Selbstständig machen mit einem Catering-Service
Wer gerne den Kochlöffel schwingt und seiner Kreativität in der Küche freien Lauf lässt, kann mit diesen Voraussetzungen den Weg in die berufliche Selbstständigkeit wagen: Die Existenzgründung mit einem Catering Service verspricht eine nachhaltige Geschäftsbasis, sofern von Beginn an bei der Planung auf zentrale Aspekte geachtet wird. Dies soll im folgenden Beitrag mit hoher Praxisorientierung geschehen.
Existenzgründung mit einem Catering Service: Was angehende Selbstständige hier erfahren
- Analyse der Ausgangslage: Was kommt auf mich zu?
- Hinweise und Businessplan sowie relevanten Schlüsselthemen
- Was soll für wen auf dem Speiseplan stehen?
- Was ist bei der Preiskalkulation zu beachten?
- Welche formalen Aspekte sind zu beachten?
Ausgangslage, Standort und Aktionsradius sondieren
Ein Catering Service kommt immer dann ins Spiel, wenn auf privaten oder betrieblichen Feierlichkeiten ein ansprechendes Menu bzw. Buffet serviert werden soll. Neben diesen einmaligen Verdienstmöglichkeiten können aber auch langfristige Kooperationen für eine nachhaltige Geschäftsbasis direkt von Beginn an angestrebt werden. Denkbar wäre es, Unternehmen oder auch soziale Einrichtungen regelmäßig zu beliefern, wozu die Möglichkeiten vor Ort frühzeitig erkundet werden sollten. Auch empfiehlt es sich, diesbezügliche Gespräche möglichst noch im Gründungsprozess zu führen. Letztlich hängt die anzustrebende geschäftliche Nachhaltigkeit auch vom gewählten Standort ab, der durch möglichst wenig direkte Konkurrenz geprägt sein sollte. Sofern Konkurrenz vorhanden ist, gilt es, sich mit einem besonderen Angebot oder Kundenservice gezielt abzusetzen. Um der Konkurrenzsituation zu entgehen, kann natürlich auch der Aktionsradius ausgeweitet werden. Kunden können dann in einem definierten Umkreis von x Kilometern beliefert werden. Hierbei sollte aber immer die Wirtschaftlichkeit im Auge behalten werden, denn etwaige Transportkosten können die eigenen Gewinne schmälern, wenn sie nicht an Kunden weiter gegeben werden.
Catering Service gründen: Was bedeutet diese Entscheidung?
Die folgenden Themen sowie die weiteren Ausführungen im Beitrag zeigen konkret, woran angehende Existenzgründer in puncto Catering Service zu denken haben. Grundsätzlich sollten sich Existenzgründer aber direkt zu Beginn mit diesen Erfordernissen und Herausforderungen vertraut machen:
- Räumlichkeiten (Großküche) und Equipment: Für große Aufträge müssen entsprechende Ressourcen vorhanden sein, der Planungsbedarf sollte nicht unterschätzt werden. Es bedarf gewisser Erfahrungswerte, um die Herausforderung einschätzen zu können.
- Personal finden: Für die Küche, die Kundenberatung und den üblichen Lieferservice werden mit Sicherheit Mitarbeiter eingestellt werden müssen, da nicht alle Arbeiten in Eigenregie erledigt werden können. Die Personalsuche sollte so früh wie möglich beginnen.
- Qualität definieren: Welche Qualität sollen die angebotenen Speisen haben? Woher stammen die Grundprodukte? Wird alles selber hergestellt oder nur in Teilen?
- Transportmöglichkeit: Für die Auslieferung der Speisen müssen entsprechende Fahrzeuge vorhanden sein. Hierfür sind möglichst frühzeitig die vorteilhaftesten Lösungen zu ergründen (z.B. Leasingfahrzeuge)
- Arbeitszeiten? Je nach Liefertermin und Größe des Auftrages werden unkonventionelle Arbeitszeiten (auch am Wochenende) keine Seltenheit. Diese ehrliche Einsicht gehört zu einer ganzheitlichen Planung dazu.
Businessplan erstellen
Aus den Überlegungen bis dato geht schon hervor, dass eine nicht unerhebliche Summe für die Ausstattung, die Miete und ggf. die Renovierung geeigneter Geschäftsräume aufzubringen sein wird. Der Businessplan ist das Mittel der Wahl, um externen Geldgebern eine überzeugende Visitenkarte in die Hand zu geben! Insofern birgt diese Pflichtaufgabe für jeden Existenzgründer viele Chancen, auch was die strategische Ausrichtung des eigenen Geschäfts angeht. Im Businessplan sollte überzeugend dargestellt werden, wo die Alleinstellungsmerkmale und somit Chance des Catering Service liegen. Neben der Ausarbeitung aller Geschäftsfelder kommt der Planung der Finanzen eine Schlüsselrolle zu. Daher sollte von Beginn an sehr sorgfältig kalkuliert werden, um die Kosten im Griff zu haben. Nur so lassen sich durch eine ausreichende Liquidität dauerhaft unternehmerische Spielräume nutzen.
Angebot und Zielgruppe für das Catering definieren
Eine der zentralsten Aufgaben mit Blick auf den angestrebten Erfolg wird die Ausarbeitung des Angebots sein. Welche Speisen bzw. kulinarischen Arrangements sollen auf dem Speiseplan stehen? Hier sollte nicht der eigene Geschmack entscheiden, sondern der der anvisierten Zielgruppe. Letztlich kann eine bunte Mischung oder die Option von Kombinationsmöglichkeiten auch dafür sorgen, dass buchstäblich für jeden Geschmack etwas dabei ist. Darüber hinaus kann es Sinn machen, durch saisonale Speisen immer wieder neue Geschmackshighlights zu setzen und für Kunden interessant zu bleiben. Ganz grundsätzlich sollten natürlich auch die ernährungstechnischen Trends gezielt mit in das Angebot einfließen. Insofern ist zu überlegen, in welchem Maße vegetarische oder vegane Alternativen angeboten werden sollen.
Die Preiskalkulation sollte allen Beteiligten ‚schmecken‘
Die Preise für die Catering Leistungen müssen letztlich ein guter Kompromiss für beide Seiten sein. Für Kunden müssen die Preise akzeptabel sein, für den Catering Service müssen sie ansprechende Gewinnmargen erlauben. In dieser Hinsicht ist es üblich, Preise pro Person für komplette Menus festzulegen. Darin sind Vor-, Haupt- und Nachspeise enthalten, wobei genügend Spielraum für Wahlmöglichkeiten vorhanden sein sollte. Kunden sollten immer die Möglichkeit haben, die eine oder andere Komponenten auszutauschen, ggf. auch gegen einen vereinbarten Aufpreis. Wer sich mit einem Catering Service selbstständig machen möchte, muss von Beginn ein großes Augenmerk auf die Preiskalkulation legen. Der Endpreis muss abzüglich ALLER Kosten (= Miete, Personal/Arbeitslohn, Wareneinsatz und etwaiger Lieferkosten) einen Gewinn ermöglichen. Ein rein kostendeckender Betrieb wird auf Dauer nicht erfolgreich sein können. Die Preiskalkulation sollte aber schon früher beginnen, und zwar beim Einkauf: Mit den definierten Qualitätskriterien im Hinterkopf sollten selbstständige Caterer genau überlegen, bei welchem Lieferanten sie einkaufen wollen bzw. wie viel sie für welche veranschlagte Summe pro Person kriegen.
Marketing und Kundengewinnung
Wer sich mit einem Catering Service selbstständig macht, konnte idealerweise in der Branche schon erste Kontakte sammeln, sodass der Start insgesamt leichter wird. Ansonsten wird eine optimierte Homepage gerade in der Startphase ein wichtiger Marketing-Baustein sein, um Kunden von der eigenen Existenz überhaupt zu informieren und sie idealerweise zu einer Kontaktaufnahme bis zu einem Beratungsgespräch inklusive Angebotserstellung zu bewegen. Die bereits angesprochene Qualität der Speisen spielt auch für das Marketing eine Schlüsselrolle: Zufriedene Kunden werden den Caterer gerne weiter empfehlen oder ggf. selbst gerne regelmäßig auf ihn zurückkommen. Insofern sollte gerade beim ersten Kundenauftrag kein Aspekt dem Zufall überlassen werden. Zu bedenken ist, dass Bewertungen im Internet mittlerweile eine große Rolle bei der Auswahl und Entscheidung spielen. Nicht wenige Kunden, die einen Caterer suchen, werden sich in diesem Sinne vorher im Internet ein Bild machen. Selbstständige Caterer sind gut beraten, ihren Ruf im Internet stets im Blick zu haben und ggf. mit persönlichen Stellungnahmen einzugreifen. Dieses aus strategischer Sicht nicht unwichtige Thema (Monitoring) kann ggf. auch ausgelagert werden.
Formalitäten und Voraussetzungen
Grundsätzlich ist vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit ein Gewerbe anzumelden. Jeder Unternehmer, der mit frischen Lebensmitteln arbeitet, muss im Zuge dessen Kenntnisse in Bezug auf die Hygieneverordnung nachweisen. Maßgebend hierfür ist Paragraf 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung. Ein solcher Nachweis kann durch spezielle Seminare erbracht werden, die bei der Industrie- und Handelskammer angeboten werden. Generell unterliegen Catering Betriebe nicht den Regelungen des Gaststättengesetzes, sodass keine Konzession zu beantragen ist. Dies kann sich aber dann ändern, wenn Auftraggeber den Ausschank von Alkohol beauftragen. Sofern Caterer diesen Service mit anbieten wollen, ist eine Konzession zu beantragen. Im Zweifelsfall kann ein Beratungsgespräch beim zuständigen Gewerbeamt schnell Gewiss bringen, was für die wünschenswerte Planungssicherheit ein großer Vorteil ist.
Handelt es sich beim Catering um eine handwerkliche Tätigkeit?
Bei einer Existenzgründung im Catering Bereich stellt sich auch die Frage, inwieweit es sich um eine handwerkliche Tätigkeit handelt. Generell sind solche Caterer nicht handwerklich tätig, die nur bereits fertig gestellte Produkte weiter geben. Sobald aber Rohwaren verarbeitet werden, kann Catering als Handwerk gewertet werden. Ob sich also eine Mitgliedschaft in der Handwerkskammer nach der Gewerbeanmeldung ergibt, muss im Einzelfall mit Blick auf das Leistungsspektrum entschieden werden. Unter Umständen kann auch eine Tätigkeit im so genannten Minderhandwerk oder eine nicht wesentliche Handwerkstätigkeit anerkannt werden.
Wissen zur Existenzgründung mit einem Catering Service in der kompakten Zusammenfassung:
- Pflichtaufgaben in der Gründungs- bzw. Planungsphase: Standortanalyse, Angebotserarbeitung mit Blick auf die anvisierte Zielgruppe, Auffinden geeigneter Geschäftsräume und Einstellung von Personal
- Mit einem professionellen Businessplan wird das Geschäft ganzheitlich auf Erfolg ausgerichtet und idealerweise werden externe Geldgeber von den Chancen der Geschäftsidee überzeugt
- Der kaufmännisch durchdachten Preiskalkulation kommt mit Blick auf die wichtige finanzielle Nachhaltigkeit eine Schlüsselrolle zu
- Gute bzw. genießbare Qualität und eine suchmaschinenoptimierte Homepage sind in der Startphase wichtige Grundvoraussetzungen für einen wachsenden Kundenstamm
- Existenzgründung mit Catering Service: Vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit ist ein Gewerbe anzumelden. Catering Anbieter fallen nicht unter das Gaststättengesetz. Im Einzelfall ist zu klären, in welchem Maße es sich konkret um eine handwerkliche Tätigkeit handelt.
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