Freiberufler werden: 7 Fakten, die Sie wissen müssen

Freiberufler werden

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Im Vergleich zur klassischen Selbstständigkeit gibt es für Freiberufler besondere Grundlagen und Voraussetzungen, die zu beachten sind. Freiberufler zu werden ist keine freie Entscheidung, sondern es gibt gesetzliche Vorschriften, die das regeln. Und damit wären wir auch schon beim ersten Fakt, den Sie wissen müssen.
 

Fakt 1: Freiberufler wird man kraft Tätigkeit oder Ausbildung

Der Gesetzgeber hat im Einkommensteuergesetz (EstG) festgeschrieben, welcher Beruf zu den sogenannten Katalogberufen gehört. Paragraf 18 Abs. 1 Nummer 1 EStG gibt diese konkret vor:

  • wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten
  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, denn Testen, Krankengymnasten
  • Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten
  • Handelschemiker
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte
  • Journalisten, Bildberichterstatter
  • Dolmetscher, Übersetzer
  • Lotsen

Wer zu einer der genannten Berufsgruppen gehört oder eine der genannten Tätigkeiten ausübt, ist automatisch Freiberufler. Nicht immer sind spezielle Ausbildungen nötig, um freiberuflich tätig zu sein. So können zum Beispiel schriftstellerische Tätigkeiten durchaus von „ungelernten“ Autoren stammen, die dann als Freiberufler einzustufen sind.

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Fakt 2: Die Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit ist nicht immer zweifelsfrei möglich

Bei manchen Tätigkeiten ist die Abgrenzung zwischen freiberuflich und gewerblich nicht zweifelsfrei möglich. Das gilt zum Beispiel im Falle von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten.

Beispiel: Wird ein Text nach engen Vorgaben erstellt, weil der Auftraggeber Inhalt und Form konkret vorgibt, handelt es sich nicht um eine schriftstellerische Tätigkeit, die als freiberuflich einzustufen ist. Vielmehr geht es hier um eine gewerbliche Auftragsarbeit.
 

Fakt 3: Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer

Freiberufler müssen auf ihre Umsätze jedoch Umsatzsteuer abführen, außer, sie sind als Kleinunternehmer anerkannt. Der Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit ist nach dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Gewerbesteuer wird nicht fällig.
 

Fakt 4: Das Finanzamt legt fest, ob jemand freiberuflich oder gewerblich tätig ist.

Wer der Auffassung ist, freiberuflich tätig zu sein, meldet sich entsprechend beim Finanzamt als Freiberufler an. Eine Gewerbeanmeldung entfällt. Somit entfällt auch die Gewerbesteuer – das ist meist der Grund, warum sich viele als Freiberufler einstufen lassen wollen. Doch am Ende bestimmt das Finanzamt, ob es sich tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt oder nicht. Das Problem: Wird zum Beispiel erst nach Jahren im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Freiberufler aus Sicht des Finanzamts gewerblich tätig ist, muss er die Gewerbesteuer der zurückliegenden Jahre nachträglich bezahlen. Die einzige Möglichkeit, sich vor diesem Szenario zu schützen ist, sofort bei der Anmeldung beim zuständigen Finanzamt nachzufragen, welche Art der Tätigkeit vorliegt. Nur so lassen sich zum Teil existenzbedrohende Nachforderungen verhindern.
 

Fakt 5: Schließen sich mehrere Freiberufler zusammen, bilden sie eine Partnerschaftsgesellschaft

Immer dann, wenn sich mehrere Freiberufler zusammentun, ergibt sich rein rechtlich betrachtet eine Partnergesellschaft. Die Partnergesellschaft braucht kein Startkapital, jeder Partner haftet mit seinem Privatvermögen. Rechtsgrundlage für den Zusammenschluss mehrerer Freiberufler bildet das Gesetz über Partnergesellschaften (PartGG).
 

Fakt 6: Freiberufler müssen sich nicht im Handelsregister eintragen, sie dürfen es aber

Es gibt einiges, was Freiberufler erledigen müssen, wenn sie sie selbstständig machen. Doch zu ihren Pflichten gehört es nicht, sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Allerdings haben sie das Recht dazu und können auf Wunsch im Handelsregister geführt werden.
 

Fakt 7: Nicht alle Freiberufler müssen einer Berufsgenossenschaft angehören

Nicht jeder Freiberufler muss sich in einer Berufsgenossenschaft anmelden, doch es gibt auch Zwangsmitgliedschaften. Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, betriebsbedingte Unfälle, Krankheiten und Gefahren zu vermeiden und in Sachen Arbeitsschutz aktiv zu werden. Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, hängt von der Tätigkeit des Freiberuflers ab. Es ist dringend zu empfehlen, sich über die Notwendigkeit einer Mitgliedschaft zu informieren.

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