Das steuerliche Ermittlungsverfahren: Das müssen Selbstständige wissen
Die Finanzbehörden leiteten ein Ermittlungsverfahren ein, wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Steuerstraftat vorliegt. Eine Steuerstraftat ist zum Beispiel, wenn für erbrachte Leistungen keine Rechnungen geschrieben werden (Schwarzarbeit) oder wenn bewusst falsche Umsätze gemeldet werden. Auch Subventionsbetrug wird ebenfalls geahndet, es wird rechtlich einer Steuerstraftat gleichgestellt behandelt.
Wie erlangt eine Finanzbehörde Kenntnis von einer Steuerstraftat?
Es gibt mehrere Wege, auf denen das Wissen über eine Steuerstraftat bei der Finanzbehörde landet. Einerseits kann es sich um eine Anzeige handeln, die ganz offiziell eingereicht wird. Es kann aber auch aufgrund von Berichten in der Zeitung oder aufgrund von Ergebnissen einer Betriebsprüfung zu einem Ermittlungsverfahren kommen. Auch anonyme Hinweise, die beim Finanzamt eingehen, können bei hinreichender Begründung zu einem Ermittlungsverfahren führen.
Beispiel: Ein Anwohner erfährt von Mitarbeitern auf der angrenzenden Baustelle, dass der Arbeitgeber kein Geld überweist, sondern die Löhne bar bezahlt. Auch beobachtet er, dass die Bauherren Teilabschnitte der erbrachten Leistungen bar auf der Baustelle begleichen. Er schreibt seine Beobachtungen und die Inhalte der Gespräche in einem Brief nieder und bittet das Finanzamt, nach dem Rechten zu sehen. Ein solcher Brief reicht mitunter aus, damit das Finanzamt tätig wird und die Angelegenheit seinen Gan nimmt.
Was geschieht, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird?
Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens werden Beweise erhoben. In diesem Zusammenhang wird sich die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) bei Ihnen melden. Solange es nur um eine Steuerstraftat geht und kein Haftbefehl erlassen wird, bleibt es auch dabei. Sobald aber zur Steuerstraftat andere Vorwürfe kommen, zum Beispiel Anstiftung zu kriminellen Machenschaften oder wenn ein Haftbefehl erlassen wird, dann tritt die Staatsanwaltschaft (StA) auf den Plan.
Die Ermittler der BuStra haben die Befugnis, Ihre Unterlagen komplett zu durchforsten. Dabei können Sie alle Belege einsehen und sie sind zur Zusammenarbeit verpflichtet.
Welche Rolle hat die Steuerfahndung?
Die Steuerfahndung (SteuFA) tritt in die Fußstapfen der Polizei. Sie hat im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens tatsächlich genau dieselben Befugnisse und Aufgaben, die für gewöhnlich der Polizei obliegen. Die Steuerfahndung arbeitet unabhängig, darf Strafanzeigen entgegennehmen und Steuerstrafverfahren einleiten und durchführen. Die Steuerfahndung kann sowohl von der BuStra wie auch von der StA hinzugezogen werden.
Das Schreckgespenst Hausdurchsuchung: Das kommt auf Sie zu
Immer wieder liest man in den Zeitungen von spektakulären Hausdurchsuchungen, die die Steuerfahndung bei prominenten Steuerhinterziehern durchgeführt hat. Meistens sind Hausdurchsuchungen sehr lange vorbereitet und entsprechend überrascht sind die Betroffenen, wenn die Steuerfahndung auf einmal in den frühen Morgenstunden an der Tür klingelt. Die Steuerfahnder durchforsten nicht nur den Privatwohnsitz, sie wollen auch die Firmenräume untersuchen. Die Mitarbeiter der Steuerfahndung gehen dabei sehr akribisch vor und packen einfach alles ein, was auch nur annähernd Ähnlichkeit mit Unterlagen hat, die von Bedeutung sein könnten.
Sie müssen sich darauf einstellen, dass Sie diese Unterlagen lange Zeit nicht benutzen können. Wenn Sie weiterarbeiten wollen, können Sie versuchen mit dem Beamten zu vereinbaren, dass Sie zumindest eine Kopie Ihrer Unterlagen behalten dürfen. Allerdings kann es auch passieren, dass die Steuerfahndung das Ansinnen ablehnt, sämtliche PCs, Laptops und Datenträger beschlagnahmt und Sie fürs erste handlungsunfähig werden.
Darf die Steuerfahndung Unterlagen beim Steuerberater und der Bank mitnehmen
Ja. Die Steuerfahndung wird im Rahmen ihrer Untersuchungen auch den Steuerberater und die Bank aufsuchen. Gibt es dort relevante Unterlagen, werden sie auch diese beschlagnahmen. Manche Unterlagen dürfen nicht beschlagnahmt werden, zum Beispiel die Korrespondenz zwischen Ihnen und Ihrem Steuerberater. Sie sollten grundsätzlich mit Ihrem Steuerberater vereinbaren, dass er die Akten entsprechend organisiert und eine Handakte anlegt, in der alles abgelegt wird, was nicht an die Steuerfahndung herausgegeben werden muss. Die Bank hingegen hat alles abzugeben, was die Steuerfahndung verlangt. Das Bankgeheimnis hat keinen Bestand mehr.
Darf die Steuerfahndung Telefone und Smartphones überwachen?
Ja, die Steuerfahndung ist dazu befugt, eine Telefonüberwachung einzurichten. Allerdings ist es nur zulässig, wenn sie verdächtigt werden als Bandenmitglied ständig Umsatzsteuern oder Verbrauchssteuern zu hinterziehen. Eine Telefonüberwachung bedeutet, dass sämtliche Telefonleitungen und auch der E-Mail-Verkehr des Beschuldigten angezapft werden.
Wie sicher sind Wertgegenstände und Bargeld?
Die Steuerfahndung hat die Befugnis, Wertgegenstände zu beschlagnahmen und Konten einzufrieren. Sie darf Autos stilllegen, Immobilien schließen, Lebensversicherungen pfänden, auf Aktiendepots zugreifen und Geldkonten sperren. Ist der Geldhahn erst einmal zugedreht, werden (kriminelle) Aktivitäten erschwert, so die Haltung der Steuerfahndung.
Wie läuft eine Verhaftung ab?
Bei Steuerhinterziehungen laufen Verhaftungen nach einem Schema ab, das oft früh am Tag beginnt. Sind sie noch zu Hause und schlafen, kann es passieren, dass die Polizei Sie aus dem Bett klingelt. Falls Sie nicht innerhalb kürzester Zeit die Tür öffnen, kann es durchaus geschehen, dass die Haustür aufgebrochen wird. Die zuständigen Beamten werden Ihnen den Tatvorwurf nennen und Ihnen mitteilen, dass nun das Steuerstrafverfahren eingeleitet wird. In der Regel dürfen Sie ein paar Habseligkeiten einpacken und dann werden Sie abgeführt, oft in Handschellen. Parallel dazu durchsuchen Steuerfahnder das Haus und die Firmenräume.
Während die Steuerfahnder sämtliche Unterlagen beschlagnahmen, die sie für notwendig erachten, werden Sie zum Ermittlungsrichter gebracht. Dieser entscheidet, ob Sie freigelassen werden oder in Untersuchungshaft kommen. Eine Freilassung ist allerdings höchst unwahrscheinlich, Sie werden vermutlich in Untersuchungshaft gebracht. Ein Tipp von erfahrenen Anwälten lautet, vor dem Untersuchungsrichter möglichst wenig zu sagen. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht gebraucht und fragen Sie danach, ob einer Ihrer Angehörigen einen geeigneten Rechtsanwalt suchen und beauftragen darf. Bitten Sie das Gericht, dass die Bestellung eines Pflichtverteidigers bis dahin aufgeschoben wird.
Was geschieht nach der Steuer-Razzia?
Nachdem die Steuerfahndung alle Ermittlungen durchgeführt und alle Unterlagen ausgewertet hat, gibt es fünf verschiedene Wege, wie es weitergehen kann.
Mit etwas Glück bestätigt sich der Verdacht gegen sie nicht oder man kann Ihnen keine Straftat nachweisen. Dann wird das Verfahren eingestellt.
Ihre Schuld wird als gering eingestuft und es gibt kein öffentliches Interesse, ihre Straftat weiterzuverfolgen. Auch dann kann das Verfahren eingestellt werden.
Manchmal kann das Verfahren gegen Bezahlung einer bestimmten Summe eingestellt werden. Auch dient die Erbringung gemeinnütziger Leistungen dazu, das Verfahren einzustellen.
Falls die Angelegenheit unkompliziert ist und als Strafmaß lediglich eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr für Sie in Betracht kommt, könnte es sein, dass Strafbefehl gegen sie erlassen wird.
Bei schwerwiegenden Fällen kommt es zur Anklage, die beim zuständigen Gericht gegen sie erhoben wird.
Für Sie heißt das: Falls Anklage gegen sie erhoben wird, sehen die Ermittlungsbehörden für Steuerstrafsachen dringenden Handlungsbedarf. Es spielt eine große Rolle, wo und von wem ihr Fall verhandelt wird. So drohen ihnen zum Beispiel bei einer Verhandlung am Amtsgericht vor einem Einzelrichter maximal zwei Jahre Haft. Wird die Anklage aber vor einem Schöffengericht am Amtsgericht verhandelt, sind Strafen zwischen zwei und vier Jahren möglich. Falls ihr Fall bis zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts geht, könnte es zu einer Freistrafe kommen, die mehr als vier Jahre umfasst. Allerdings sind Angeklagte so lange unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen wird. Es muss am Ende also nicht sein, dass eine Freiheitsstrafe gegen sie verhängt wird.
Tipp: Frühzeitig mit einem Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht Kontakt aufnehmen
Natürlich können wir Ihnen nur raten, nicht gegen die Steuergesetze zu verstoßen. Doch wir wissen auch, dass manche steuerliche Grauzone unterschiedlich gehandhabt werden kann. Sie sollten auf jeden Fall darüber informiert sein, welche Anwalt für Sie infrage kommt, wenn es um Steuerstrafrecht geht. Auch wenn es ungewöhnlich erscheint, sollten Sie sich möglichst frühzeitig umsehen, um eine geeignete Rechtsanwaltskanzlei in ihrer Kartei zu haben, falls es zum Äußersten kommt. Wenn Sie frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuziehen, kann es Ihnen unter Umständen gelingen, die gesamte Angelegenheit in positive Bahnen zu lenken.
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