 Euro monatlich.
 

Variante 2: Privat versichert

Die private Krankenversicherung gibt es als Vollversicherung – und damit als Alternative zur freiwillig gesetzlichen Versicherung – oder als Ergänzung, die beispielsweise die Absicherung bei längerer Krankheit ermöglicht. Freiberufler haben einen Anspruch darauf, im Basistarif aufgenommen zu werden. Dafür ist auch kein expliziter Gesundheitscheck im Vorfeld nötig. Der Basistarif ist der gesetzlichen Versicherung inhaltlich und preislich ähnlich. Selbst der Höchstsatz ist identisch.

Der Vorteil für die Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung liegt in der lebenslangen Garantie der vereinbarten Leistungen. Desweiterern hängt der Beitrag nicht von der Einkommenshöhe ab. In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Versicherte das hinnehmen, was die Versicherung an Änderungen erlässt. Auch das individuelle Bausteinprinzip, das Freiberuflern ermöglicht, die Versicherung direkt auch die eigenen Bedürfnisse anzupassen, ist bei der privaten Versicherung äußerst positiv. Wer mit dem Gedanken spielt, eine private Krankenversicherung abzuschließen, sollte den Passus der Selbstbeteiligung genau prüfen. Möglich ist hier eine feste Zuzahlung oder eine prozentuale. Auch können Freiberufler auf eine Rückerstattung hoffen, wenn Leistungen nicht beansprucht haben.
 

Variante 3: Künstler können bei der Künstlersozialkasse Geld sparen

Wer zur Gruppe der Künstler und Publizisten gehört, der kann sich über die Künstlersozialkasse versichern. Welche Krankenversicherung dann im Krankheitsfall die Leistung erbringen muss, entscheidet nach wie vor der Freiberufler selbst. Nur die Kostenstruktur ist hier unterschiedlich. Die Künstlersozialkasse agiert wie ein Arbeitgeber und bezahlt die Hälfte der Versicherungsbeiträge für die Renten-, die Pflege- und die Krankenversicherung.
 

Drei entscheidende Faktoren, die die Krankenversicherung bedingen

  1. Der gesundheitliche Zustand des Freiberuflers kann ausschlaggebend dafür sein, ob eine private Versicherung überhaupt sinnvoll und möglich ist. Alles, was den Basisvertrag übersteigt, wird nämlich via Gesundheitscheck geprüft.
  2. Vor allem Familien sollten etwas genauer hinschauen, denn: In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder kostenfrei mitversichert. In der privaten Krankenversicherung gibt es hingegen die Möglichkeit, den Nachwuchs gesondert mitzuversichern. Weil jedoch auch viele gesetzlich Versicherte für Ihre Kinder eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, stellt die Vollversicherung für Kinder sogar eine oftmals verhältnismäßig kostengünstigere Absicherung dar. Schließlich hat man selbst das Interesse, die Kinder im Krankheitsfall optimal abzusichern.
  3. Entscheidend ist auch das Alter des Versicherungsnehmers. Wer relativ früh eine private Krankenversicherung abschließt, baut über die Jahre hinweg sogenannten Altersrückstände auf. Wer hier etwas anspart, kann sich auch in späteren Jahren über gleichbleibende Beiträge freuen.


Was kostet die PKV für Freiberufler?

 

 

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