Was kann ich von der Steuer absetzen?

Mann im Geldregen

Das deutsche Steuersystem gilt als eines der kompliziertesten der Welt. Ein kurzer Blick auf die große Zahl an Veröffentlichungen im Bereich der Steuer-Fachliteratur zeigt, dass sich jedes Jahr eine Unmenge an Regelungen ändert. Daher ist das Thema Steuern auch für Existenzgründer auch so schwierig. Ein gewisses Maß an Fachwissen ist erforderlich. Letztlich müssen Sie als Unternehmer nicht nur Ihren steuerrechtlichen Pflichten nachkommen. Um die Steuerlast gering zu halten, werden Sie mit Sicherheit alle Sparpotenziale ausschöpfen. Mit nachfolgenden Tipps erhalten Sie einige wesentliche Aspekte dieses Themas praxisnah erklärt.
 

Die richtige Vorgehensweise zur Gewinnermittlung
ist die Basis für Einsparungen

Die Basis für die zu zahlende Steuerlast bildet die Gewinnermittlung. Als Freiberufler haben Sie es hier relativ leicht. Die zu entrichtenden Steuern ermitteln Sie einfach mit einer Einnahme-Überschuss-Rechnung. Ganz anders sieht es hier für Gewerbetreibende aus, die beispielsweise die GmbH als Rechtsformgewählt haben. Hier gilt es, einen kompletten Jahresabschluss mit Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Dies bedeutet nicht nur einen recht hohen Zeit- und Arbeitsaufwand. Fundierte Fachkenntnisse sind hier gefordert, zumal sich die Regelungen im Steuerrecht sehr häufig ändern. Wenn Sie ein größtmögliches Maß an Steuern sparen wollen, sollte Sie darüber nachdenken, einen Steuerberater zu engagieren. Dieser verursacht einerseits Kosten. Diese stehen aber meistens in keiner Relation zu den Einsparungen. Es versteht sich von selbst, dass das Erstellen einer Bilanz deutlich aufwendiger und teurer ist als eine recht simple Einnahme-Überschuss-Rechnung. Freiberufler dürfen übrigens unabhängig von der Höhe des Gewinns immer eine Einnahme-Überschuss-Rechnung bei der Steuererklärung vornehmen.
 

Nutzen Sie Entscheidungsspielräume, um Steuern zu sparen

Insbesondere mit Blick auf das Betriebsvermögen haben Selbstständige recht große Entscheidungsspielräume, die zu steuerlichen Erleichterungen führen können. Letztlich benötigen Sie hierfür fundierte Kenntnisse im Bereich Steuern, denn die korrekte Zuordnung der Fachbegriffe ist wichtig. Gerade wenn Sie wenig Erfahrung haben, sind Sie gut beraten, sich in der Anfangsphase fachliche Hilfe zu holen. Fehler oder unvorteilhafte Bewertungen können sich auch Jahre später noch bemerkbar machen, beispielsweise dann, wenn Sie sogenannte stille Reserven auflösen und diese versteuern müssen oder wenn Sie Wirtschaftsgüter verkaufen. Hier zeigt sich der nachhaltige Charakter des Themas ‚Steuern sparen‘: Richten Sie Ihren Blick nicht nur auf das jeweilige Geschäftsjahr, sondern betrachten Sie auch die langfristigen Folgen.
 

Typische Kosten und Pauschalen, die von der Steuer absetzbar sind

Im Folgenden erhalten Sie einen kompakten Überblick über die steuerlichen Einsparpotenziale, die Sie als Selbstständiger haben. Wenn Sie diese konsequent nutzen, sparen Sie bares Geld. Eine gute Buchhaltungssoftware fragt diese Punkte ab, falls Sie Ihre Steuererklärung in Eigenregie erstellen. Die Option der Übernahme der Grunddaten für das nächste Geschäftsjahr sorgt in der Folge für eine erhebliche Arbeitserleichterung und dafür, dass die Daten und Bewertungen einheitlich sind.
 

Werbungskosten

Ein Klassiker im Bereich der Steuerabsetzung sind die Werbungskosten, worunter Kosten für Arbeitsmittel sowie Beiträge für Berufsverbände oder auch berufsspezifische Versicherungen fallen. Sie können hier auch eine Pauschale ansetzen und gegebenenfalls Ausbildungskosten berücksichtigen, wenn ein klarer inhaltlicher Bezug zur selbstständigen Tätigkeit besteht.
 

Sparerpauschbetrag

Erträge aus Zinsen, Gewinnen von Kapitalanlagen und Dividenden sind bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei. Für Alleinstehende beträgt er aktuell 801 Euro, für Verheiratete sind es derzeit 1602 Euro.
 

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (privat und gesetzlich)

Mit Inkrafttreten des Bürgerentlastungsgesetzes im Jahre 2010 können Sie die zu leistenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sehr viel besser steuerlich absetzen. Die Beiträge der Pflegeversicherung lassen sich in voller Höhe absetzen. Die für die gesetzliche Krankenversicherung zu einem sehr großen Teil (ausgenommen sind lediglich wählbare Zusatztarife). Kosten für die private Krankenversicherung können Sie ebenfalls zu großen Teilen steuerlich abgesetzt.
 

Arbeitsmittel steuerlich absetzen

In Ergänzung zur oben beschriebenen Pauschale lassen sich auch alle Aufwendungen steuerlich absetzen, die für die Ausübung der konkreten selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind. Dies können etwa Werkzeuge oder Utensilien für die Büroausstattung sein, auch Firmenfahrzeuge oder Werbegeschenke fallen darunter. Um stets den Überblick zu behalten, sollten Sie alle relevanten Belege aufbewahren. Bei einer eventuellen Prüfung sind diese vorzulegen. Auch Arbeitsbekleidung ist steuerlich absetzbar.
 

Fortbildungskosten

Wenn Sie eine Fortbildung besuchen, die einen konkreten Bezug zu Ihrer selbstständigen Tätigkeit hat, lassen sich die Kosten in einer Höhe von ca. 4.000 Euro pro Jahr absetzen. In manchen Fällen können Streitigkeiten entstehen, da Sachbearbeiter den Bezug zur selbstständigen Tätigkeit nicht immer als gegeben ansehen. In jedem Falle aber machen sich Fortbildungen bei der möglichen Steuerersparnis deutlich bemerkbar.
 

Kontoführungsgebühren

Wenn Sie Ihr Konto ausschließlich zu betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie die kompletten Kontoführungsgebühren steuermindernd als Betriebsausgaben geltend machen. Hierbei ist es wichtig, dass Sie wirklich keinerlei private Abhebungen oder Überweisungen tätigen. Handelt es sich um ein gemischtes Konto, also ein Konto, das Sie sowohl privat wie auch für das Unternehmen nutzen, können Sie die anteiligen Kosten steuerlich geltend machen.


Spenden

Spenden erfüllen nicht nur einen guten Zweck, sie sind auch steuerlich abzugsfähig. Daher sollten Sie stets einen Beleg über die Spende verlangen.
 

Außergewöhnliche Belastungen prüfen

Die Höhe der absetzbaren außergewöhnlichen Belastungen ist grundlegend abhängig von der Höhe der Einkünfte. Hierunter fallen beispielsweise Aufwendungen im Krankheitsfall, mit denen in dieser Höhe nicht zu rechnen war. Es handelt sich also um erzwungene Ausgaben, die die eigene Einnahmebasis mindern. Dies gilt allerdings nur für Ihre private Einkommensteuererklärung.
 

Umsatzsteuerkonten immer aktuell halten, um steuerliche Nachteile zu vermeiden

Wenn Sie nicht die Kleinunternehmerregelung nutzen, unterliegen Sie der Umsatzsteuerpflicht. In der unternehmerischen Praxis passieren gerade mit Blick auf die Umsatzsteuer häufig buchhalterische Fehler, die sich nachteilig auswirken können und so dem Ziel der maximalen Steuerersparnis entgegenstehen. Rein formal sind Umsatzsteuerzahlungen an das zuständige Finanzamt ebenfalls Betriebsausgaben, die zu berücksichtigen sind. Tun Sie dies nicht, ist es nach einigen Jahren nicht mehr möglich, eventuelle Fehler zu korrigieren, weil dann der alte Steuerbescheid bestandskräftig ist. Deshalb ist es essenziell, das Umsatzsteuerkonto immer aktuell zu halten sowie buchhalterisch korrekt einzustufen.
 

Steuern mit betriebswirtschaftlichen Mitteln legal senken: Über Abschreibungen können Sie den steuerpflichtigen Gewinn senken

Neben den oben skizzierten Möglichkeiten der direkten Steuerersparnis können Sie auch unternehmerische Handlungsspielräume nutzen, um die Höhe der zu versteuernden Gewinne zu beeinflussen. Abschreibungen für Anschaffungen wie Autos sind eine planbare Möglichkeit, um die Steuerschuld zu senken und so letztlich neue finanzielle Räume für weitere Investitionen zu eröffnen. Gängig ist die lineare Abschreibung für einen Zeitraum über 6 Jahre. In diesem Sinne handelt es sich bei Abschreibungen quasi um Betriebsausgaben, die den steuerpflichtigen Gewinn mindern. Die Kosten für die PKW-Nutzung sind natürlich auch steuerlich relevant. Zunächst muss bestimmt werden, ob es sich um einen Teil des Betriebsvermögens handelt oder aber um einen privaten Besitz, der zur Ausübung der geschäftlichen Tätigkeit genutzt wird. Fahrtkosten und Versicherungsbeiträge können wiederum im oben skizzierten Rahmen steuerlich geltend gemacht werden.
 

Arbeitszimmer

Die Kosten für Ihr Arbeitszimmer, das Sie in Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung unterhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben verbuchen. Ist das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt Ihrer geschäftlichen Tätigkeit, sind die Kosten unbegrenzt abzugsfähig.
 

Fahrtkosten

Wenn Sie Ihren Pkw zu mehr als 90 Prozent beruflich nutzen, stellt Ihr Auto ein Arbeitsmittel dar. Sämtliche Aufwendungen, wie Abschreibung, Zinsen, Versicherungen, Kraftstoff usw. können Sie als Betriebsausgaben geltend machen.
 

Bewirtungskosten

Wenn Sie Geschäftspartner, Kunden oder Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen zum Essen ausführen, sind die Bewirtungskosten zum großen Teil Betriebsausgaben. Die Kosten müssen für das Finanzamt angemessen und plausibel sein, sonst setzen die Mitarbeiter den Rotstift an und streichen die Kosten.
 

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Für größere Anschaffungen in Ihrem Unternehmen, wie beispielsweise ein Auto oder eine große Maschine, haben Sie die Möglichkeit, die Anschaffungskosten über mehrere Jahre abzuschreiben. Sie fließen damit als Betriebsausgaben in die Buchhaltung ein. Beim Kauf von kleineren Gegenständen, wie etwa einer Kaffeemaschine oder einem Drucker, lohnt sich das häufig nicht, weil die Kosten vergleichsweise gering sind. Bei diesen Anschaffungen akzeptiert das Finanzamt ein vereinfachtes Abschreibungsverfahren. Dabei existieren ebenfalls verschiedene Varianten, wie der Sofortabzug oder die Bildung von Sammelposten.
 

Geschenke

Mit kleinen Geschenken können Sie sich bei langjährigen Mitarbeitern und treuen Kunden bedanken. Wenn Sie sich auf diese Weise erkenntlich zeigen, besteht die Möglichkeit, einen Teil der Kosten als Betriebsausgaben zu buchen. Dabei gilt eine Freigrenze von 35 Euro. Kostet das Geschenk weniger als 35 Euro, ist es vollständig als Betriebsausgabe buchbar. Liegen die Kosten höher, dürfen Sie das Geschenk steuerlich nicht geltend machen. Das Finanzamt prüft die betreffenden Belege meistens sehr genau.
 

Rückstellungen für Ihre Altersvorsorge

Als Unternehmer zahlen Sie in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Daher sollten Sie Ihre Altersvorsorge frühzeitig planen. Dazu könne Sie entsprechende Rückstellungen im Jahresabschluss bilden, die Sie direkt vom Gewinn abziehen können. Sie zahlen dadurch weniger Steuern.
 

Fazit: Steuern sparen ist möglich, aber nicht ganz einfach!

Die Betrachtungen bis dato zeigen, dass Sie als Selbstständiger vielfältige Möglichkeiten haben, um Steuern zu sparen. Allerdings brauchen Sie neben fundierten Fachkenntnissen auch eine gewisse Routine. Daher kann die professionelle Hilfe eines Steuerberaters sinnvoll sein, um wirklich alle Potenziale voll auszuschöpfen. Wichtig ist auch, dass die Angaben und Bewertungen in Bezug auf das Betriebsvermögen gleich bleiben. Es ist also nicht im Sinn des Steuerrechts, jedes Jahr die Bewertungsmethoden zu ändern. Neben den klassischen steuerlichen Absetzmöglichkeiten für Versicherungen oder betriebliche Kosten sind Abschreibungen ein probates betriebswirtschaftliches Mittel, um die Steuerlast nach unten zu drücken. Da sich im deutschen Steuerrecht jedes Jahr viel ändert, gilt es, immer am Ball zu bleiben, um stets optimale und rechtlich fundierte Entscheidungen treffen zu können.
 

Checkliste für Steuertipps: Was kann ich von der Steuer absetzen?

  • Sparen in Eigenregie oder mit professioneller Hilfe: Was lohnt sich bzw. welche eigenen Fachkenntnisse haben Sie?
  • Der Jahresabschluss (Einnahme-Überschuss-Rechnung für Freiberufler) ist die Basis für steuerliche Absetzbarkeit
  • Entscheidungen auf Nachhaltigkeit prüfen: Bewertungen in puncto Betriebsvermögen haben eine große steuerliche Relevanz über ein Geschäftsjahr hinaus
  • außergewöhnliche Belastungen sind zu prüfen
  • Lassen sich jenseits der Pauschalen höhere Beträge absetzen?
  • Abschreibungen eröffnen gewisse steuerliche Spielräume
  • teure Buchhaltungsfehler vermeiden: die Konten der Umsatzsteuer sind aktuell zu halten und als Betriebsausgaben zu werten
  • Fortbildungskosten sind absetzbar, wenn ein Bezug zur selbstständigen Tätigkeit besteht
  • …und jedes Jahr grüßt die Steuerklärung: Übernahme der Grunddaten vom Vorjahr, um Zeit zu sparen und stringente Angaben zu machen
     

Tipp: Mit der PKV Geld sparen!

Ob gesetzlich oder privat: Die Beiträge zur Krankenversicherung zählen mitunter zu den höchsten monatlichen Ausgaben. Die Private Krankenversicherung ist für Selbstständige aufgrund der einkommensunabhängigen Beiträge oftmals die günstigere Alternative, trotz weitaus besserem Versicherungsschutz. Viele Anbieter gewähren Ihnen darüber hinaus hohe Beitragsrückerstattungen bei der Nicht-Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen. Gründe, weswegen sich viele Selbstständige bereits für die PKV entschieden haben.

Egal, ob Sie bereits in der PKV versichert sind, oder es noch vorhaben: Nutzen Sie unser Angebot eines kostenlosen Tarifvergleichs und erfahren Sie, welcher Anbieter für Sie das günstigste Angebot bereithält.

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