Selbstständig machen als Architekt

Architekt am Schreibtisch sitzend
Zuletzt aktualisiert: 19.11.2025

Der Beruf des Architekten gilt seit jeher als kreatives und zugleich wirtschaftlich attraktives Tätigkeitsfeld. Wer nach einem entsprechenden Hochschulstudium in die Selbstständigkeit startet, kann architektonische Visionen verwirklichen, anspruchsvolle Projekte betreuen und ein eigenes Profil am Markt aufbauen. Gleichzeitig stellt die Gründung eines Architekturbüros hohe Anforderungen an Planung, Qualifikation und Positionierung. Der folgende Beitrag beleuchtet praxisorientiert, welche Voraussetzungen 2025 gelten, welche Marktbedingungen relevant sind und wie angehende Architekten ein tragfähiges Fundament für die Selbstständigkeit schaffen können.

Ein wichtiger Grund, weshalb sich viele Absolventen für die eigene Selbstständigkeit entscheiden, liegt in der Struktur des Berufs: Architekten stellen auch 2025 mit über 55.000 eingetragenen Freiberuflern die größte Gruppe selbstständig tätiger Akademiker dar. Angestellte Beschäftigungen existieren zwar – vor allem in größeren Büros oder öffentlichen Bauverwaltungen – doch die überwiegende Mehrheit arbeitet langfristig freiberuflich.

Die Nachfrage nach Planungsleistungen wird durch mehrere Entwicklungen getragen:

  • Sanierungsdruck im Gebäudebestand: Die gesetzlichen Klimaschutzziele bis 2045, steigende Energiepreise und die wiederholten Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) führen zu einem deutlichen Investitionsbedarf im Bestand.

  • Wohnraummangel: Bund und Länder planen 2025 zusätzliche Programme und Förderungen, um die Wohnungsnot zu entschärfen – ein Vorteil für Architekturbüros mit Wohnbau-Fokus.

  • Barrierefreies, altersgerechtes Wohnen: Die demografische Entwicklung verstärkt den Bedarf an Umbauten und Modernisierungen.

Trotz dieser Chancen bleibt der Markt hart umkämpft. Eine exakte Analyse des regionalen Umfeldes – insbesondere der lokalen Bautätigkeit, Wettbewerbssituation und Förderlandschaft – ist für jeden Gründer Pflicht.
 

Stadt vs. Land: Standortüberlegungen

Während in Großstädten eine hohe Dichte an Architekturbüros besteht, ist die Konkurrenz im ländlichen Raum geringer. Allerdings kann dort die Nachfrage schwanken und hängt oft direkt von regionalen Bauvorhaben, Kommunalplanungen und Infrastrukturmaßnahmen ab.

Auf dem Land können Architekten punkten, wenn sie ein breiteres Leistungsspektrum anbieten oder sich als Spezialisten für energetische oder barrierefreie Sanierungen positionieren. In urbanen Regionen wiederum profitieren Büros von hoher Sichtbarkeit, Netzwerken und einer großen Zahl potenzieller Auftraggeber.

 

Erfolgsfaktoren: Erfahrung, Netzwerk & Branchenkenntnis

Für die erfolgreiche Gründung eines Architekturbüros zählen nicht ausschließlich fachliche Kenntnisse. Unverzichtbar sind vor allem:

  • ein belastbares Netzwerk aus Fachplanern, Handwerksbetrieben, Statikern und Energieberatern
  • ein sicherer Umgang mit Genehmigungsbehörden
  • Erfahrung im Projektmanagement – insbesondere bei komplexen Bauvorhaben
  • Kenntnisse über Förderprogramme, Baurecht, HOAI, Energieauflagen

Viele junge Architekten absolvieren daher zwei bis drei Jahre in etablierten Büros, sammeln dort praktische Erfahrung und bauen wichtige Kontakte auf, bevor sie ihr eigenes Büro eröffnen.

 

Standort & Bürogestaltung

Für Architekturbüros spielt Laufkundschaft eine untergeordnete Rolle. Viel wichtiger sind ein professionelles äußeres Erscheinungsbild und eine gute Erreichbarkeit. Die Bürogestaltung dient als Visitenkarte und sollte den qualitativen Anspruch des Architekten widerspiegeln.

2025 sind zunehmend folgende Elemente relevant:

  • moderne, reduzierte Innenarchitektur
  • Präsentationsflächen für Modelle oder Visualisierungen
  • digitale Tools wie BIM, CAD, 3D-Rendering, Online-Terminvereinbarung
  • Besprechungsräume, die hochwertige Kundengespräche ermöglichen

Ein repräsentativer Standort ist vorteilhaft, aber kein Muss – entscheidender ist ein professionelles Gesamtbild.

 

Strategische Positionierung als Architekt

Der Wettbewerb unter Architekturbüros ist intensiv. Wer sichtbar werden und hochwertige Projekte gewinnen möchte, benötigt eine klare Spezialisierung. Diese entscheidet oft über den Markterfolg.

Beispiele für starke Positionierungsfelder 2025:

  • energetische Sanierung & nachhaltiges Bauen
  • barrierefreies Wohnen
  • Holzbau & ökologische Bauweise
  • Innenarchitektur & hochwertige Umbauprojekte
  • Denkmalschutz & Altbausanierung
  • Gewerbe- und Industriebau
  • modulare, serielle Baukonzepte

Eine durchdachte Nische hilft, sich von der Masse abzuheben und als Experte wahrgenommen zu werden.

 

Voraussetzungen für die Selbstständigkeit

 

Masterabschluss statt Bachelor – Pflicht für die Eintragung

Ein Architekturstudium ist Grundvoraussetzung für den Beruf. Ein Bachelorabschluss allein berechtigt jedoch nicht zur selbstständigen Tätigkeit. Erst der Masterabschluss erfüllt die formalen Anforderungen der Architektenkammern.
 

Geschützter Titel „Architekt“

Der Berufsname „Architekt“ ist gesetzlich geschützt. Er darf nur geführt werden, wenn:

  1. das Masterstudium abgeschlossen ist
  2. zwei Jahre praktische Berufserfahrung nachgewiesen wurden
  3. die Eintragung in die Architektenkammer erfolgt ist

Bis dahin dürfen Absolventen zwar planerische Tätigkeiten ausführen, sich aber nicht „Architekt/in“ nennen.


Mitgliedschaft in der Architektenkammer

Die Kammermitgliedschaft ist verpflichtend, wenn man:

  • selbstständig arbeiten möchte,
  • Bauanträge einreichen will,
  • oder den offiziellen Titel „Architekt“ führen möchte.

Mit der Eintragung erhält man die Bauvorlageberechtigung, die für nahezu alle Bauprojekte unverzichtbar ist.

Vorteile der Architektenkammer

Die Mitgliedschaft bietet mehr als nur formale Berechtigungen:

  • fachliche und rechtliche Beratung
  • Zugang zu Weiterbildungen
  • berufsrechtliche Absicherung
  • Eintrag ins öffentliche Kammerverzeichnis (wichtige Marketingwirkung)
  • Möglichkeit, Wettbewerbe oder öffentliche Aufträge wahrzunehmen

Für viele Gründer ist die Kammer damit ein zentraler Partner in der Anfangsphase.

 

Marketing & Kundengewinnung

Die Berufsordnung erlaubt sachliche Werbung – und diese reicht von klassischer Außendarstellung bis hin zu modernen Onlinekanälen. 2025 haben sich vor allem folgende Maßnahmen bewährt:

  • professionelle Website inklusive Projektgalerie
  • Google Business Profil
  • Eintrag ins Büroverzeichnis der Architektenkammer
  • Präsenz auf Instagram, Pinterest, LinkedIn und Houzz
  • Visualisierung mit 3D-Renderings oder Verwandlungsvideos
  • Kooperationen mit Energieberatern, Bauträgern oder Handwerksbetrieben

Referenzen und visuelles Material (Vorher-/Nachher-Bilder, 3D-Modelle, Moodboards) spielen heute eine entscheidende Rolle bei der Kundengewinnung.

 

Selbstständigkeit als Freiberufler

Architekten zählen gesetzlich zu den Freien Berufen. Dadurch entfällt die Pflicht zur Gewerbeanmeldung. Die steuerliche Erfassung erfolgt über das Finanzamt, häufig mit einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Wer sein Leistungsspektrum erweitern möchte – etwa um Innenausbauleistungen, Energieberatung oder Generalunternehmer-Tätigkeiten –, muss jedoch genau prüfen, ob Teile davon gewerbepflichtig sein können.

 

Zusammenschluss mit anderen Architekten

Viele Gründer starten als Einzelarchitekt, andere schließen sich zusammen, um Risiken zu teilen oder ein breiteres Portfolio anzubieten. Häufig gewählte Rechtsformen:

  • Einzelpraxis (Freiberufler)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)

→ 2025 besonders beliebt wegen der Haftungsbegrenzung

  • GmbH (nur unter bestimmten kammerrechtlichen Voraussetzungen)

Klare Regelungen zu Befugnissen, Verantwortlichkeiten und Arbeitsanteilen sind dabei unerlässlich.

 

Selbstständig oder scheinselbstständig?

Architekten arbeiten grundsätzlich eigenverantwortlich. Dennoch kann eine Scheinselbstständigkeit entstehen, wenn:

  • überwiegend für nur einen Auftraggeber gearbeitet wird
  • feste Arbeitszeiten oder feste Arbeitsorte vorgegeben werden
  • Weisungsgebundenheit besteht
  • fehlende eigene Betriebsstrukturen vorliegen

Wer mehrere Auftraggeber betreut, freie Preisgestaltung nutzt und eigenständig auftritt, erfüllt üblicherweise die Merkmale der Freiberuflichkeit.

 

Fazit

Die Selbstständigkeit als Architekt bietet 2025 hervorragende Perspektiven – insbesondere im Bereich energetischer Sanierungen, klimafreundlicher Bauweisen und barrierefreier Wohnraumanpassungen. Gleichzeitig ist der Markt anspruchsvoll und setzt eine durchdachte Positionierung, solide Berufserfahrung und ein starkes Netzwerk voraus. Wer die formalen Voraussetzungen erfüllt, Mitglied der Architektenkammer wird und sein Leistungsangebot klar definiert, kann langfristig erfolgreich ein eigenes Architekturbüro aufbauen.

 

Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich selbstständig bin?

Als Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie nicht mehr in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Sie müssen sich dort nun auf Antrag befreien lassen. Die künftige Beitragshöhe richtet sich nach Ihrem Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen im Jahr 2025...
 

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