Selbstständig machen mit Telemedizin
Das weltweit bekannte Konzept ‚Ärzte ohne Grenzen‘ kann mit der hier fokussierten Geschäftsidee ‚selbstständig machen mit Telemedizin‘ eine völlig neue, digitale Bedeutung erlangen. Auf der Suche nach Geschäftsideen Trends (https://www.selbststaendig.de/geschaeftsidee-trends) und nachhaltigen Antworten auf die Corona-Krise werden viele Gründer auf den Gesundheitsbereich bzw. E-Health als Zukunftskonzept stoßen. Grund hierfür ist auch das eigene Informationsverhalten in Bezug auf Krankheiten: Heute ist es selbstverständlich geworden, ‚Dr. Google‘ oder Gesundheitsportale mit Blick auf Symptome zu prüfen, um eine Diagnose aus der Ferne zu erhalten.
Bei Telemedizin geht es darum, dass Ärzte einige ihrer Leistungen auch auf digitalem Weg erbringen können. Eine Videosprechstunde erlaubt es auch Menschen in ländlichen Regionen, einen Facharzt schnell konsultieren zu können. Besonders in einer Pandemie lässt sich auf diesem Weg das Infektionsrisiko für alle Beteiligten nachhaltig senken. Online-Banking ist für viele Menschen längst zu einer Selbstverständlichkeit geworden: Warum sollte das in naher Zukunft nicht auch für die Online-Sprechstunde beim Arzt gelten? Die Voraussetzungen und Chancen dieser Geschäftsidee sollen in diesem Beitrag beleuchtet werden.
Das Wichtigste in Kürze: Was spricht für die Existenzgründung im Bereich Telemedizin?
Der demografische Wandel und der Ärztemangel (besonders auf dem Land) sprechen strukturell ganz klar für die Chancen dieser Geschäftsidee.
In den letzten Jahren wurden neue gesetzliche Abrechnungsgrundlagen für Leistungen im Bereich der Telemedizin geschaffen.
In den kommenden Jahren wird sich rechtlich Vieles ändern, neue Handlungsspielräume werden entstehen: Gründer bzw. niedergelassene Ärzte sind gut beraten, sich strategisch flexibel aufzustellen.
Wer sich nach dem Medizinstudium als Facharzt niederlassen möchte, sollte bereits im Businessplan eine zukunftsfähige digitale Geschäftsstrategie anlegen.
Was ist Telemedizin? Wie geht Telemedizin?
Im Gegensatz zur Prüfung der Symptomatik durch Laien bei Suchmaschinenanfragen soll die hier vorgestellte Geschäftsidee ‚selbstständig machen mit Telemedizin‘ hohe fachliche Ansprüche erfüllen. Sie richtet sich an niedergelassene Ärzte, die ihr traditionelles, auf Terminen basiertes Behandlungsspektrum um digitale Optionen erweitern wollen. Im Kern geht es darum, dass ein ausgebildeter Facharzt Symptome und Gesundheitsdaten einschätzt und auf dieser Basis die weitere Therapie abstimmt. Dabei kommen per Videochat digitale Untersuchungsmethoden zum Einsatz. Rezepte und Krankschreibungen können online erteilt werden. Mit Blick auf eine Definition des Begriffes ‚Telemedizin‘ verweist die Bundesärztekammer darauf, dass es sich eher um einen Sammelbegriff für ärztliche Versorgungskonzepte handelt. Jeder Arzt muss mit Blick auf seinen Fachbereich und seine Schwerpunkte erörtern, welche digitalen Behandlungsmethoden eine sinnvolle Erweiterung darstellen. Dies gilt sowohl aus Sicht der Patienten als auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht.
Zeit nach Corona: Update für viele medizinische Geschäftsideen auf diesem Portal
Im Sinne einer Neuausrichtung gerade auch nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie, kann die Telemedizin bei vielen medizinischen Geschäftsideen (https://www.selbststaendig.de/geschaeftsideen/dermatologe), die auf diesem Portal praxisorientiert vorgestellt werden, eine zukunftsorientierte Erweiterung sein. Wenn Patienten aufgrund welcher Umstände auch immer nicht in eine Arztpraxis finden können, müssen Mediziner mit digitalen Behandlungsmethoden zukunftsfähige Alternativen entwickeln. Genau um diese soll es hier gehen. Telemedizin bietet im Vergleich zu klassischen Gesundheitsversorgung immense Vorteile: Sie kann räumliche Distanz überwinden und zeitliche Flexibilität in einem hohen Maße ermöglichen.
Voraussetzungen & gesetzliche Rahmenbedingungen für Telemedizin
Wer sich nach dem Medizinstudium im Bereich Telemedizin/E-Health selbstständig machen möchte, sollte alle Optionen und formalen Voraussetzungen frühzeitig prüfen. Um sich als (Fach)arzt mit einer eigenen Praxis niederlassen zu können, ist eine Approbation erforderlich.
Telemedizin, was ist erlaubt?
Das 2016 ins Leben gerufene E-Health-Gesetz regelt die Grundlagen für den Bereich der aufstrebenden Telemedizin. Im Jahr 2018 folgten weitere Schritte, um das Angebot an Fernbehandlungen weiter ausbauen zu können. Durch die Corona-Pandemie ist es 2020 zu einer sprunghaften Nachfrage im Bereich der Telemedizin gekommen. Es ist zu erwarten, dass es in den kommenden Jahren weitere gesetzliche Neuregelungen gibt, die niedergelassenen Ärzten deutlich größere Handlungsspielräume eröffnen. Abgesehen von den formalen Voraussetzungen wird eine stabile Internetverbindung eine wichtige Bedingung für eine professionelle Behandlungsqualität sein. Das sollte eigentlich kein Thema mehr in den 20er Jahren des 21. Jahrhunderts sein, in vielen ländlichen Regionen ist schnelles Internet aber immer noch nicht verfügbar.
Grundlagen für die Abrechnung telemedizinischer Leistungen
Auch in diesem wichtigen Bereich ist vieles durch und nach der Corona-Krise in Bewegung. Insofern sollten sich niedergelassene Ärzte, die sich diesem chancenreichen Handlungsfeld strategisch widmen wollen, immer nach dem aktuellen Stand informieren. Die Bundesärztekammer hat neue telemedizinische Abrechnungsmöglichkeiten beschlossen, die Ärzten eine digitale Ausweitung ihres Behandlungsspektrums ermöglichen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit Corona-Sonderregelungen auch in Zukunft Bestand haben werden.
Wie wird Telemedizin abgerechnet?
Von grundlegender rechtlicher Bedeutung ist, dass die Videokonsultation als persönlicher Kontakt gilt. Insofern ist auf diesem Weg auch eine körperliche Untersuchung berechnungsfähig. In der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind neben originären und neuen Analogleistungen digitale Behandlungsmethoden aufgeführt. Durch die Angaben zur Verfügung können Ärzte einschätzen, in welchem Maße die Telemedizin auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht ein Hinzugewinn für das Leistungsspektrum werden kann.
Ausgangsanalyse: Warum selbstständig machen mit Telemedizin?
Eine Bitkom-Studie aus dem Jahr 2019 zeigt, dass die Mehrheit der Deutschen E-Health-Angebote in der Zukunft als selbstverständlich und zudem eine große Chance ansehen. Gut 33 % der Befragten können sich vorstellen, auf die Alternative einer Online-Sprechstunde zurückzugreifen. Durch Ärztemangel dürfte diese Bereitschaft gerade auf dem Land noch viel höher liegen. Wohl gemerkt: Telemedizin ist als sinnvolle Erweiterung und nicht als vollständiger Ersatz für klassische Behandlungsmethoden zu sehen. Ergebnisse von Laborwerten lassen sich online besprechen. Für eine Blutabnahme, die akute Wundbehandlung/Nachversorgung oder eine Impfung ist der Gang zu einer Arztpraxis weiter unverzichtbar. Allerdings können digitale Leistungen rund um die Termin- und Rezeptverwaltung auch in dieser Hinsicht für zukunftsorientierte Mehrwerte sorgen! In der Akutphase der Corona-Pandemie war die Telemedizin ein wirksames Mittel, um das Infektionsrisiko in Praxen zu senken. Gesundheitsexperten gehen davon aus, dass dieser Trend nach Corona anhalten wird. Die lokale Gesundheitsversorgung wird ohne jeden Zweifel digitaler. Niedergelassene Ärzte sollten mit der Zeit gehen und neue Behandlungsmöglichkeiten erschließen. Sie können und sollten das auch tun, um mehr Patienten gewinnen bzw. behandeln zu können.
Seit Jahren gibt es einen Trend zur Online-Diagnose
Auch wenn es noch kein flächendeckender Standard ist, bieten immer mehr Ärzte eine Online-Terminbuchung an. Auch Rezepte und Überweisungen lassen sich auf digitalem Wege anfordern. Durch die Omnipräsenz des Internets im Lebensalltag liegt es nahe, auch bei Gesundheitsfragen Google und Co. zu befragen. Hier sind wir bereits mitten im Marketing: Wer sich mit Telemedizin selbstständig machen möchte, muss online Präsenz zeigen, und zwar nicht nur mit einer entsprechenden suchmaschinenoptimierten Webseite (auf weitere Portale gehen wir weiter unten noch ein). Die Telemedizin bzw. digitale Gesundheitsleistungen sollten ein wichtiger Teil der Webseite sein. In einem geschützten Teil kann nach vorheriger Terminvergabe der Login zur Online-Sprechstunde möglich sein. Die Chancen dieser Geschäftsidee bzw. einer virtuellen Ferndiagnose liegen vor allem in der Effizienz der Vernetzung: Ärzte, Fachkliniken und Apotheken können sich ressourcenschonend abstimmen, Rezepte werden automatisch weitergeleitet. Das entlastet auch Patienten und nimmt ihnen zahlreiche Wege und Zeit ab.
Wo liegen strukturell betrachtet die größten Chancen?
Der demografische Wandel ist Chance und Herausforderung zugleich. Je nach Altersdurchschnitt der eigenen Praxis wird eine Herausforderung darin liegen, auch ältere Patienten für dieses digitale Konzept zu begeistern, indem ihnen die wichtigsten Vorteile nahegelegt werden. Da aber mittlerweile auch die Generation 60+ immer internetaffiner ist, sollte es grundlegend keine Probleme bei der Einführung telemedizinischer Gesundheitsleistungen geben. Bei der Anmeldung oder im Wartezimmer können Broschüren und Info-Filme gezielt und sehr verständlich auf die neuen Möglichkeiten aufmerksam machen.
Gerade im ländlichen Raum ist Telemedizin für niedergelassene Ärzte als große Chance zu sehen. In abgelegenen Regionen kann die Auslastung gegen die Gründung einer eigenen Praxis sprechen. Mit Telemedizin bzw. einer Online-Sprechstunde lassen sich aber auch weiter über den Standort hinaus Patienten gewinnen. Es ist zu erwarten, dass telemedizinische Leistungen in Zukunft besser bzw. nicht schlechter als klassische Behandlungswege bezahlt werden. Damit werden für Ärzte auch betriebswirtschaftliche Anreize gesetzt, Telemedizin als Teil des Behandlungsspektrums anzubieten. In betriebswirtschaftlicher Hinsicht ist es für niedergelassene Ärzte ebenfalls ein vielversprechender Ansatz, da die Behandlungskosten sinken und Zeit effizienter genutzt werden kann.
Welche Vorteile sprechen aus Patientensicht für diese Geschäftsidee?
+ Das lästige Warten im Wartezimmer entfällt. Mit dem Login kann die Online-Sprechstunde vom heimischen Sofa aus starten.
+ Bessere medizinische Überwachung, die Leben retten kann: Herzschrittmacher und Gesundheitsdaten wie Blutdruck oder Zuckerwerte lassen sich auch aus der Ferne konsequent überwachen, sodass bei Bedarf schnelles reales (!) Eingriffen möglich ist.
+ Ein echter gesundheitlicher Hinzugewinn für Menschen mit eingeschränkter Mobilität: Hausbesuche können telemedizinische Leistungen ganzheitlich abrunden.
+ Zweitmeinung nach Diagnose erwünscht? Via Telemedizin ist das schnell und kostengünstig auch für Krankenkassen möglich. Röntgenbilder oder andere Aufnahmen als Grundlage lassen sich online in einem geschützten Bereich hinterlegen.
Businessplan für Telemedizin ausarbeiten: Das muss hinein
Grundsätzlich sollte bis hierhin schon deutlich geworden sein, wie Telemedizin als zukunftsorientierter Baustein einer Arztpraxis oder auch Fachklinik einzuordnen ist. Wer bereits als Arzt niedergelassen ist, sollte sich Gedanken für eine digitale Erweiterung des Behandlungsspektrums machen. Wer nach abgeschlossenem Medizinstudium neue, zukunftsorientierte Wege gehen will, sollte die Telemedizin als zentralen Bestandteil einer digitalen Geschäftsstrategie integrieren. Zu beachten ist, dass die Möglichkeiten je nach Fachgebiet unterschiedlich stark ausgeprägt sind. Während Hautärzte relativ problemlos Ferndiagnosen oder zumindest Empfehlungen aussprechen können, dürften es Zahnärzte schwierig haben. Die Entwicklung neuer technischer Möglichkeiten wird zeigen, inwiefern in Zukunft auch der fachmännische Blick in den Mund aus der Ferne möglich ist. Entsprechende Kameratechnik ließe sich wohl schon nutzen. Die Frage ist dann nur, inwiefern ein solches Angebot außerhalb einer Pandemie angenommen würde. In jedem Fall sollte Klarheit darüber herrschen, dass Telemedizin auch in Zukunft nicht alle Behandlungsformen abdecken können wird, vor allem mit Blick auf körperliche Untersuchungen. Therapien und Beratungsgespräche bedürfen hingegen nicht der örtlichen Präsenz. Jeder Facharzt wird angesichts dessen im Businessplan mit Blick auf sein Behandlungsspektrum die individuell nutzbare Bedeutung der Telemedizin herausarbeiten müssen. Durch geringe Investitionskosten besteht formal keine Hürde, solche Leistungen nicht anzubieten.
Leistungsspektrum: Was gehört zur Telemedizin?
- Telesprechstunde: Symptomatik klären, Therapie absprechen, Behandlungsfortschritte prüfen, Krankschreibung verlängern, Rezepte ausstellen etc.
- Gesundheitsmonitoring: Besprechung von erhobenen Daten wie Blutdruck oder Blutzucker, Erstellen einer individuellen Therapie/Medikation.
- Telekonsil: Hierbei können sich mehrere Ärzte online absprechen, ohne dass räumliche Präsenz erforderlich ist. Bei der Diagnose bildgebender Verfahren lassen sich so schnelle mehrere Expertenmeinungen einholen.
- Teletherapie, speziell für Patienten mit psychischen Beschwerden.
- Tele-Hausbesuche: Ein ausgebildeter Fachangestellter kann beim Patienten Daten erheben und diese direkt an den Arzt senden. Dieser kann über das weitere Vorgehen entscheiden, ohne persönlich vor Ort sein zu müssen.
Marketing: Angebote von Portalen prüfen
Wer bietet Telemedizin an? Diese Frage werden sich viele interessierte Patienten stellen und gezielt nach entsprechenden Angeboten suchen. Wie bereits angesprochen wurde, müssen Telemediziner angesichts dessen digitale Präsenz zeigen und sich reichweitenstark aufstellen. Neben einer eigenen, suchmaschinenoptimierten Homepage gibt es mittlerweile zahlreiche Telekliniken (https://www.teleclinic.com/arzt-werden/), auf denen sich Ärzte registrieren können. Damit könnten sie neben ihrer eigenen Praxis ein zweites Standbein aufbauen, was vor allem auch für die Praxisgründung auf dem Land ein zukunftsorientierter Anreiz sein kann. Solche Portale sind teils exakt auf die Bedürfnisse von Kassenärzten zugeschnitten und sie stellen sogar in Aussicht, die eigene Tätigkeit zu 100 % auf Telemedizin ausrichten zu können. Inwiefern das für die eigenen Pläne realistisch erscheint, müssen Gründer im Businessplan für sich selber beantworten können.
Verdienst mit Telemedizin?
Welcher Verdienst bzw. welche zusätzlichen Einnahmen mit Telemedizin zu erzielen sind, müssen niedergelassene Ärzte im Businessplan selber aussagekräftig beantworten können. Die oben angesprochene Gebührenordnung gibt den konkreten Einnahmerahmen vor, wobei in naher Zukunft mit weiteren Anpassungen zu rechnen ist. Wer pro Monat mit einer gewissen Anzahl an telemedizinischen Leistungen rechnet, wird den potenziellen Verdienst aussagekräftig einschätzen können. Vor allem durch die sehr effiziente Nutzung von Zeitressourcen kann Telemedizin nennenswerten Einnahmen führen, die wohlgemerkt zum klassischen Praxisbetrieb hinzukommen. In jedem Fall werden alle niedergelassenen Ärzte die weitere Entwicklung verfolgen müssen. Es bleibt abzuwarten, welche finanziellen Anreize die Politik noch setzen wird, um Ärzte zu einem breiteren Angebot an telemedizinischen Leistungen zu bewegen.
Zusammenfassung/FAQ für die Geschäftsidee ‚selbstständig machen mit Telemedizin‘:
Warum selbstständig machen mit Telemedizin?
Weil in dieser digitalen Form der Gesundheitsversorgung klare Chancen für die Zukunft liegen, und zwar auch jenseits von Pandemiezeiten. Vorteile und Optionen zur strategischen Positionierung mit Telemedizin wurden in diesem Beitrag praxisorientiert skizziert.
Wie wird Telemedizin abgerechnet?
Aufgrund von gesetzlichen Anpassungen und Neufassungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gibt es flexible Möglichkeiten, Leistungen im Bereich Telemedizin abzurechnen. Eine Videokonsultation des Arztes ist formal mittlerweile eine anerkannte Grundlage, um erbrachte Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen zu können.
Was muss der Businessplan für Telemedizin zeigen?
Es liegt auf der Hand, dass Telemedizin nicht alle medizinischen Leistungen bzw. Untersuchungen ersetzen können wird. Insofern muss der Businessplan zeigen, inwiefern telemedizinische Leistungen für alle Beteiligten ein klarer Hinzugewinn sein können.
Zukunft der Telemedizin in Deutschland, siehe https://www.ikk-classic.de/gesund-machen/digitales-leben/telemedizin-in-deutschland [zuletzt verwendet am 9.4.2021]
Zu neuen Patienten mit Telemedizin, siehe https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Mit-Telemedizin-zu-neuen-Patienten-412159.html [zuletzt verwendet am 9.4.2021].
Empfehlungen für die Abrechnung telemedizinischer Leistungen, vergleiche https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/GOAE/2020-06-26_DAEBl_Abrechnungsempfehlung_telemedizinische_Leistungen.pdf [zuletzt verwendet am 9.4.2021].
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