Finanzbehörden: Welches Finanzamt ist eigentlich zuständig?

Finanzamt Gebäude

Da es in Deutschland viele Finanzämter gibt, stellen sich Existenzgründer häufig die Frage, welches Finanzamt zuständig ist. Die Zuständigkeit des Finanzamts finden Sie in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Die AO ist die Grundlage des Steuerrechts, welche Sie als Gründer kennen sollten, um Antworten auf steuerrechtliche Fragen zu bekommen.

Die AO besteht aus neun Teilbereichen, die folgendermaßen gegliedert sind:

  • einleitende Vorschriften

  • Steuerschuldrecht

  • allgemeine Verfahrensvorschriften

  • Durchführung der Besteuerung

  • Erhebungsverfahren

  • Vollstreckung

  • außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren

  • Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren

  • Schlussvorschriften

Im ersten Teil und dritten Abschnitt finden Sie von §§ 16 bis 29a AO Informationen zur Zuständigkeit des Finanzamts, die Ihnen dabei helfen, das für Sie zuständige Finanzamt zu finden.

Das Finanzamt und seine Aufgaben

Bevor Sie das für Sie zuständige Finanzamt finden, möchten Sie wahrscheinlich wissen, welche Aufgabe ein Finanzamt überhaupt hat. Das Finanzamt ist dazu da, Steuern zu verwalten. Beachten Sie jedoch, dass Verbrauchssteuern, die bundesgesetzlich vereinbart sind, und Zölle nicht immer Angelegenheit des Finanzamts sind.

Das Finanzamt hat die Aufgabe Steuern festzusetzen und einzuziehen. Eine weitere Tätigkeit des Amts ist die Aufsicht der Steuern, was bedeutet, dass Ihre steuerlichen Angaben von einem Mitarbeiter geprüft werden. Auch der Erlass und die Stundung von Steuern ist Aufgabe des Finanzamts.
 

Die Zuständigkeit des Finanzamts

In der FAGO, der Geschäftsordnung für das Finanzamt, finden Sie Details über die Struktur der Finanzämter. Neben der Aufbauorganisation, welche eine organisatorische Gliederung darstellt, gibt es auch die Ablauforganisation, die Ihnen zum Beispiel mehr über die Erledigung von Geschäftsvorgängen verrät.

Da das Finanzamt unterschiedliche Aufgaben übernimmt, sind diese Aufgaben in Sachgebiete gegliedert. Diese Sachgebiete gliedern sich wiederum in Arbeitsgebiete, welche die kleinste organisatorische Einheit darstellen.

Da die Verwaltung von Steuern aufwendig ist, ist es notwendig, dass die Zuständigkeiten des Finanzamts klar geregelt sind. Aus diesem Grund ist eine Zuständigkeit nach Sache und nach Örtlichkeit definiert.
 

Zuständigkeit nach Örtlichkeit

Mit der örtlichen Zuständigkeit wird geregelt, welche Aufgaben durch welche Behörde zu erfüllen sind. Ein Beispiel für diese Art der Zuständigkeit ist die Erlassung eines Einkommensteuerbescheids.
 

Wohnsitzfinanzamt ist für die Einkommensteuer zuständig

Wird das Einkommen einer natürlichen Person, die kein Unternehmer ist, besteuert (Einkommensteuer), ist das örtlich ansässige Finanzamt zuständig. Dies bedeutet, dass Sie als natürliche Person ganz einfach dort Ihre Steuererklärung abgeben, wo Sie mit Ihrem Wohnsitz gemeldet sind, beziehungsweise Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Das für Sie zuständige Finanzamt wird daher auch als Wohnsitzfinanzamt bezeichnet.

Betreiben Sie in Lüneburg ein Bekleidungsgeschäft und haben in Hamburg Ihren Wohnsitz ist die örtliche Zuständigkeit das Finanzamt in Hamburg. Ein gewöhnlicher Aufenthaltsort ist übrigens der Platz, an dem Sie nicht nur vorübergehend bleiben, sondern für mehr als sechs Monate (= mindestens 183 Tage im Jahr) wohnen.

Bei Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner sowie anderen der Familie angehörigen Personen ist die Zuständigkeit individuell zu ermitteln. Bei einem Familienangehörigen, der nicht dauerhaft getrennt lebt, ist der Wohnsitz immer am Ort der Familie und deshalb einfach zu ermitteln.
 

Wohnsitz- oder Betriebsfinanzamt ist für die Umsatzsteuer zuständig

Doch wie verhält es sich mit der Zuständigkeit bei der Umsatzsteuer? Nach § 19 AO ist das Finanzamt am Wohnsitz des Unternehmens in der Regel zuständig, vorausgesetzt, es handelt sich nicht um eine juristische, sondern um eine natürliche Person. Eine Ausnahme besteht bei der Einfuhrumsatzsteuer. Bei der Einfuhrumsatzsteuer ist jenes Finanzamt zuständig, an welchem das Unternehmen betrieben wird oder vorwiegend ausgeführt wird. Das Tätigkeits- beziehungsweise Betriebsfinanzamt richtet sich deshalb nach dem Ort, an dem Sie Ihren Beruf ausüben bzw. nach dem Ort, an dem die juristische Person (z. B. GmbH) ihren Sitz hat.
 

Zentralfinanzamt für ausländische Unterenehmer

Das Zentralfinanzamt ist für die Einkommen- und Umsatzsteuer zuständig, insofern es um Bauleistungen von ausländischen Unternehmern geht. Als Zentralfinanzamt wird jene Behörde bezeichnet, die für alle betroffenen Unternehmer und Unternehmen im ganzen Bundesgebiet zuständig ist. Beispiel: Alle Unternehmen aus den Niederlanden, die in Deutschland relevante Lieferungen und Leistungen erbringen, müssen im Zentralfinanzamt Kleve (NRW) ihre Steuererklärungen abgeben.
 

Lage- und Betriebsfinanzamt für Gemeindesteuern

Leisten Sie Gemeindesteuern, wie die Grund- und Gewerbesteuer, welche Realsteuern sind, erfolgt die Zerlegung und Feststellung durch das Lage- und Betriebsfinanzamt. Dabei ist das Betriebsfinanzamt für die Zerlegung und Feststellung des Gewerbesteuermessbetrags zuständig und das Lagefinanzamt für die Feststellung und Zerlegung des Grundsteuermessbetrags. Das Lagefinanzamt ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich der Betrieb oder das Grundstück befindet.
 

Örtliches Finanzamt für Körperschaftsteuer

Gründen Sie eine Kapitalgesellschaft, eine Vermögensmasse oder eine Personenvereinigung, die unter das Körperschaftsgesetz fällt, ist das örtliche Finanzamt zuständig, in welchem die Geschäftsleitung ihren Sitz hat. Ist der Sitz der Geschäftsleitung im Ausland, ist das Finanzamt für Sie zuständig bei dem Sie Ihren Sitz als Steuerpflichtiger haben (§ 20 Abs. 2 AO). Gibt es keinen Sitz in Deutschland und keine Geschäftsleitung, ist das örtliche Finanzamt für Sie zuständig, in dessen Bezirk Sie als Steuerpflichtiger das meiste Vermögen haben.

Zuständigkeit nach Sachen

Bei der Zuständigkeit nach Sache geht es um die behördlichen Aufgabenbereiche, die durch die Gesetzgebung zugewiesen werden. Nicht nur aus der AO, sondern auch aus dem Finanzverwaltungsgesetz (FVG) stammen die Grundlagen dieser Betrachtungsweise. Ebenso können andere Gesetze wie das Steuerberatungsgesetz oder das Investitionszulagengesetz berücksichtigt werden. Die Verwaltung er Steuern ist sachlich durch die folgenden Behörden zu veranlassen:

  • Gemeindefinanzbehörde

  • Bundesfinanzbehörde

  • Landesfinanzbehörde

Beachten Sie, dass die Zuständigkeit nach Sache Ihnen keine Hinweise gibt, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, denn dies ergibt sich nur aus der Zuständigkeit nach Ort. Sie sehen, dass es gar nicht so kompliziert ist das für Ihre Angelegenheit passende Finanzamt zu finden, denn es gibt verbindliche Richtlinien, die Ihnen dabei helfen, schnell fündig zu werden.

Weitere Informationen zur Zuständigkeit von Finanzbehörden finden Sie zum Beispiel unter www.finanzamt.sachsen.de sowie im Buch Steuerlehre 1 Rechtslage 2018, Auflage 39, von Manfred und Martin C. Bornhofen.

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