Selbstständig machen als Fensterreiniger

Fensterreinigung
Zuletzt aktualisiert: 08.09.2026

Existenzgründung als Fensterreiniger: In vielen Haushalten gibt es mehrere Fenster zu putzen, doch die Begeisterung für diese Reinigungstätigkeit hält sich oftmals in Grenzen. Noch mehr zu tun gibt es im gewerblichen und öffentlichen Bereich, denn große Gebäude weisen oft riesige Glas- und Fensterflächen auf, die regelmäßig gereinigt werden wollen. Schließlich gibt es keine zweite Chance für den ersten Eindruck. Genau hier kommen selbstständige Fensterputzer ins Spiel, die idealerweise für streifenfreien Glanz inklusive hoher Serviceorientierung stehen. Was aber sollte beachtet werden, um sich als professioneller Fensterreiniger selbstständig zu machen? Welche strategischen Überlegungen und formalen Voraussetzungen sind zu bedenken? Wie verhält es sich mit den Erfolgsaussichten in diesem Bereich? Diesen und weiteren Fragen soll im folgenden Fachbeitrag praxis- und handlungsorientiert nachgegangen werden.

Einleitender Überblick und Abgrenzung zum Berufsfeld Gebäudereiniger

Im Grunde genommen gehört das spezielle Tätigkeitsfeld des Fensterreinigers zum Berufsbild des Gebäudereinigers. Doch während ein Gebäudereiniger sich mit allen Reinigungsarbeiten in und an Gebäuden auskennt, spezialisiert sich der Fensterreiniger auf Glasflächen. Gereinigt werden also nicht nur Fenster und Glastüren, sondern auch gläserne Außenfassaden, wie sie vor allem in großen Bürogebäuden häufig anzutreffen sind. Insofern wird durch dieses Tätigkeitsfeld schon eine Spezialisierung innerhalb der Reinigungsbranche vorgenommen.

Umfeldbedingungen berücksichtigen: die starke Konkurrenz in der Reinigungsbranche

Zu beachten ist, dass der Bereich der Gebäudereinigung mit gut einer Million Beschäftigungsverhältnissen in rund 35.000 Betrieben zu den größten Handwerken in Deutschland zählt (amtliche Handwerksstatistik, Erhebungsjahr 2024; seit diesem Erhebungsjahr zählt die Statistik jedes Arbeitsverhältnis einzeln statt Personen in ihrer Haupttätigkeit). Dementsprechend groß ist die Konkurrenz vor Ort und auch der Preisdruck ist enorm. Für angestellte Fensterreiniger gilt dabei nicht der gesetzliche Mindestlohn, sondern der höhere allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung – und die Glas- und Fassadenreinigung ist dort in der oberen Lohngruppe 6 eingruppiert. Wer selbstständig als Fensterreiniger arbeitet, wird höhere Stundenlöhne erwirtschaften müssen, schließlich sind neben der Arbeitszeit und dem Materialeinsatz die laufenden Kosten für den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung zu decken (man denke an die Kosten für die Krankenversicherung und die private Altersvorsorge). Die Kosten bzw. Endpreise für Kunden sollten realistisch kalkuliert werden. Kampfpreise sind auf Dauer keine Lösung, um das Geschäft auf eine nachhaltige Basis zu stellen. Damit können Kunden zwar angelockt werden, die eigene Gewinnsituation wird aber kaum ein zufriedenstellendes Niveau erreichen können. Zudem ist zu bedenken, dass Preise auch die wahrgenommene Qualität beeinflussen. Je nach anvisierter Zielgruppe lassen sich auch höhere Honorare durchsetzen. Wo die Untergrenze im eigenen Gewerk liegt, zeigt der Vergleich der drei maßgeblichen Lohnuntergrenzen.

LohnuntergrenzeStundenlohnGilt fürGrundlage
Gesetzlicher Mindestlohn13,90 € seit 1.1.2026, 14,60 € ab 1.1.2027alle Branchen ohne höhere UntergrenzeMindestlohngesetz
Branchenmindestlohn Lohngruppe 115,00 € seit 1.1.2026Innen- und Unterhaltsreinigungallgemeinverbindlicher Tarifvertrag Gebäudereinigung
Branchenmindestlohn Lohngruppe 618,40 € seit 1.1.2026Glas- und Fassadenreinigung, also Fensterreinigungallgemeinverbindlicher Tarifvertrag Gebäudereinigung

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Abrechenbare Tage pro Jahr
150 Tage
Realistischer Schnitt für Solo-Selbstständige. 220 wäre Vollauslastung ohne jede Pause.
Betriebskosten pro Monat
600
Miete, Software, Versicherungen, Weiterbildung, Steuerberater, Fahrzeug.
Rücklagen für Auftragslücken
15 %
15 % decken etwa 6 Wochen auftragsfreie Zeit pro Jahr ab.
Abrechenbare Stunden pro Arbeitstag
6 h
Nicht jede Stunde am Schreibtisch ist eine abrechenbare Stunde. 6 bis 7 Stunden sind realistisch.
Ihr realistischer Stundensatz
Stundensatz
0
netto, was Sie Ihrem Kunden in Rechnung stellen sollten
Tagessatz
0
Monatsumsatz-Ziel
0

Vergleich mit Ihrer Branche

Was Ihr Satz konkret bedeutet

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Bevor Sie den Satz Ihrem ersten Kunden nennen

    Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner ist ein unverbindliches Kalkulations-Werkzeug. Die Ergebnisse basieren auf vereinfachten Steuerformeln (Grundtarif 2025) und allgemeinen Branchen-Richtwerten. Die tatsächliche Steuerlast und realistische Stundensätze hängen stark von Ihrer individuellen Situation, Region und Spezialisierung ab. Für konkrete Entscheidungen bitte Steuerberater oder Branchenverband konsultieren.

    Marktanalyse und Bestimmung des Leistungsspektrums

    Durch die zum Teil enorme Konkurrenzsituation ist eine aussagekräftige Standortanalyse zu Beginn unabdingbar. Zu erörtern ist, wie viele Konkurrenten es mit Blick auf die anvisierte Zielgruppe gibt. Daraus lässt sich ungefähr abschätzen, wie groß die potenzielle Auftragslage ist. Was die Zielgruppe angeht, so ist grundsätzlich zu entscheiden, ob nur private oder auch gewerbliche Kunden anvisiert werden sollen. Darüber hinaus ist es denkbar, mit öffentlichen Auftraggebern zusammenzuarbeiten. Da diese aber oft öffentliche Ausschreibungen für die Auftragsvergabe vornehmen, ist der Preisdruck enorm. Die Standort- bzw. Marktanalyse kann daher ergeben, dass die Nachfrage für eine bestimmte Zielgruppe größer ist. Darüber hinaus ist zu bedenken, welcher Aktionsradius gewählt werden soll bzw. wirtschaftlich noch sinnvoll ist. Rechnet es sich buchstäblich, auch Aufträge mit einer Anfahrt von über 50 Kilometern anzunehmen? Folgende Fragen fassen alle wesentlichen Faktoren in diesem Bereich zusammen:

    1. Wie groß ist die anvisierte Zielgruppe?
    2. Wie groß ist dementsprechend die Nachfrage im definierten Aktionsradius?
    3. Wie viele Betriebe/Konkurrenten sind schon vorhanden (=> Internetrecherche)?
    4. Welche Leistungen bieten Konkurrenten zu welchen Preisen an?

    Die Beantwortung dieser grundlegenden Fragen erlaubt es, das eigene Angebot bezogen auf den Standort strategisch möglichst klug zu platzieren.

    Der folgende Gründungsfahrplan dient als unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

    • Entscheiden, ob Privatkunden, Gewerbekunden oder öffentliche Auftraggeber im Mittelpunkt stehen.
    • Aktionsradius festlegen und Anfahrtszeiten gegen den Auftragswert rechnen.
    • Konkurrenten im Umkreis erfassen: Leistungen, Preise, Auslastung.
    • Leistungsspektrum festlegen: Innenglas, Fassade, Wintergärten, Solarreinigung, Rahmen und Rollläden.
    • Klären, ob Höhenarbeiten mit Hubsteiger oder Seilzugang angeboten werden sollen.
    • Branchenmindestlohn der Lohngruppe 6 als Untergrenze für die eigene Stundenkalkulation ansetzen.
    • Material, Fahrzeug, Wasseraufbereitung und Verbrauchsmaterial pro Einsatzstunde umlegen.
    • Krankenversicherung, Altersvorsorge und Steuerrücklage in den Stundensatz einrechnen.
    • Unproduktive Zeiten einplanen: Anfahrt, Angebote, Buchhaltung, Ausfalltage.
    • Preisliste je Leistung festlegen: Quadratmeterpreis, Stundenpreis oder Objektpauschale.
    • Gewerbe anmelden und das Leistungsspektrum dabei möglichst genau beschreiben.
    • Tätigkeit bei der Handwerkskammer anzeigen und in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke eintragen lassen.
    • Innerhalb einer Woche nach Gründung bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft anmelden.
    • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und über die Kleinunternehmerregelung entscheiden.
    • Geschäftskonto eröffnen und die private von der betrieblichen Kasse trennen.
    • Grundausstattung anschaffen: Wischer, Einwascher, Teleskopstangen, Reinigungsmittel.
    • Entscheiden, ob ein Osmose-System für entmineralisiertes Wasser bei Stangenarbeit angeschafft wird.
    • Leitern, Steigtechnik und persönliche Schutzausrüstung nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaft auswählen.
    • Fahrzeug beschaffen und für Wassertank und Material einrichten.
    • Betriebshaftpflicht abschließen, bevor das erste Objekt betreten wird.
    • Referenzobjekt im Umkreis suchen und Vorher-nachher-Bilder aufnehmen.
    • Einträge in Branchenverzeichnissen und Kartendiensten anlegen.
    • Hausverwaltungen, Ladenzeilen, Arztpraxen und Autohäuser direkt ansprechen.
    • Wartungsverträge mit festem Turnus anbieten statt reiner Einzelaufträge.
    • Fahrzeugbeschriftung und Arbeitskleidung als dauerhafte Werbefläche nutzen.
    • Rücklage für die auftragsschwachen Wintermonate aufbauen.
    • Krankentagegeld und Absicherung der Arbeitskraft prüfen.
    • Zahlungsziele festlegen und Zahlungseingänge regelmäßig kontrollieren.
    • Preise jährlich gegen die gestiegenen Lohnuntergrenzen nachrechnen.

    Businessplan schreiben: Dieser formale Leitfaden gibt die Geschäftsausrichtung vor

    Lange bevor das erste Fenster gereinigt wird, müssen die geschäftlichen Grundlagen ausgearbeitet werden. Die beschriebene Markt- und Standortanalyse ist ein wesentlicher Bestandteil eines auszuarbeitenden Businessplanes. In diesem kommt der Planung der Finanzen eine wichtige Schlüsselrolle zu. Nur wer realistisch und fundiert mit seinen Finanzen plant, wird externe Geldgeber von der Geschäftsidee überzeugen können. Im Businessplan werden Gründer darüber hinaus ‚gezwungen‘, wichtige Fragen für den Geschäftserfolg zu beantworten:

    • Alleinstellungsmerkmal: Was macht das Unternehmen aus Kundensicht besonders bzw. im Vergleich zur Konkurrenz attraktiv?
    • Marketing und Kundenakquise: Wie können Kunden wirksam erreicht werden?
    • Preiskalkulation: Welche Preise sind für Kunden und Geschäftsgründer attraktiv?

    Zielumsatz-Rechner: nötigen Jahresumsatz ermitteln

    Für viele angehende Selbstständige sind solche strategischen bzw. kaufmännischen Fragen eine große Herausforderung, besonders wenn spezifische Fachkenntnisse (noch) nicht vorhanden sind. In diesem Fall empfiehlt es sich, auf eine professionelle Vorlage für einen Businessplan zurückzugreifen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle relevanten Inhalte in der richtigen Form bearbeitet werden. Um Defizite im Bereich der Unternehmensführung auszuräumen, empfiehlt es sich, frühzeitig Gründerseminare oder spezielle Coachings zu besuchen. In diesen Trainingsmaßnahmen wird relevantes Praxiswissen in kurzer Zeit vermittelt.

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    Eine saubere Sache? Persönliche Voraussetzungen für diesen Beruf ehrlich einschätzen

    Direkt anknüpfend an den obigen Gedanken muss selbstständigen Fensterreinigern klar sein, dass die eigentliche handwerkliche Tätigkeit zwar den Schwerpunkt ausmacht, aber im Berufsalltag um eine weitere Facette erweitert wird. Die Rede ist von der Buchhaltung inklusive Forderungsmanagement bzw. kaufmännischen Aufgaben generell. Rechnungen müssen geschrieben und Zahlungseingänge überprüft werden. Die Kosten sind stets im Blick zu halten, damit die so wichtige Liquidität für unternehmerische Handlungsfähigkeit erhalten bleibt.

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    Zudem müssen die persönlichen Startvoraussetzungen für die Selbstständigkeit als Fensterreiniger ehrlich eingeschätzt werden, denn im Vergleich zur Anstellung sind die persönlichen und finanziellen Risiken größer. Der Beruf ist körperlich belastend, oft wird draußen oder auch in luftiger Höhe gearbeitet (Fassadenreinigung). Auch der Umgang mit chemischen Reinigungsmitteln kann auf Dauer eine gewisse Gefahr für die Gesundheit darstellen (fundierte Kenntnisse für die fachgerechte Nutzung sind daher unerlässlich). Zudem ist eine Freude am Umgang mit Menschen unerlässlich, denn als Fensterreiniger wird man es jeden Tag mit unterschiedlichsten Auftraggebern zu tun haben. Nicht wenige werden die Arbeitsergebnisse kritisch beäugen. Eine überzeugende Qualität wird wichtig sein, um Kunden dauerhaft binden zu können. Gerade im Privatkundenbereich wird die Mund-zu-Mund-Propaganda sicher eine wichtige Rolle spielen.

    Formale Voraussetzungen für die Existenzgründung als Fensterreiniger

    Für eine selbstständige Tätigkeit als Fensterreiniger ist vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit ein Gewerbe anzumelden. Im Zuge der Gewerbeanmeldung muss das für Kunden angebotene Leistungsspektrum möglichst exakt und umfassend beschrieben werden. Bei dieser handwerklichen Tätigkeit ist eine gesonderte Erlaubnis nicht vorgesehen. Generell ist das Handwerk der Gebäudereiniger zulassungsfrei (Anlage B1 Nr. 33 der Handwerksordnung), sodass für die Selbstständigkeit kein Meistertitel erforderlich ist. Anzuzeigen ist die Tätigkeit gleichwohl bei der zuständigen Handwerkskammer, die den Betrieb in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke einträgt; mit der Eintragung geht die Pflichtmitgliedschaft einher. Hinzu kommt die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, die für das Reinigungsgewerbe zuständig ist. Die Einstiegshürden sind demnach sehr gering, sodass auch Quereinsteiger in diesem Bereich die berufliche Selbstständigkeit erfolgreich vorantreiben können.

    Gewerbeanmeldungs-Plan: persönliche Checkliste erstellen

    Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft muss binnen einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen, und zwar auch dann, wenn kein einziger Mitarbeiter beschäftigt wird – wer die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Bußgeld und rückwirkende Beitragsforderungen.

    Wer die Fensterreinigung zunächst im kleinen Rahmen oder nebenberuflich als Kleingewerbe betreibt, kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen und muss dann keine Umsatzsteuer ausweisen. Möglich ist das, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr unter 100.000 Euro bleibt, jeweils netto gerechnet.

    Kleinunternehmer-Rechner: Umsatzgrenzen nach § 19 UStG prüfen

    Berufliche Perspektiven: Aus-und Weiterbildungsmöglichkeiten für Fensterreiniger

    Neben einer Fachausbildung zum Gebäudereiniger kommen auch etliche Weiterbildungsmaßnahmen in Betracht, etwa um sich auf spezielle Gebäudetypen oder auch Reinigungsverfahren strategisch zu fokussieren (und so Kunden ein Alleinstellungsmerkmal bieten zu können). Eine kurze Internetrecherche ist ausreichend, um sich diesbezüglich einen ersten Überblick zu verschaffen. Auch ein Hochschulstudium im Bereich Ingenieurswesen im Hygiene- und Reinigungsmanagement kann eine Option sein (auch um das Leistungsspektrum zu erweitern).

    Unternehmerische Risiken sollten frühzeitig bekannt sein

    Bei Arbeiten an bzw. mit Glas lassen sich Schäden nicht ausschließen, da oft eine kleine Unachtsamkeit ausreicht. Insofern sollten sich selbstständige Fensterreiniger mit einer Betriebshaftpflichtversicherung für solche Fälle wappnen.

    Betriebshaftpflicht: kostenloses Angebot anfordern

    Zu bedenken ist, dass diese Tätigkeit auch saisonalen Schwankungen unterliegt, die einen direkten Einfluss auf die Einnahmen haben können. In einem harten Winter mit Minusgraden wird außen nicht gereinigt werden können. Insofern sind für solche Fälle immer finanzielle Rücklagen zu bilden.

    Steuerrücklagen-Rechner: Rücklage für das Finanzamt ermitteln

    Aufgrund der körperlich belastenden Arbeit ist ein gesetzlicher oder auch privater Versicherungstarif mit Krankentagegeld dringend empfehlenswert. Um die eigene Arbeitskraft als wichtigstes Gut für die Selbstständigkeit abzusichern, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine prüfenswerte Option sein.

    Krankentagegeld-Bedarfsrechner: Absicherungslücke ermitteln

    Fazit für den Weg in die Selbstständigkeit als Fensterreiniger

    Durch die geringen Einstiegshürden (zulassungsfreies Handwerk ohne Meisterpflicht) kann auch Quereinsteigern der Einstieg in die berufliche Selbstständigkeit als Fensterreiniger schnell gelingen. Diese beschäftigungsstärkste Branche in Deutschland ist jedoch von einer enormen Konkurrenz gekennzeichnet, was einen hohen Preisdruck mit sich bringt. Darüber sollte Klarheit herrschen. Insofern ist eine gründliche Markt- und Standortanalyse mit darauf abgestimmter Angebotsgestaltung ein wesentlicher Erfolgsfaktor für nachhaltigen Geschäftserfolg.

    Selbstständig machen als Fensterreiniger: Kurzzusammenfassung mit relevanten Schlüsselaspekten

    • Für diese selbstständige Tätigkeit ist ein Gewerbe anzumelden (vor der eigentlichen Aufnahme der Geschäftstätigkeit, dies gilt auch für ein Nebengewerbe)
    • geringe Einstiegshürden: Es handelt sich um eine zulassungsfreie Handwerkstätigkeit ohne Meisterpflicht – anzuzeigen ist sie dennoch bei der Handwerkskammer und der Berufsgenossenschaft
    • Strategisch kluge Positionierung der eigenen Fachdienstleistungen: Die angespannte Konkurrenzsituation in dieser umsatzstarken Branche erfordert eine gewissenhafte Analyse der Ausgangslage
    • Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn der Lohngruppe 6 gibt die Untergrenze für jede eigene Stundenkalkulation vor
    • Mit einem ganzheitlich ausgearbeiteten Businessplan werden alle Bereiche des Geschäftsmodells zielorientiert ausgearbeitet. Besonders die Finanzen sollten sorgfältig geplant werden.

    Was passiert mit meiner Krankenversicherung wenn ich mich selbstständig mache?

    Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...

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