Selbstständig machen als Raumpfleger

Raumpfleger

Wer sich als Raumpfleger selbstständig machen möchte, sollte auf eine buchstäbliche ‚saubere‘ strategische Geschäftsausrichtung von Beginn an großen Wert legen. Insgesamt ist die Branche in Deutschland hart umkämpft, was naturgemäß einen gewissen Preisdruck mit sich bringt. Demgegenüber gibt es mit zahlreichen Unternehmen und vielen Privathaushalten eine große potenzielle Zielgruppe für dauerhafte Aufträge. Zur Orientierung: Im Jahr 2015 lagen die Umsätze in dieser Branche laut Statistischem Bundesamt bei knapp 16 Milliarden Euro. Im folgenden Beitrag sollen alle wesentlichen Faktoren für einen erfolgreichen Weg in die Selbstständigkeit als Raumpfleger beleuchtet werden. Generell erlaubt die Selbstständigkeit in diesem Bereich ein höheres Einkommen, da sich der Lohn in Angestelltenverhältnissen selten nicht weit vom gesetzlichen Mindestlohn entfernt. Grundsätzlich geht es in diesem Bereich um die professionelle Säuberung von Sanitäranlagen und Böden. Gerade in Büroräumen werden Raumpfleger häufig von Unternehmen eingesetzt. Im privaten Bereich können sich die reinigenden Tätigkeiten im Grunde auf alle Wohnräume ausdehnen.

Existenzgründung als Raumpfleger: Was Gründungswillige hier erfahren

  • formale Voraussetzungen und Behördengänge
  • inhaltliche bzw. strategische Geschäftsausrichtung
  • finanzielle Aspekte der Unternehmensgründung
  • mögliche Risiken durch Versicherungen minimieren
  • Die Dimensionen und Voraussetzungen der Existenzgründung klar benennen

Zu Beginn sollten sich Interessenten fragen, ob sie ein ganzes Raumpflegeunternehmen gründen oder sich als Ein-Mann-Unternehmen versuchen wollen. Letzteres hat den Vorteil, dass weniger Kapital benötigt wird und auch die Risiken insgesamt geringer sind. Allerdings kann das Leistungsspektrum eines Ein-Mann-Unternehmens schnell an die Grenzen stoßen. Natürlich ist auch eine Standortanalyse mit in die Entscheidung einzubeziehen: Wie sieht die Konkurrenzsituation vor Ort aus? Wie groß ist die potenzielle Kundschaft im privaten und gewerblichen Bereich? Bis zu welchem Umkreis erscheint ein Aktionsradius wirtschaftlich noch sinnvoll? Falls ein Unternehmen gegründet werden soll, ist auch an Geschäftsräume und eine Fahrzeugflotte zu denken. Im Falle des Ein-Mann-Unternehmens reichen ggf. die vorhandenen räumlichen Möglichkeiten, um Arbeitsutensilien zu verstauen.
 

Berufsspezifische Voraussetzungen in der kompakten Zusammenfassung

Da der Beruf des Raumpflegers nicht geschützt ist, ist keine Berufsausbildung Voraussetzung für den Weg in die Selbstständigkeit. Nicht unerwähnt bleiben sollte allerdings, dass fundierte Berufserfahrungen und Branchenkenntnisse sicher ein großer Vorteil für den Schritt in die Selbstständigkeit sind, vor allem was die Angebotskalkulation bzw. Zeiteinschätzung angeht. Denn letztlich müssen die erbrachten Leistungen sich zwar am Marktüblichen orientieren, aber dennoch ein zufriedenstellendes Einkommensniveau ermöglichen. Und qualitative Aspekte erscheinen ebenfalls sehr wichtig, um sich einen Kundenstamm aufzubauen bzw. Stammkunden dauerhaft zu binden. So entsteht nach einer schwierigen Startphase eine mehr oder weniger verlässliche Einnahmebasis.
 

Die geschäftliche Grundausrichtung festlegen und Konsequenzen bedenken

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich auf den privaten oder gewerblichen Bereich zu spezialisieren, wobei der Standort sicher auch eine Entscheidungshilfe sein wird. Analysiert werden sollte möglichst zahlen- oder faktenbasiert, wie groß die Nachfrage für eine bestimmte Raumpflegedienstleistung ist. Auch die Zahlungsfähigkeit der anvisierten Zielgruppe spielt mit Sicherheit eine Rolle. Generell ist das Tätigkeitsfeld des Raumpflegers weit gefächert, sodass auch Spezialisierungen sinnvoll sein können, um sich in der Kundenwahrnehmung mit einem starken Mehrwert abzuheben. Zu denken wäre etwa an die professionelle Teppichreinigung. Zu beachten ist, dass sich aus der strategischen Geschäftsausrichtung auch Konsequenzen für die Arbeitszeiten ergeben: So kann es im gewerblichen Bereich sein, dass die Einsatzzeiten vor allem in den Abendstunden oder am Wochenende liegen. Während Gewerbeflächen in der Regel täglich gereinigt werden, kann in privaten Haushalten ein wöchentlicher Einsatz reichen. Das heißt also, dass für die Spezialisierung auf den gewerblichen Bereich schon alleine aufgrund der Ressourcen eine Unternehmensgründung alternativlos erscheint, zumal größere Betriebe nur selten mit Einzelkämpfern in diesem Bereich kooperieren.
 

Kalkulation der finanziellen Absicherung

Da die Startphase in aller Regel finanziell schwierig ist, gilt es, mit einem durchdachten Businessplan eine verlässliche Grundlage aufzustellen. Zudem ist ein Businessplan immer auch eine professionelle Visitenkarte für die eigene Geschäftsidee. Wer externe Geldgeber überzeugen will, sollte daher bei dessen Ausarbeitung nichts dem Zufall überlassen. Zudem gilt es, alle möglichen finanziellen Förderoptionen konsequent zu prüfen, um die unternehmerischen Spielräume so groß wie nur möglich zu halten. Bei der Kalkulation von Preisen bzw. kundenspezifischen Angeboten ist nicht nur der wesentliche Faktor ‚Arbeitszeit‘ zu kalkulieren. Auch zu deckende Nebenkosten sind nebst angestrebter Gewinnmarge einzubeziehen. Von großer Bedeutung ist in diesem Sinne eine Berufshaftpflichtversicherung, denn beim Reinigen kann es immer versehentlich zu Beschädigungen kommen. Die Betriebsmittel wie Putzmittel und Arbeitsutensilien sind ebenfalls mit einzukalkulieren. Auch ein genutztes oder geleastes Fahrzeug verursacht Kosten, im Falle eines Unternehmens kann hier schnell eine kleine Flotte zusammenkommen. Wer Geschäftsräume mietet, muss hierfür ebenfalls monatliche Fixkosten auf der Rechnung haben. Natürlich ist auch immer an die private Absicherung zu denken, wobei der Kranken- und Rentenversicherung sicher oberste Priorität zukommen sollte.
 

Formale Anforderungen für eine ‚saubere‘ Unternehmensgründung

Egal ob Ein-Mann-Raumpflegeservice oder Unternehmensgründung, der Staat setzt einen formalen Rahmen, der weitere Zeit- und Finanzressourcen einnehmen wird. Hierüber sollte von Beginn an Klarheit herrschen, damit sich nicht schnell Ernüchterung im Berufsalltag einstellt. Neben der Berufstätigkeit wird auch die Buchhaltung eine tägliche Rolle einnehmen, indem Rechnungen geschrieben und Zahlungen verbucht werden. Wer keine fundierten kaufmännischen Kenntnisse mitbringt, sollte einen Steuerberater einbeziehen, um möglichst vorteilhaft und vor allem gesetzeskonform zu agieren. Hierdurch entstehen zwar weitere Kosten, die eigenen Ressourcen können aber für das Wesentliche konsequent genutzt werden. Und dies ist nun mal die engagierte Führung der eigenen wirtschaftlichen Existenz. Um den operativen Geschäftsbetrieb starten zu können, ist eine Gewerbeanmeldung beim örtlich zuständigen Gewerbeamt erforderlich. Hintergrund ist, dass es sich um eine dauerhaft auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit handelt. Damit ergibt sich auch die Pflicht zur Zahlung von Gewerbesteuer, allerdings erst ab einem jährlichen Freibetrag von derzeit knapp 25.000 Euro. Die Höhe der Gewerbesteuer ergibt sich übrigens aus dem Hebesatz, der von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich ausfallen kann. Insofern sollte auch dieser nicht unbedeutende Faktor bei der notwendigen Standortanalyse Berücksichtigung finden.
 

Die Kundenakquise von Beginn an auf eine nachhaltige Basis stellen

Das Unternehmen ist nach allen erforderlichen Formalitäten am Markt, aber die Kunden werden sicher nicht in Scharen von alleine kommen. Insofern sollten zielgerichtete Marketingaktivitäten von Beginn an oben auf der Unternehmensagenda stehen. Unerlässlich erscheint im Zeitalter des omnipräsenten Internets eine suchmaschinenoptimierte Homepage, um für potenzielle Kunden rund um die Uhr erreichbar zu sein bzw. eine professionelle Anlaufstelle zu bieten. Auch traditionelle Zeitungsannoncen können sicherlich ein zielführender Ansatz sein. Letztlich kommt es auch auf ein starkes Netzwerk an, um an neue Kunden zu kommen. So sind Kooperationen mit anderen Raumpflegeunternehmen zu prüfen. Wer als Selbstständiger jedoch Aufträge für andere Firmen/Anbieter annimmt, sollte sich vor einer möglichen Scheinselbstständigkeit in Acht nehmen, die in dieser Branche nicht selten anzutreffen ist. Maßgeblich ist hierbei das Kriterium der Weisungsgebundenheit. Selbstständige Raumpfleger sollten demnach nicht weisungsgebunden und auf eigenen Namen und Rechnung arbeiten. Insofern dürfen selbstständige Raumpfleger, die Kooperationen eingehen, nicht in die Arbeits- bzw. Ablauforganisation von Auftraggebern fest integriert werden. Letztlich werden überzeugende Arbeitsergebnisse und zufriedene Kunden ‚automatisch‘ für Weiterempfehlungen und einen wachsenden Kundenstamm sorgen. Hier schließt sich wieder der Kreis zur angesprochenen Qualität, die für einen nachhaltigen Geschäftserfolg unabdingbar erscheint.
 

Zusammenfassung mit Praxisbezügen: erfolgreich selbstständig machen als Raumpfleger

  • Die Raumpflegerbranche ist hart umkämpft mit entsprechend hohem Preisdruck. Mit Umsätzen im zweitstelligen Milliardenbereich entpuppen sich die geschäftlichen Chancen als durchaus vielversprechend
  • strategische Grundausrichtung bedenken: privater vs. gewerblicher Bereich?/ Ein-Mann-Betrieb oder Unternehmensgründung?
  • Standortanalyse: Wie groß ist die Konkurrenz? Wie groß und zahlungsfähig ist die anvisierte Zielgruppe?
  • Mehrwert/Alleinstellungsmerkmal durch Spezialisierung (z.B. Teppichreinigung etc.) Eine Berufsausbildung ist nicht erforderlich, einschlägige Berufserfahrungen und Branchenkenntnisse aber dringend zu empfehlen
  • Bei der Preiskalkulation nicht nur den Faktor Zeit berechnen, sondern alle anfallenden Kosten für den Gewerbebetrieb und die persönliche Absicherung Vor dem Start des operativen Geschäftsbetriebs ist eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen
  • Kundengewinnung von Beginn an auf eine breite Basis stellen: Homepage, Annoncen, Kooperationen etc.

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