Selbstständig machen als Babysitter

Wer nach einer flexiblen Möglichkeit für einen attraktiven Hinzuverdienst sucht, kann sich in diesem Beitrag mit der Geschäftsidee ‚selbstständig machen als Babysitter‘ befassen. Wer bereits Erfahrungen in diesem Gebiet gesammelt oder idealerweise eigene Kinder erzogen hat, bringt die wichtigsten Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Babysitter mit: Spaß und Verantwortungsbewusstsein. Doch damit das Kind wie in dem bekannten Sprichwort geschaukelt werden kann, sind einige Aspekte zu beachten. In diesem Beitrag soll daher ein kompakter, aber dennoch ganzheitlicher Blick auf den Plan geworfen werden, sich selbstständig als Babysitter zu machen.
Babysitter werden: Perspektiven
Wer Babysitter werden möchte, wird damit tendenziell eher ‚nur‘ einen lukrativen Nebenverdienst erzielen können. Für eine Existenzgründung im Sinne einer hauptberuflichen Selbstständigkeit gibt es formale Hindernisse, auf die später noch eingegangen wird. Wer im Bereich der Kinderbetreuung in diesem Sinne eine ‚umfassende‘ Selbstständigkeit anvisiert, kann sich hier auf selbststaendig.de mit alternativen Geschäftsideen befassen, wie z. B. selbstständig machen mit einer eigenen Kita. Hierbei handelt es sich um einen höheren Professionalisierungsgrad, der zudem rein formal wesentlich höhere Anforderungen stellt. Je nach Auslastung und Vermarktung ist es aber durchaus eine finanzielle Perspektive, als selbstständiger Babysitter ein attraktives Einkommen zu erzielen.
Existenzgründung als Babysitter: selbstständig machen mit Kinderbetreuung
Analyse der Ausgangslage
Ganz zu Beginn muss klar sein, ob es sich wirklich um eine Existenzgründung im engeren Sinne handeln soll. Was wird unter Babysitten verstanden und welcher zeitliche Aufwand soll oder kann dafür investiert werden? Auch wenn es der Begriff suggerieren mag, so richtet sich die Betreuung nicht nur an Babys, sondern durchaus auch an größere Kinder.
Die Geburtenzahlen in Deutschland sind zuletzt mehrere Jahre in Folge gesunken – die zusammengefasste Geburtenziffer liegt laut Statistischem Bundesamt (Erhebung 2025) bei 1,32 Kindern je Frau. Für Babysitter bedeutet das aber nicht automatisch weniger Nachfrage: Entscheidend ist weniger die Zahl der Kinder als die Betreuungslücke. Kitas schließen am Nachmittag, Randzeiten und Abende sind kaum abgedeckt, und in vielen Regionen fehlen schlicht Betreuungsplätze. Angesichts einer immer größeren Belastung von beiden arbeitenden Elternteilen nehmen viele Mamas und Papas abgesehen von der Kinderbetreuung in Kitas die Dienste von Babysittern in Anspruch. Vor allem abends und nachts, wenn Kitas geschlossen sind, kommen Babysitter typischerweise zum Einsatz.
Was die Analyse der Ausgangslage angeht, so muss auch die eigene Lebenssituation mit ins Kalkül genommen werden: In welcher Lebensphase befindet sich der angehende Babysitter? Welcher Verdienst wird angestrebt? Über welchen Zeitraum kann und soll diese Tätigkeit ausgeübt werden? Da diese Geschäftsidee nicht sehr planungs- und kapitalintensiv ist, muss ein Businessplan nicht zwangsläufig ausgearbeitet werden. Dennoch führt kein Weg daran vorbei, sich mit wichtigen Entscheidungen praxisorientiert zu befassen. Genau das soll im folgenden Beitrag passieren.
Wofür Eltern Babysitter buchen
Auswertungen von Vermittlungsportalen geben Hinweise zu den Anlässen, aufgrund derer Eltern Babysitter beauftragen. Ein erheblicher Teil der Buchungen entsteht kurzfristig und notfallmäßig – etwa wenn die Kita ausfällt oder Überstunden anstehen. Daneben stehen das Abholen von Kita und Schule, gemeinsame Abende der Eltern, die Ferienbetreuung und die regelmäßige Betreuung am Nachmittag. Wer sein Angebot an diesen Anlässen ausrichtet, trifft die Nachfrage genauer als mit einem beliebigen Rundum-Angebot.
Ähnliche Erhebungen zeigen außerdem, worauf Eltern bei der Auswahl achten: Ganz vorn steht, dass der Babysitter beim Kind gut ankommt. Erfahrung, spontane Verfügbarkeit und vorzeigbare Referenzen spielen ebenfalls eine Rolle, rangieren aber dahinter. Apropos: Es sollte natürlich analysiert werden, wie gut die Chancen am Standort sind. Wie viele konkurrierende Babysitter gibt es schon? Ist noch mit einer ausreichenden Nachfrage zu rechnen? Auf dem Land kann es schwierig werden, als Babysitter ein attraktives (Neben)einkommen zu erzielen. Lange Fahrzeiten werden üblicherweise nicht bezahlt und hierdurch können ferner weitere Kosten entstehen.
Babysitter werden: professionelle ‚Ausbildungsmöglichkeiten‘
Abgesehen von eigenen Erfahrungswerten gibt es mittlerweile auch Weiterbildungsmöglichkeiten, um Babysitter werden zu können. Ein solcher Babysitter-Kurs, wie ihn etwa das Deutsche Rote Kreuz oder Familienbildungsstätten anbieten, kann die wahrgenommene Professionalisierung erhöhen und die Elternakquise deutlich vereinfachen. Und letztlich ist eine solche Weiterbildung zur gezielten Vorbereitung auch sehr sinnvoll. Denn mit Säuglingspflege, Erster Hilfe am Kind und Spielpädagogik stehen wichtige Themen auf dem Lehrplan, die die Tätigkeit als Babysitter prägen. Durch eine qualitativ ansprechende Arbeit haben gut ausgebildete Babysitter den Vorteil, Eltern langfristig binden und Interessenten leichter von ihren Vorzügen überzeugen zu können. Gerade das Thema Erste Hilfe verleiht ein größeres Maß an Sicherheit für alle Beteiligten. Denn es ist gut zu wissen, dass der Babysitter im Ernstfall konsequent mit Blick auf das Wohl des Kindes handeln kann.
Ein Kursnachweis ist keine Zulassungsvoraussetzung, aber das wirksamste Argument gegenüber skeptischen Eltern. Wer den Nachweis über Erste Hilfe am Kind alle zwei Jahre auffrischt, kann das aktiv als Qualitätsmerkmal kommunizieren – und in aller Regel auch im Stundensatz abbilden.
Wie als Babysitter an Aufträge kommen?
Üblicherweise ist es so, dass Babysitter zunächst im Familien- oder Freundeskreis anfangen. Sie sammeln so wertvolle Erfahrungen und können von sich reden machen. Ist dies aufgrund ihrer zuverlässigen (!) Arbeit der Fall, werden sich bald weitere interessierte Eltern melden, die von diesem Angebot erfahren haben. Insofern ist die klassische Mund-zu-Mund-Propaganda für Babysitter auch im digitalen Zeitalter weiterhin sehr wichtig. Nicht zu vergessen ist, dass besorgte Eltern persönliche Erfahrungen viel stärker gewichten als irgendwelche unüberprüfbaren Versprechungen.
Durch die Digitalisierung gibt es mittlerweile aber auch zahlreiche Portale, die sich auf die Vermittlung von Babysittern spezialisiert haben. Eine kurze Recherche im Netz dazu reicht aus, um sich einen aussagekräftigen Überblick zu verschaffen. Wer als Babysitter an Aufträge kommen will, sollte ein oder mehrere Profile auf solchen Plattformen erstellen. Auf diese Weise wird das Marketing mit einer hohen Reichweite auf eine zeitgemäße Basis gestellt. Zu prüfen sind auch Apps in diesem Bereich. Diese zielen meistens auf Lösungen für das Babysitting ab, die sehr flexibel und zeitnah benötigt werden. Natürlich sollte bei der Erstellung eines Profils darauf geachtet werden, dass ein hohes Maß an Seriosität gewahrt bleibt. Schließlich werden Eltern ihre Kinder nur dann an Fremde zur Betreuung abgeben, wenn sie keinerlei Zweifel an deren fachlicher und persönlicher Eignung haben. Vorhandene Referenzen und Erfahrungen sind somit probate Mittel, um ein vertrauenserweckendes Bild abzugeben. Letztlich entscheiden Eltern, wer den Zuschlag als Babysitter erhält. Weiter oben ist aber durchgeklungen, dass der Babysitter beim Kind gut ankommen muss. Insofern hat der Nachwuchs ein Wörtchen mitzureden. Ohne einen guten Draht zu Kindern und Babys dürfte es schwer werden, an Aufträge als Babysitter zu gelangen.
Strategische Alternative: Babysitter-Sharing
In den letzten Jahren ist mit dem so genannten Babysitter-Sharing ein neues Modell salonfähig geworden. Daher macht es Sinn, dieses als strategische Option von Beginn an zu prüfen. Bei diesem Ansatz teilen sich mehrere Freunde einen Babysitter, der mehrere Kinder betreut. Solche Lösungen sind gerade in der Ferienzeit gefragt, da die meisten Eltern keine 6 Wochen Urlaub am Stück nehmen können. Insofern kann es sich um eine saisonale Option handeln, um die Einnahmen zu erhöhen. Der Stundenlohn lässt sich im Falle der Betreuung mehrerer Kinder deutlich steigern, wobei es für die einzelnen Eltern nicht teurer wird. Die Kosten werden geteilt! Es handelt sich idealerweise um eine Win-Win-Situation, denn auch der Babysitter profitiert davon, dass sich die (Klein)kinder untereinander beschäftigen können.
Beim Sharing die 15-Stunden-Grenze im Auge behalten
Wer regelmäßig mehrere Kinder aus verschiedenen Familien gleichzeitig betreut, nähert sich der Kindertagespflege an. Dann greift die Erlaubnispflicht nach § 43 SGB VIII schneller als gedacht – die Stunden aller Betreuungsverhältnisse zählen zusammen (siehe unten).
Die folgende Übersicht führt der Reihe nach durch die Punkte, die vor dem ersten bezahlten Auftrag zu klären sind. Sie ist als Orientierungshilfe gedacht und ersetzt keine Beratung durch Jugendamt oder Finanzamt im Einzelfall.
- Festlegen, wie viele Stunden pro Woche betreut werden sollen.
- Prüfen, ob die 15-Stunden-Grenze des Jugendamts überschritten wird.
- Entscheiden, ob nur Kinderbetreuung oder auch Haushaltsaufgaben angeboten werden.
- Bei Minderjährigen: Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes prüfen.
- Babysitter-Kurs bei DRK, Familienbildungsstätte oder Volkshochschule belegen.
- Erste Hilfe am Kind absolvieren und den Nachweis aktuell halten.
- Erweitertes Führungszeugnis beantragen.
- Referenzen aus dem bisherigen Umfeld zusammentragen.
- Einordnung als freiberuflich oder gewerblich mit dem Finanzamt abstimmen.
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
- Nur bei gewerblicher Einordnung: Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden.
- Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG prüfen.
- Klären, ob die private Haftpflicht Schäden bei der Betreuung abdeckt.
- Bei regelmäßiger selbstständiger Tätigkeit eine Berufshaftpflicht prüfen.
- Mit den Eltern klären, wer die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung übernimmt.
- Krankenversicherungsstatus bei nebenberuflicher Tätigkeit prüfen.
- Rahmenvereinbarung mit Stundensatz, Umfang und Notfallregelung aufsetzen.
- Profile auf Vermittlungsportalen anlegen.
- Im eigenen Umfeld gezielt auf das Angebot aufmerksam machen.
- Erreichbarkeit und Absageregeln von Beginn an festlegen.
- Betreuungsstunden je Familie dokumentieren.
- Einnahmen vollständig aufzeichnen – auch kleine Beträge.
- Rücklagen für die Steuererklärung bilden.
- Bei wachsendem Umfang rechtzeitig das Gespräch mit dem Jugendamt suchen.
Voraussetzungen, um sich als Babysitter selbstständig zu machen
Ohne Erfahrungen kann es schwierig werden, als Babysitter gebucht zu werden. Generell gibt es keine nennenswerten Voraussetzungen, um als Babysitter arbeiten zu dürfen. Im Vergleich zur Gründung einer eigenen Kita (Stichwort Großtagespflege) sind keine nennenswerten Hürden zu fürchten.
Die entscheidende Grenze: 15 Stunden pro Woche
Nach § 43 SGB VIII braucht eine Erlaubnis des Jugendamts, wer ein Kind unter 14 Jahren außerhalb des Haushalts der Sorgeberechtigten mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt und länger als drei Monate betreut. Alle drei Merkmale müssen zusammenkommen. Klassisches Babysitting im Haushalt der Eltern fällt in der Regel nicht darunter; wer die Kinder dagegen regelmäßig zu sich nach Hause holt und die Stundengrenze überschreitet, bewegt sich in der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet und berechtigt zur gleichzeitigen Betreuung von bis zu fünf Kindern.
Wer Babysitting weit über diese Zeitschwelle hinaus betreibt, sollte das Gespräch mit dem Jugendamt suchen oder aber mit der Großtagespflege die Existenzgründung im Bereich der Kinderbetreuung auf eine andere Basis stellen. Die formalen Anforderungen und die Vergütung sind im Beitrag selbstständig machen als Tagesmutter im Detail beschrieben.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht vor, dass Babysitter ein Mindestalter von 13 Jahren aufweisen müssen. Für 13- und 14-Jährige gilt dabei: Es braucht die schriftliche Einwilligung der Eltern, und die Tätigkeit ist auf höchstens zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr begrenzt. Ab 15 Jahren erweitert sich der zulässige Zeitrahmen. Dass ein Babysitter mit Blick auf persönliche Voraussetzungen zuverlässig und verantwortungsvoll sein sollte, muss nicht gesondert betont werden.
Vertragliche Rahmenbedingungen
Wer ab und zu auf den Nachwuchs aufpasst, ist nicht angestellt. Insofern handelt es sich um den Status eines Selbstständigen, der Rechnungen schreibt und so das vereinbarte Honorar erhält. Je nach Umfang der Betreuung kann es Sinn machen, diesen vertraglich festzulegen, sodass beide Seiten wissen, was auf sie zukommt. In dieser Art Rahmenvertrag kann der Stundensatz festgeschrieben werden. Zu regeln ist ferner, was in einem Notfall geschehen soll bzw. wie die Eltern erreichbar sind.
Im Falle der regelmäßigen Abhängigkeit von nur einem Elternpaar besteht schnell der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit. Solche Babysitter oder Nannys arbeiten meistens weisungsgebunden, sodass sie faktisch nicht selbstständig sind. Sie sind eher als angestellte Haushaltshilfen zu sehen, für die Eltern Beiträge zur Sozialversicherung abzuführen hätten. Die Aspekte Regelmäßigkeit und zeitlicher Umfang spielen in diesem Kontext sicher eine große Rolle. Wer die Merkmale der Scheinselbstständigkeit kennt, kann die eigene Konstellation früh richtig einordnen.
Scheinselbstständigkeits-Check: 12 Fragen zur eigenen Lage
Versicherungspflicht für Babysitter prüfen
Auch der notwendige Versicherungsschutz kann und sollte vorher individuell geprüft werden. Inwiefern kommt die Haftpflichtversicherung auch für Schäden auf, die der Babysitter trotz Sorgfalt verursacht? Besonders zu beachten ist die gesetzliche Unfallversicherung: Wird der Babysitter im Haushalt der Familie beschäftigt, gilt er als Haushaltshilfe und ist über die zuständige Unfallkasse pflichtversichert. Die Anmeldung läuft über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale, den Beitrag von 1,6 Prozent des Arbeitsentgelts trägt der Haushalt als Arbeitgeber. Für die Beschäftigten selbst ist der Schutz beitragsfrei. Genau hier zeigt sich, dass die Grenze zwischen Selbstständigkeit und Beschäftigung im Privathaushalt fließend ist – wer regelmäßig für dieselbe Familie tätig ist, sollte diese Frage vorab klären. Ansonsten ist zu prüfen, welcher Versicherungsschutz genutzt werden kann und welche Lücken ggf. noch zu schließen sind.
Müssen Babysitter ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe liegt immer dann vor, wenn eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht besteht. Wer nur ab und zu und ohne diese Absicht als Babysitter einspringt, muss insofern ohnehin kein Gewerbe anmelden. Ansonsten lässt sich diese Tätigkeit durchaus als freiberuflich einordnen: In Paragraf 18 des Einkommensteuergesetzes ist von erzieherischen Tätigkeiten die Rede. In diesem Kontext kann das Babysitting durchaus verortet werden, wenn es nicht nur um das Überwachen von schlafenden Kindern geht. Die Einnahmen von selbstständigen Tagesmüttern werden schon seit Jahren als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit behandelt. Durch die Nähe beider Tätigkeiten liegt es nahe, ebenfalls den Anspruch auf eine freiberufliche Tätigkeit zu erheben.
Die letztendliche Entscheidung hat das Finanzamt zu treffen. Im Einzelfall ist die Notwendigkeit der Anmeldung eines Gewerbes nicht komplett auszuschließen. Dies ist z. B. konkret der Fall, sobald Tätigkeiten vereinbart und ausgeführt werden, die nicht erzieherischer Natur sind (zu denken ist an Haushaltsarbeiten). Diese würden nicht mehr den Kern der freiberuflichen Tätigkeit und einer etwaig vorhandenen Kompetenz berühren. Die individuellen Startvoraussetzungen sind also frühzeitig zu klären. Wo genau die Grenze verläuft, zeigt der Beitrag zum Unterschied zwischen Gewerbe und freiberuflicher Tätigkeit.
Wer für sich vorab einordnen will, auf welcher Seite dieser Grenze das eigene Angebot steht, geht die maßgeblichen Kriterien am besten Punkt für Punkt durch:
Praktisch entscheidet vor allem das Leistungsspektrum. Reine Betreuung und Förderung des Kindes spricht für eine erzieherische, also freiberufliche Tätigkeit. Kommen Einkaufen, Kochen für die Familie, Wäsche oder Putzen als eigenständige Leistungen hinzu, verschiebt sich das Bild in Richtung Gewerbe. Wer beides anbietet, sollte die Anteile im Vertrag sauber trennen und die Einordnung mit dem Finanzamt abstimmen, bevor die erste Rechnung geschrieben wird.
Fällt die Einordnung gewerblich aus, steht vor dem Start die Anmeldung beim Gewerbeamt an – auch im Nebenerwerb.
Gewerbeanmeldungs-Plan: persönliche Checkliste erstellen
Unabhängig davon bleibt die umsatzsteuerliche Frage. Bei den in dieser Tätigkeit üblichen Beträgen greift in aller Regel die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG – maßgeblich sind derzeit 25.000 Euro netto Vorjahresumsatz und voraussichtlich unter 100.000 Euro netto im laufenden Jahr.
Kleinunternehmer-Rechner: Lohnt sich § 19 UStG für mich?
Verdienst als Babysitter
Als Rahmen wird für das Babysitting üblicherweise ein Stundenlohn zwischen 13 und 15 Euro genannt; Auswertungen von Vermittlungsportalen kommen derzeit auf einen bundesweiten Durchschnitt von gut 13 Euro. Generell verdienen Babysitter in großen Städten mehr als auf dem Land – die Spanne zwischen den teuersten und günstigsten Städten liegt bei mehreren Euro pro Stunde. Zu beachten ist außerdem: Der gesetzliche Mindestlohn bildet für angestellte Babysitter die Untergrenze; bei selbstständiger Tätigkeit auf Rechnung gilt er zwar nicht, taugt aber als Orientierung nach unten.
Letztlich spielen Erfahrungen, Qualifikationen und Referenzen eine wichtige Rolle mit Blick auf den Verdienst als Babysitter. Wer einen Kursnachweis und Arbeitszeugnisse vorlegen kann, wird einen höheren Stundenlohn durchsetzen können. Natürlich spielt auch das vereinbarte Leistungsspektrum eine Rolle: Je mehr Aufgaben ein Babysitter übernimmt, desto höher kann der Stundenlohn ausfallen.
Perspektiven für einen höheren Stundenlohn als Babysitter
Eltern zahlen erfahrungsgemäß dann mehr, wenn sie dafür einen konkreten Gegenwert bekommen. Am ehesten honoriert wird ein erweitertes Leistungsspektrum – etwa wenn der Babysitter neben der Betreuung noch Einkäufe oder das Abholen von der Kita übernimmt. Auch langjährige Zusammenarbeit und verlässliche Verfügbarkeit bei kurzfristigem Bedarf schlagen sich im Stundensatz nieder, weil beides für Eltern schwer zu ersetzen ist. Es kann sich also buchstäblich auszahlen, sich über das Leistungsspektrum von der Konkurrenz abzuheben und serviceorientierte Mehrwerte auch für die eigene Einnahmesituation zu nutzen.
Was am Ende pro Monat übrig bleibt, hängt an der Zahl der abrechenbaren Stunden. Wer mit einer realistischen Stundenzahl und dem angestrebten Stundensatz rechnet, bekommt schnell ein belastbares Bild:
Zielumsatz-Rechner: Welchen Umsatz brauche ich?
Wer die Tätigkeit dauerhaft und mit nennenswerten Einnahmen betreibt, sollte die Steuer nicht erst am Jahresende einplanen. Bei Nebeneinkünften wird gern übersehen, dass sie mit dem übrigen Einkommen zusammen veranlagt werden und dadurch im persönlichen Steuersatz landen.
Steuerrücklagen-Rechner: Wie viel muss ich zurücklegen?
Tücken und häufige Fehler
- Die 15-Stunden-Grenze wird pro Familie gerechnet. Maßgeblich ist die Betreuung des einzelnen Kindes – wer mehrere Kinder aus verschiedenen Familien regelmäßig zu sich holt, rutscht schneller in die erlaubnispflichtige Kindertagespflege als gedacht.
- Einnahmen werden nicht angegeben. Auch regelmäßige Kleinbeträge sind steuerpflichtige Einkünfte. Wer sie nicht erklärt, riskiert bei einer Prüfung Nachzahlungen.
- Der Status wird nie geklärt. Wer jahrelang für dieselbe Familie zu festen Zeiten und nach deren Vorgaben arbeitet, ist faktisch beschäftigt – mit allen sozialversicherungsrechtlichen Folgen für die Eltern.
- Haftpflicht nicht geprüft. Manche private Haftpflicht schließt Schäden bei entgeltlicher Betreuung fremder Kinder aus. Das fällt erst auf, wenn etwas passiert ist.
- Fahrzeiten und Absagen nicht geregelt. Kurzfristige Absagen sind in dieser Tätigkeit die Regel. Ohne Vereinbarung dazu arbeitet man regelmäßig umsonst.
- Haushaltsaufgaben laufen einfach mit. Sie sind nicht nur unbezahlte Mehrarbeit, sondern können auch die steuerliche Einordnung Richtung Gewerbe kippen.
Fazit: Existenzgründung als Babysitter?
Aus den skizzierten (formalen) Rahmenbedingungen dürfte hervorgehen, dass es sich nur in den wenigsten Fällen um eine Existenzgründung im engeren Sinne handelt. Wer Babysitter werden will, wird in der Regel ein flexibles und durchaus attraktives Nebeneinkommen erzielen können. Daher handelt es sich um eine nachfragestarke Geschäftsidee, die vor allem für Schüler, Studenten, Mütter/Väter oder auch Rentner in Betracht kommt. Im Bereich der Kinderbetreuung gibt es alternative Geschäftsmodelle mit höherem Professionalisierungsgrad. Zu beachten ist dabei allerdings, dass eine selbstständige Tagesmutter deutlich mehr Auflagen zu erfüllen hat.
Zusammenfassung für die Geschäftsidee ‚selbstständig machen als Babysitter‘
- Nicht die Geburtenzahl, sondern die Betreuungslücke an Randzeiten und Nachmittagen trägt die Nachfrage nach Babysittern
- Je nach Standort können Versorgungslücken in der Kinderbetreuung die Nachfrage in puncto Babysitter erhöhen. Der Verdienst als Babysitter hängt sehr stark von den Chancen und Potenzialen am Standort ab
- Mit dem Babysitter-Sharing ist in den letzten Jahren eine strategische Alternative beliebter geworden, die für beide Seiten Vorteile bietet
- Pflichten sind vor der Beauftragung eines Babysitters eventuell schriftlich zu fixieren. Zu prüfen ist, ob ein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden ist (das gilt insbesondere für die gesetzliche Unfallversicherung, Beitrag 1,6 % über das Haushaltsscheck-Verfahren)
- In Städten fällt der Stundenlohn für Babysitter tendenziell höher aus. Eine Spanne zwischen 13 und 15 Euro ist als realistisch anzusehen
- Ob ein Gewerbe als Babysitter anzumelden ist, hängt im Einzelfall vom Qualifikationshintergrund, der Ausrichtung der Tätigkeit (Fokus auf erzieherische Aspekte) und dem generellen Umfang der Tätigkeit ab – reine Betreuung spricht für Freiberuflichkeit nach § 18 EStG
- Aufgrund der formalen Grenzen (Erlaubnis des Jugendamts nach § 43 SGB VIII bei mehr als 15 Stunden pro Woche) handelt es sich eher um einen attraktiven Nebenverdienst, der flexibel eingebunden werden kann. Wer eine Pflegeerlaubnis erwirkt, dem eröffnen sich im Bereich der Kindertagespflege bessere Verdienstmöglichkeiten respektive Handlungsspielräume
Was passiert mit meiner Krankenversicherung wenn ich mich selbstständig mache?
Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...







