Ihr Kunde zahlt nicht. Gerichtliches Mahnverfahren online einleiten?
Das gerichtliche Mahnverfahren ist der letzte, finale Schritt, wenn es um die Eintreibung von Außenständen geht. Diesen Weg beschreiten Sie dann, wenn jeglicher guter Wille Ihrerseits mit unkooperativem Verhalten bzw. einem Nicht-Bezahlen der ausstehenden Rechnung geahndet wurde. Bevor ein solcher Fall vor dem Gericht landet, erhält der Kunde zunächst eine Zahlungserinnerung und mehrere Mahnungen. Wird die Rechnung dann immer noch nicht bezahlt, kann man einen Mahnbescheid online finden und dann den Antrag beim Gericht stellen.
Diese Schritte gehen Sie bis zum gerichtlichen Mahnverfahren
Die Kurzform des regulären Mahnverfahrens sieht in der üblichen Praxis so aus:
Schritt 1: Ihr Kunde erhält eine Zahlungserinnerung.
Diese fungiert quasi als Vorbote einer Mahnung ohne rechtliche Auswirkungen. Sie treten damit in Dialog mit Ihrem Kunden und weisen ihn darauf hin, die ausstehende Rechnung zu begleichen.
Schritt 2: Ihr Kunde erhält die erste Mahnung.
Dabei handelt es sich in der Praxis meist um ein der angemahnten Rechnung analoges Schreiben mit allen Daten, die auch auf einem Rechnungsformular vorhanden sein müssen. Mit der ersten „echten“ Mahnung können bereits Mahngebühren erhoben werden. 2,50 Euro gelten hier als Richtwert. Ein Gesetz gibt es nicht. Zum Vergleich: Verzugszinsen hingegen werden in Höhe von fünf Prozent entrichtet, wenn der Empfänger eine Privatperson ist. Acht Prozent fallen an, wenn es sich um ein Unternehmen handelt. Der Kunde gerät automatisch 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung in Verzug.
Schritt 3: Ihr Kunde erhält weitere Mahnungen
Wie viele Mahnungen ein Kunde von Ihnen bekommt, das entscheiden Sie selbst. Experten raten dazu, die Zahlungsfristen von Mahnung zu Mahnung zu verkürzen, beispielsweise bis auf ein Zahlungsziel von drei Tagen ab der dritten Mahnung. Die Alternative zur zweiten und dritten Mahnung ist bereits das gerichtliche Mahnverfahren.
Wichtig: Sie dürfen grundsätzlich nur dann mahnen, wenn Ihr Kunde nicht binnen der angegebenen Zahlungsfrist bezahlt. Darüber hinaus sind Sie in der Pflicht, einwandfreie Ware zu liefern oder eine einwandfreie Leistung zu erbringen.
Das gerichtliche Mahnverfahren. Das ist zu tun
Für das gerichtliche Mahnverfahren ist kein Anwalt nötig. Um das gerichtliche Mahnverfahren anzustoßen, müssen Sie den Erlass eines Mahnbescheids in die Wege leiten. Einst, als noch Anwälte Ihnen bei diesem Schritt geholfen haben, gab es entsprechende Vordrucke. Diese finden Sie heute online unter online-mahnantrag.de. Der Adressat, an den Sie den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides gegen den Schuldner stellen ist das für Sie zuständige Mahngericht.
Nach der Zustellung des Antrags beim Gericht, beginnt das Mahngericht die Überprüfung. Haben Sie alle Formalitäten eingehalten und alles richtig gemacht, erfolgt die Zustellung des Mahnbescheids beim Schuldner. Mit der Zustellung beginnt die zweiwöchige Widerspruchsfrist des Schuldners. An dieser Stelle entscheidet sich, ob Sie mit dem gerichtlichen Mahnverfahren ohne Klage weiterkommen oder nicht. Legt der Schuldner Einspruch ein, weil die Forderung in seinen Augen unbegründet ist, ist das Mahnverfahren beendet. Ihre einzige Chance besteht dann noch darin, in einen Anwalt und Gerichtskosten zu investieren und ein Klageverfahren durchzuführen.
Gesetzt den Fall, der Schuldner erhebt keinen Widerspruch, hat aber dennoch nicht bezahlt, müssen Sie nach der 14-Tages-Frist wieder aktiv werden. Nun beantragen Sie beim zuständigen Gericht den Erlass eines Vollstreckungsbescheids. Auch zu diesem Verfahrensschritt kann der Schuldner Einspruch einlegen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Vollstreckungsbescheid offiziell rechtskräftig. Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihre Forderung abgesichert haben – und zwar für 30 Jahre. Das ist jedoch nur eine Konsequenz. Mit einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid haben Sie die Chance, einen Gerichtsvollzieher zu engagieren. Dieser kann mit dem Vollstreckungsbescheid das Konto des Schuldners pfänden oder auf anderem Wege Geld vom Schuldner eintreiben.
Fazit: Mahnverfahren mit oder ohne Anwalt?
Ob es sinnvoll ist, das Mahnverfahren mit oder ohne Anwalt durchzuführen, müssen Sie selbst entscheiden. Grundsätzlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, einen Anwalt zu beauftragen. Auf der anderen Seite ist es allerdings so, dass Sie die Kosten für das Mahnverfahren ohnehin dem Schuldner in Rechnung stellen. Möglicherweise erspart Ihnen der Anwalt einiges an Zeit und Nerven. Auch verhindern Sie so, aus Unwissenheit Fehler zu machen, die eine zeitliche Verzögerung nach sich ziehen könnten.
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