Selbstständig machen mit einem Hüpfburgenverleih

Hüpfburg

Hüpfburgen kennt eigentlich jeder, vor allem Kinder lieben sie! Ob auf privaten oder öffentlichen Veranstaltungen bzw. bei Firmenfesten, ein solcher ‚bewegender‘ Spaßfaktor wird mit Sicherheit ein Publikumsmagnet. Was liegt da näher, als eine Existenzgründung mit dem Verleih von Hüpfburgen ins Auge zu fassen? Auf jedem Fall handelt es sich um eine Geschäftsidee, mit der Gründer selbst sehr viel Spaß haben können! Und das sind neben Selbstbestimmtheit und attraktiven Verdienstchancen sicher gute Gründe, sich als Hüpfburgenverleiher selbstständig zu machen. Spaß machen wird der Verleih von Hüpfburgen mit Blick auf die Selbstständigkeit aber nur, wenn er Gewinn abwirft und so ein attraktives Einkommen ermöglicht.

Dieser Beitrag wird ganz in dieser Hinsicht beleuchten, wie eine Existenzgründung mit Hüpfburgenverleih gelingen kann und welche Berechnungen anzustellen sind, um diese Geschäftsidee wirtschaftlich auf eine tragfähige Basis zu stellen. Zudem wird erläutert, warum sich die Geschäftsidee ‚selbstständig machen mit dem Verleih von Hüpfburgen‘ für den Einstieg über den Nebenerwerb geradezu anbietet.
 

Existenzgründung mit Hüpfburgen: selbstständig machen mit geringem Kapitaleinsatz

  • Analyse der Ausgangslage: Trends und Chancen

  • Existenzgründung mit Hüpfburgen im Nebenerwerb

  • Erweiterungen für andere Geschäftsideen/-modelle prüfen

  • Marketing und Zielgruppe: Verleih von Hüpfburgen ankurbeln

  • Voraussetzungen, um sich mit Hüpfburgenverleih selbstständig zu machen

  • Verdienst mit dem Verleih von Hüpfburgen?

     

Analyse der Ausgangslage

Generell werden Hüpfburgen mit positiven Emotionen verbunden, was die Vermarktung um einiges einfacher gestaltet. Hinzu kommt, dass Kinder Hüpfburgen lieben. Insofern hat ein solcher Klassiker allerbeste Chancen, um bei einer Feier gebucht zu werden. Darüber hinaus ist das Gesundheitsbewusstsein in den letzten Jahren deutlich gestiegen, sodass neben dem Spaßfaktor auch die Bewegung ein wichtiger Vermarktungsaspekt sein kann. Glaubt man Angaben von Brancheninsidern, so ist der Markt für die Vermietung von Hüpfburgen in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen. Auf immer mehr Veranstaltungen wird eine Hüpfburg gemietet, zumal sich dank der Vielfalt an Formen und Größen immer wieder ein bewegendes Highlight nutzen lässt. Und auch Erwachsene haben an solchen bewegenden Formen der Unterhaltung Spaß, wie beliebte XXL-Kicker oder Hindernisparcours es zeigen. Wer also mit dieser Geschäftsidee nicht nur Kinder erreichen will, sollte zu Beginn darüber nachdenken, neben Hüpfburgen ebenfalls andere Attraktionen mit in die Planung aufzunehmen. Durch ein breit aufgestelltes Leistungsspektrum besteht die Chance, für mehr Events bzw. Auftraggeber interessant zu werden.
 

Private, geschäftliche oder öffentliche Kunden im Visier

Abgesehen vom Verleih von Hüpfburgen im Privatbereich erfreut sich diese Option im geschäftlichen Bereich einer wachsenden Nachfrage: Immer mehr Unternehmen nutzen diese bewegende Form der Unterhaltung, um Mitarbeiter und deren Kinder bei Laune zu halten. Schließlich können sie sich so in der medialen Berichterstattung als attraktiver und familienfreundlicher Arbeitgeber inszenieren: Ein wichtiger Faktor in Zeiten des akuten Fachkräftemangels! Zudem sollten Gemeindeveranstaltungen und Vereinsfeste beim regionalen Marketing ins Auge gefasst werden. Wer für den Verleih von Hüpfburgen einmal den Zuschlag erhält, wird im Idealfall jedes Jahr gebucht. Diese Planbarkeit –insbesondere in finanzieller Hinsicht– dürfte den meisten Existenzgründern sehr zu gelegen kommen. Angesichts der wachsenden Konkurrenz muss zu Beginn im Businessplan eine Standortanalyse erfolgen. Eine erste Recherche bei Google zeigt, welche unmittelbare lokale Konkurrenz zu beachten ist. Eventuell wird so schnell deutlich, mit welchem abweichenden Angebot eine kluge strategische Positionierung vorgenommen werden kann. Dabei ist auch der Aktionsradius unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten festzulegen: Bis zu welcher Entfernung macht es mit Blick auf den Gewinn Sinn, Hüpfburgen zu verleihen? Nicht alle Kosten können immer 1:1 an Kunden für längere Transporte weitergegeben werden, da diese natürlich Preise und Konditionen verschiedener Anbieter auch miteinander vergleichen.
 

Trends und geschäftliche Möglichkeiten

Was in Urlaubsregionen schon zum Standard gehört, sieht man auch hierzulande immer öfter: Outdoor Hüpfburgenparks. Dabei handelt es sich um kleine mobile Parks, die für einen bestimmten Zeitraum irgendwo stehen und dann weiterziehen. Alternativ ist daran zu denken, einen Indoor-Hüpfburgenpark zu eröffnen. Diese Geschäftsausrichtung hat den Vorteil, das ganze Jahr über witterungsunabhängig zu funktionieren. Für die Umsetzung dieser Geschäftsidee sind aber geeignete Räumlichkeiten zu finden. Zudem muss die Umgebung eine hohe Auslastung sicherstellen. Wer sich für diese Geschäftsidee mit Hüpfburgen entscheidet, muss sich nicht um den ständigen Verleih kümmern. In jedem Fall muss es für den Verleih nicht nur die klassische Hüpfburg sein. Auch Rutschbahnen oder andere aufblasbare Attraktionen (z.B. Pools im Sommer) sind gefragt, um Auftraggebern abwechslungsreiche Mehrwerte als Verkaufsargument anbieten zu können. Solche temporären Vergnügungsparks sind eine prüfenswerte strategische Alternative in touristisch erschlossenen Gebieten, denn viele Hotels wollen Gästen in der Hochsaison ein unvergessliches Vergnügen bieten. Gleiches gilt für Campingplätze, die kleinen Gästen mehr Abwechslung und Spaß ermöglichen wollen.
 

Saisonale Aspekte von Beginn an konsequent planen

Es liegt in der Natur der Sache, dass der Verleih von Hüpfburgen aufgrund des Outdoor-Charakters saisonalen Schwankungen ausgesetzt ist. Während das Geschäft in der warmen Jahreszeit boomt, dürfte es in Herbst und Winter deutlich ruhiger zugehen. In den umsatzstarken Monaten sollten folglich Rücklagen gebildet werden, um schwächere Monate ausgleichen zu können. Auf keinen Fall darf die überlebenswichtige Liquidität nicht von saisonalen Schwankungen in Mitleidenschaft gezogen werden.
 

Ideale Geschäftsidee für den nebenberuflichen Einstieg

Um Risiken zu senken und die Geschäftsidee ‚selbstständig machen als Hüpfburgenverleiher‘ am Markt zu testen bzw. zu etablieren, kommt ein nebenberuflicher Einstieg in Betracht. Der Hüpfburgenverleih eignet sich hierzu wunderbar, denn in der Regel findet der Verleih am Wochenende statt. Sofern der Arbeitgeber um Erlaubnis gefragt wird, lässt sich somit zunächst ein Nebengewerbe betreiben. Zu Beginn kann es ausreichen, nur eine oder zwei Hüpfburgen zu kaufen. Läuft das Geschäft gut an und ist irgendwann eine gewisse Bekanntheit erreicht, dann kann die Kündigung des Hauptjobs in Erwägung gezogen werden. Das zweite Gehalt kann ebenfalls genutzt werden, um Rücklagen für zukünftige Geschäftsinvestitionen aufzubauen. Generell eröffnet diese Geschäftsidee viel Flexibilität, da die meiste Arbeit von Zuhause erledigt werden kann. Es ist lediglich ein gewisser Raum für die Aufbewahrung der Hüpfburgen notwendig. Hinzu kommt eine Transportmöglichkeit, falls es sich um größere Modelle handelt.
 

Dem Geschäftsmodell im Businessplan ein überzeugendes Gesicht geben

Auch wenn es nicht sehr kapitalintensiv ist, sich als Hüpfburgenverleiher selbstständig zu machen, so sollte mit dem Businessplan als Pflichtaufgabe die Basis für nachhaltigen Erfolg gelegt werden. Zu überlegen ist insbesondere, wie der Verleih konkret gestaltet werden soll? Abgesehen vom reinen Verleih ist auch eine Betreuung während der Mietzeit möglich. Ein hohes Maß an Serviceorientierung (Lieferung und An- sowie Abbau) kann im Gegensatz zur Konkurrenz für zugkräftige Mehrwerte bzw. Alleinstellungsmerkmale sorgen. Zu überlegen ist, welcher Kostenrahmen anzusetzen ist bzw. ob Kunden Hüpfburgen nur für einen ganzen Tag oder auch kürzer buchen können. Hier gilt es, das Angebot der Konkurrenz zu analysieren und sich strategisch gut zu platzieren. Im Businessplan muss vor allem die Tragfähigkeit der Geschäftsidee deutlich werden. So werden sich Kapitalgeber gewinnen lassen, falls die Geschäftsidee andere, wesentlich kostspieligere Züge annimmt (z.B. für den Fall, dass ein Indoorpark mit Hüpfburgen ins Leben gerufen wird).
 

Hüpfburgenverleih: Beispielrechnung für die Wirtschaftlichkeit

Auch die Zahlen sprechen ganz klar für die Attraktivität dieser Geschäftsidee. Geht man davon aus, dass eine normale, mittelgroße Hüpfburg in der Abschaffung etwa 1.200 Euro kostet, so lassen sich diese Investitionskosten sehr schnell wieder reinholen. Geht man mit realistischen Einnahmen von mindestens 120 Euro pro Verleih aus, so sind die Kosten schon nach 10 Verleihungen wieder drin. Sofern die restliche Kostenstruktur stimmt, lassen sich mit dem Hüpfburgenverleih sehr schnell Gewinne einfahren. Bei einem teureren Modell sind die Preise für den Verleih entsprechend höher, sodass sich die Amortisationszeit nicht wesentlich verlängern dürfte. Und natürlich kann es in der Testphase der Geschäftsidee auch eine kostenorientierte Option sein, eine Hüpfburg für den Verleih zunächst gebraucht zu kaufen. Die Gewinnmargen für den Verleih von Hüpfburgen sind als attraktiv anzusehen. Durch buchbare Zusatzleistungen (Betreuung o.ä.) lassen sie sich sogar noch verbessern.
 

Marketing und Zielgruppen: Wer hüpft vor Freude?

Das Marketing ist für die Geschäftsidee zweidimensional zu denken. Als Zielgruppe rücken vor allem Kinder in den Fokus. Deren Ansprüche sollten bei der Auswahl von konkreten Hüpfburgenmodellen berücksichtigt werden. Letztlich sind aber Privatpersonen oder Firmen die Hauptzielgruppe, da sie eine Hüpfburg mieten, und nicht die Kinder. In jedem Fall gilt es, beim Marketing von Beginn an Präsenz zu zeigen und die Werbetrommel kräftig zu rühren. Eine auf relevante Suchbegriffe (Keywords) ausgerichtete Homepage ist in Zeiten der omnipräsenten Digitalisierung die Basis, um für Reichweite und Bekanntheit zu sorgen. Auf diese Weise können Kunden quasi automatisch gewonnen werden, zumal die Kaltakquise nicht zu den beliebtesten Aufgabenbereichen von Existenzgründern zählen dürfte. Annoncen in regionalen Zeitungen, Flyer und die Präsenz auf relevanten Portalen oder in Branchenverzeichnissen ist eine weitere Möglichkeit, um potenzielle Kunden auf sich aufmerksam zu machen. Marketing in Social Media bietet sich für diese Geschäftsidee geradezu an: Videos von Hüpfburgen im Einsatz können erlebbar machen, welcher Spaß sich mit diesem Highlight bei Feierlichkeiten genießen lässt.
 

Mögliche Erweiterung für viele hier vorgestellte Geschäftsideen

Wie bereits angedeutet, können neben dem Verleih von Hüpfburgen auch weitere Attraktionen für Erwachsene aufgenommen werden. Somit wird die Einnahmebasis breiter, saisonale Schwankungen können unter Umständen besser abgefedert werden. Die Geschäftsidee ‚selbstständig machen mit dem Verleih von Hüpfburgen‘ muss auch nicht zwangsläufig isoliert gesehen werden. So lässt sich der Hüpfburgenverleih auch in das Leistungsspektrum anderer auf diesem Portal vorgestellter Geschäftsideen integrieren. Zu denken ist an Geschäftsideen im Eventbereich wie beispielsweile selbstständig machen als Eventmanager (https://www.selbststaendig.de/selbststaendig-machen-als-eventmanager). Ein Blick auf die gut gefüllte Liste an Geschäftsideen kann Inspirationen verleihen…
 

Voraussetzungen, um sich selbstständig mit Hüpfburgenverleih zu machen

Die Gewerbeanmeldung ist ein wichtiger formaler Schritt vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Ein Gewerbe ist auch dann anzumelden, wenn die Tätigkeit zunächst nur im Nebenerwerb ausgeübt wird. Besondere Kenntnisse oder Nachweise sollten bei dieser Geschäftsidee nicht nachzuweisen sein. Wenn doch, so lassen sie sich im konkreten Fall aus dem Leistungsspektrum ableiten. Wenn Kunden die Hüpfburgen nicht selbst abholen und aufbauen, so sind entsprechende Transportmöglichkeiten und Personalressourcen zu schaffen. Ob Lieferwagen und/oder Anhänger sofort gekauft oder zunächst gemietet werden, hängt von der Auftragslage ab.
 

Verträge als rechtliche Basis für den Mietburgenverleih

Was die eigentliche Kerntätigkeit angeht, so sollte mit professionellen Mietverträgen gearbeitet werden, um alle Details rechtlich verbindlich zu regeln. Zu denken ist an Haftungsaspekte oder Hinweise zur Zahlung. Zudem muss geklärt werden, unter welchen Bedingungen und mit welchen Folgen ein Rücktritt vom Vertrag für beide Seiten möglich ist. Im Vertrag wird auch geregelt, welche Bedingungen der Mieter einer Hüpfburg zu erfüllen hat. Ein Transportfahrzeug muss den Bestimmungsort problemlos erreichen können, ein Stromanschluss muss vorhanden sein. Scharfkantige Gegenstände dürfen nicht in die Nähe einer Hüpfburg kommen. Existenzgründer sind darauf angewiesen, dass Hüpfburgen beim Verleih keinen Schaden nehmen, da Ausfälle sehr teuer werden können. Daher sind sämtliche Vorsichtsmaßnahmen vor Ort zu treffen bzw. im Vorfeld schon zu kommunizieren. Natürlich muss der Betreiber eines Verleihs für Hüpfburgen sicherstellen, dass die Modelle in einwandfreiem Zustand sind, sodass keine Sicherheitsbedenken vorliegen. Auch an mögliche Auffangmatten für die Sturzprävention ist zu denken.
 

AGB ausarbeiten oder Vorlagen nutzen und individualisieren

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ebenfalls sorgsam ausgearbeitet werden müssen, ist auf die Haftung einzugehen. Generell haften Mieter selbst für die ordnungsgemäße Nutzung und etwaige Schäden, die entstehen können. Auf Kunden wirkt es aber nicht sonderlich vertrauensförderlich, wenn der Anbieter alle Risiken und Haftungsfragen von sich weist. Schließlich muss er als Unternehmer ebenfalls Verantwortung tragen. Daher ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für den Hüpfburgenverleih definitiv prüfenswert.
 

Verdienst mit dem Verleih von Hüpfburgen?

Wer zu diesem Thema recherchiert, sollte sich an Preisen für die Vermietung von Hüpfburgen orientieren. Für eine Standard-Hüpfburg mit den Maßen 4*5 Meter sind Kosten pro Tag in einem Rahmen von 120 bis 180 Euro als marktüblich anzusehen. Für die Betreuung oder andere Serviceleistungen können weitere Kosten in Rechnung gestellt werden. Geht man davon aus, dass eine Hüpfburg in der Startphase 10 Mal pro Monat vermietet werden kann, so ergeben sich daraus Einnahmen von bis zu 1.800 Euro im Monat. Wer mehrere Hüpfburgen oder größere Modelle vermietet, kommt bei einer guten Auslastung auf Einnahmen in mittlerer vierstelliger Höhe. Hiervon sind alle betrieblichen Kosten und solche für die private Kranken- und Altersvorsorge abzusehen, sofern es sich um eine hauptberufliche Selbstständigkeit handelt. Für andere Attraktionen wie einen Hindernisparcours lassen sich Preise pro Tag von bis zu 500 Euro durchsetzen.

An dieser Stelle können Gründer selbst Rechenspiele anstellen, um einen möglichen Verdienst mit dem Hüpfburgenverleih zu erhalten. Abgesehen von der Auslastung sollte die spezifische Kostenstruktur so genau wie möglich feststehen, um zu einem aussagekräftigen Ergebnis zu kommen. Die genannten Zahlen legen nahe, dass bei einem gut laufenden Geschäftsmodell Gewinne von deutlich über 2.000 Euro pro Monat möglich sind. Zu einem späteren Zeitpunkt können Hüpfburgen gebraucht verkauft werden. Durch die Einnahmen entstehen neue Handlungsspielräume für Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen.

Zusammenfassung für die Geschäftsidee ‚selbstständig machen mit Hüpfburgenverleih‘

  1. Eine Geschäftsidee, die Kunden und Existenzgründern Spaß macht: Durch die Bekanntheit und Beliebtheit sind Hüpfburgen ein Verkaufsschlager. Nichtsdestotrotz muss mit einer Standortanalyse die Basis für Erfolg erörtert werden

  2. In den letzten Jahren erfreut sich der Verleih von Hüpfburgen einer wachsenden Beliebtheit. Abgesehen von der Zielgruppe Kinder können auch Attraktionen für Erwachsene das Leistungsspektrum erweitern

  3. Wenig kapitalintensive Geschäftsidee: Die Investitionskosten für eine Hüpfburg amortisieren sich schon nach wenigen Vermietungen, sodass sehr schnell Gewinne eingefahren werden können

  4. Diese Geschäftsidee bietet sich an, um sich über den Nebenerwerb ohne großes Risiko und ohne finanziellen Druck selbstständig zu machen

  5. Vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit ist ein Gewerbe anzumelden

  6. Die Vermietung sollte mit professionellen Verträgen auf eine rechtlich fundierte Basis gestellt werden

  7. Verdienst mit dem Gewinn von Hüpfburgen: Bei einer Orientierung an marktüblichen Preisen, einer guten Auslastung und einer möglichst schlanken Kostenstruktur erscheinen Einnahmen pro Monat im mittleren vierstelligen Bereich als realistisch.

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