Welche Förderung gibt es für Elektro-Firmenwagen?

In den letzten Jahren hat die Elektromobilität in Deutschland Fahrt aufgenommen. Mittlerweile sind hierzulande mehr als 1,6 Millionen reine E-Fahrzeuge zugelassen. Politisches Ziel war lange, bis 2030 rund 15 Millionen Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen – ein Wert, der nach heutigem Stand kaum noch erreichbar erscheint. Noch zeigen sich viele Unternehmen zurückhaltend, was auch am Wegfall der Kaufprämie liegen dürfte. Dafür hat der Gesetzgeber die steuerlichen Anreize zuletzt spürbar ausgebaut.
Wie elektrisch sind Firmen bereits unterwegs?
Wie viel Prozent der Firmenwagen in Deutschland sind E-Autos? Der gewerbliche Markt ist mittlerweile der entscheidende Treiber der Elektromobilität: Bei den Neuzulassungen entfällt der Großteil aller E-Autos auf gewerbliche Halter, im Bestand sind aber nach wie vor erst wenige der gewerblich genutzten Fahrzeuge rein elektrisch unterwegs. Insofern dürften sich jetzt und in Zukunft viele Unternehmen die Frage nach der Förderung für Elektro-Firmenfahrzeuge stellen. Hohe Anschaffungspreise und eine in einzelnen Segmenten noch überschaubare Modellvielfalt gelten weiterhin als Hinderungsgründe, in Elektrofahrzeuge zu investieren. Umweltschonung und Nachhaltigkeit hingegen sind wichtige Vorteile, mit denen auch Unternehmen besser „fahren" können.
Was ist aus dem Umweltbonus für E-Firmenwagen geworden?
Viele Privatkunden und Firmen zögerten lange aufgrund der vergleichsweise hohen Preise, in ein Elektroauto zu investieren. Die direkte Kaufförderung ist für Unternehmen inzwischen komplett entfallen: Seit dem 1. September 2023 können Unternehmen keinen Antrag mehr auf den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Wenig später wurde der Umweltbonus auch für Privatpersonen vollständig eingestellt, nachdem die Fördermittel ausgeschöpft waren. Eine breite, direkte Kaufprämie aus Bundesmitteln gibt es für gewerblich genutzte Elektro-Firmenwagen damit derzeit nicht mehr.
Wichtig für die Praxis: Die Förderung für Elektro-Firmenwagen läuft heute fast ausschließlich über steuerliche Vorteile – nicht mehr über einen direkten Zuschuss. Die folgenden Bausteine sind in der Summe oft deutlich mehr wert als die frühere Kaufprämie.
Steuerliche Förderung: Das sind die aktuellen Hebel
0,25-%-Regel: günstige Versteuerung der Privatnutzung
Der wichtigste Anreiz ergibt sich aus der Versteuerung von nur 0,25 % im Vergleich zur 1-%-Regel, wenn der E-Dienstwagen auch privat genutzt wird. Der geldwerte Vorteil muss dann nur mit 0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat angesetzt werden. Diese Vergünstigung gilt für reine Elektrofahrzeuge bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro. Die frühere Grenze lag bei 60.000 Euro und wurde schrittweise angehoben – zunächst auf 70.000 Euro, zum 1. Juli 2025 dann auf 100.000 Euro. Liegt der Listenpreis über dieser Grenze, wird die Privatnutzung mit 0,5 % angesetzt.
Über diesen Weg lässt sich auch ein Plug-in-Hybrid steuerlich begünstigen, für den es keinen Umweltbonus mehr gibt. Bei diesen Fahrzeugen setzt das Finanzamt 0,5 % des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil an. Das gilt aber nur, wenn die elektrische Mindestreichweite mindestens 80 Kilometer beträgt oder nicht mehr als 50 Gramm CO₂ je Kilometer ausgestoßen werden.
Wie lange gilt die 0,25-%-Regel? Die Sonderregelung soll nach derzeitigem Stand 2030 auslaufen. Jenseits von Anschaffung und Leasing macht sie Investitionen in die Elektromobilität für Firmen also weiterhin deutlich attraktiver.
75-%-Sonderabschreibung für neu angeschaffte E-Fahrzeuge
Der derzeit stärkste Förderhebel ist eine neue arithmetisch-degressive Sonderabschreibung nach § 7 Abs. 2a EStG, eingeführt mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm. Sie gilt für rein elektrische Fahrzeuge, die ein Betrieb zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 anschafft. Im Jahr der Anschaffung lassen sich 75 % der Anschaffungskosten abschreiben, danach gestaffelt 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 % über insgesamt sechs Jahre. Das senkt den steuerpflichtigen Gewinn im ersten Jahr massiv und schafft einen erheblichen Liquiditätsvorteil.
Achtung beim Leasing: Die Sonderabschreibung kann nur derjenige nutzen, der das Fahrzeug bilanziell aktiviert – also der wirtschaftliche Eigentümer. Beim klassischen Leasing ist das die Leasinggesellschaft, nicht der Leasingnehmer. Wer den Abschreibungsvorteil selbst heben will, muss das Fahrzeug kaufen oder eine Finanzierungsform wählen, bei der er Eigentümer wird (z. B. Mietkauf oder kreditfinanzierter Kauf).
Kfz-Steuerbefreiung bis 2035
Ein weiterer finanzieller Vorteil: Reine Elektrofahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit. Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben für bis zu zehn Jahre steuerfrei, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Die Befreiung gilt nur für rein elektrische Fahrzeuge, nicht für Plug-in-Hybride, und bleibt auch bei einem Halterwechsel bis zum Enddatum erhalten. Auf diesem Weg verbuchen Unternehmen eine spürbare indirekte Förderung über die gesamte Haltedauer.
Ladestrom für E-Dienstwagen steuerfrei erstatten
Tankkarten sind bei Verbrenner-Firmenwagen weit verbreitet. Bei Elektroautos ist die Abrechnung kniffliger, weil zwischen heimischer Wallbox und öffentlichen Stationen gewechselt wird. Die früher übliche monatliche Pauschale (zwischen 15 und 70 Euro) für das Laden zu Hause ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Seit dem 1. Januar 2026 kann der Arbeitgeber die Heimladekosten nur noch steuerfrei erstatten, wenn die geladene Strommenge nachgewiesen wird – etwa über einen separaten Zähler oder eine Wallbox mit Verbrauchserfassung. Als Vereinfachung darf statt der tatsächlichen Kosten eine Strompreispauschale je Kilowattstunde angesetzt werden; das Wahlrecht ist für das Kalenderjahr einheitlich auszuüben. Das Laden des E-Dienstwagens beim Arbeitgeber selbst bleibt davon unberührt steuerfrei.
Warum ein Elektroauto als Firmenfahrzeug?
Hohe Preise und der weggefallene Kaufzuschuss lassen ein Elektro-Firmenfahrzeug nicht automatisch als günstigste Investition erscheinen. Zu beachten ist aber, dass viele Hersteller Unternehmen besondere Leasing- und Kaufangebote machen und ihrerseits oft einen höheren Bonus als „Ausgleich" für die staatliche Förderung gewähren. Es lohnt sich also, Angebote verschiedener Hersteller zu vergleichen und die steuerlichen Vorteile gegenzurechnen.
Elektromobilität kann das Unternehmen nicht nur auf der Straße emissionsfrei voranbringen, sondern auch beim grünen Marketing: Mit einer umweltfreundlichen Flotte können Unternehmen ihre Verantwortung für Umweltschutz und Nachhaltigkeit unter Beweis stellen. E-Fahrzeuge werden so zu einem Markenbotschafter und beeinflussen das Unternehmensimage positiv. Insofern sollten Entscheidungsträger neben Kosten und Steuervorteilen auch diese Effekte auf der Habenseite verbuchen.
Tücken und häufige Fehler
- Leasing statt Kauf: Wer least, kann die 75-%-Sonderabschreibung nicht selbst nutzen – der Vorteil liegt beim Leasinggeber.
- Auf den Umweltbonus warten: Eine direkte Bundes-Kaufprämie für gewerbliche E-Autos gibt es nicht mehr. Wer darauf spekuliert, verschenkt Zeit.
- Listenpreis-Grenze übersehen: Ab einem Bruttolistenpreis über 100.000 Euro gilt nicht mehr die 0,25-%-, sondern die 0,5-%-Regel.
- Plug-in-Hybrid mit reinem E-Auto verwechseln: Hybride werden mit 0,5 % versteuert und sind nicht von der Kfz-Steuer befreit.
- Ladekosten pauschal abrechnen: Die alte Heimlade-Pauschale ist ausgelaufen – ohne Nachweis der kWh ist keine steuerfreie Erstattung mehr möglich.
Trends: Wohin sich die Förderung bewegt
- Von der Kaufprämie zur Steuerförderung: Der Fokus hat sich klar von direkten Zuschüssen zu steuerlichen Anreizen wie Sonderabschreibung und günstiger Dienstwagenversteuerung verschoben.
- Gebrauchte E-Autos im Kommen: Mit wachsendem Bestand entsteht ein Markt für gebrauchte E-Firmenwagen – die Sonderabschreibung gilt nach Klarstellung des Bundes auch für Gebrauchtfahrzeuge.
- Förderung auf mehreren Ebenen: Neben dem Bund fördern teils auch Länder, Kommunen und Energieversorger – etwa Ladeinfrastruktur und Wallboxen.
- Herstellerboni gleichen aus: Viele Hersteller kompensieren den Wegfall der Prämie mit eigenen Nachlässen, gerade im Flottengeschäft.
Fazit: Werden E-Autos für Firmen gefördert?
Eine direkte Kaufprämie gibt es für Unternehmen nicht mehr – die Förderung läuft heute praktisch vollständig über das Steuerrecht. In der Summe sind 0,25-%-Regel, 75-%-Sonderabschreibung und Kfz-Steuerbefreiung für viele Betriebe wertvoller als der frühere Umweltbonus. Wer einen E-Firmenwagen plant, sollte die Bausteine gezielt kombinieren und dabei die Eigentumsfrage (Kauf statt Leasing) im Blick behalten. Sinnvoll ist es zudem, immer wieder nach Optionen auf Landes-, Kommunal- und Herstellerebene zu suchen – auch gebrauchte E-Autos rücken kosteneffizient stärker in den Fokus.
Weitere Informationen zu steuerlichen Regeln und zur Umsetzung der 1-%-Regel finden Sie in der Rubrik Firmenwagen für Selbstständige. Wer zwischen Anschaffungswegen schwankt, findet im Beitrag Firmenwagen leasen oder kaufen die wichtigsten Abwägungen.
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