Vorlagen für Schenkungsverträge nutzen

Schenkungsvertrag mit Kugelschreiber

Sprichwörtlich und leider auch oft im richtigen Leben hört bei Geld die Freundschaft auf. In dieser Hinsicht rücken vor allem Schenkungen in den Fokus: Nicht selten ist aus einem vermeintlich freundschaftlichen Akt im Nachhinein ein Rechtsstreit entstanden, der vor Gericht sein Ende gefunden hat. Zudem besteht die Gefahr, dass durch publik werdende Streitigkeiten das Image des Unternehmens leidet. Das kann sich heutzutage kein Unternehmer mehr mit Blick auf die angespannte Konkurrenzsituation leisten. Wer angesichts dessen in der Rolle als Unternehmer bzw. Privatperson eine Schenkung in nennenswerter Höhe vornehmen will, sollte über einen professionellen Schenkungsvertrag nachdenken. Mit einer Vorlage aus der Hand von erfahrenen Rechtsexperten lässt sich ein hohes Maß an Rechts- und Planungssicherheit nutzen. Ferner kann der Schenkende so Bedingungen festhalten, die er mit der Schenkung verbinden möchte.

Worum es in diesem Beitrag geht…

Hier können sich Existenzgründer einen Überblick über diverse Szenarien für Schenkungen machen und mit wenigen Klicks eine rechtssichere Grundlage nutzen. Für kleine Gegenstände bzw. Geschenke ist ein Vertrag in aller Regel nicht notwendig. Es kann vorausgesetzt werden, dass sich die Parteien einig sind bzw. ohnehin kein großer finanzieller Schaden entstehen kann.
 

Was definiert das Gesetz als Schenkung?

Eigentlich scheint der Begriff schenken klar zu sein. Dennoch lohnt es sich, einen Blick auf die rechtlichen Details zu werfen, um die Dimensionen der Wichtigkeit eines solchen Vertrages nachvollziehen zu können. In den Paragrafen 516 bis 534 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird Näheres erläutert. Grundsätzlich versteht man unter einer Schenkung eine unentgeltliche Zuwendung von Vermögenswerten. Dabei kann es sich neben Bargeld auch um ein Auto oder andere Gegenstände handeln. Wenn man davon ausgeht, dass es sich um ein Rechtsgeschäft handelt, dann sind zwei so genannte Willenserklärungen notwendig. Der Schenkende muss seinen Willen bekunden, dass der jeweilige Wert an den Beschenkten übergeht. Das Rechtsgeschäft wird wirksam, wenn der Beschenkte dem zustimmt. Mit einem Vertrag als Basis kann schriftlich fixiert, dass für eine Schenkung beide Willenserklärungen vorgelegen haben. Ein Schenkungsvertrag kommt nicht nur in Frage, wenn Dinge einen sehr hohen materiellen Wert haben. Auch ideelle Werte führen gerade in Familien nicht selten zu Streitigkeiten.
 

Wovor schützt ein Schenkungsvertrag?

Der Schenkende kann mit einem Vertrag nachweisen, dass er sich von einer Geldsumme oder einem Gegenstand lösen wollte. Zudem kann er einen Zweck festhalten, der daran geknüpft ist. Wird dieser später nicht eingehalten, kann das Rechtsgeschäft unter Umständen rückgängig gemacht werden. Ein Schenkungsvertrag macht aber auch für den Beschenkten Sinn: Er wird vor Willkür geschützt, falls der Schenkende es sich plötzlich anders überlegen sollte. Hat er einen Vertrag über den Vorgang der Schenkung in der Tasche, kann er sich über den Verbleib sicher sein.
 

Kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden?

Ja, solche Fälle sind im Bundesgesetzbuch geregelt. Zudem können zahlreiche Gerichtsurteile zu diesem Thema herangezogen werden. Das zeigt letztlich, wie oft es vor Gericht zu Streitigkeiten über so genannte Schenkungen kommt. Ein Schenkungsvertrag kann rückgängig gemacht werden, wenn der Schenkende zeitnah verarmt und plötzlich auf das verschenkte Vermögen angewiesen ist. Da eine Verjährungsfrist von zehn Jahren für solche Fälle vorgesehen ist, können sich zurückliegende Schenkungen teils anspruchsmindernd auswirken. Dies ist der Fall, wenn die Allgemeinheit zur Deckung von Kosten aufkommen muss. Grober Undank kann in der Rechtspraxis ein weiteres Kriterium ein, um eine Schenkung rückgängig zu machen. In diesem Kontext sind auch formulierte Bedingungen zu nennen, an die sich der Beschenkte ganz offensichtlich nicht hält. Für beide Fälle muss aber ein rechtssicherer Vertrag vorliegen. Wer eine professionelle Vorlage aus Expertenhand verwendet, kann auch ohne eigenes Vorwissen bei diesem durchaus heiklen Thema rechtlich auf Nummer sicher gehen.
 

Vorlagen für Schenkungsverträge für diverse Fälle nutzen

Unter dem angegebenen Link können sich Existenzgründer schnell einen Überblick verschaffen, wofür sich ein Schenkungsvertrag nutzen lässt. Grundsätzlich lassen sich die Vorlagen für einen Schenkungsvertrag für private und geschäftliche Zwecke nutzen. Zu den häufigsten Verwendungszwecken für einen Schenkungsvertrag zählen Geld, ein Auto, ein Haus oder ein Grundstück. Vorlagen für diese spezifischen Themen stellen sicher, dass alle wesentlichen Aspekte enthalten sind. Bei der Schenkung eines Sparbuchs ist z.B. explizit die Möglichkeit vorgesehen, sie an eine Bedingung zu knüpfen. Grundsätzlich kann auch ein allgemeiner Schenkungsvertrag genutzt werden, dessen Inhalte sich mit wenigen Klicks und Angaben individualisieren lassen. Nach dem Download wird sofort ersichtlich, welche Paragrafen in welcher sprachlichen Form auftauchen müssen. Ein optionaler Ratgeber zu Schenkungsverträgen zeigt, auf welche Aspekte bzw. Formulierungen es in der Rechtspraxis besonders ankommt.
 

Muss ein Schenkungsvertrag notariell beurkundet werden?

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht eine Formerfordernis für das Schenkungsversprechen vor. Das bedeutet, dass die Willenserklärung des Schenkenden eigentlich notariell beurkundet werden müsste. Dies ist aber nicht mehr nötig, wenn das Geschenk schon übergeben worden ist. Durch die Übergabe wird ein Schenkungsvertrag quasi nachträglich wirksam. Eine Ausnahme aber sind Schenkungen von Grundstücken/Immobilien: Sie bedürfen immer der notariellen Beurkundung. Ein Schenkungsvertrag, der hohe Summen beinhaltet, kann ggf. die Zahlung von Steuern auf den Plan rufen. Im Einzelfall ist dies unter Hinzunahme eines fachkundigen Experten zu prüfen.
 

Über die Schutzbedürftigkeit von Schenkungsverträgen

Viele Menschen verfolgen mit einem Schenkungsvertrag das Ziel, ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten zu verwalten. Dies kann direkte Auswirkungen auf das Erbe bzw. die Erben haben. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Schenkungen, die bis zu zehn Jahre zurückliegen, in Anteilen der Erbmasse zugeschlagen werden. Letztlich kann dies zur Erhöhung des Pflichtteils führen. Insofern sind Schenkungsverträge besonders im privaten Bereich eng mit dem Erbrecht verwoben. Grundsätzlich genießen Schenkungsverträge keinen besonderen Schutz vom Gesetzgeber aus. Das liegt daran, dass durch hohe Schenkungen die Interessen von Dritten gefährdet werden können. Wer eine Vorlage für einen Schenkungsvertrag nutzt, sollte sich darüber bewusst sein, dass er anfechtbar ist bzw. in einigen Fällen sogar an eine Aufhebung zu denken ist. Daraus sollte aber keinesfalls der Schluss gezogen werden, dass auf eine Vorlage für einen Schenkungsvertrag verzichtet werden kann. Gerade bei hohen Summen sind ohne eine schriftliche Fixierung Streitigkeiten sehr oft vorprogrammiert.

Zusammenfassung zur Nutzung von Vorlagen für Schenkungsverträge:

  1. Beim Geld hört die Freundschaft auf! Ein Schenkungsvertrag schützt insofern beide Seiten, sofern es sich um beträchtliche Werte handelt

  2. Schenkende haben mit einem fundierten Vertrag die Möglichkeit, Bedingungen zu formulieren. So kann das Schenken immer an einen konkreten Zweck gebunden werden

  3. Schnelle Handlungsfähigkeit auch ohne fundiertes Rechtswissen durch die Nutzung von Vorlagen für Schenkungsverträge

  4. Eine professionelle Vorlage, die von Rechtsexperten verfasst wurde, erlaubt ein verbindliches Maß an Planbarkeit

  5. Durch die Nutzung einer Vorlage wird sichergestellt, dass alle notwendigen Paragrafen in der richtigen Form und vor allem exakt formuliert berücksichtigt werden

  6. Durch Hilfestellungen und vorgegebene Formulierungen ist es nach dem Download schnell möglich, eine Vorlage für einen Schenkungsvertrag anzupassen

  7. In der Rechtspraxis ist es so, dass Schenkungsverträge anfechtbar sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Schenkende plötzlich verarmt

  8. Eine notarielle Beurkundung ist nur für Schenkungen im Bereich von Immobilien/Grundstücken vorgesehen.

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