Selbstständig machen als Tagesmutter

Tagesmutter mit Kindern am Maltisch

Wer ein Herz für Kinder hat und sich im Bereich der (U3) Betreuung selbstständig machen möchte, kann hier die berufliche Option prüfen, Tagesmutter zu werden. Neben den persönlichen und fachlichen Voraussetzungen wird praxisorientiert erläutert, wie die Selbstständigkeit als Tagesmutter unter welchen Rahmenbedingungen zu einem Erfolg werden kann. Wer sich als Tagesmutter selbstständig machen möchte, sollte sich darüber im Klaren sein, dass dies kein sprichwörtliches Kinderspiel sein wird. Dieser Job ist durchaus fordernd und der Staat stellt hohe Anforderungen an selbstständige Tagesmütter.

Existenzgründung als Tagesmutter: auf diese Themen kommt es an

  • Bewertung der Ausgangslage
  • Tagesmutter werden: persönliche und fachliche Voraussetzungen
  • ein ansprechendes Gesamtkonzept ist gefragt
  • Steuern und Co.: formale Einordnung dieser Tätigkeit
  • rechtliche Aspekte für selbstständige Tagesmütter
  • Welche Versicherungen sind nötig?
     

Ausgangslage bewerten: Existenzgründung als Kinderspiel?

Insgesamt sprechen die Rahmenbedingungen ganz klar für den Schritt, sich beruflich selbstständig als Tagesmutter zu machen. Seit August 2013 haben Eltern einen rechtlichen Anspruch auf die Betreuung vom ersten Lebensjahr an. Hinzu kommt, dass der anhaltende Geburtenboom auch in den kommenden Jahren zu einer starken Nachfrage führen wird. Offizielle Zahlen zeigen, dass vor allem in großen Städten immer noch sehr viele Betreuungsplätze fehlen bzw. diese von städtischen, kirchlichen oder sozialen Einrichtungen nicht gedeckt werden können. Genau in diese Angebotslücke kann eine selbstständige Tagesmutter mit ihrer Betreuung stoßen, zumal viele Eltern händeringend nach einer Betreuungsalternative suchen.
 

Eine Standortanalyse konkretisiert die Erfolgsaussichten

Das hört sich alles sehr vielversprechend an. Aber dennoch sollten angehende selbstständige Tagesmütter als ersten Schritt zur Existenzgründung eine aussagekräftige Standortanalyse vornehmen. So ist der Bedarf an Betreuungsplätzen (anhand offizieller Zahlen, vorzugsweise mit Blick auf Wartelisten) mit den vorhandenen Plätzen abzugleichen. Nur so zeigt sich, ob in den kommenden Jahren tatsächlich mit einer hohen Auslastung zu rechnen ist. Das Betreuungsangebot kann dabei sogar innerhalb einer Stadt in unterschiedlichen Stadtteilen sehr unterschiedlich sein. Insofern muss eine Standortanalyse der erste Schritt für eine erfolgreiche Existenzgründung als Tagesmutter sein. Und schließlich müssen auch noch geeignete und bezahlbare Räumlichkeiten gefunden werden, die den Anforderungen entsprechen und zudem gut erreichbar sind. Natürlich kann die selbstständige Tätigkeit als Tagesmutter auch in den eigenen Wohnräumen stattfinden, sofern die Anforderungen erfüllt werden (dazu später mehr).
 

Persönliche Voraussetzungen ehrlich hinterfragen

Hier sind wir wieder beim sinnbildlichen Kinderspiel, das nur vordergründig den Berufsalltag prägen wird. Zweifelsohne ist dieser Beruf anstrengend, sodass angehende Gründerinnen ein hohes Maß an Belastbarkeit mitbringen sollten. Abgesehen von der nachzuweisenden fachlichen Qualifikation müssen selbstständige Tagesmütter auch ihre Motivation glaubhaft darstellen können. Hinzu kommt die Bereitschaft, mit Eltern und Behörden eng zusammenarbeiten zu wollen. Natürlich werden auch fachliche Weiterbildungen regelmäßig auf dem Programm stehen. Neben dem Kinderspiel ist auch der administrative Aufwand im Berufsalltag nicht zu unterschätzen (man denke etwa an Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten). Wer sich selbstständig als Tagesmutter machen möchte, muss sich auch für solche Arbeiten ‚begeistern‘ können.
 

Rechtliche Voraussetzungen, um Tagesmutter zu werden

Wer sich als Tagesmutter selbstständig machen möchte, braucht abgesehen von einer fachlichen Qualifikation eine so genannte Pflegeerlaubnis. Details dazu werden in Paragraf 43 des 8. Sozialgesetzbuches geregelt. Die Pflegeerlaubnis wird durch das zuständige Jugendamt erteilt. Aus formaler Sicht sind insbesondere diese Voraussetzungen zu erfüllen:

  • die angebotene Betreuung wird vergütet
  • die Arbeitszeit liegt bei mehr als 15 Wochenstunden
  • die Tätigkeit soll mehr als 3 Monate dauern
  • die Betreuung ist außerhalb der elterlichen Wohnräume
  • betreut werden bis zu 5 Kinder

Zu beachten ist, dass die spezifischen Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. In aller Regel ist aber mit einer Eignungsfeststellung zu rechnen, die sowohl Eignungsgespräche als auch Hausbesuche beinhalten kann. Zudem muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Auch muss durch ein Attest ein unbedenklicher Gesundheitszustand nachgewiesen werden. In aller Regel muss auch eine aktuelle Schufa-Auskunft vorgelegt werden. Wer eine Pflegeerlaubnis erteilt bekommt, kann für 5 Jahre maximal 5 Kinder betreuen (Verlängerungen sind möglich). Wer mehr als 5 Kinder (U3) betreuen möchte, braucht eine eingehende pädagogische Ausbildung (Erzieherin, Kinderpflegerin oder auch einen relevanten Studienabschluss).
 

Fachliche Qualifikation als selbstständige Tagesmutter?

Der Gesetzgeber sieht vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit als Tagesmutter eine spezielle Ausbildung vor, die sich aus 160 Unterrichtsstunden zusammensetzt. Es handelt sich hierbei um eine pädagogische Qualifizierung, die auf die Tätigkeit vorbereitet. Die Inhalte variieren je nach Bundesland, wobei eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs besteht. Möglicherweise kann auch eine Hospitation in Kitas erforderlich sein. Die Kosten für diese Ausbildung inkl. Abschlussprüfung sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. Sie bewegen sich aber zumeist in einem moderaten dreistelligen Bereich. Als Grundvoraussetzung für die Teilnahme ist ein Hauptschulabschluss oder die mittlere Reife vorzuweisen. Alternativ kann auch eine Berufsausbildung (egal in welchem Bereich) anerkannt werden.

Praxistipp: Wer sich als Tagesmutter selbstständig machen möchte und an irgendeinem Punkt nicht weiter kommt, sollte sich an das zuständige Jugendamt wenden. Hier erhalten angehende Existenzgründerinnen aussagekräftige Informationen vor allem mit Blick auf die Regelungen im jeweiligen Bundesland.
 

Anerkannte Ausbildungen sind eine Grundvoraussetzung

Wer online nach Ausbildungsangeboten sucht, wird in der Regel schnell fündig. Das Jugendamt wird aber nur solche Schulungen dulden, die durch einen offiziell anerkannten Träger durchgeführt werden. Insofern sollte dieser Aspekt bei der Auswahl berücksichtigt werden. Es zeigt sich schon, dass der Plan ‚selbstständig machen als Tagesmutter‘ eine gewisse Vorlaufzeit in Anspruch nehmen wird.
 

Das Konzept muss Kinder UND Eltern ansprechen

Wer sich als Tagesmutter selbstständig machen will, steht im Wettbewerb zu anderen Einrichtungen für die Großtagespflege sowie allen Kitas in der Umgebung. Insofern müssen selbstständige Tagesmütter auch als Geschäftsfrauen denken und handeln. Es sollte eine hohe Auslastung sichergestellt werden, um die eigene Einnahmesituation so positiv wie nur möglich zu gestalten. Und letztlich müssen vor allem die Eltern überzeugt werden, dass sie ihr Kind mit gutem Gewissen bei der Tagesmutter jeden Tag abgeben können.

In dieser Hinsicht ist neben einer liebevollen und sicherheitsorientierten Einrichtung Wert auf ein Konzept zu legen, das Eltern anspricht. Neben pädagogischen Konzepten und motorischen und kognitiven Fördermöglichkeiten sollten insbesondere die Betreuungszeiten auf die Bedürfnisse der Mehrheit der Eltern abgestimmt werden. In diesem Punkt kann auch eine Differenzierung gegenüber der Konkurrenz sinnvoll sein, indem etwa Betreuungszeiten bis in den späten Nachmittag angeboten werden. Auch das angebotene Essen kann sich gezielt von der Konkurrenz abheben, wobei gesunde Ernährung für viele Eltern ein wichtiges Kriterium ist. Letztlich muss das Gesamtkonzept kleinen Kindern Spaß bereiten und Eltern überzeugen, denn sie entscheiden letztlich darüber, ob ein Betreuungsplatz in Anspruch genommen wird.
 

Tagespflege: Anforderungen an die Räumlichkeiten

Viele angehende Tagesmütter fragen sich, ob die eigene Wohnung oder das eigene Haus für eine solche Tätigkeit genutzt werden kann. Alternativ besteht die Möglichkeit, neue Räumlichkeiten zu suchen. Die Räumlichkeiten sind mit Blick auf die Anforderungen gezielt auszuwählen, die in Paragraf 43 Absatz 2 des 8. Sozialgesetzbuches dargelegt werden. Eine Prüfung der Räumlichkeiten erfolgt bei einem Hausbesuch durch eine sozialpädagogische Fachkraft. Natürlich ist es auch möglich, dass sich zwei Tagesmütter zusammenschließen und nicht ihre eigenen Räumlichkeiten, sondern angemietete für die Großtagespflege nutzen. Zu den Anforderungskriterien gehören insbesondere:

  • ausreichende Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten
  • Rückzugs- bzw. Schlafmöglichkeiten
  • hohe Sicherheitsstandards durch unfallverhütende Maßnahmen
  • ausreichende Spielmöglichkeiten/-materialien
  • Einhaltung von Hygienestandards
     

Formale Rahmenbedingungen: rechtliche Aspekte

Wer sich als Tagesmutter selbstständig machen möchte, unterliegt der Steuerpflicht. Die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit müssen bei der jährlichen Steuererklärung bis zum 31. Mai angegeben werden. Im Sinne von Paragraf 6 der Gewerbeordnung und gemäß Paragraf 18 des Einkommenssteuergesetzes handelt es sich bei Tagesmüttern um Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit, sodass kein Gewerbe angemeldet werden muss. Diese Regelungen gelten seit 2009 für selbstständige Tagesmütter, die nicht angestellt sind (und zwar ungeachtet der tatsächlichen Anzahl an betreuten Kindern). Es ist in der Regel zulässig, bei der Steuererklärung eine Betriebskostenpauschale zu beanspruchen.
 

Pflichten einer selbstständigen Tagesmutter

Was die rechtlichen Rahmenbedingungen angeht, so sehen sich selbstständige Tagesmütter mit zahlreichen Pflichten konfrontiert. Sie sind in dieser Hinsicht insbesondere für das körperliche und seelische Wohl der Kinder verantwortlich. Alle Anstrengungen müssen dem Ziel des Wohlergehens der betreuten Kinder dienen und darüber hinaus deren Förderung begünstigen.
 

Mehr Sicherheit schaffen durch Versicherungen

Natürlich wünscht es sich keiner, aber trotz aller Vorsicht lassen sich Unfälle nicht immer vermeiden. Insofern sollten selbstständige Tagesmütter einen umfassenden Versicherungsschutz herstellen, um im Ernstfall auf der sicheren Seite zu sein. Sofern eine Pflegeerlaubnis vorliegt, sind die betreuten Kinder über die Landes-Unfallversicherung abgesichert. Für Schäden, die durch die betreuten Kinder (vor allem bei Exkursionen) verursacht werden, ist eine Haftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Ohnehin wird das Jugendamt angehende selbstständige Tagesmütter mit Blick auf die Pflichten in diesem Bereich beraten.
 

Verdienst als selbstständige Tagesmutter?

Zum Schluss noch eine zentrale Frage, die für den Weg in die Selbstständigkeit als Tagesmutter sicher nicht unwichtig ist. Wieviel verdient eine selbstständige Tagesmutter? Hier gibt es regionale Unterschiede, sodass sich Interessentinnen vorab informieren sollten. Offiziellen Zahlen zufolge liegt der Verdienst pro Stunde und Kind in einem Rahmen von 3 bis 7 Euro. Bei einer maximalen Auslastung mit 5 Kindern ergäbe sich daraus ein Stundenlohn von 35 Euro, in dem auch die Sozialversicherungsbeiträge für die Tagesmutter und die Kosten für die Verköstigung der betreuten Kinder enthalten sind. Sofern Räumlichkeiten angemietet werden, sind diese Kosten zwar absetzbar, aber auch mindernd mit Blick auf die Einnahmen anzusehen.

Selbstständig machen als Tagesmutter: kompakte Zusammenfassung aller Schlüsselfaktoren

  1. Fehlende Betreuungsplätze vielerorts, ein Rechtsanspruch der Eltern auf Betreuung seit 2013 und ein anhaltender Geburtenboom versprechen auch langfristig gute Berufsaussichten als selbstständige Tagesmutter
  2. Wer als selbstständige Tagesmutter nachhaltig erfolgreich sein möchte, sollte den Standort mit Bedacht bzw. Blick auf die vorhandene Nachfrage wählen
  3. Selbstständige Tagesmütter stehen im Wettbewerb: das angebotene Betreuungskonzept muss Eltern ansprechen und sich von der Konkurrenz abheben (etwa mit Blick auf die im Lebensalltag wichtigen Betreuungszeiten)
  4. Formale Voraussetzung: Wer sich als Tagesmutter selbstständig machen möchte, muss beim Jugendamt eine Pflegeerlaubnis erwirken
  5. Mit Blick auf die fachliche Eignung ist eine Ausbildung zu absolvieren, die insgesamt 160 Stunden umfasst
  6. Die Anforderungen an die Räumlichkeiten für die Tagespflege werden in Paragraf 43 Absatz 2 des 8. Sozialgesetzbuches dargelegt
  7. Gemäß Einkommenssteuergesetz handelt es sich bei der Tagesmutter um eine freiberufliche Tätigkeit, sodass eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich ist
  8. Die Landes-Unfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung schützen vor hohen Summen, die im Schadensfalle entstehen können.

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